Die Investitionen in die Infrastruktur für das Fahrrad sind in hohem Maße wirtschaftlich. Der Radwegebau wird auch in den nächsten Jahren fortgesetzt, wenn auch unter haushaltspolitischen Zwängen für einen begrenzten Zeitraum mit reduzierten Mitteln.
Auch mit dem ADFC sind wir einer Meinung. Der Verband fordert nicht vorrangig mehr Radwege, sondern mehr Radfahrer und eine durchgängige, abgestimmte Förderpolitik. Radverkehrsförderung heißt also nicht nur Bau von Radwegen.
Die Förderung des Fahrrads als ökologisches und ökonomisches Verkehrsmittel ist für uns ein wichtiges Anliegen und hat einen hohen Stellenwert in der Verkehrspolitik Niedersachsens. Als Grundsatz gilt die Steigerung der Nutzung des Fahrrades im Alltags- und Freizeitverkehr im Sinne der Reduzierung verkehrsbedingter Umweltbelastungen und der Erhöhung der Verkehrssicherheit sowie der Gewährleistung der Mobilität für alle.
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stützt sich im Wesentlichen auf den nationalen Radverkehrsplan der rot-grünen Bundesregierung, der in dem Zeitraum von 2002 bis 2012 umgesetzt werden soll. In dem nationalen Radverkehrsplan wird deutlich gemacht, dass die Verantwortung für den Radverkehr bei den Ländern, Städten und Kommunen liegt. Deshalb ist die Umsetzung des nationalen Radverkehrsplans abhängig von dem einheitlichen Vorgehen aller Länder und Kommunen, damit Planungen und Aktivitäten zusammengebracht werden können. Eine einheitliche Koordinierungsstelle, die auch die Fahrradindustrie und Verbände beteiligt, wäre sinnvoll. Dass wir jemals den hohen Stand erreichen werden, wie ihn die Niederlande - ein klassisches Fahrradland - haben, ist wohl kaum anzunehmen. Wir müssen aber daran arbeiten und den Radverkehr in Deutschland auf allen Ebenen weiterhin fördern. Auch die Schweiz, Großbritannien und Dänemark haben die Radverkehrsförderung zur nationalen Aufgabe gemacht.
Unsere Fraktion unterstützt im Wesentlichen die Aussagen in dem vorliegenden Antrag. Auch wir wollen, dass die Menschen das Fahrrad verstärkt nutzen. Dazu müssen aber weitere Anreize gegeben werden. Sie haben einige genannt. Ich denke hier zum Beispiel an steuerliche Vergünstigungen für Radler, an bessere Fahrradabstellmöglichkeiten, an die Fahrradmitnahme in den öffentlichen Verkehrsmitteln, an die Verkehrsaufklärung, die Verkehrspädagogik, die Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit, die Einbeziehung in die Gesamtverkehrsplanung, die Schulwegsicherung und auch die landeseinheitliche Beschilderung.
Niedersachsen ist ein fahrradfreundliches Land. Wir haben dazu beigetragen, den Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehr zu erhöhen, die Sicherheit des Radverkehrs zu verbessern und die Wirtschaftspotenziale des Radverkehrs im Alltagsverkehr, gerade aber auch im Fahrradtourismus
besser zu nutzen. In diesem Sinne kann man den Antrag meiner Meinung nach in der vorliegenden Form nicht unterstützen. Wir sollten aber versuchen, einen gemeinsamen Antrag zu formulieren, vielleicht dann, wenn Rot-Grün hier in Niedersachsen weiter regiert.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Herr Kollege Peters hat ja am Schluss noch die Kurve gekriegt. Die Phase 1 waren ja Lob und Seligsprechung der Landesregierung.
