Nach dem Gesetzentwurf sollte das Gesetz nur in Bezug auf Stiftungen des öffentlichen Rechts gelten, deren Errichtung als Träger einer niedersächsischen Hochschule im Jahr 2003 wirksam wird. Da für den Fall späterer Stiftungserrichtungen damit ein weiteres Gesetz notwendig gewesen wäre, hat sich der federführende Ausschuss dafür ausgespro
chen, den Entwurf in eine Dauerregelung umzugestalten. Insoweit ist auf die Änderungen in § 1, § 4 Abs. 2 und § 10 hinzuweisen. Der neu eingefügte § 11 enthält die notwendigen Übergangsvorschriften.
§ 4 Abs. 2 und 3 des Entwurfs sahen zunächst vor, dass die Erstattungen zwischen Land und Stiftungen vereinbart werden. Vorschriften für den Fall, dass sich die Beteiligten nicht einigen, enthielt der Entwurf nicht. Nach der Beschlussempfehlung ist nun im Bereich der Beihilfe eine gesetzliche Zahlungsverpflichtung der Stiftung in Form einer Pauschale normiert. Das Fachministerium setzt die Höhe der Pauschale nach den in § 4 Abs. 2 näher benannten Voraussetzungen fest. Für den Bereich der Verwaltungskosten ist in Absatz 3 eine Festsetzung der Pauschale durch das Fachministerium vorgesehen, wenn sich Stiftung und Land nicht einigen können.
§ 7 in der Entwurfsfassung ist gestrichen worden, da der Ausschuss der Auffassung war, entsprechende Regelungen seien bereits im NHG enthalten. Für notwendig erachtet wurde allerdings eine klärende Bestimmung darüber, welches Vermögen auf die Stiftungen übergeht. § 7 sieht nun vor, dass das übergehende Vermögen durch die genehmigte Schlussbilanz der Hochschule und ihrer Einrichtungen festgestellt wird.
§ 8 Abs. 1 des Entwurfs enthielt im Satz 1 eine Bestimmung, nach der es für die Stiftungen ausgeschlossen gewesen wäre, ab dem 1. Januar 2004 das Staatliche Baumanagement in Anspruch zu nehmen. Der federführende Ausschuss hielt dies insbesondere in Bezug auf kleine Stiftungshochschulen für nicht sinnvoll. Er will es einer Vereinbarung zwischen der Stiftung und dem Staatlichen Baumanagement überlassen, ob dieses die Bauaufgaben für die Stiftungen wahrnimmt.
Der neu eingefügte § 9/1 geht auf einen Änderungsvorschlag der SPD-Fraktion zurück. Der Landesregierung soll die Möglichkeit eingeräumt werden, die nach § 198 des Niedersächsischen Beamtengesetzes notwendige Zustimmung der Aufsichtsbehörde für den Wegfall und für die Einrichtung von Stellen durch eine Verordnung generell zu erteilen.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten verweise ich auf den schriftlichen Bericht zum Gesetzentwurf, der in Kürze vorliegen wird.
Der federführende Ausschuss bittet, der Ihnen in der Drucksache 3955 vorliegenden Beschlussempfehlung zuzustimmen.
Vielen Dank. - Meine Damen und Herren, wir kommen zur Aussprache. Der Kollege Dr. Domröse hat zunächst das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem heute vorliegenden Gesetz schaffen wir die letzten Detailregelungen für die Einrichtung von Stiftungshochschulen in Niedersachsen und damit die letzten Detailregelungen, die notwendig sind, um diesen gewaltigen Reformschritt hier in Niedersachsen zu unternehmen. Die Detailregelungen hat Frau Ernst freundlicherweise vorgetragen; ich will sie nur noch einmal zusammenfassen.
