Protocol of the Session on December 13, 2000

Geändert wurden auch die Gesamtansätze aus Steuern, Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen. Das regionalisierte Ergebnis der Steuerschätzung vom Mai 2000 betrug 31,909 Milliarden DM. Als erste Vorsorge für die zu erwartenden Steuermindereinnahmen aus dem Steuersenkungsgesetz ist ein Abzug von 500 Mil

lionen DM vorgesehen. Die weiteren Minderungen entsprechen der offiziellen regionalisierten Ausfallschätzung des Steuersenkungsgesetzes und des Steuersenkungsergänzungsgesetzes in Höhe von insgesamt rund 1,327 Milliarden DM. Weiterhin sind berücksichtigt Umsatzsteuermehreinnahmen durch die vereinbarte Verlängerung der Absenkung der Annuitätenzahlungen für den Fonds Deutsche Einheit in Höhe von 207 Millionen DM, Mindereinnahmen aus der Gewerbesteuerumlage durch die vereinbarte Verlängerung der Absenkung der Annuitätenzahlungen für den Fonds Deutsche Einheit von 38 Millionen DM, geschätzte Mehreinnahmen aufgrund der aktuellen günstigeren Einnahmeentwicklung von 150 Millionen DM sowie eine Minderung der Einnahmen aus Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen aufgrund der veranschlagten erwarteten Mehreinnahmen bei den Förderabgaben.

Neu berechnet auf der Basis der verminderten Steuerverbundeinnahmen wurde der Finanzausgleich zwischen Land und Gemeinden. Es ergeben sich Minderausgaben von 170,8 Millionen DM. Zusammen mit der in Kapitel 13 02 veranschlagten Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 870,2 Millionen DM können so die eben erwähnten Mindereinnahmen vollständig gedeckt werden.

Wie es unsere Verfassung vorsieht, sind die kommunalen Spitzenverbände zum Haushalt gehört worden. Sie verwiesen darauf, dass das Steuersenkungsgesetz auch auf kommunaler Ebene zu massiven Einnahmeeinbrüchen führen werde. Nach den neuesten Schätzungen des Deutschen Städtetages würden die Kommunen in Niedersachsen mit einem Betrag von etwa 1,636 Milliarden DM bis zum Jahr 2004 betroffen sein. Ab dem Jahr 2005 drohten noch zusätzliche Einnahmeeinbrüche von jährlich 1,2 Milliarden DM. Auf kommunaler Seite habe man den Eindruck, dass das Land Niedersachsen Sparmaßnahmen in der Annahme durchführe, die kommunale Seite werde den Wegfall von Landesmitteln durch Eigenmittel ersetzen. Diese Verfahrensweise könne nicht akzeptiert werden, weil die Situation der kommunalen Finanzen weiterhin schwierig sei. Das spiegele sich im Übrigen auch darin wider, dass die Investitionsquote der Städte und Gemeinden in Niedersachsen im Jahr 1998 etwa so hoch wie im Jahr 1989 gewesen sei.

Zum Thema Bildungsoffensive verwiesen die kommunalen Spitzenverbände darauf, dass die

125 Millionen DM als besonderer Schwerpunkt bei den Mehrausgaben im Landeshaushalt vorgesehen seien. Vom Grundsatz her werde das von den kommunalen Spitzenverbänden akzeptiert. Akzeptiert werde auch, dass die Ausstattung mit Computern und neuen Medien im Prinzip von den Schulträgern finanziert werden solle. Zu erörtern sei aber die Folgekostenfinanzierung. Dabei müssten insbesondere die Kosten der so genannten Netzwerkbetreuung, der Softwarepflege und auch der Lizenzentgelte teilweise vom Land getragen werden. Im Übrigen müsse auch das Schulgesetz hinsichtlich der Schulträgerfinanzierung dringend der neuen Entwicklung angepasst werden.

Zum Thema Finanzausgleich verwiesen die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände auf ihre umfängliche Stellungnahme zu den vielfältigen Problemen des FAG. Sie seien weiterhin der Auffassung, dass das Land im Jahre 1995/96 zu Unrecht in den Finanzausgleich eingegriffen habe; hierzu bleibe aber der Ausgang des Verfahrens vor dem Staatsgerichtshof abzuwarten.

Zum Thema „Quotales System“ verwiesen die Spitzenverbände auf die Mittelfristige Planung. Für sie sei es interessant zu sehen, dass sich die Sozialhilfeleistungen bei den Städten und Gemeinden seit 1990 quasi verdoppelt hätten.