Ich möchte die Dinge jetzt wieder in die richtige Richtung lenken. Ich halte fest: Die CDU-Fraktion hat in der Drucksache 3877 - Herr Kollege Wenzel hat das erwähnt - einen Antrag mit dem Titel „Nach 20 Jahren endlich handeln - Niedersachsen muss wieder fahrradfreundlichstes Bundesland werden. Entwicklung eines niedersächsischen Landes-Radverkehrsplanes“ in den Landtag eingebracht. Er ist am 18. November direkt an die Ausschüsse überwiesen worden. Im Wirtschaftsausschuss ist er aber nicht aufgetaucht, also auch nicht behandelt worden. Insofern ist es ein Stück Merkwürdigkeit, Herr Kollege Wenzel, dass dieser von Ihnen gelobte Antrag untergegangen ist und jetzt irgendwo im „Nirwana“ ausläuft, während Sie jetzt hier einen Antrag zur ersten Beratung einbringen, der möglicherweise an die Ausschüsse überwiesen wird, dann aber möglicherweise dasselbe Schicksal erleidet. Wenn wir ehrlich sind, sind unsere Fraktionen gut beraten, dieses wichtige Thema zu Beginn der neuen Wahlperiode erneut in den Landtag einzubringen, möglicherweise mit dem vom Kollegen Peters angesprochenen Ziel, dann einen gemeinsamen Antrag zu formulieren. Wenn sich die politischen Koordinaten wie erwartet verschieben, wird der Radwegebau in Niedersachsen gute Aussichten haben, noch besser als bisher gefördert zu werden.
Ich sage Ihnen eines in aller Direktheit: Sie werden sicherlich zugeben, dass Sie bei der CDU-Fraktion
ein bisschen abgeschrieben und hier und da noch ein bisschen obendrauf gesetzt haben. Meiner Einschätzung nach bleibt es aber dabei: Der Antrag der CDU-Fraktion ist umfassender, abgewogener, realistisch in Bezug auf die Finanzfragen und vor allem darauf ausgerichtet, dass der Radverkehr künftig ganzheitlich gesehen wird. Von daher deckt unser Antrag all die anderen Dinge, die von meinen beiden Vorrednern angesprochen worden sind, eigentlich ab. Er enthält auch die Forderung - das betone ich ausdrücklich -, dass wir uns künftig damit befassen müssen, dass eine kostenlose Mitnahme von Fahrrädern in den Nahverkehrszügen möglich sein muss. Das muss ein Bestandteil des Tourismusangebotes in Niedersachsen sein, das bekanntlich auch in einem Wettbewerb zu dem Angebot anderer Bundesländer steht. Dort ist das bereits Bestandteil des Tourismusangebotes. In Niedersachsen sind aber noch Defizite zu verzeichnen, sodass wir handeln müssen.
Der Radwegebedarfsplan Niedersachsen aus dem Jahr 1984 hat hier und da schon „Spinnweben“ angesetzt. Konkret heißt dies, dass er dringend überarbeitet werden muss. Ich glaube, dass wir uns in der Sache einig sind. In diesen Bedarfsplan können neue Erkenntnisse einfließen; von mir aus getragen von Anregungen aus allen Fraktionen.
Meine Damen und Herren, jetzt noch eine abschließende Bemerkung. Herr Kollege Wenzel, auf der anderen Seite muss man natürlich auch darauf achten, dass man nicht von einem Extrem ins andere fällt. Ich habe in Ihrem Antrag bestimmte Formulierungen gelesen und festgestellt, dass Sie der Meinung sind, dass das Fahrrad das Verkehrsmittel der Zukunft sei. Dazu möchte ich sagen: Den Ball bitte etwas flacher halten. Das ist es ja nun auch nicht. - Ich wäre eher sehr dafür zu sagen: Alle Verkehrsmittel in diesem Land müssen einen ausgewogenen und richtigen Stellenwert haben. Wenn ich mir jetzt aber Ihre schriftliche Begründung ansehe, in der Sie unter einer Reihe von Spiegelstrichen ableiten, dass das Fahrrad das Verkehrsmittel der Zukunft sein soll, kann ich nur sagen, dass ich wirklich noch etwas Aufklärungsbedarf habe.
