- Nein, natürlich noch nicht verabschiedet! Wir sind ja noch im Prozess. Ich kann jetzt nur das vortragen, was in den Entwürfen steht. Danach ist sehr wohl vorgesehen, dass die Heimaufsicht in der Tat ohne konkreten Anlass auch unangemeldet Heime besuchen kann. Es ist vorgesehen, dass es eine Verzahnung der für die Qualität der Pflegeleistung zuständigen medizinischen Dienste und
der Aufsichtsorgane der Heime geben soll. Es wird - nach jetzigem Stand - auch der ambulante Pflegebereich zumindest im Rahmen der Novelle zum SGB XI einer verschärften Qualitätskontrolle unterworfen. Ein bisschen anders, als Sie das darzustellen versucht haben, Frau Schliepack, ist die Wirklichkeit dann doch schon.
Darüber hinaus hat es mich besonders gefreut, dass jetzt vorgesehen ist, dass es die Einrichtung von Besuchskommissionen geben soll. Ich finde, dass die Besuchskommissionen in dem Bereich der psychisch Kranken eine hervorragende Arbeit leisten. Ich habe mich immer dafür eingesetzt, dieses Gremium auch auf den Bereich Pflege auszudehnen. Ich bin sehr froh, dass das jetzt entsprechend vorgesehen ist. Dies wird neben der vorgesehenen verstärkten Wahl externer Personen in die Heimbeiräte ein Meilenstein auf dem Weg zu einer bisher nicht vorhandenen Transparenz der Einrichtungen und der Beteiligung der dort befindlichen Bewohnerinnen und Bewohner sein.
Meine Damen und Herren, auch wenn die von vielen Fachkräften und Pflegeeinrichtungen und auch von den Angehörigen erbrachten Leistungen in der Pflege hier positiv bewertet werden müssen, so darf doch nicht vergessen werden, dass es nach wie vor viele nicht behobene Missstände in der Pflege gibt und dass die Qualitätskontrolle sowohl durch die Heimaufsichtsbehörden als auch durch den medizinischen Dienst der Pflegekassen bisher nicht ausreichend ist, um die Mängel tatsächlich auch hinreichend zu beseitigen.
Frau Schliepack hat schon darauf hingewiesen, dass gerade jüngst das Kuratorium der deutschen Altenpflege zusammen mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen hier in Hannover auf der Fachmesse noch einmal beklagt hat, dass es immer mehr Einrichtungen gibt, in denen selbst die berüchtigte Satt- und Sauberpflege kaum noch stattfindet und erhalten ist. Bei über der Hälfte der Einrichtungen - so wurde dort gesagt - gibt es gravierende Mängel in der Organisation der Pflege und in der Pflegedokumentation. Es ist auch festzustellen, dass die Fachkraftquote nicht eingehalten wird.
Meine Damen und Herren, wer hier versucht, das als Einzelfälle darzustellen, der nimmt wohl das Problem nicht ausreichend ernst. Es ist ein strukturelles Problem, das tatsächlich auch politisch bewältigt werden muss. Die Einschätzung, die dort vorgetragen worden ist, teile ich. Ich begrüße
daher sehr, dass die Bundesregierung bei der Novelle des Heimgesetzes tatsächlich einen erheblichen Schritt zu mehr Beratung, zu mehr Kontrolle, zu mehr Verbraucherschutz gehen will. Was die Heimaufsichtsbehörden bisher getan haben, reicht nicht aus, es ist unzureichend, entweder weil es an Personal fehlte oder aber weil es an Kompetenzen fehlte.
Ich will noch auf Punkt 3 der zur Annahme empfohlenen Fassung des Antrages eingehen, meine Damen und Herren. Von uns allen wird noch viel Überzeugungsarbeit verlangt werden, um das, was wir mit Punkt 3 des Entschließungsantrages von den Kommunen verlangen, dort auch durchzusetzen. Da sind wir alle gefordert, und da werden wir darauf achten müssen, dass sich das auch realisiert, sodass das nicht am Ende ein Abschieben von Aufgaben auf Kosten der in den Pflegeheimen zu Betreuenden wird.
Ich komme zum Schluss. Ich finde es auch richtig, dass Gesundheitsministerin Fischer ein Pflegequalitätssicherungsgesetz vorlegen will.
