Protocol of the Session on December 11, 2002

erfüllen, Herr Oppermann, haben Sie auch das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Mundlos, ich lege Wert auf die Feststellung, dass ich in meinem früheren Beruf als Richter kein schneidiger Richter gewesen bin, wie Sie das unterstellt haben.

(Beifall bei der SPD)

Ich war ein guter Richter.

(Frau Pruin [CDU]: Eigenlob stinkt!)

Diese Eigenschaft habe ich versucht, in meine Arbeit als Landtagsabgeordneter und Minister hinüberzuretten.

(Dr. Stratmann [CDU]: Seien Sie nicht so hochmütig!)

- Ich bin nicht hochmütig. Ich habe Ihnen nur die richtige Antwort auf das gegeben, was Sie gesagt haben.

(Dr. Stratmann [CDU]: Wenn andere das sagen, ist das okay! Aber man sagt das nicht über sich selber!)

- Wenn Sie das nicht über sich selber sagen wollen, hätte ich dafür Verständnis, Herr Kollege.

(Beifall bei der SPD)

Frau Mundlos, man kann natürlich gegen Stiftungen sein. Das ist gar keine Frage. Es sind ja auch nicht alle dafür, obwohl dieses Projekt in den deutschen Bundesländern mit größtem Interesse registriert wird. Das ist ein Projekt, für das sich andere Ministerien längst interessieren. Andere Hochschulen außerhalb Niedersachsens sind sehr neugierig, was mit den Stiftungen passiert.

Dennoch kann man durchaus dagegen sein, Frau Mundlos. Was aber nicht geht, ist, dass man so ahnungslos über dieses Thema redet, wie Sie das gemacht haben.

(Beifall bei der SPD)

Sie zitieren eine Pressemitteilung der Medizinischen Hochschule. Da geht es schon los. Die müssen Sie natürlich korrekt zitieren! Das Zitat, das Sie vorgelesen haben, kommt nicht vom Senat,

sondern vom Personalratsvorsitzenden der Medizinischen Hochschule, der meint, die MHH sei nicht langfristig genug finanziell abgesichert.

Dazu sage ich: Die Medizinische Hochschule Hannover gehört ebenso wie die Medizinische Fakultät in Göttingen zu den mit Abstand am besten ausgestatteten hochschulmedizinischen Einrichtungen in Deutschland. Die Medizinische Hochschule bekommt 130 Millionen Euro Landeszuschuss pro Jahr. Dieser Landeszuschuss ist für das Jahr 2003, das Gründungsjahr der Stiftung, abgesichert. Das sichert dieses Gesetz, das diesen Landeszuschuss in eine Finanzhilfe umwandelt.

Wir können als Regierung aber nicht in die Rechte des Parlaments eingreifen. Nur das Parlament kann den Stiftungen diese Finanzhilfe über einen mehrjährigen Zeitraum sichern. Wir werden in Zukunft darüber zu reden haben, ob es nicht sinnvoll ist, den Stiftungen für einen zwei-, drei- oder vierjährigen Zeitraum die finanziellen Ressourcen zu sichern. Ich bin gespannt, wie Sie darauf reagieren werden.

Wie gesagt, wir haben jetzt bei der Gründung der Stiftung die finanziellen Ressourcen für das Gründungsjahr gesichert. Der Personalratsvorsitzende wollte gleich im ersten Schritt eine Sicherung über vier oder fünf Jahre. Dieser Wunsch war aber nicht erfüllbar.

Dennoch hat die Medizinische Hochschule als Stiftung in diesem ersten Vertrag über Zielvereinbarungen eine hervorragende Ausstattung für den Start bekommen: 5,5 Millionen Euro für Großgeräte zur Forschung und Krankenversorgung, 0,6 Millionen Euro, indem wir die kleinen Baumaßnahmen pauschaliert haben, die sonst immer einzeln beim Ministerium beantragt werden mussten, ferner 1 Million Euro für den Aufbau eines Stiftungs- und Spendenmanagements an der Medizinischen Hochschule und darüber hinaus Mittel für die neuen Aufgaben, die sich aus der Trägerfunktion der Stiftung ergeben. - All das waren sehr großzügige Bedingungen, die wir mit der Medizinischen Hochschule ausgehandelt haben.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich noch einmal meinem Finanzministerkollegen Heiner Aller danken: Auch die Integration des Staatlichen Baumanagements in die Stiftungshochschulen ist einmalig in Deutschland. Alle Hochschulen, auch in den CDU-regierten Bundesländern, schauen neidisch

nach Niedersachsen, weil wir diesen großen Schritt geschafft haben.