Wir regeln, wie wir mit den Beamtinnen und Beamten in den neuen Stiftungen umgehen. Wir regeln für die Hochschulen, wie es in Zukunft in Schadensfällen sein wird. Im Kern bleibt es beim Selbstversicherungsprinzip des Landes. Und wir regeln den Übergang des Baumanagements vom Staatlichen Baumanagement auf die Stiftungshochschulen. Ich sage hier gern noch einmal, was ich in allen Diskussionen draußen gesagt habe: Ich halte das, was wir hier machen, für eine sehr intelligente Lösung. Die Hochschulen bekommen sofort die Zuständigkeit, sie können sofort Synergien mit ihrem eigenen Personal erwirtschaften und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Staatlichen Baumanagements, die davon betroffen sind, behalten nicht nur ihren Job, sondern sie behalten auch ihre Arbeit. Sie bekommen lediglich einen neuen Arbeitgeber. Intelligenter kann man das einfach nicht lösen.
Wir schaffen auch Klarheit hinsichtlich der Frage: Wie gehen wir denn an den Stellen in den Hochschulen mit Problemen um, wo Studentenwerke in den Hochschulen tätig sind? Dort sind die Grundvermögen miteinander verwoben. Wir haben auch hier klare Regelungen für die Zukunft geschaffen, die ihresgleichen suchen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, damit ist der Weg frei, dass zum 1. Januar 2003 - pünktlich, fast auf die Stunde so, wie wir es geplant haben bereits ein Viertel der niedersächsischen Hoch
schulen Stiftungshochschulen werden kann. Sie werden es mir nachsehen, dass ich schon ein bisschen stolz bin auf das, was wir als Parlament dazu geleistet haben, denn ich halte dies nach wie vor für den mutigsten Reformschritt, der jemals in der Hochschulpolitik in Deutschland gemacht worden ist.
Was machen wir jetzt? Um es noch einmal all denjenigen zu sagen, die immer noch nicht so ganz genau wissen, was damit auf uns zukommt: Stiftungshochschule heißt: Es bleibt bei der staatlichen Verantwortung. Ich sage für das Parlament: Wir können die staatliche Verantwortung sogar noch viel besser wahrnehmen, weil wir uns um viele Einzelheiten in der Detailsteuerung nicht mehr kümmern müssen. Es bleibt auch bei der staatlichen Finanzierung, aber die Hochschulen bekommen das Recht, selbst zu entscheiden, mit welchen Verfahren und Methoden sie die Ziele, die wir miteinander vereinbaren, umsetzen wollen. Die Hochschulen bekommen auch das Recht, wirtschaftlich zu entscheiden, wie sie mit den von uns zur Verfügung gestellten finanziellen und sachlichen Ressourcen das wirtschaftlichste, das effizienteste Ergebnis für sich selbst erreichen. Das ist ein gewaltiger Schritt, mit dem wir uns aus der Fachaufsicht der Hochschulen zurückziehen.
Ich füge hinzu: Wir sind uns darüber im Klaren, dass man auf diesem Weg auch noch lernen wird. Das ist kein Weg, bei dem man alles im Voraus bestimmen und beschließen kann. Deswegen fand ich es gut, dass wir im Hochschulgesetz selbst nur den Rahmen geregelt und die Details mit den Hochschulen im Antragsprozess ausgehandelt haben. Diese Details regeln wir nun in einem nachgeschalteten Gesetz.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte an dieser Stelle allen, die daran mitgewirkt haben, Dank sagen für den gewaltigen Arbeitsaufwand im Jahre 2002. Ich danke allen, die in den Hochschulen die ungeheuer intensiven Diskussionsprozesse miteinander geführt haben. Ich danke allen in den beteiligten Ministerien der Landesregierung, die dazu beigetragen haben, dass dieses Ergebnis in so kurzer Zeit erreicht werden konnte.
tungen wollen, das Ziel aber noch nicht erreicht haben, weil ihre Senate noch nicht zu überzeugen waren. Viele Präsidentinnen und Präsidenten haben noch keinen Antrag gestellt, weil sie glauben, er sei noch nicht mehrheitsfähig. Wie wir gemeinsam wissen, hat es bei der MHH eine Schlussabstimmung gegen die Stiftung gegeben. Dies ist keine Niederlage. Das möchte ich denjenigen, die dort für die Stiftung gekämpft haben, sagen, weil es keinen Wettbewerb darum gab, wer nun am schnellsten damit fertig ist, sondern es gibt einen Wettbewerb darum, wer die Kraft und den Mut hat, diesen Schritt mit uns gemeinsam zu gehen. Ich bin ganz sicher, dass diejenigen, die teilweise aus nachvollziehbaren, teilweise aus nicht nachvollziehbaren Gründen jetzt noch gezögert haben, im Laufe des Jahres 2003 folgen und bei der nächsten Tranche von Stiftungshochschulen dabei sein werden.