(Unruhe)

Das hänge im Wesentlichen damit zusammen, dass die Einsparungen, die durch die Pflegeversicherung erzielt worden seien, zugunsten des Landes eingesetzt worden seien.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Zwar sei in langwierigen Gesprächen erreicht worden, dass sich das Land mit einem Betrag von etwa 52 bis 53 Millionen DM zusätzlich am „Quotalen System“ beteilige. Der Differenzbetrag zwischen dieser Summe und dem Defizit von etwa 200 Millionen DM sei dennoch nicht unstrittig. Die kommunalen Spitzenverbände gingen zwar zunächst einmal davon aus, dass durch das „Quotale System“ schon im nächsten Jahr erhebliche Einsparungen erzielt werden könnten. Die weitere Entwicklung müsse allerdings beobachtet werden.

Von den Vertretern der CDU-Fraktion wurde kritisiert, dass die Nettoneuverschuldung entschieden zu hoch sei. Mit Blick auf die Mittelfristige Planung sei festzustellen, dass 2,65 Milliarden DM in Niedersachsen sozusagen auf Dauer festge

schrieben schienen. Die Ankündigung, dass man die Nettoneuverschuldung senken wolle, sei durch nichts belegt. Konzeptionelle Ansatzpunkte seien nicht ersichtlich.

Kritisch hinterfragt wurde auch die Finanzierung des EXPO-Defizits. Die Landesregierung beabsichtigte zunächst, die aus einer Bürgschaft für die EXPO-GmbH zu erwartende Inanspruchnahme über die NFG zu regeln. Eine entsprechende Absichtserklärung ist in der Begründung zum Regierungsentwurf enthalten. Der Umfang der dort vorgesehenen Kreditermächtigung enthält einen Anteil aus dem zunächst erwarteten Landesanteil des Verlusts der EXPO-GmbH in Höhe von 150 Millionen DM.

Nachdem der Landesrechnungshof gegen die Finanzierung des Verlustes über die NFG rechtliche Bedenken im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der Haushaltseinheit erhoben hatte, entschied sich die Landesregierung dafür, den Verlust durch Kapitalerhöhung der Weltausstellungsgesellschaft direkt aus dem Landeshaushalt zu decken. Die Ergänzungsvorlage sieht insoweit in § 3 Abs. 1 eine zweckgebundene Kreditermächtigung für das Finanzministerium zugunsten der Weltausstellungsgesellschaft in Höhe von 1,15 Milliarden DM vor.

Nachdem auch gegen die neue Finanzierungsform Kritik laut wurde, bat der Ausschuss für Haushalt und Finanzen den GBD um Prüfung, ob die Verlustübernahme als eine den Kreditrahmen erhöhende Investition angesehen werden könne. Die von dem Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und den Vertretern der CDU-Fraktion an dieser Zuordnung erhobenen Zweifel wurden damit begründet, dass die Kapitalerhöhung nur noch eine Verlustabdeckung bewirke und damit keine weiteren Investitionen, sondern Betriebskosten der Weltausstellungsgesellschaft finanziert würden. Dem wurde entgegnet, dass die Beurteilung der Mittelzufuhr als Investition nicht davon abhängig gemacht werden dürfe, ob das Land von Anfang an ausreichend Mittel für die Weltausstellung bereitstelle oder dies nachträglich auf dem Wege der Verlustabdeckung tue.

Bei den Beratungen im Ausschuss für Haushalt und Finanzen führte ein Vertreter des GBD dazu aus, dass die Ausgaben aufgrund der Bürgschaften zugunsten der Weltausstellungsgesellschaft und für die Kapitalerhöhung dieser Gesellschaft die einfachgesetzlichen Voraussetzungen für Investitions

ausgaben erfüllten. An diesem Ergebnis ändere sich auch dann nichts, wenn man § 13 Abs. 2 Satz 2 und 3 LHO neuer Fassung im Hinblick auf den höherrangigen Artikel 71 Satz 2 der Niedersächsischen Verfassung einschränkend auslege, weil die Leistungen zugunsten der Weltausstellungsgesellschaft auch den dann zu stellenden strengeren Anforderungen im Sinne eines materiellen Investitionsbegriffs genügen dürften. Die dem GBD vorliegenden Hinweise sprächen eher dafür, dass die Weltausstellung EXPO 2000 insgesamt eine investive Maßnahme darstelle.

