Protocol of the Session on January 26, 2000

(Unruhe)

und dass man für diese Maßnahme sehr wohl das Regionalisierungsgesetz in Anspruch nehmen kann; schließlich handelt es sich, wenn es denn so zum Tragen kommt, um regelmäßige öffentliche Verkehre, die von jedem und von jeder genutzt werden können. Deswegen denke ich, dass das möglich ist.

Ich freue mich, dass bei dieser Sache über alle Fraktionen hinweg so viel Gemeinsamkeit an den Tag gelegt wurde, aber ich hatte doch so ein bisschen das Gefühl, dass im MW sehr, sehr kritisch geprüft wurde. Dass am Ende nur noch das ML für die Reaktivierung dieser Bahnlinie zuständig sein soll,

(Zuruf von Schurreit [SPD])

obwohl der Tourismus in der Zuständigkeit von Herrn Fischer liegt, obwohl der Verkehr in der Zuständigkeit von Herrn Fischer liegt, dass also alles bei Herrn Bartels abgeladen werden soll - da habe ich so meine Zweifel. Da fände ich es besser, wir prüften noch einmal ehrlich, ob nicht auch Herr Fischer etwas aus seinem Etat auf den Tisch legen kann.

(Zurufe von der SPD)

- Ich bin mir sicher, dass das geht. Meine Damen und Herren, wenn wir das wollen, dann geht das!

(Beifall bei den GRÜNEN - Frau Rühl [CDU]: Das sehe ich auch so!)

Insgesamt ist das ein ganz interessantes Projekt, meine ich, das geeignet ist, das touristische Potential im Bremer Umland, in diesem Landkreis zu stärken und hier vor allem auch Arbeitsplätze zu schaffen. Das ist auch wieder eine Zuständigkeit

von Herrn Fischer. Also dreimal Fischer und eigentlich gar nicht Bartels.

(Biel [SPD]: Noch ein paar mal Fi- scher, dann gibt es einen Chor!)

Das ist ein Grund mehr, meine Damen und Herren, und auch aus diesem Grunde würde ich mich freuen, wenn Sie unserem Änderungsantrag zustimmten. Letztlich geht es nur um einen Prüfvorgang. Sie vergeben sich da nichts, wenn Sie dem zustimmen.

Andere Länder haben in diesen Fragen längst Zeichen gesetzt. Niedersachsen plant und überlegt seit vier Jahren, seit die Zuständigkeit durch die Bahnreform beim Land ist. Das wäre jetzt der erste Fall, in dem etwas passieren könnte. Also: Ich hoffe, es klappt. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN - Schurreit [SPD]: Du hast im Ausschuss alles beantwortet bekommen!)

Herr Minister Dr. Fischer hat das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Wenzel, es klappt - aber anders, als Sie sich das vorstellen.

Meine Damen und Herren, die Bahnstrecke, um die es hier geht, die so genannte Moorbahn, verläuft durch eine schwach besiedelte und überwiegend ländlich strukturierte Region. Das Fahrgastpotential ist gering. Diese Bahnstrecke wird deshalb schon seit 20 Jahren nicht mehr für den Personennahverkehr genutzt.

Die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen hat ebenso wie bei vielen anderen Projekten, die Sie auch immer unterstützen, Herr Wenzel, geprüft, ob die Strecke reaktiviert werden kann. Aufgrund der gegebenen Rahmenbedingungen - das ist schon gesagt worden - rechnet sich das Vorhaben allerdings nicht. Verkehrspolitisch macht also eine Wiederinbetriebnahme für den ÖPNV unter Nutzen-Kosten-Gesichtspunkten keinen Sinn.