Meine Damen und Herren, nun möchte ich Sie herzlich einladen, sich die Argumente der Opposition anzuhören. Sie müssen schon genau hinhören, weil Sie wahrscheinlich Schwierigkeiten haben werden, die Argumente herauszuhören. Wenn es sich hier heute so abspielt, wie es sich im Ausschuss abgespielt hat, wird Folgendes passieren: Hier wird wieder herumgemeckert, die Hochschulen hätten zu wenig Geld, und man könnte noch mehr machen, dieses und jenes, aber ohne Alternative und ohne einen Gegenvorschlag. Die CDU hat - ich habe es schon oft genug gesagt - während der Hochschulgesetzberatung nicht einen einzigen sachlichen Diskussionsbeitrag geleistet und dann die Frechheit besessen, am Ende der Beratungen einen Gesetzentwurf vorzulegen, von dem man ganz genau wusste, dass er gar nicht mehr zur Diskussion gestellt werden konnte, weil die Beratung abgeschlossen war. Das ist die Methode. Auch heute wird es keine Alternative geben, nur ein schlichtes, ein simples Nein. Das ist alles. Selbst bei den Grünen, die sich aktiver an der Diskussion beteiligt haben und die ja auch, wenn ich das vorwegnehmen darf, im Grundsatz für die Einrichtung von Stiftungshochschulen und für mehr Selbstständigkeit in den Hochschulen sind, die aber sagen, man müsse auch andere Formen dafür freigeben, ist es eigentlich ein eher primitives Nein. Sie sagen nur, man könnte noch mehr machen, weshalb zu dem vorliegenden Gesetzentwurf Nein gesagt wird.
Meine Damen und Herren, die Hochschulen hätten verdient, dass wir ihnen bei diesem gewaltigen Schritt mit einer klaren Parlamentsmehrheit den
Rücken stärken und hier nicht ein solches KleinKlein ansiedeln. Wir jedenfalls bleiben dabei. Wir werden mit den Hochschulen gemeinsam diesen Schritt in eine moderne und für Deutschland einmalige Hochschulpolitik gehen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe nichts anderes von Ihnen erwartet, Herr Dr. Domröse. Aber eines steht doch wohl fest: Das Gesetz, das hier heute verabschiedet werden soll, ist derart mit der heißen Nadel gestrickt,
dass vorgestern sogar die MHH mit acht zu fünf Stimmen das Angebot der Landesregierung, Stiftungshochschule zu werden, abgelehnt hat. Es werden mehrere Gründe genannt, ich will nur zwei hervorheben. Die Human-Med-Verordnung wird als inakzeptabel bezeichnet, weil durch die Art und Weise, wie damit und mit den Zielvereinbarungen auch das Präsidium in die Zange genommen werden kann, weniger Eigenständigkeit und nicht mehr Eigenständigkeit verbunden sein werden. Der weitere Grund ist, dass die MHH befürchtet, als Hochschule dauerhaft auf den Lasten der Beamtenversorgung sitzen zu bleiben, weil das heute vorliegende Gesetz schwere Fehler aufweist, die eben zulasten der Hochschule gehen werden. Insider haben im Übrigen schon vor Monaten darauf hingewiesen. Das haben Sie aber einfach vom Tisch gewischt.
„Wir haben Grund zur Befürchtung, dass das Land lediglich Schulden und Lasten auf die Stiftung abwälzen will. Eine für die MHH auskömmliche finanzielle Ausgleichsregelung sollte offensichtlich den Wahlkampfinteressen von Minister Oppermann geopfert werden.“
Verfügung zu stehen. Sie steht ja Reformvorhaben nicht kritisch gegenüber, sondern sie will es, aber eben nicht so, wie Sie das wollen.