Der GBD hat allerdings darauf hingewiesen, dass seine Einschätzung auf dem ihm zugänglichen Erkenntnisstand, also auf allgemein zugänglichen Informationen und auf Erläuterungen aus dem Finanzministerium, beruhe. Maßgeblich für die Beurteilung sei der Zeitpunkt, in dem die Rechtsverpflichtung zur Teilnahme an der Kapitalerhöhung begründet werde. Daher könne auch eine im Liquidationsstadium einer Gesellschaft stattfindende Kapitalerhöhung rechtlich gesehen noch investiven Zwecken dienen, sofern die Verpflichtung zur Teilnahme an der Kapitalerhöhung bereits vorher begründet worden sei.

Die Vertreter der SPD-Fraktion fühlten sich durch die Auffassung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes voll bestätigt, die Vertreter der beiden anderen Faktionen sprachen sich für eine engere Auslegung der Investitionsdefinition aus und wiesen auf die eingeschränkte Beurteilungsbasis des GBD hin.

Nicht unerwähnt lassen möchte ich, dass der GBD auch zu weiteren Fragen der Veranschlagung von Haushaltsmitteln um gutachtliche Stellungnahmen gebeten wurde, nämlich zu den Einwänden des Landesrechnungshofs bezüglich des so genannten Bankenmodells der Wohnungsbauförderung und zur Veranschlagung der Mittel für die Schuldnerberatung. In beiden Fällen war das Ergebnis, an der vorgesehenen Veranschlagung festzuhalten.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Der Haushaltsausschuss schlägt sowohl auf der Ausgabenseite als auch für die Einnahmen und Verpflichtungsermächtigungen umfangreiche Veränderungen vor. Ich beschränke mich hier auf einen Gesamtüberblick.

Die Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Haushalt und Finanzen führen im Ergebnis zur einer Einnahme- und Ausgabenerhöhung von rund

9,6 Millionen DM. Der Betrag der Verpflichtungsermächtigungen erhöht sich um 42,1 Millionen DM. Die Steigerungsrate des Haushaltsvolumens bleibt damit im Wesentlichen unverändert.

Die einzelnen Empfehlungen des Haushaltsausschusses zum Zahlenwerk möchte ich Ihnen aus Zeitgründen nicht erläutern.

Bei der Beratung im Haushaltsausschuss legte der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen umfangreichen Änderungsantrag zum Haushalt vor, der keine Mehrheit fand. Von den Vertretern der CDU-Fraktion wurde eine Vielzahl von Einzelanträgen gestellt, die ebenfalls keine Mehrheit fanden. Ich gehe davon aus, dass die Vertreter der Oppositionsfraktionen diese Änderungswünsche hier im Plenum erneut vortragen werden.

Zum Schluss darf ich Ihnen das Abstimmungsergebnis bekannt geben. Die Einzelpläne 12 Niedersächsischer Staatsgerichtshof - und 14 - Landesrechnungshof - beschloss der Ausschuss für Haushalt und Finanzen einstimmig. Der Einzelplan des Landtags wurde gegen die Stimme des Vertreters der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gebilligt. Das Haushaltsgesetz und das Haushaltsbegleitgesetz sowie die übrigen Einzelpläne billigte der Ausschuss gegen die Stimmen der Ausschussmitglieder der Fraktion der CDU und des Vertreters der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen bittet Sie, seinen Beschlussempfehlungen zum Haushalt zuzustimmen.

Bevor ich meine Ausführungen beende, möchte ich mich bei allen Ausschussmitgliedern sowie bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesrechnungshofs, der Ministerien und der Landtagsverwaltung für die sachliche und zügige Beratung herzlich bedanken. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Meine Damen und Herren, ich danke dem Herrn Berichterstatter für seinen umfangreichen Bericht und hoffe, dass wir die 13 Minuten Zeitverzögerung im Rahmen der Beratung wieder aufholen.

(Unruhe)

Wir beginnen die Haushaltsberatung mit der allgemeinpolitischen Debatte. Zunächst hat der Kollege Wulff für die CDU-Fraktion das Wort. Bitte sehr!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Rekordverschuldungen lassen sich wohl nicht kürzer interpretieren, als das eben durch den Vorsitzenden des Haushaltsausschusses geschehen ist.