Aber um diese Dinge, Frau Mundlos - jetzt komme ich zu meiner These von Ihrer Ahnungslosigkeit -, ging es in den Verhandlungen gar nicht. Das war alles unstreitig, darüber wurde gar nicht gestritten. Gestritten wurde in den Verhandlungen mit den Senatsmitgliedern der Medizinischen Hochschule - ich muss einschränkend präzisieren: mit der Minderheit der Senatsmitglieder - über zwei Punkte. Darüber stand natürlich nichts in der Zeitung, aber ich will hier gerne offen legen, worüber in Wirklichkeit gestritten wurde.

Erstens wollte der Senat ein Vetorecht hinsichtlich Zuständigkeiten des Stiftungsrates. Er wollte Zuständigkeiten haben, die die Hochschulen in staatlicher Trägerschaft nach dem neuen NHG nicht mehr haben, also Zuständigkeiten, die es so nur nach dem alten NHG gab. Er wollte die Verhandlungen über die Stiftung und die Ermächtigung für die Humanmedizinverordnung, das abweichend vom Gesetz zu gestalten, nutzen, um einen Status quo ante wiederherzustellen. Also ein doppelter Salto rückwärts! - Das war das eine.

Die Stiftungen sind aber kein Angebot für Leute, die Wissenschaft als Besitzstand begreifen, sondern sie sind ein Angebot für Leute, die Wissenschaft als einen Qualitäts- und Leistungswettbewerb organisieren wollen. Darum geht es. Deshalb haben wir an Hochschulen und Stiftungshochschulen neue Managementstrukturen geschaffen. Wir werden die Einführung einer Stiftungshochschule nicht zum Anlass nehmen, wieder zu dem Zustand zurückzukehren, den wir längst überwunden haben.

Der zweite Punkt war: Es ging nicht nur um die alten Strukturen, die wieder eingerichtet werden sollten, sondern darüber hinaus sollten neue, hochbezahlte Vorstandsposten eingerichtet werden. Der jetzt dreiköpfige hauptamtliche Vorstand sollte um zwei weitere Vorstandsposten auf fünf hauptamtliche bezahlte Vorstandsmitglieder erweitert werden. Dazu habe ich den Leuten der MHH, die das gefordert haben, gesagt: Wir beginnen die Stiftung nicht, indem wir die Zahl hauptamtlicher Posten ausweiten; die Stiftung soll mehr privates Kapital aus der Gesellschaft einwerben, aber nicht mehr öffentliches Geld, das die MHH jetzt schon hat, durch zusätzliche Managementfunktionen „verbrennen“.

(Beifall bei der SPD)

Dazu kann ich nur sagen: Die Stiftung wird von einigen wirklich mit einem volkseigenen Betrieb verwechselt. Der kennt solche Strukturen. Dafür sind wir aber nicht zu haben. Ich bedauere ein bisschen, dass Professor von der Hardt, der nach wie vor ein Vorreiter der Hochschulstiftungsidee in Niedersachsen ist, jetzt trotz der wertvollen Arbeit, die er auch für den Bewusstseinswandel in unserem Land geleistet hat, erleben muss, dass die Medizinische Hochschule nicht unter den ersten sechs Hochschulen ist. Aber es werden ja auch neue Senate gewählt. Ich bin sicher, dass diese Position auch nicht dem Stand des Denkens an der ganzen Medizinischen Hochschule entspricht. Sie hat nach wie vor ein großes Potenzial als Stiftung und wird es über kurz oder lang auch werden.

