Protocol of the Session on January 23, 2003

(Beifall bei der CDU)

Das Land Niedersachsen kann sich hier also ein Beispiel nehmen und sollte Verhandlungen mit den Versicherern aufnehmen, um den Versicherungsschutz für ehrenamtlich Aktive durch Rahmenverträge nach dem Vorbild Hessens sicherzustellen. Über diese Maßnahmen, die notwendig sind, besteht bei uns, hoffe ich, Einigkeit. Ich habe den Eindruck, dass auch in dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion im Kern die gleichen Forderungen enthalten sind.

(Kethorn [CDU]: Dann können wir ja gleich abstimmen!)

- Wir können gleich abstimmen. Das beantrage ich auch, lieber Friedrich Kethorn. Das stimmt.

(Ehlen [CDU]: Dann kommt Herr Möhrmann wieder in Schwulitäten!)

Ich gehe davon aus, dass wir das dann hinbekommen werden. Ich fand nur etwas peinlich, wie die SPD jetzt versucht, in letzter Minute auf den fahrenden Zug aufzuspringen. Denn sie hatte ja in den 13 Jahren ihrer Regierungsverantwortung genug Zeit, entsprechende Regelungen auf den Weg zu bringen. Diese Chance hat sie vertan, diese Zeit hat sie ungenutzt verstreichen lassen. Jetzt tut sie so - das ist das eigentlich Peinliche -, als ob die Forderungen unseres Entschließungsantrags ihr ureigenstes Anliegen seien.

(Kethorn [CDU]: Immer die gleiche Masche! - Biallas [CDU]: Das ist so, wenn man beim Zugfahren die Gardi- nen aufmacht! Dann sieht man Dinge, die man selbst versäumt hat!)

- Richtig. Diese Art politischer Trittbrettfahrerei - das haben wir hier heute ja schon mehrfach erlebt - kann man als Wahlkampfpanik betrachten. Wir wollen uns aber nicht darüber streiten. Denn dadurch, dass wir uns in dieser Frage hoffentlich inhaltlich einig werden, tun wir für die Ehrenamtlichen ein gutes Werk.

Ich möchte noch ein weiteres Argument nennen, das Sie sich vielleicht zu Gemüte führen sollten: Sie sollten einmal in die Wahlprüfsteine des Landesmusikrates hineinschauen, in denen ebenfalls mit Nachdruck auf die bestehende Versicherungslücke aufmerksam gemacht worden ist. Wir haben seitens der CDU-Fraktion dazu gesagt: Wir unterstützen das Anliegen, ehrenamtliche Funktionsträger in Musikvereinen durch zweckgebundene Zuwendungen zur Haftpflicht- und Unfallversicherung zukünftig von Risiken freizustellen, soweit dies landesrechtlich und vor dem Hintergrund der vorhandenen Haushaltsmittel möglich ist. - Ich halte das für eine absolut ausgewogene Formulierung. Wenn ich dann sehe, wie die SPD das formuliert hat, muss ich sagen: Das ist wirklich lapidar. Ich zitiere: „Der Niedersachsen-Ring leistet einen wesentlichen Beitrag, um wichtige Inhalte, ,wie z. B. Versicherungsschutz im Ehrenamt, zu erarbeiten.“ - Aber keine Antwort! Das war es dann schon. Es wird definitiv nichts darüber ge

sagt, dass wir im Lande die Möglichkeit haben, dies nach dem Vorbild Hessens abzustellen.

Ich freue mich letzten Endes - das ist mein Resümee -, dass die SPD-Fraktion in letzter Minute noch mit auf den Zug aufspringt und wir diesen Antrag hoffentlich gemeinsam verabschieden werden. Während Sie, meine Damen und Herren von der SPD, das aus Unvermögen oder vielleicht aus Unwillen bisher nicht hinbekommen haben, sage ich: Wir werden es schaffen. Auch für diesen Punkt gilt eindeutig: Wir machen es besser!