Aber, meine Damen und Herren - nun führe ich die Diskussion auf eine andere Ebene -, Herr Wenzel

hat natürlich Recht damit, dass ich nicht nur Verkehrs-, sondern auch Tourismusminister bin. Und da muss ich nun zugestehen - insofern betrachte ich die Initiative der CDU-Fraktion als positiv -, dass der eigentliche Wert dieser Strecke nicht im öffentlichen Personennahverkehr liegt. Das muss ich Ihnen kritisch sagen, Herr Wenzel. Der immer wieder ins Feld geführte Erfolg der touristisch geprägten Sonderfahrten macht nämlich eindrucksvoll deutlich: Das, was einer Reaktivierung im öffentlichen Personennahverkehr entgegensteht, macht gerade den besonderen Reiz für eine touristische Nutzung aus. Auf den ersten Blick mag dies paradox erscheinen. Aber die Siedlungsstruktur und der ländliche Charakter, also die Gründe, die eine Reaktivierung verkehrspolitisch nicht sinnvoll erscheinen lassen, machen den besonderen Reiz der Region aus. Dies gilt es im Interesse der Förderung des Tourismus zu nutzen.

(Beifall bei der SPD)

Deshalb begrüße ich auch die Ausweitung der bereits bestehenden eisenbahntouristischen Aktivitäten. Wir wollen in den nächsten Tagen versuchen - Frau Rühl hat das bereits erwähnt -, für den Zeitraum der EXPO 2000 die bestehenden touristischen Verkehre auf ein nach einem festen Fahrplan verkehrendes Angebot auszuweiten. Über die Einzelheiten der Finanzierung werde ich mit allen Beteiligten verhandeln.

Aber eines muss ich jetzt bereits feststellen. Damit komme ich zu Ihrem Änderungsantrag, Herr Wenzel. Ich gebe Herrn Brauns Recht, dass eine Finanzierung aus Regionalisierungsmitteln nicht infrage kommt. Denn diese Mittel sind zweckgebunden für verkehrspolitische Maßnahmen. Um eine solche Maßnahme handelt es sich hierbei nicht, wie ich bereits ausgeführt habe. Es gilt also, andere Quellen zu erschließen. Wenn wir dies aus Regionalisierungsmitteln finanzieren würden, Herr Wenzel, dann würden wir ein Fass ohne Boden aufmachen.

(Zustimmung von Plaue [SPD])

Dann würden wir das Geld, das uns zur Verfügung steht, verpulvern. Wir würden alles das, was Sie heute Morgen gefordert haben, nämlich Verbesserung der Qualität durch den Ausbau von verkehrspolitisch wichtigen Strecken und durch Beschaffung neuer Wagen, nicht mehr finanzieren können.

(Beifall bei der SPD)

Deshalb muss das anders gefördert werden.

(Plaue [SPD]: Ich verstehe nicht, dass wir das hier debattieren! Im Aus- schuss ist das alles erörtert worden!)

Ich sehe - das möchte ich einmal zur Frage der Perspektive sagen - die Realisierung dieser zeitlich begrenzten Aktivitäten auch als Test an, dieses Angebot vielleicht auf Dauer zu etablieren und damit eine dauerhafte zusätzliche touristische Attraktion für die Region zu schaffen.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU - Frau Pruin [CDU]: Das war dein Aufschlag, Brunhilde!)

Meine Damen und Herren, ich schließe die Beratung und erbitte Ihre Aufmerksamkeit für die Abstimmung.

Zunächst lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 1346 abstimmen, die Beschlussempfehlung des Ausschusses um einen Punkt zu ergänzen. Anschließend lasse ich über die Beschlussempfehlung des Ausschusses abstimmen.

(Unruhe)

- Ich darf Sie bitten, zu überlegen, ob Sie mitstimmen oder lieber Ihre Gespräche fortsetzen wollen. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Danke sehr. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Das Zweite war die Mehrheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses. Wer der Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle Einstimmigkeit fest.

Ich rufe nun auf

Tagesordnungspunkt 14: Einzige (abschließende) Beratung: Integration behinderter Kinder in der Schule - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/1116 - Beschlussempfehlung des Kultusausschusses - Drs. 14/1327

Berichterstatterin ist Frau Kollegin Körtner, der ich das Wort erteile.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In diesem Fall gebe ich den Bericht zu Protokoll.

(Zu Protokoll:)

Mit seiner Beschlussempfehlung in der Drucksache 1327 empfiehlt Ihnen der Kultusausschuss mit den Stimmen der Vertreter der Fraktionen der SPD und der CDU, den Antrag abzulehnen. Das Ausschussmitglied der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmte gegen diese Empfehlung.

