Odysseus hatte eine glorreiche Idee. Odysseus hatte sich überlegt, dass sein Sohn in seiner Abwesenheit von einem klugen Mentor angeleitet werden sollte. Daraus haben wir heute, nach weit über 2.000 Jahren, den Begriff „Mentoring“ gebildet. Heute bezeichnet er natürlich nicht mehr die Begleitung eines Sohnes, sondern einen Prozess, mögliche Führungskräfte zu solchen zu machen, indem erfahrene und geschulte Personen ihnen ihr eigenes Wissen beibringen.
Über Mentoring sollen auch festgefahrene Strukturen ausgehebelt werden. Da die überwiegende Anzahl der Führungskräfte nun einmal männlich ist, wird es also in erster Linie darauf ankommen, dass sich Männer bereit erklären, die Rolle des Mentors zu übernehmen. Es ist interessant, dass
diejenigen Männer, die in der Wirtschaft - beispielsweise bei VW - als Mentor ihr Knowhow und ihre Fähigkeiten engagiert weitergegeben haben, dieses Projekt auch für sich als Lehrstück empfunden haben. Sie haben z. B. gemerkt, dass man bestimmte „Ketten“ bilden muss, um entsprechend befähigte Mitarbeiterinnen zu bekommen. Das hilft uns vielleicht, die Karrierehemmnisse von Frauen ein Stück weit abzubauen.
Eines ist jedenfalls klar: In der Vielfalt liegt die Würze. Das haben auch die Kolleginnen Pothmer und Hemme zum Ausdruck gebracht. Nicht ein sozusagen federführendes Programm wird uns dahin führen, wohin wir eigentlich alle längst wollen, sondern die Vielfalt der Programme. Ich sage es noch einmal: Darin liegt die Würze. Jede Art von Einbahnstraße, die etwa meint, das Mentoring-Programm, das Gender Mainstreaming, der Frauenförderplan oder was auch immer sei das Nonplusultra, führt nicht zum Ziel. Wir brauchen die Bandbreite. Die Programme stehen nebeneinander, und zwar - das muss ich deutlich sagen gleichberechtigt; es ist nicht etwa so, dass das eine das andere ergänzt.
In den Betrieben und Verwaltungen herrscht häufig die Meinung vor, die Förderung von Frauen in Führungspositionen sei ausschließlich eine Aufgabe der Frauenbeauftragten. Das ist mitnichten so, sondern das ist in allererster Linie eine Aufgabe der Führungskräfte.
Und klar ist auch: Wenn die Führungskraft das nicht verinnerlicht, wie soll es dann die Mitarbeiterschaft verinnerlichen? - Insoweit bin ich sehr dankbar dafür, dass wir, was diesen Teil des breit angelegten Programmes anbelangt, heute auf einen gemeinsamen Nenner kommen.
Ich bin mit Ihnen der Auffassung, dass die Staatsmodernisierung nur dann ernsthaft funktionieren kann, wenn sie die Differenzierungen zwischen den Geschlechtern erkennt und danach handelt. Ich will das an dem, was ich vorhin nicht sagen konnte, deutlich machen: Selbstverständlich gibt es Elemente, die den Aufstieg von Frauen, den man durch Förderprogramme gerade fördern will, wieder ausbremsen, etwa Einstellungsstopps und Beförderungssperren. Bei der Staatsmodernisierung kommt es also entscheidend darauf an, zu erkennen, wann das eine Programm - der Stellen
Wir haben gerade einen neuen Staatsmodernisierer bekommen. Ich habe in den vergangenen Tagen mit ihm das erste Gespräch führen können. Ich gehe davon aus, dass dieser Antrag, der von Ihnen heute gemeinsam beschlossen wird, mir den Rückenwind gibt, das einzufordern, was wir zum Teil noch nicht erreicht haben. Der Antrag ist jedenfalls ein Mosaikstein in dem großen Bild der Chancengleichheit und Gleichberechtigung, das noch längst nicht vollständig ist.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung, und wir kommen zur Abstimmung. Das Abstimmungsverfahren ist vielleicht ein wenig kurios, meine Damen und Herren; denn Sie müssen zunächst über die Ausschussempfehlung beschließen. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abzulehnen. Wenn Sie aber dem, was die Rednerinnen hier vorgetragen haben, folgen und damit diesen Ursprungsantrag annehmen wollen, dann müssen Sie ausnahmsweise, was das Haus ja sonst nicht macht, die Ausschussempfehlung ablehnen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Wenn Sie der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gleichberechtigung und Frauenfragen zustimmen und damit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ablehnen wollen, dann bitte ich um Ihr Handzeichen. - Die Gegenstimmen! - Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Damit haben Sie die Ausschussempfehlung einstimmig abgelehnt.