(Sehr gut! und Beifall bei der CDU - Zuruf von Frau Wörmer-Zimmer- mann [SPD])

Bevor ich Frau Ministerin Trauernicht das Wort erteile, erteile der Kollegin Wörmer-Zimmermann einen Ordnungsruf.

(Frau Wörmer-Zimmermann [SPD]: Danke schön!)

- Frau Wörmer-Zimmermann, für dieses Verhalten erhalten Sie einen zweiten Ordnungsruf. Beim dritten werden Sie vom weiteren Verlauf der Sitzung ausgeschlossen.

(Biallas [CDU]: Nun ist leider McAl- lister nicht da! - Zuruf von der CDU: Noch einen!)

Bitte schön, Frau Ministerin!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Vockert, Ihren positiven und wertschätzenden Ausführungen zum Ehrenamt in Niedersachsen pflichte ich bei. Deshalb weise ich nur darauf hin, dass die Offensive „Bürgerschaftliches Engagement in Niedersachsen“, der so genannte Niedersachsen-Ring, alle Wünsche der Ehrenamtlichen bündelt und vor diesem Hintergrund in der Tat deutlich gemacht hat, dass der Versicherungsschutz ein zentrales Thema für die Ehrenamtlichen ist. Deswegen wurde dieses Thema vom Niedersachsen-Ring vertieft behandelt. In der Quintessenz wurden letztendlich folgende Erkenntnisse erbracht: Zunächst einmal sind die weitaus meisten ehrenamtlich Tätigen versichert; sie wissen es nur nicht. Deshalb stand an erster

Stelle die Aufklärung. Diese Aufklärung ist über den Verband der Haftpflichtversicherungen, über vier große Telefonaktionen in allen Bezirken sowie über die Aufklärungsarbeit der Verbände erfolgt. Insofern konnte die Unsicherheit weitgehend beseitigt werden, bleibt aber weiter Thema.

Dann stellte sich die Frage, was mit denjenigen ist, die nicht versichert sind. Es gab den Wunsch der Träger, über die Zuwendungen des Landes möglicherweise eine Vereinsversicherung finanzieren zu können. Diese Möglichkeit haben wir eröffnet und darauf hingewiesen, dass das in der Tat relativ preiswert ist. Man kann einen Verein mit 100 Personen für 120 Euro versichern. Deshalb gibt es nun die erweiterte Möglichkeit, dies abzurechnen und mit diesem Versicherungsschutz eine erweiterte Personengruppe zu erfassen.

In Hessen gibt es darüber hinaus die Initiative, den Versicherungsschutz durch einen Rahmenvertrag noch auszuweiten. Das ist sicherlich ein richtiger weiterer Baustein, den ich aufgreifen werde. Liebe Frau Vockert, von Vorbild, großer Lösung und einem Rundum-sorglos-Paket kann allerdings nicht die Rede sein.

(Ontijd [CDU]: Das sind die einzigen bis jetzt!)

Denn diese Regelung richtet sich bis jetzt ausschließlich an einen Personenkreis, der in Leitungsfunktionen tätig ist - entweder als Vorstandsmitglied oder als Projektleiterin bzw. Projektleiter -, und nicht an alle Vereinsmitglieder. Ich weiß nicht, ob Ihnen auch bekannt ist, dass in diesem Rahmenvertrag ein Eigenanteil von 500 Euro vorgesehen ist. Warum ist der Aufwand für das Land Hessen letztlich so gering, nämlich 100 000 Euro? - Es ist eine sehr kleine Gruppe. Menschen in Leitungsfunktionen von Vereinen sind zumeist Menschen, die sich selbst versichert haben. Insofern ist das ein Baustein, aber man sollte ihn keineswegs überschätzen. Natürlich bauen wir ihn in unser Gesamtsystem zur Sicherung und Versicherung der ehrenamtlich Tätigen in Niedersachsen noch ein.

Wir werden diesen Vorschlag mit dem Niedersachsen-Ring und mit Experten für die Versicherungswirtschaft prüfen. Wir werden das Nötige tun und möglicherweise noch die Zielgruppe ausweiten; denn es geht uns auch um diejenigen, die an der Basis die ehrenamtliche Arbeit leisten und sich eigene Versicherungen möglicherweise - aus welchen Gründen auch immer - nicht leisten können.