Wir sehen in diesem Gesetz - für das ich mich auch ganz herzlich bei dem Kollegen Domröse und allen anderen Abgeordneten bedanken möchte, die daran mitgewirkt haben, dass es so schnell zustande kommen konnte - die letzte rechtliche Voraussetzung, um am nächsten Dienstag im Kabinett über die Anträge der fünf Stiftungshochschulen beraten und entscheiden zu können. Dann werden in Niedersachsen fünf Hochschulen Stiftungshochschulen werden. Sie werden erfolgreich sein. Die Begeisterung, die diese Diskussion in den Hochschulen - nicht in der Medizinischen Hochschule; das gebe ich zu, aber in den anderen fünf Hochschulen - über dieses Thema ausgelöst hat, ist für sich schon - -

Herr Minister, meine Begeisterung darüber, dass Sie die Redezeit jetzt um das Doppelte überzogen haben, ist auch nicht so wahnsinnig groß. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass wir vor der Mittagspause noch eine schriftliche namentliche Abstimmung durchführen müssen. Ich bitte wirklich um Verständnis dafür, dass ich Sie an dieser Stelle unterbreche. Das gilt auch für alle anderen Redner. Wir müssen uns ein bisschen an den von uns selbst gesetzten Zeitplan halten. Vielen Dank. Ich wollte Ihre Rede sonst nicht unterbrochen wissen, aber ich hatte keine andere Möglichkeit.

Vielen Dank, Herr Präsident. Dann möchte ich sofort meinen Schlusssatz sagen: Ich freue mich,

dass dieses Gesetz heute verabschiedet werden kann und dass wir am Dienstag die ersten Stiftungshochschulen in Niedersachsen ins Werk setzen können. - Herzlichen Dank!

(Beifall bei der SPD)

Jetzt hat der Kollege Golibrzuch das Wort. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, ich finde es zugegebenermaßen nicht schneidig, aber doch sehr leichtfertig, wie Sie an dieser Stelle über die Interessen der Medizinischen Hochschule Hannover reden. Nach meiner Meinung gibt es gute, nachvollziehbare Gründe dafür, warum der Senat vorgestern den Beschluss zur Stiftungserrichtung zurückgenommen hat.

Wenn man sich den Finanzbedarf der Medizinischen Hochschule anschaut, darf man ja nicht nur auf den jährlichen Personalkostenanteil schauen, sondern natürlich hat sich bei der MHH ein hoher Sanierungsstau aufgebaut und selbstverständlich gibt es dort Befürchtungen, dass die Hochschule, wenn bei der Umwandlung der Rechtsform in eine Stiftung der Finanztransfer für diesen Rückstau nicht entsprechend abgesichert ist, in den nächsten Jahren möglicherweise auf diesen Kosten sitzen bleibt. Das ist angesichts der desolaten Haushaltssituation des Landes eine sicherlich nachvollziehbare Befürchtung.

Ich halte es auch für nachvollziehbar, wenn die Medizinische Hochschule aufgrund der Umstellung des Fallpauschalensystems für den Bereich der medizinischen Grundversorgung - es ist ja nicht nur Forschung, was dort stattfindet, sondern eben auch Grundversorgung - vor so vielen Unwägbarkeiten auch hinsichtlich des künftigen Finanzierungsbedarfes des alltäglichen Klinikbetriebes steht, dass man sich in dieser Situation nicht auch noch die Umwandlung der Rechtsform in eine Stiftung antun möchte.

Ich habe im Übrigen auch ausdrücklich Verständnis dafür - das sage ich, weil Sie es erwähnt haben -, wenn der Senat an dieser Stelle für sich auch mehr Einfluss auf die Entscheidungen des Stiftungsrates reklamiert, weil, wie Sie wissen, im bisherigen Klinikvorstand wie auch im Stiftungsrat, im Stiftungsvorstand die Pflegebediensteten

der MHH nicht repräsentiert sind. Wir halten es für einen Mangel, dass es nur auf der Ebene der Klinikkonferenz Mitsprachemöglichkeiten gibt, weil in der Vergangenheit deutlich geworden ist, dass immer dann, wenn Einsparungen vorgenommen wurden, diese in den allermeisten Fällen zu Lasten des Pflegebereichs und zu Lasten der Beschäftigten im Pflegebereich durchgeführt worden sind.