(Beifall bei der CDU)

Ich möchte mit einem Zitat beginnen, das aus meiner Sicht für uns alle geeignet ist, als Grundlage zu gelten.

„Nach einem Jahr Gabriel wären tiefgreifende Erfolge wohl zuviel erwartet. Eine Trendwende müsste man allerdings sichtbar erkennen können. Diese ist bisher nicht absehbar.“

Darauf könnte man sich verständigen, denn es handelt sich um einen Beschluss der Landeskonferenz der Jungsozialisten, also Ihres Nachwuchses. Wenn die zu dieser Erkenntnis kommen, dann muss man einfach als Opposition sagen: Wenn die Recht haben, dann haben die Recht. Das ist der Zustand in Niedersachsen.

Weiterhin haben die gesagt: Vergegenwärtigt man sich die politische Diskussion innerhalb und außerhalb der SPD vor dem Spendenskandal, so muss man feststellen, dass die Eckpunkte der Kritik, die an die SPD-geführte Regierungspolitik gerichtet waren, heute ebenso ungelöst sind wie damals. Die Frage der Jungsozialisten an die SPD und an die Öffentlichkeit lautet: Was machen wir eigentlich, wenn die CDU irgendwann einmal über ihren Skandal hinweg ist?

(Plaue [SPD]: Das dauert aber!)

Die Bilanz, acht Jahre Niedersachsen unter Schröder in die finanzpolitische Katastrophe geführt, ein Jahr einen Ministerpräsidenten nicht bemerkt und nun ein Jahr einen Ministerpräsidenten zu haben, der weder Trendumkehr noch Neuanfang bewerkstelligt, ist die Bilanz von zehn Jahren sozialdemokratischer Politik in Niedersachsen.

(Beifall bei der CDU)

Es reicht eben nicht, Politik als Showbusiness und als Entertainment zu verstehen sowie den Anschein zu erwecken, man mache Dampf, wenn man bei näherem Hinsehen feststellen muss, dass es sich eigentlich nur um heiße Luft handelt. Nein, Politik bedeutet, dass man etwas konsequent zu Ende bringt.

Vor diesem Hintergrund ist der erste Haushalt, den Ministerpräsident Gabriel zu verantworten hat, von Anfang bis Ende misslungen, weil bei Rekordsteuermehreinnahmen im nächsten Jahr die größte Nettoneuverschuldung, die wir jemals in Niedersachsen zu beklagen hatten, vorgesehen ist. Diesen Widerspruch können Sie nicht auflösen.

(Beifall bei der CDU)

Die Tatsache, dass die Steuermehreinnahmen sprudeln, dass der Finanzminister über mehr Geld als jemals zuvor verfügt, aber trotzdem die höchste Nettoneuverschuldung vorgenommen wird, lässt die Leute zu der Erkenntnis kommen: Wenn Sie in der Sahara regieren würden, würde bei Ihnen sogar der Sand knapp werden.

(Beifall bei der CDU)

Die Steuermehreinnahmen haben wir ja hier vorausgesagt, Herr Plaue. Wir haben in den vergangenen zwei Jahren immer wieder darauf hingewiesen, dass eine Politik in Berlin, die abzockt, die den Leuten das Geld aus der Tasche zieht, die den Mittelstand mehr belastet, am Ende natürlich zu nachhaltig wachsenden Steuereinnahmen führt. Die Folgen werden wir aber in den nächsten Jahren zu beklagen haben. Die abgeschaffte halbe Versteuerung bei Betriebsveräußerungen hat natürlich in den Jahren 1999 und 2000 - dann haben Sie es ja wieder korrigiert - zu erheblichen Steuermehreinnahmen geführt, hat aber auch Arbeitsplätze gekostet. Die Änderung bei den Abschreibungen als wichtigste Selbstfinanzierungsquelle für den Mittelstand hat natürlich zu Steuermehreinnahmen geführt. Aber demnächst wird man sehen, dass es auch Existenzen gekostet hat. Die Ökosteuer schafft natürlich für den Staat Steuermehreinnahmen in Milliardenumfang. Aber in Kürze wird die Statistik ausweisen, dass inzwischen einige Speditionen und eine Reihe von anderen Existenzen im Bereich der Unterglasbetriebe in der Landwirtschaft in Konkurs gegangen sind.

Wir fordern: Wenn man hunderte von Millionen DM mehr Steuern einnimmt, dann müssen diese Steuermehreinnahmen verwendet werden,