Man muss auch aufpassen, damit man mit einer solchen Versicherung nicht die Eigenvorsorge schwächt, die natürlich im Mittelpunkt zu stehen hat.

Insofern tut man gut daran, dieses Thema sensibel aufzugreifen und in Verhandlungen einzutreten. Dann werden wir das Geld für diesen weiteren Baustein in einem umfassenden Paket von Aktivitäten zur Versicherung der ehrenamtlich Tätigen in Niedersachsen zur Verfügung stellen, das wir bereits auf den Weg gebracht haben. Bei dieser 100 000-Euro-Geschichte kann von „Zeit verstreichen lassen“ einem „riesigen Vorbild der hessischen Initiative“ nicht die Rede sein. Sie ist aber so interessant, dass wir uns dem widmen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD - Frau Vockert [CDU]: Das sehen aber die Ehren- amtlichen anders!)

Herr Kollege Groth, bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte das kurz ergänzen. Wir sind uns grundsätzlich darüber einig, dass bürgerschaftliches ehrenamtliches Engagement insbesondere bei Unfällen und deren Folgen nicht das private Risiko der engagierten Bürger dieses Landes sein darf.

Wir haben die Einrichtung der Enquete-Kommission durch die Bundesregierung begrüßt. Schon vor Jahren wurde im SGB VII ein umfänglicher beitragsfreier Versicherungsschutz für viele Ehrenamtliche in diesem Lande und in der ganzen Bundesrepublik verankert. Sie haben auch über die Erkenntnisse der Enquete-Kommission berichtet. Auf dieser Basis gehe ich davon aus, dass die Regelung in § 2 SGB VII in der jetzt begonnenen Legislaturperiode einer Novellierung bedarf.

Unfallversichert sind schon alle, die im Gesundheitswesen, in der Wohlfahrtspflege, in den Berufsverbänden der Landwirtschaft, in den Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie in Verbänden und Arbeitsgemeinschaften der Religionsgemeinschaften ehrenamtlich tätig sind. Das sind schon fast alle. Eigentlich bleibt nur eine Restgröße derjenigen, die nicht aufgezählt worden sind. Darüber muss man nachdenken und Vorsorge treffen, so lange der Bundesgesetzgeber dies noch

nicht durch eine Novelle zum SGB VII geregelt hat. Das halten wir für richtig und sinnvoll. Darauf stützt sich unser Änderungsantrag. Das ist auch finanzierbar. Wir machen einen Finanzierungsvorschlag aus dem Bereich Toto/Lotto. Dies soll ernsthaft geprüft werden. Dann ist das ein gangbarer Weg.

Aufgrund dieser Überlegungen gehe ich davon aus, dass es nur ein vorübergehender Weg ist, der sich wieder erübrigt, wenn der Bundesgesetzgeber geregelt hat, was sich aufgrund des Berichts der Enquete-Kommission anbietet.

Die Hessen stellen insbesondere bei der Haftpflicht für Ehrenamtliche nur auf Funktionäre, auf „verantwortlich Tätige“ ab. Das hat Frau Ministerin Dr. Trauernicht schon gesagt. Das reicht natürlich nicht. Denn wir wissen, dass gerade die Aktiven, die Betreuer in den Vereinen und Verbänden, die beispielsweise eine Gruppe zu einer Sportveranstaltung oder eine Seniorengruppe irgendwohin begleiten, Probleme haben mit dem Versicherungsschutz, aber durch die Regelung in Hessen nicht versichert sind. Insofern ist die hessische Regelung nicht beispielhaft. Sie bedarf insofern einer Überprüfung, was man daraus übernehmen kann. Wenn man diese Regelung so übernehmen würde, liefe sie gerade an den Aktiven in den kleinen Vereinen und Verbänden vorbei, die noch keine hinreichende Versicherung haben.

