Protocol of the Session on December 13, 2000

Zur Information der Mitglieder dieses Hauses: Wir haben uns darauf verständigt, die Tagesordnungspunkte, die noch vor der Mittagspause abgehandelt werden sollen, jetzt noch abzuhandeln, allerdings mit der Erlaubnis, dass die Landesregierung, die aus Zeitgründen in der Mittagspause bestimmte Sachen erledigen muss - z. B. die Übergabe der Häuser -, bei diesen Punkten, über die in den Ausschüssen Einstimmigkeit geherrscht hat, nicht dabei sein muss. Ich sage das nur vorsichtshalber, damit keine falschen Eindrücke entstehen.

Wir kommen damit zu

Tagesordnungspunkt 3: 28. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben Drs. 14/2056 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/2093

Im Ältestenrat haben die Fraktionen vereinbart, die Eingaben, zu denen Änderungsanträge vorliegen, erst am Freitag, dem 15. Dezember, zu beraten. Ich halte das Haus für damit einverstanden.

(Kethorn [CDU] spricht mit Ministe- rin Knorre)

- Herr Kethorn, das können Sie alles draußen erzählen.

(Oestmann [CDU]: Da kann er nicht so intim sein!)

Ich halte das Haus für damit einverstanden, dass wir heute nur über die Eingaben reden, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen. Ich rufe daher zunächst die Eingaben aus der 28. Eingabenübersicht in der Drucksache 2056 auf, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen. Gibt es Wortmeldungen? - Bevor wir zur Abstimmung über die unstrittigen Eingaben kommen, weise ich auf den Wunsch des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr hin, der Berichterstatterin zu der Eingabe 1976 das Wort zu erteilen. Mir ist gesagt worden: nur ganz kurz. Das ist ein außergewöhnliches Verfahren.

(Frau Steiner [GRÜNE]: Das hat sich der Ausschuss ausgedacht!)

Frau Steiner, bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dem Wirtschaftsausschuss lagen drei Petitionen aus dem Taxigewerbe in Osnabrück vor. Der Anlass war die Befürchtung, dass der ruinöse Wettbewerb, schlicht verursacht durch Schwarzarbeit in diesem Bereich, die Unternehmen treffen und deren Existenz gefährden würde.

Die Vorwürfe der Taxiunternehmer waren, dass sich ein großer Teil der Unternehmen im Taxigewerbe illegale Wettbewerbsvorteile verschaffe

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

und verschafft habe durch Missbrauch von Sozialleistungen, Nichtabführung von Sozialabgaben, Steuerhinterziehung in hohem Maße, d. h. all die Auswirkungen der Schwarzarbeit im Taxigewerbe.

Vonseiten des Gesamtverbandes des Taxigewerbes wurden die Kontrollen, die in diesem Zusammenhang gefordert wurden, als in dem Maße nicht durchführbar und nicht notwendig erachtet. Aber die Vermutung, dass es sich hier um begründete Vorwürfe handele, zusätzliche Informationen und eine Anzeige führten dazu, dass im Mai dieses Jahres die Staatsanwaltschaft in Osnabrück umfangreiche Überprüfungen, Durchsuchungen und Beschlagnahmen vorgenommen hat.

Die Vorwürfe der Petenten wurden im vollen Umfang bestätigt. Um Ihnen nur die Dimension klar zu machen: Es wurden 600 bis 700 Wagen, Unternehmen und Computeranlagen untersucht. Es haben sich nicht gemeldete Umsätze und Lohnsummen in Millionenhöhe ergeben, sodass die Befürchtung bestehen muss, dass das nicht ein auf eine Stadt in Westniedersachsen beschränktes Phänomen ist, sondern dass es in allen größeren Städten des Landes und der Bundesrepublik ähnliche Verhältnisse gibt. Das war die Bedeutung dieser Petition, die uns veranlasst hat, zu bitten, öffentlich darüber Bericht zu erstatten.

