Wir sind doch alle dafür. Es ist doch kein Arzt da, der sagt: Ich möchte den Patienten dieses verwei
- Das unterstellen Sie, Herr Schwarz. Den Beweis sind Sie bisher schuldig geblieben. Das ist nichts weiter als eine Verunsicherung. Ich möchte einmal wissen, wie Sie reagieren würden, wenn Sie hier eine Fehlleistung erbrächten, was ja durchaus vorkommen kann, und Sie dafür persönlich zur Verantwortung gezogen würden und dies bezahlen müssten. Sie würden sich nämlich ganz schnell in die hintere Ecke verkriechen. - So funktioniert das!
Wir müssen also eine vernünftige Gesetzgebung haben. Machen Sie einmal Ihre Bundesregierung dafür verantwortlich, dass sich die gesetzlichen Grundlagen nicht so verändern, dass man vernünftig steuern kann.
Jeder ist bereit, in dieser Hinsicht etwas zu tun. Die Ärzte sind die Letzten, die dies nicht tun würden. Denn es geht ja um ihre Patienten. Jeder Arzt verordnet, ob Heilmittel oder Arzneimittel, für Kranke, für diejenigen, die dessen bedürfen. Darum geht es doch.
Es wird doch nichts verweigert. Die Gesetzgebung versetzt vielmehr diejenigen, die Verordnungen erbringen, eben nicht in die Lage, dass sie einen vernünftigen Überblick über das haben, was sie tatsächlich gerade verordnen können. Das muss geändert werden. Da müssen Sie sich an Ihre eigene Nase fassen und dürfen nicht mit dem Finger auf diejenigen zeigen, die Sie im Regen haben stehen lassen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt liegen mir nicht vor. Die Fraktionen haben ihre Redezeiten auch hinlänglich ausgenutzt. Damit
Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 1711 ab und, falls dieser abgelehnt wird, dann über die Beschlussempfehlung des Ausschusses.
- Meine Damen und Herren, können wir uns bitte ein bisschen konzentrieren! - Es ist wie immer. Das ist schon seit 20 Jahren so. - Seit 24 Jahren kann ich es beurteilen.
Wer also dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 1711 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Zu aller Überraschung ist dieser Änderungsantrag abgelehnt worden.
Wir kommen jetzt zur Ausschussempfehlung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sozial- und Gesundheitswesen in der Drucksache 1627 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Der Ausschussempfehlung ist damit gefolgt worden.
Tagesordnungspunkt 10: Einzige (abschließende) Beratung: Verfassungsgerichtliches Verfahren - Antrag der Vertreterinnen und Vertreter des Volksbegehrens „Kindertagesstättengesetz“ auf Überprüfung des Beschlusses der Niedersächsischen Landesregierung vom 07.03.2000 - Schreiben des Präsidenten des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 25.04.2000 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 14/1628
dessen, was wir tun. Wir haben einen althergebrachten Grundsatz, der lautet: Wenn eine Klage gegen ein Gesetz, das der Landtag beschlossen hat, läuft, dann übt man vornehm Zurückhaltung und kommentiert sich nicht sozusagen selber. Man befindet sich ja auch selbst wie ein Befangener in diesem Verfahren. Insoweit gibt man konsequenterweise keine Stellungnahme ab. - So weit, so gut.
Ob das in der Vergangenheit immer so glücklich war, wage ich zu beweifeln. Ich denke z. B. daran, dass wir den einen oder anderen Finanzausgleich beschlossen haben, obwohl jeder wusste, dass dieser verfassungswidrig war, nach dem Motto: Sollen doch die Richter in Bückeburg einmal machen. Ob das mit unseren Pflichten konform geht, will ich einmal dahingestellt sein lassen.
Hier nun, meine ich, liegt der Fall ein wenig anders. Immerhin geht es um ein Volksbegehren. Die Initiative, die dahinter steht - über 600.000 Unterschriften -, will letztlich die alte KiTa-GesetzRechtslage wiederhergestellt haben.
Die Landesregierung hat den Antrag durch Entscheidung vom 1. März für unzulässig erklärt. Es geht also um die Kontrolle der Entscheidung der Landesregierung. Ich bin durchaus der Meinung, dass wir hier als Parlament gefordert sind und unsere Auffassung zu dem aufgeworfenen Thema darlegen könnten. Deshalb sind wir nicht damit einverstanden, dass hier nichts gesagt werden soll.
Ich möchte jetzt zur Sache selbst Folgendes sagen: Die Initiative hat ein Gutachten vorgelegt, das mich persönlich beeindruckt hat.
- Herr Meinhold, es könnte durchaus sein, dass die Leute Recht haben. Deshalb sollte das Parlament jetzt Gelegenheit nehmen, eine eigene Meinung zu vertreten; allein von seiner rechtlichen Zuständigkeit her. Wie es dann ausgeht, mögen die Leute in Bückeburg entscheiden. Deshalb können wir uns dem Vorschlag auf Nichtäußerung nicht anschließen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Busemann hat darauf hingewiesen, dass es zu diesem Verfahren auch unterschiedliche Rechtsauffassungen gibt. Zum einen hat die Landesregierung festgestellt, dass das Volksbegehren mit der Verfassung nicht vereinbar ist. Dazu gibt es darüber hinaus umfangreiche juristische Ausarbeitungen. Zum anderen gibt es auch die Stellungnahme der Initiatoren des in Rede stehenden Volksbegehrens. Wir meinen, dass beide unterschiedlichen Rechtsauffassungen ernst zu nehmen sind und auch im Rahmen der Würdigung des Verfahrens geprüft werden sollen. Sie werden aber vom Staatsgerichtshof geprüft. Insofern ist es das übliche Verfahren, dass wir uns als Landesparlament nicht äußern, um dem Staatsgerichtshof keine Vorgaben zu machen. Er hat allein zu entscheiden.