Mein Antrag geht einfach dahin, dass wir heute über Ihren Antrag nicht abschließend entscheiden sollten. Es besteht sowieso der Mangel, dass der qualitativ bessere Antrag unserer Fraktion von uns nicht formell zum Antrag erhoben worden ist und deshalb heute nicht beraten wird. Insofern mein Vorschlag: Lassen wir jetzt die Vernunft walten.
Lassen Sie uns die Dinge in der neuen Wahlperiode noch einmal ganz konzentriert angehen. Wir sollten dann auf der Grundlage von Vorschlägen aus allen Fraktionen sachlich beraten. Das heißt, wir bringen unseren Antrag und Sie Ihren erneut ein. Es besteht ja durchaus die Möglichkeit, dass von der künftigen Opposition, der SPD-Fraktion, dann auch noch ein Antrag eingebracht wird. Daraus einen guten Mix zu machen wäre doch eine gute Herausforderung. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dinkla, Ihre letzte Einschätzung teile ich nicht. Da die FDP nicht in den Landtag kommen wird, wird es ein sehr knappes Rennen geben. Meiner Meinung nach kann man jetzt noch nicht sehen, welches Ergebnis am Ende stehen wird.
Jetzt aber noch einmal kurz zu den von uns besprochenen Anträgen. Ich finde Ihren Vorschlag richtig. Aufgrund der hier geleisteten Beiträge kann ich mir vorstellen, dass wir wirklich einen Schritt vorankommen werden. Besonders gefreut an Ihrem Antrag hat mich Ihre Selbstkritik. Sie hat mich auch amüsiert; denn Ihr Antrag ist ja überschrieben mit den Worten: Nach 20 Jahren endlich handeln. - Das waren vier Jahre Rot-Grün, neun Jahre Rot, und davor hatten wir die AlbrechtRegierung.
- Ja, ja, okay. Sie haben aber selbstkritisch zur Kenntnis genommen, dass die Albrecht-Regierung in diesem Bereich in sieben Jahren nicht viel auf den Weg gebracht hat.
- Ich habe doch nur zitiert. Auch in unserem Antrag heißt es ja: Jahrzehntelange Vernachlässigung. - Um so besser, wenn wir uns heute einig sind.
Jetzt noch eine abschließende Bemerkung: Wenn man sich die neuesten Prognosen zur Endlichkeit der fossilen Reserven anguckt, Herr Dinkla, dann wir man sich noch sehr ernsthaft darüber unterhalten müssen, wie schnell wir Alternativen zu schaf
fen haben werden, die nicht in dem Maße auf fossile Kraftstoffe angewiesen sind wie viele, viele andere Transportsysteme, die wir in unserer Gesellschaft heute tagtäglich in sehr großem Ausmaß nutzen. - Vielen Dank.
Federführend sollte theoretisch der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr und mitberatend sollten der Ausschuss für Freizeit, Tourismus und Heilbäderwesen, der Ausschuss für Haushalt und Finanzen und der Ausschuss für innere Verwaltung tätig werden. Wenn Sie so entscheiden möchten, dann bitte ich um Ihr Handzeichen. - Danke schön. Sie haben so entschieden.