Als Konsequenz hat sich dann ergeben, dass der Ausschuss die Maßnahmen, die vorgeschlagen worden sind und die auch im Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales erörtert werden, als richtig angesehen und befürwortet hat, nämlich dass die Landesregierung verschiedene Kontrollmöglichkeiten - die ich jetzt nicht im Einzelnen aufzählen möchte - komplizierter Art prüft bis dahin, dass nach Kontrollen und Beleg auch das Erlöschen von Konzessionen bzw. der Konzessi

onsentzug durch die Kommunen möglich ist, was von einer gewissen Bedeutung ist; denn eine andere Sanktion kann man da nicht erreichen.

Außer dem Beschlussvorschlag, die Eingabe der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen, hat der Ausschuss Ihnen zusätzlich die Beschlussempfehlung unterbreitet, die Eingabe zuständigkeitshalber dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zuzuleiten. Also auch durch Veränderung von Bundesgesetzen und Verordnungen will man dieses Problems Herr werden. Das haben wir damit hoffentlich auf den Weg gebracht.

Wir meinen, dass es notwendig war, diesen Punkt auch öffentlich zu diskutieren. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, ich bitte, dass dem Ältestenrat das beim nächsten Mal vorher mitgeteilt wird, damit man sich darauf verständigen kann.

(Mühe [SPD]: Ein sehr guter Vor- schlag!)

Wir kommen damit zur Abstimmung. Ich lasse über die Ausschussempfehlungen zu den Eingaben in der Drucksache 2056 abstimmen, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen. Wer insoweit den Ausschussempfehlungen zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Das ist damit beschlossen.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 4: Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag über die Bildung einer gemeinsamen Einrichtung nach § 6 Abs. 1 Satz 7 des Abfallverbringungsgesetzes - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 14/1941 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umweltfragen - Drs. 14/2075

Der Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 1941 wurde am 11. Oktober 2000 an den Ausschuss für Umweltfragen zur Beratung und

Berichterstattung überwiesen. Berichterstatterin ist Frau Zachow. Bitte!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Alle Ausschüsse haben diesem Gesetzentwurf einstimmig zugestimmt. Da das die einzige, abschließende Beratung ist, haben wir uns geeinigt, dass ich kurz berichte, was in dem Gesetz steht, damit wir die Gesetzesberatung auch ernst nehmen.

In der Vergangenheit ist es immer wieder vorgekommen, dass Abfälle ohne die erforderlichen Erlaubnisse und häufig unter Missachtung der technischen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Entsorgung in anderen als ihren Herkunftsstaaten entsorgt wurden oder das jedenfalls versucht wurde. Für diese Abfälle ist bereits 1989 im Baseler Abkommen auf internationaler Ebene vereinbart worden, dass die Herkunftsstaaten derartiger Abfälle verpflichtet sind, sie zurückzunehmen und für ihren Rücktransport zu sorgen. Zwar ist in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Abfallverbringungsgesetz hierfür grundsätzlich der Exporteur der Abfälle zuständig. Ist dieser aber nicht oder nicht zeitnah zu ermitteln oder ist er handlungsunfähig, so treffen die Rücknahme- und Rücktransportpflichten das Land, das mit der Notifizierung der Abfallverbringung befasst war oder hierfür zuständig gewesen wäre. Aber auch die Frage der innerstaatlichen Verantwortlichkeit für den Rücktransport der Abfälle lässt sich nicht immer kurzfristig klären. Deshalb haben die Länder mit dem diesem Gesetzentwurf zugrunde liegenden Staatsvertrag die Bildung einer Zentralen Koordinierungsstelle vereinbart, die vor allem eine Ermittlung des Verantwortlichen übernehmen und hilfsweise erste Maßnahmen zur Rückholung der Abfälle veranlassen soll.