Dies sind nach meiner Meinung eine Reihe von guten Argumenten, die vonseiten der Mehrheit des Senates der MHH vorgetragen worden sind. Wir halten es jedenfalls genauso wie der Senat. Da dieses Gesetz, das heute verabschiedet werden soll, in einem unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit der NHG-Novelle und auch in einem Zusammenhang mit den Stiftungsgründungen steht, werden wir es ablehnen. Sie wissen, wir möchten mehr Wettbewerb zwischen den Hochschulen. Wir möchten diesen Wettbewerb aber nicht auf bestimmte Rechtsformen begrenzen und ihn nicht etwa auf Stiftungen einschränken. Wir halten es für falsch, nur einzelnen Stiftungshochschulen - und dann noch mit den angesagten Fallstricken - diesen Freiraum zu gewährleisten.

Aus allen diesen Gründen werden wir, genauso wie wir dem NHG unsere Zustimmung verweigert haben, auch diesen Gesetzentwurf ablehnen.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank. - Herr Dr. Domröse hat noch einmal das Wort. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin den Oppositionsrednern ausdrücklich dankbar dafür, dass sie sich genau so verhalten haben, wie ich es erwartet habe. Was Sie, Frau Mundlos, hier erzählt haben, war „Heidis Märchenstunde“, nichts anderes! Sie haben völlig inhaltslos und zusammenhanglos irgendwelche Dinge dargestellt - bis hin zur Vermögensteuer - und ein Szenario aufgemalt, das mit der ganzen Sache überhaupt nichts zu tun hat. Lassen Sie uns einmal von den Märchen wegkommen!

(Möllring [CDU]: Das steht doch in einem Sachzusammenhang!)

- Sie sind für Märchen ohnehin gut, Herr Möllring. Gehen Sie einmal ins Theater in Hildesheim. Dort

werden Sie gebraucht: „Pecunia non olet!“ Da können Sie den Vorhang noch ein paar Mal hinaufund herunterziehen.

(Heiterkeit bei der SPD)

Meine Damen und Herren, damit hier nicht der Eindruck im Raum stehen bleibt, als habe sich die SPD-Fraktion an irgendeiner Stelle geweigert, mit den Hochschulen zu reden oder sie in diesen Prozess einzubringen, möchte ich dazu noch einiges sagen; denn auch von solchen Märchen bleibt ja manchmal etwas hängen.

Wir haben in dem Gesetz geregelt, dass die Senate mit einer qualifizierten Mehrheit einen Antrag stellen können und beschließen dürfen, nämlich mit einer Zweidrittelmehrheit. Das war unser Sicherheitsventil dafür, zu gewährleisten, dass in der Hochschule niemand über den Tisch gezogen wird, Frau Mundlos, sondern dass sich alle in den Prozess einbringen müssen und können und dieser Schritt nur gemeinsam vollzogen werden darf. Ich möchte auch hinzufügen: Alle waren sich darüber einig, dass es keinen Sinn gemacht hätte, wenn es mit knappen Mehrheiten zu solchen Beschlüssen gekommen wäre und die Schwierigkeiten dann nicht gemeinsam getragen worden wären. Zwei Drittel der Senate in den anderen Hochschulen haben einen solchen Beschluss gefasst. An der MHH hat man das nicht getan. Das ist überhaupt kein sachliches Problem.

Eine letzte Bemerkung, meine Damen und Herren: Allein die Tatsache, dass der Minister darauf hingewiesen hat, dass das Problem unter anderem darin lag, dass im Laufe der Verhandlungen mehr Präsidialposten gefordert wurden, als eigentlich sinnvoll sind, macht deutlich, dass es in der MHH im Wesentlichen um hochschulinterne Dinge und nicht um das eigentliche Problem der Stiftungen gegangen ist. Wenn ich einmal vorhersage, dass wir die Göttinger Universität mit der Medizin zum 1. Januar in eine Stiftung überführen werden, dann muss Ihnen allen klar werden, dass alles das, was Sie gesagt haben - zur HumanMedVO, zur Leitungsstruktur -, Makulatur ist.