Tagesordnungspunkt 41: Einzige (abschließende) Beratung: Versicherungsschutz für Ehrenamtliche gewährleisten, bürgerschaftliches Engagement stärken - Antrag der Fraktion der CDU Drs. 14/4052 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 14/4083
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle wissen, dass unsere Gesellschaft ohne das freiwillige Engagement, die freiwillige Einsatzbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger nicht funktionieren kann. Ich hoffe sehr, dass wir uns darüber einig sind, dass es für uns alle eine gesellschaftliche Pflichtaufgabe sein muss, die uneigennützige Bereitschaft jedes Einzelnen, Verantwortung zu übernehmen, anderen
zu helfen und sich für sie einzusetzen, zu unterstützen, zu begrüßen und auch entsprechend zu fördern. So haben wir nicht nur seitens der CDUFraktion hier im Hause, sondern auch seitens der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in den vergangenen Jahren dieses Thema immer wieder aufgegriffen und eine Flut von unzähligen Anträgen eingebracht, um deutlich zu machen: Dieses Engagement gilt es zu unterstreichen und zu unterstützen. Wir haben zum Beispiel für die nachdrückliche Förderung des Ehrenamtes einen Antrag hier in das Haus eingebracht. Ich erinnere an den Antrag „Musikkultur in Niedersachsen anerkennen, stärken und fördern“. Ich erinnere aber auch an die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages, die ja auch unsere Initiativen immer wieder mit unterstützt hat. Gerade diese Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages hat zahlreiche Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt und hat auch klar gemacht, dass Handlungsbedarf besteht. Ich möchte aus dem Bericht eine Passage zitieren, wo gesagt wird: Halt, stopp! Hier können wir tatsächlich wirksam ehrenamtliche Arbeit unterstützen. In diesem Kommissionsbericht wird unmissverständlich gefordert:
„Die haftungsrechtlichen und die sozialversicherungsrechtlichen Regelungen, wie zum Beispiel die gesetzliche Unfallversicherung, müssen so gestaltet sein, dass Bürgerinnen und Bürger nicht deshalb besondere Nachteile erleiden, weil sie im Zusammenhang mit der Ausübung bürgerschaftlichen Engagements geschädigt wurden. Der Schutz bürgerschaftlich Engagierter vor haftungsrechtlichen Risiken ist deshalb ein zentrales Anliegen der EnqueteKommission.“
Wir haben gerade in Niedersachsen ein breites und reiches Spektrum von Initiativen und Vereinen, besonders im Bereich des Sports, aber beispielsweise auch im Bereich der Laienmusik, in dem sich in Niedersachsen ca. 40 000 Personen ehrenamtlich engagieren. Es besteht aber nach unserem Dafürhalten die ziemlich absurde Situation, dass ehrenamtliche Funktionsträger, die sich in institutionell geförderten Vereinen und Verbänden verantwortlich betätigen, keinen angemessenen Haftpflicht- und Unfallversicherungsschutz durch Zulassung von Gruppenversicherungsschutzverträgen erhalten. So hat nicht nur, aber auch der Landesmusikrat immer wieder darauf hingewiesen, dass
hier konkrete Schritte notwendig sind. Diese Landesregierung hat aber bisher nicht konkrete Schritte eingeleitet.
Viele ehrenamtlich Tätige sind natürlich über ihre Organisationen entsprechend versichert. Das ist keine Frage. Gleichwohl bestehen bei kleinen Initiativen und kleinen Vereinen Versicherungslücken im Unfallversicherungsschutz und im Rahmen der Haftpflicht. Diese Personen fallen letztlich durch den Rost.
Nun hat für diesen Bereich das Land Hessen zwei bundesweit bislang einmalige Rahmenverträge vorgestellt, mit denen ein Bundesland den Versicherungsschutz für ehrenamtlich und für freiwillig engagierte Bürgerinnen und Bürger erstmals entscheidend verbessert. Durch diese Initiative sind künftig alle ehrenamtlich oder freiwillig engagierten Bürgerinnen und Bürger in Vereinigungen aller Art kostenlos unfallversichert, soweit sie über den Verein nicht entsprechend abgesichert sind oder kein gesetzlicher oder privater Unfallversicherungsschutz besteht. Der Hessische Ministerpräsident Koch hat dazu ausgeführt:
„Wir wollen alle Hürden und Unsicherheiten auf dem Weg zu ehrenamtlichem Engagement beiseite räumen und sicherstellen, dass die vielen freiwillig Aktiven bei ihrem dankenswerten Einsatz für die Gemeinschaft ausreichend abgesichert sind.“
Wir sollten das hier im Hause nicht nur würdigen, sondern wir sollten uns damit in der Form auseinander setzen, dass wir das auch den zahlreichen ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern in Niedersachsen zugute kommen lassen und sagen: Die Regelung der Hessen, die hier Pionierarbeit geleistet haben, ist so gut, dass sie auch für uns Vorbild und Maßstab sein sollen.