Sie haben noch einmal die Pressemitteilung der Hessischen Staatskanzlei in dem Entschließungsantrag zitiert. Wir finden es gut, dass Sie uns helfen, so etwas noch einmal zu lesen. Sie müssen dann aber hier nicht den Eindruck erwecken, als seien Sie seit Jahren mit diesem Thema schwanger im Lande herumgeirrt.

(Biallas [CDU]: Frau Vockert hat nie behauptet, dass sie schwanger ist!)

Sie haben es in Hessen abgeschrieben. Wir finden es gut, dass Sie das getan haben. Es ist besser, etwas abzuschreiben, als nichts zu tun. Insofern begrüßen wir das. Wir meinen aber, dass unser Antrag mehr auf alle abstellt, die noch zu versichern sind, und insofern richtiger ist.

Wir beantragen die sofortige Abstimmung über unseren Ergänzungsantrag. Wir meinen, dann haben wir einen wichtigen und richtigen Schritt getan.

(Beifall bei der SPD)

Frau Kollegin Pothmer!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir sind uns ganz offensichtlich darüber einig, dass es bei den Ehrenamtlichen eine Lücke im Versicherungsschutz gibt. Es gibt einen Vorschlag der CDU-Fraktion und einen Vorschlag der SPDFraktion. Wenn man aber Frau Ministerin Trauernicht zuhört, muss man an die Kollegen der SPDFraktion die Frage richten, ob sie eigentlich nie richtig hingeschaut haben, was die Landesregierung bereits Großartiges geleistet hat. Frau Trauernicht hat ja noch einmal gesagt, dass es hier keinerlei Versäumnisse gebe.

Sie nutzen diesen Antrag, den Sie heute vorgelegt haben, dazu - das macht mir die Zustimmung zu Ihrem Vorschlag nicht gerade leicht -, uns aufzufordern, das Engagement der Landesregierung zu bejubeln. Ich frage Sie: Was sollen wir denn bejubeln? - Es ist Fakt - ob es Ihnen gefällt oder nicht -, dass es bei dem Versicherungsschutz eine Lücke gibt. Man kann jetzt aber nicht so tun, als würde mit dem Schließen dieser Lücke das bürgerschaftliche Engagement in diesem Land nachhaltig vorangetrieben. Es ist allerdings ein Punkt, der bearbeitet werden muss.

Frau Trauernicht, Niedersachsen-Ring hin oder her, offensives bürgerschaftliches Engagement hin oder her: Wir schauen auf das Ergebnis. Das Ergebnis ist aber äußerst mager. Sie waren nicht einmal in der Lage, diesen kleinen Punkt zu regeln. Das muss an dieser Stelle festgehalten werden. Ich habe es einfach satt, jedes Mal, wenn eine andere Fraktion einen Vorschlag macht, so zu trun, als sei bereits alles geregelt. Auch jetzt sagen Sie noch, das müsse diskutiert werden. - Nein, verdammt noch mal, das muss nicht diskutiert werden. Hier liegt eine Aufforderung der Mehrheitsfraktion vor. Darüber wird heute abgestimmt. Dann sind die Regeln eigentlich so, dass Sie das umsetzen sollten. Darum bitten wir Sie. - Danke schön.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Die Antrag stellende Fraktion hat sofortige Abstimmung beantragt. Sie wissen, dass die Ausschussüberweisung vorgeht. Ich frage also, ob Ausschussüberweisung beantragt wird. - Das ist nicht der Fall.

Dann kommen wir zur Abstimmung. Sie wissen, die sofortige Abstimmung bedeutet eine vorgezogene zweite Beratung. In dieser zweiten Beratung liegt uns ein Änderungsantrag vor, über den ich zunächst abstimmen lassen muss.

Wer dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. Damit haben Sie einstimmig so beschlossen.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 42: Erste Beratung: Hannover darf nicht Drehscheibe des Drogenhandels bleiben - für eine konsequente Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität in Niedersachsen - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/4053

Dieser Antrag wird durch den Kollegen Biallas eingebracht.