Das Ausschussmitglied der antragstellenden Fraktion wies in der den Beratungen vorangestellten öffentlichen Erörterung darauf hin, dass das Niedersächsische Schulgesetz seit mehreren Jahren vorrangig eine integrative Beschulung behinderter Schülerinnen und Schüler vorsehe. Tatsächlich sei jedoch der Anteil behinderter Kinder an Regelschulen nicht nennenswert gestiegen. Dagegen sei der Anteil der in Sonderschulen beschulten Kinder drastisch angestiegen. In Zukunft müsse verstärkt daran gearbeitet werden, dass Behinderungen in der Gesellschaft als normal angesehen würden. Dieses Ziel werde aber nicht erreicht, wenn behinderte Kinder in Sondereinrichtungen beschult würden.

Seitens der SPD-Fraktion wurde entgegnet, dass die Forderungen der Grünen-Fraktion nicht in die Struktur des niedersächsischen Schulsystems passten und auch nicht zu finanzieren seien. Die Landesregierung habe vor einiger Zeit das Konzept „Lernen unter einem Dach“ aufgelegt. Mit diesem werde angestrebt, in der Grundschule nach Möglichkeit alle Kinder mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und Verhalten zu unterrichten. Diese präventiv wirkende sonderpädagogische Grundversorgung werde von der SPDFraktion befürwortet. Die Zahl der Kinder mit einem ausgewiesenen sonderpädagogischen Förderbedarf solle möglichst gering gehalten werden. Für Kinder, deren Defizite durch die sonderpäda

gogische Grundversorgung nicht aufgefangen werden können, werde auch in Zukunft ein individueller Förderbedarf bestehen. Der Forderung der Grünen, das Konzept „Lernen unter einem Dach“ auf die Sekundarstufe I zu übertragen, könne sich die SPD-Fraktion nicht anschließen, weil in einem gegliederten Schulsystem die Probleme viel schwieriger zu lösen seien als in der Grundschule. Die SPD-Fraktion sei daher der Meinung, dass mit dem regionalen Integrationskonzept zunächst einmal Erfahrungen gesammelt werden sollten. Auch müsse die Kooperation der unterschiedlichen Schulformen weiter ausgebaut werden. Dabei dürfe sich dieser Ausbau aber nicht nur auf Schulfeste und Ausflüge beschränken, sondern müsse sich auf das Schulleben insgesamt erstrecken.

Ausschussmitglieder der CDU-Fraktion erklärten, ihre Fraktion plädiere für ein differenziertes Sonderschulwesen. Auch an die Integration müsse differenziert herangegangen werden. Dies halte die CDU-Fraktion für kindgemäßer. Ein Kind könne immer nur entsprechend seinem Förderbedarf gefördert werden. Pauschale Ansätze widersprächen dem Geist von Integration. Auch müsse in den Einzelfällen der Elternwille berücksichtigt werden. Dieser gehe in zunehmendem Maße in Richtung Sonderschule. Insgesamt sei die Zielrichtung des Antrages der Grünen-Fraktion zwar richtig. Der Ansatz des Antrages sei aber überzogen, da er ideologisch sei. Im Übrigen müsse darauf hingewiesen werden, dass die sonderpädagogische Grundversorgung, so wie sie derzeit laufe, fatal sei. Ohne die Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs könnten behinderte Kinder nicht einfach in die Grundschule übernommen werden, wo dann pro Klasse nur zwei Förderstunden zugestanden würden.

Eine Annäherung der Standpunkte konnte im Zuge der Beratungen nicht mehr erzielt werden.

Die mitberatenden Ausschüsse für Haushalt und Finanzen sowie Sozial- und Gesundheitswesen schlossen sich der Beschlussempfehlung bei gleichem Abstimmungsverhalten an.

Der Kultusausschuss bittet Sie, der Beschlussempfehlung in der Drucksache 1327 zuzustimmen und damit den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abzulehnen.

(Beifall)

Frau Kollegin Körtner, ich danke Ihnen. - Wir treten in die Beratung ein. Der Kollege Klare hat das Wort.