Frau Schliepack, Ihnen scheint auch entgangen zu sein, dass die Ministerin die Zulassung von Einrichtungen u. a. an die Verpflichtung zu einem umfassenden Qualitätsmanagement, und zwar sowohl stationär als auch ambulant, knüpfen will und dass sie die Rolle des Medizinischen Dienstes als eine zentrale Beratungsinstanz für die Qualitätskontrolle stärkt. Auch dieser Gesetzentwurf sieht wie der Entwurf für ein neues Heimgesetz eine enge Zusammenarbeit mit der Heimaufsicht und dem MDK vor. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine Herren und Damen! Wenn man den Vortrag von Frau Schliepack hier gehört hat, dann kann man den Eindruck gewinnen, dass es bei der Beratung dieses Antrags im Ausschuss einen heftigen Konflikt gegeben hat. Das ist aber nicht so. Das möchte ich hier betonen.
Ich meine, Frau Schliepack hat es versäumt, darauf hinzuweisen, dass sich die Ausgangslage, aufgrund derer wir diese Diskussion führen, seit 1995, nämlich seit der Einführung der Pflegeversicherung, für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen erheblich verändert hat. Mit der verbesserten Finanzierung gibt es in Niedersachsen inzwischen ein Angebot von 1.100 zugelassenen Altenpflegeeinrichtungen für ca. 67.000 Personen in der Dauerpflege, und ausweislich der Zulassungsstatistik gibt es mehr als 200 Pflegeeinrichtungen mit mehr als 1.600 Pflegeplätzen für Tages- oder Nachtpflege, und dies allein innerhalb der gesetzlichen Pflegeversicherungskassen, auf deren Statistiken wir schnell zurückgreifen konnten. In der ambulanten Pflege sind inzwischen ebenfalls mehr als 1.100 Plätze genehmigt.
Meine Herren und Damen, Sie sehen also, dass das auch wirtschaftspolitisch betrachtet ein gewaltiger Markt ist. Für uns in der Sozialpolitik stellt dieser enorme Zuwachs im Angebot der Altenpflege nach wie vor eine gewaltige Herausforderung dar. Wie meine Kollegin Groneberg in der ersten Beratung schon ausgeführt hat, haben in einer vergrößerten Herde von Schafen die schwarzen natürlich bessere Möglichkeiten, nicht aufzufallen. Darum begrüßen wir von der SPD-Landtagsfraktion, dass sowohl die Bundesregierung bei der Novellierung des Heimgesetzes als auch unsere Landesregierung die Notwendigkeit sehen, Maßnahmen zur Qualitätssicherung in diesem Bereich in einer verbesserten, optimierten Form zu verankern.
Das Instrument der Heimaufsicht zu nutzen bedeutete für die Aufsicht Führenden in der Vergangenheit und bis heute immer eine Gratwanderung zwischen Beratung und Kontrolle. Wer das negiert, der kennt sich in der Wirklichkeit nicht aus.
Um keinen Zweifel aufkommen zu lassen, füge ich hinzu, dass wir aber auch der Meinung sind, dass bei der Anwendung der Heimaufsicht die Rechtsstaatlichkeit gewahrt werden muss. Das sage ich nicht nur, weil ich gleichzeitig Mitglied des Verfassungsausschusses dieses Landtags bin. Eine Vermischung von Kosten- und Leistungsrecht darf es wegen des Rechtsstaatsgebotes nicht geben.
In der Bundesnovelle soll eine Verbesserung der Vertretung auch der Pflegebedürftigen vorgesehen werden. Wir haben immer wieder darüber geredet, dass die Betroffenen in manchen Heimbeiräten nicht in ausreichendem Maße vertreten sein können, weil sie wegen ihrer körperlichen Konstitution
ihre eigenen Rechte nicht wahrnehmen können. Ich meine, die Diskussionen darüber sind angemessen und dürfen auch etwas dauern, d. h. das muss nicht von heute auf morgen entschieden sein, weil hier viele Rechtsfragen und auch Rechtsschutzfragen zu beantworten sind.
Das Land will angesichts der gewachsenen Strukturen in der laufenden Debatte um Aufgaben und Aufgabenkritik auch in der Heimaufsicht die Heimaufsicht fachlich und personell verstärken. Auch das ist in den Ausschussberatungen deutlich geworden. Wir begrüßen das ausdrücklich.
Bezogen auf die Qualitätsverbesserung bei den ambulanten Diensten unterstützen wir die Landesregierung auch darin, auf Bundesebene in so genannten Aufsichtgesetzen für ambulante Dienste diesen Aspekt zu etablieren.
Falls es bei der Umsetzung, was man auch nicht vergessen darf, Probleme geben sollte dadurch, dass ein sehr hoher zusätzlicher Finanzierungsbedarf entsteht, würden wir auch Möglichkeiten unterstützen dahin gehend, dass dieser unabdingbare Bereich der Qualitätssicherung in den bestehenden Gesetzen verankert wird. Es dürfte aber klar sein, dass angesichts des Beratungsumfangs auch das alles nicht von heute auf morgen geregelt werden kann.