Auch an dieser Stelle wird deutlich, dass die CDUFraktion wieder einmal versucht, politisches Kapital aus einem Thema herauszuschlagen, das im Lande zu Wellen geführt hat. Meine Damen und Herren, gerade Sie, die Sie sich auf dem Gebiet der Kindergartenpolitik wirklich nicht mit Ruhm bekleckert haben, sollten sich hier zurückhalten. Auch das wird deutlich. Nach meinem Dafürhalten sollten wir an dieser Stelle bei unserer Praxis bleiben und uns als Landesparlament nicht äußern. Es gibt eine Position der Landesregierung und auch zwei ernst zu nehmende Stellungnahmen, die vom Staatsgerichtshof noch zu würdigen sein werden.
Im Übrigen betreten wir an dieser Stelle auch Neuland, weil sich der Staatsgerichtshof nunmehr zum ersten Mal zu einem Volksbegehren zu äußern haben wird. Auch deshalb halte ich es für sinnvoll, dass wir als Landesparlament nicht vorab sagen sollten, welcher Auffassung wir sind und welche Meinung wir vertreten. Wir vertreten vielmehr den Standpunkt, dass der Staatsgerichtshof seine Würdigung ohne vorherige Beeinflussung durch eine Stellungnahme des Landtages vornehmen soll. Von daher wird die SPD-Fraktion auch jetzt wieder, wie schon bei anderen Verfahren zuvor, ihre Position deutlich machen. - Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach der vorliegenden Beschlussempfehlung soll von einer Äußerung gegenüber dem Staatsgerichtshof abgesehen werden. Davon sehe auch ich jetzt ab. Ich möchte aber noch ein paar Äußerungen in Richtung Landesregierung machen. Unser Ministerpräsident reist durchs Land und teilt uns mit, dass es immer mehr Diskurse geben solle. Runde Tische werden eingerichtet.
Der Begriff „bürgerschaftliches Engagement“ wird ganz hoch gehalten. Schließlich wird das Modewort „mehr Politik wagen“ in den Mund genommen. Diese Landesregierung propagiert nach außen hin die politisch gewollte gesellschaftliche Partizipation. Nach innen hin unternimmt sie aber alles, um ein demokratisches Pflänzchen, das gerade im Wachsen begriffen ist, zu ersticken, weil es nicht so angenehm ist. Das Kita-Begehren ist dafür das beste Beispiel. Die Landesregierung zieht sich auf juristische Formeln und Formalien zurück, um in der Sache nicht mit den Bürgern kommunizieren zu müssen. Sie geht sogar so weit, dass sie die repräsentative Demokratie höher als die direkte Demokratie bewertet. Die Mitglieder des Aktionsbündnisses werden von der Landesregierung belehrt. Von dieser Art der Belehrung, in der letztendlich der Staatsgerichtshof das letzte Wort hat, haben die Bürgerinnen, gelinde gesagt, die Nase voll. Sie wollen nämlich beteiligt werden und Beteiligungsinstrumente nutzen, ohne dass jedes Mal der Staatsgerichtshof eingeschaltet wird, um zwischen Bürgerinnen und dieser Regierung Recht zu sprechen. Diese Bürgerinnen wollen in diesem Fall das Kita-Recht behalten, das sich in ihren Augen bewährt hat, und die Entscheidung der Landesregierung sowie der SPD-Mehrheitsfraktion korrigieren. Das ist ihr gutes Recht, und das gehört auch zum Wesen einer direkten Demokratie und folgert aus der Niedersächsischen Verfassung.
- Ich sehe, dass das Licht schon leuchtet, weil meine Redezeit schon wieder vorbei ist. Wie das immer so mit kleinen Fraktionen ist: Man hat nur
eineinhalb Minuten und kann nichts auf den Punkt bringen. So ist es nun aber einmal. - Ich möchte aber noch einmal kurz sagen: Dieses Misstrauen gegenüber den Bürgerinnen in Niedersachsen, das vonseiten der Landesregierung auf den Weg gebracht wird, die nichts anderes wollen als ein qualitativ gutes Kindertagesstättengesetz, ist eine Schande und ein Armutszeugnis für die SPDLandesregierung.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung. - Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechtsund Verfassungsfragen in der Drucksache 1628 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Wer möchte sich der Stimme enthalten? - Ich stelle fest, dass dies nicht der Fall ist. Ich stelle weiterhin fest, dass der Ausschussempfehlung zugestimmt worden ist.
Ich rufe jetzt auf die Tagesordnungspunkte 11 und 12, die vereinbarungsgemäß zusammen beraten werden sollen:
Tagesordnungspunkt 11: Zweite Beratung: Landeselternrat stellt Orientierungsstufe in Frage - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/1490 - Beschlussempfehlung des Kultusausschusses - Drs. 14/1635 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/1708
Tagesordnungspunkt 12: Erste Beratung: Erfahrungen mit der 6-jährigen Grundschule in die Strukturuntersuchung zur Zukunft der Orientierungsstufe einbeziehen - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/1656
den Kultusausschuss zur Beratung und Berichterstattung überwiesen worden. Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.