Die hier vorhandenen Probleme müssen erst beseitigt werden. Da ich sicher bin, dass die Köpfe in der Göttinger Hochschule auch nicht dummer sind als die Hannoveraner, bin ich auf die Göttinger Bewertung der Schwachstellen sowohl des NHG als auch des heute vorliegenden Gesetzes gespannt. Heute Nachmittag findet dort eine Senatssitzung statt. Der Präsident der Uni Göttingen hat im Mai 2002 öffentlich geäußert, dass zur Umwandlung in eine Stiftung eine Reihe komplizierter Fragen zu lösen sei und deshalb eine Entscheidung für eine Umwandlung sinnvollerweise erst 2003 getroffen werden sollte. Es ist so, dass sich die Hochschulen zum Teil über den Tisch gezogen fühlen, dass ihre wirtschaftlichen Belastungen abenteuerlich sein werden und dass die übereigneten Liegenschaften mit einem Sanierungs- und Umbaubedarf in mehrstelliger Millionenhöhe belastet sind. Von Planungssicherheit keine Spur!
„Der Staat wird über kurz oder lang Versorgungslastenschuldner der Stiftungsbeamten bleiben müssen. So ist vollends unklar, wie die Stiftungen ihrer Erstattungspflicht im Sinne des § 4 des Gesetzes nachkommen sollen.“
Anders ausgedrückt: Wo sollen die Hochschulen das Geld hernehmen? Wo bleiben denn die Spender, wenn in Niedersachsen dann auch noch die Vermögensteuer eingeführt wird?
Von handwerklichen Fehlern mag ich trotzdem nicht sprechen, auch wenn die Landesregierung hier ziemlich unsauber gearbeitet hat. Das wäre eine Beleidigung für jeden soliden Handwerker, dem man bei einem solchen Pfusch den Auftrag entziehen würde. Dazu wird der Wähler ja demnächst die Gelegenheit haben.
Hochschulen seien mit allem einverstanden, was im Gesetz stehe, eine Anhörung sei also überflüssig, und das angestrebte Beratungsverfahren sei mit den Hochschulen so vereinbart, was wohl heißen sollte, sie wollen gar nicht angehört werden. Beides ist unwahr. Die Hochschulen sind nicht einverstanden, und der Zeitplan ist ihnen Ende Oktober von der Landesregierung so diktiert worden.
Deshalb wäre es durchaus nicht unbedeutend gewesen, ver.di anzuhören, die die Art der Neuordnung des Baumanagements kritisiert, oder den Hauptpersonalrat, der die dauerhafte finanzielle Sicherung der Stiftungen eben nicht gewährleistet sieht. Es ist auch schade, dass Minister Aller, der ja als einer der Kritiker bekannt ist, nicht sagen darf, was er denkt, damit der Wissenschaftsminister seine zugigen Luftschlösser weiterhin als moderne Prachtbauten anpreisen darf.
Ich will eines sagen, Herr Dr. Domröse: Stiftungen muss man richtig machen. Wo Stiftung draufsteht, muss auch Stiftung drin sein. Es funktioniert eben nicht, dass man, wenn man Stifter gewinnen will, ihnen gleichzeitig das Geld über die Vermögensteuer wegnimmt. So gehen die Stifter stiften!
(Lachen bei der SPD - Plaue [SPD]: Haben Sie schon einmal etwas von der steuerlichen Behandlung von Stiftern gehört?)
Was die Hochschulen brauchen, ist Freiheit, um ihren Kernaufgaben Forschung und Lehre exzellent nachgehen zu können. Das können sie weitgehend allein, wenn man sie nur lässt. Davon sind unsere Hochschulen mit dem heute zu verabschiedenden Gesetz und auch mit dem NHG aber weiter entfernt denn je.
Wenn Minister Oppermann noch ein bisschen von dem Schneid des ehemaligen Richters Oppermann hätte, dann würde er sich heute hier hinstellen und sagen: Das war ein Fehler, das stellen wir zurück. Dazu fehlt ihm allerdings Kraft, dazu fehlt ihm Mut. So bleibt uns nur noch, das Gesetz abzulehnen.