Ich möchte noch einmal betonen, dass bei der Antragsberatung in der Sache kein Dissens besteht, möchte aber auch darauf hinweisen, dass solche Attacken des geschätzten Landtagskollegen Dr. Winn, wie wir sie in der vergangenen Woche lesen konnten, in dieser Sache überhaupt nicht hilfreich sind. Ich meine, verehrter Herr Kollege, dass Sie damit eine Reihe von Einrichtungen und von Mitarbeitern, die eine ordentliche Arbeit abliefern, desavouieren, in ein schlechtes Licht rücken und demotivieren. Sie verunsichern damit auch die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen, die sich dazu entschieden haben, die Pflegebedürftigen in Einrichtungen zu geben. Wenn Sie als Arzt persönlich Kenntnis bekommen von Einrichtungen, in denen pflegebedürftige Menschen nur dahindämmern, dann erwarte ich von Ihnen, dass Sie die existierenden Aufsichtsbehörden davon sofort informieren und damit ihre verdammte Pflicht und Schuldigkeit tun.
Ich meine, dass wir in den Ausschussberatungen zu einem guten Konsens gekommen sind. Es ist deutlich geworden, dass wir alle miteinander diesen Aspekt der Qualitätssicherung bzw. der Qualitätskontrolle in den Einrichtungen der Altenpflege ordentlich verankert wissen wollen und auch wissen, dass uns das an der einen oder anderen Stelle zusätzliches Personal kosten kann. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Elsner-Solar, es ist ja schön, dass Sie mich auf diesen Artikel ansprechen. Wenn Sie diesen Artikel richtig gelesen hätten, dann hätten Sie allerdings feststellen müssen, dass das als ein Gesamtkonzept gemeint war. Ich habe vor allem inhaltliche Mängel angekreidet. Ich erinnere in diesem Zusammenhang auch an die große Schlagzeile, nach der die Gerichtsmediziner in Hannover festgestellt haben, dass viele Heimbewohner wegen Dekubitalgeschwüren und deren Folgen zu Tode gekommen sind.
Das heißt: Es gibt Mängel. Das anzukreiden ist meine Aufgabe. Es hat keinen Sinn, zu sagen, dass alles fantastisch sei und dass wir gesetzgeberische Maßnahmen überhaupt nicht zu ergreifen brauchten. Es geht einfach darum, festzustellen, wo die Eckpunkte sind. Dabei besteht dann ja auch die Chance, darüber zu reden, wie die Pflege inhaltlich ein klein wenig mehr ausgestaltet werden kann.
Qualitätssicherung bzw. Qualitätsmanagement ist eine Sache, aber es geht ja noch weiter. In den Einrichtungen gibt es ja nicht nur den älteren Menschen, sondern es gibt den gerontopsychiatrischen Patienten, den Schlaganfallpatienten usw.
Wenn immer darüber geredet wird, dass Komplementärdienste wie die von Ergotherapeuten usw. zur Verfügung gestellt werden müssen, dann muss man sich darüber klar werden, dass dies nur möglich ist, wenn auch die sächlichen Mittel dafür vorhanden sind.
Das heißt: Auch die Mindestzahl der Betten in den Heimen, die gefördert werden, muss, wie ich das schon damals in der Ausschusssitzung gesagt habe, von 40 auf mindestens 60 angehoben werden.
Erst dann ist eine wirtschaftliche Basis gegeben. Sie greifen hier zu Hilfskonstruktionen, indem zwei verschiedene Heime zusammengelegt werden. Das ist das Problem.
Begreifen Sie das Ganze also bitte als ein Gesamtkonzept. Es geht um die inhaltliche Auseinandersetzung. Ich glaube, dass wir da gar nicht so weit auseinander sind.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe vorhin mit Aufmerksamkeit zugehört und will, damit das ganz klar ist, Folgendes deutlich machen: Die Fachkraftquote lassen Sozialdemokraten und Grünen nicht angreifen, Frau Schliepack. Das haben Sie schon einmal unter der alten Bundesregierung versucht. Sie haben es vorhin wieder erwähnt. Die Fachkraftquote ist die einzige Garantie, wenn es überhaupt eine gibt, dass ältere Menschen in den Altenheimen und in den Pflegeheimes einigermaßen gut gepflegt werden.
Wunderbar. Dann nehme ich das zurück. Ich danke Ihnen, dass Sie mich korrigieren, weil ich das falsch verstanden habe.