Wir kommen dann zur Abstimmung über den Ursprungsantrag. Wenn Sie dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 1020 zustimmen wollen, dann bitte ich um Ihr Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? - Auch nicht. Damit hat das Haus diesen Antrag einstimmig beschlossen.
Tagesordnungspunkt 10: Zweite Beratung: Verbesserung der Heimaufsicht - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/701 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Sozial- und Gesundheitswesen - Drs. 14/1359
Dieser Antrag wurde in der 26. Sitzung am 5. Mai 1999 zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Sozial- und Gesundheitswesen überwiesen. Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Noch vor einigen Tagen lautete die Überschrift über einen Artikel in einer großen Tageszeitung: „Pflege im Abseits - Mehr Kontrolle oder Selbstüberprüfung?“ - Darunter stand: „Familien- und Gesundheitsministerium ringen um gemeinsame Linie bei der Reformierung des Heimgesetzes“.
Die schleswig-holsteinische Sozialministerin drängt die Bundesregierung, endlich „in die Hufe zu kommen“. Missstände in der Pflege, dramatisch gestiegener Kostendruck, überforderte und frustrierte Pflegerinnen - das sind die Klagen, die wir aus dem Bereich der Altenpflege hören, wenn wir diese Heime besuchen. Fünf Jahre nach der Einführung der Pflegeversicherung haben das Kuratorium „Deutsche Altenhilfe“ und der Medizinische Dienst massive Kritik am derzeitigen System der Altenpflege in Deutschland geübt. Auf der Fachmesse „Altenpflege 2000“ am 2. Februar diesen Jahres in Hannover kritisierte der MDK-Fachgebietsleiter Uwe Bruckner:
„Die organisatorischen Missstände in den Heimen und der gesundheitliche Zustand ihrer Bewohner haben erschreckende Ausmaße angenommen.“
einem Drittel bzw. fast der Hälfte der Heime gesundheitliche Schäden durch mangelhafte Pflege festgestellt worden. Ich bin froh darüber, dass sich auf der Grundlage des von der CDULandtagsfraktion eingebrachten Antrags die im Niedersächsischen Landtag vertretenen Parteien einig sind, dass das Heimgesetz grundlegend verbessert werden muss. Es muss endlich mit Nachrichten über menschenunwürdige Verhältnisse in Altenpflegeheimen und mit schwarzen Schafen bei den Heimbetreibern Schluss sein.
Das sind wir, meine Damen und Herren, den Heimbewohnern und Heimbewohnerinnen schuldig, und, meine Damen und Herren, das sind wir auch den Betreibern und den Mitarbeiterinnen in den Heimen schuldig, die das ihnen entgegengebrachte Vertrauen voll rechtfertigen.
Das heißt, in der Mehrzahl der Heime wird eine hervorragende Arbeit geleistet, für die wir uns heute auch einmal bedanken sollten.
Einig sind sich die Fraktionen im Niedersächsischen Landtag über wesentliche Inhalte des neuen Heimgesetzes. Grundsätzlich soll die kommunale Heimaufsicht unangemeldet, also auch ohne konkreten Anlass, und auch außerhalb der Geschäftszeiten Heime besuchen und auch Unterlagen und Angaben anfordern können. Mit den Landesverbänden der Wohlfahrtspflege sind entsprechende Gespräche über die Wichtigkeit der Kontrolle und Nachschauen zu führen.