Die Zentrale Koordinierungsstelle wird in BadenWürttemberg eingerichtet. Da sie grundsätzlich nur erste Maßnahmen treffen soll und es in den letzten Jahren nur wenige und meist wenig bedeutende Rücktransportfälle gegeben hat, ist für ihre Ausstattung nur eine Stelle des höheren und eine halbe Stelle des gehobenen Dienstes vorgesehen. Die vom Land Niedersachsen hierfür anteilig zu übernehmenden feststehenden Personal- und Sachkosten betragen derzeit 18.220 DM pro Jahr; eine Anpassung dieses Betrages entsprechend der Erhöhung des Preisindexes für die Lebenshaltungskosten ist vereinbart. Sollten der Zentralen Koor

dinierungsstelle im Rahmen von Rückholmaßnahmen Mehraufwendungen bei den Sachkosten entstehen, so sind diese dem Land BadenWürttemberg zusätzlich zu erstatten. Die Zentrale Koordinierungsstelle ist jedoch verpflichtet, ihre Aufwendungen gegenüber den Verursachern unrechtmäßiger Abfallexporte und dem Solidarfonds Abfallrückführung geltend zu machen. Daraus folgende Einnahmen muss sie mit den von den Bundesländern zu erstattenden Beträgen verrechnen.

Ich bitte Sie, der Beschlussempfehlung zuzustimmen.

Meine Damen und Herren, im Ältestenrat ist vereinbart worden, dass dieses Gesetz ohne allgemeine Aussprache verabschiedet werden soll. - Ich höre keinen Widerspruch.

Wir kommen damit zur Einzelberatung.

Artikel 1 einschließlich Staatsvertrag. - Unverändert.

Artikel 2. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen damit zur Schlussabstimmung. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. - Danke. Bitte setzen.

(Heiterkeit - Mühe [SPD]: Jawohl, Herr Lehrer!)

Gibt es jemanden, der sich jetzt erheben möchte und dagegen stimmt? - Nein.

(Zuruf: Der braucht sich dann auch nicht mehr hinzusetzen! - Heiterkeit)

- Ich gebe ja zu, dass das zu allgemeiner Erheiterung Anlass gibt. Aber ich bin darauf gekommen, weil der Kollege Schwarzenholz mich gebeten hat, darauf hinzuweisen, dass er vorhin bei der Abstimmung über die Eingaben nicht in der Lage gewesen ist, sein Nein zu Protokoll zu geben. Das möchte ich hiermit sozusagen nachgeholt haben. Das war der Gedanke, der mich dazu gebracht hat, das jetzt genau zu machen.

Wir kommen damit zu

Tagesordnungspunkt 5: Einzige (abschließende) Beratung: Verfassungsgerichtliches Verfahren Organstreitverfahren des Mitgliedes des Deutschen Bundestages Ronald Pofalla, Deutscher Bundestag, Platz der Republik 1, Büro: Mauerstr. 29, Haus I, Berlin, gegen 1. den Deutschen Bundestag, Platz der Republik 1, Berlin, vertreten durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages, 2. den Präsidenten des Deutschen Bundestages, Platz der Republik 1, Berlin, wegen Verletzung von Abgeordnetenrechten - Schreiben des Bundesverfassungsgerichts - Zweiter Senat - vom 07.11.2000 - 2 BvE 2/00 - - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 14/2041

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen einstimmig die Annahme. Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen. Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass über diesen Punkt ohne Besprechung abgestimmt wird. - Ich höre keinen Widerspruch und lasse daher gleich abstimmen.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen in der Drucksache 2041 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Keine Gegenstimmen. Damit ist auch dieser Tagesordnungspunkt abgeschlossen.

Wir treten in die Mittagspause ein und sehen uns um 14.30 Uhr wieder.

Unterbrechung: 13.01 Uhr.

Wiederbeginn: 14.31 Uhr.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir wollen die Beratung wieder aufnehmen. Ich rufe auf