Heimverträge müssen künftig alle Leistungen des jeweiligen Heimes detailliert auflisten. Allerdings wird es auch in Zukunft keine unangemeldeten Besuche des Medizinischen Dienstes, also der Pflegekassen, geben. Die Heimaufsicht muss personell und fachlich verstärkt werden. Auch darüber waren sich die Fraktionen einig. Oftmals wurde uns bei unseren Besuchen in Altenpflegeheimen von unzureichenden Kontrollen durch die Heimaufsicht berichtet. Mein Fraktionskollege Dr. Kuno Winn - in der ersten Reihe natürlich - hat gerade erst in einem Zeitungsbericht auf die Bedeutung dieses wichtigen Punktes aus ärztlicher Sicht hingewiesen.
Das Bundesgesundheitsministerium zeigt aber bisher wenig Reformeifer bei der Überarbeitung der Bau- und Personalverordnung. Nach wie vor will die Bundesgesundheitsministerin an der Fachkraftquote von 50 % statt der geforderten 60 % festhalten. Eine Mindestgröße für Einzelzimmer von 16 m2 statt bisher 12 m2, fordern besonders die Fachverbände. Seit längerem fordert die bundesweite Initiative „Aktion gegen Gewalt in der Pflege“ die Pflicht zur Bereitstellung von Einzel- statt Mehrbettzimmern und mehr Personal für Demenzkranke.
Die Länder setzen sich für eine notwendige Aktualisierung des Heimgesetzes ein. Aber das Bundesgesundheitsministerium hält offenbar an den alten Standards fest. Im dritten Vorentwurf des neuen Heimgesetzes vermissen wir bisher Ansätze zu einer Verbesserung des Qualitätssicherungskonzeptes. Erst wenn annähernd gleiche Qualitätsstandards bei allen Heimen selbstverständlich sind, können wir von Qualität in unseren Altenpflegeheimen reden. Diese Diskussion findet aber zurzeit überhaupt nicht statt. Das ist ein ganz wichtiger Punkt, auf den ich hinweisen will, den wir natürlich im Auge behalten müssen und bei dem wir uns beteiligen müssen. Selbstverständlich sollen die Mitwirkungsmöglichkeiten der Heimbewohner und Heimbewohnerinnen ebenfalls verbessert werden.
Ein ganz wichtiger Punkt in unserem gemeinsamen Änderungsantrag ist, dass auch die ambulanten Dienste mit unter das Heimgesetz fallen sollen. Hier scheint mir bei dem sich noch in der Beratung befindlichen neuen Heimgesetz überhaupt keine Neigung bei der Bundesregierung für die Aufnahme der ambulanten Dienste in die Heimaufsicht zu bestehen. Wichtig finde ich deshalb, dass die Fraktionen im Niedersächsischen Landtag der Bundesregierung empfehlen, gerade diesen Punkt mit in das Heimgesetz aufzunehmen.
Wer aus der Politik, wer bei den Pflegekassen, wer bei den betroffenen Familien kann mit Bestimmtheit allen - allen! - ambulanten Diensten eine ordentliche Ausführung ihrer Aufgaben bescheinigen? Ich kann es nicht. Cirka 1.300 ambulante Dienste sind in Niedersachsen tätig. Uns reicht zurzeit die Ansicht der Bundesregierung nicht aus, dass die ambulanten Dienste in das Heimgesetz erst nach der Verabschiedung eines Qualitätssicherungsgesetzes aufgenommen werden sollen. Das Bundesgesundheitsministerium ist der Meinung,
dass dies nicht finanzierbar sei. Die Debatte darüber ist aber noch gar nicht in Gang gekommen, also kennen wir das Ausmaß auch noch nicht.
Meine Damen und Herren, wir wollen, dass die Bundesregierung mit dem neuen Heimgesetz endlich in die Strümpfe kommt.
Bisher wurde gerade dieses Vorhaben immer wieder vertagt. Auch unser Antrag ist bereits fast ein Jahr alt.
Dieser Zustand ist für uns untragbar. Wir fordern die Niedersächsische Landesregierung auf, mit allem Nachdruck, Frau Ministerin, auf die baldige Verabschiedung des Heimgesetzes hinzuwirken. Wir haben lange genug darauf gewartet. - Herzlichen Dank.
Ich bin noch euphorisiert durch den Abstimmungserfolg eben. - Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Beschlussempfehlung des Ausschusses formuliert Anforderungen, die ganz im Gegensatz zu dem, was Sie gerade gesagt haben, Frau Schliepack, bereits im hausinternen Gesetzentwurf in den wesentlichen Punkten enthalten sind.