Protocol of the Session on December 11, 2002

Eine letzte Bemerkung, meine Damen und Herren: Allein die Tatsache, dass der Minister darauf hingewiesen hat, dass das Problem unter anderem darin lag, dass im Laufe der Verhandlungen mehr Präsidialposten gefordert wurden, als eigentlich sinnvoll sind, macht deutlich, dass es in der MHH im Wesentlichen um hochschulinterne Dinge und nicht um das eigentliche Problem der Stiftungen gegangen ist. Wenn ich einmal vorhersage, dass wir die Göttinger Universität mit der Medizin zum 1. Januar in eine Stiftung überführen werden, dann muss Ihnen allen klar werden, dass alles das, was Sie gesagt haben - zur HumanMedVO, zur Leitungsstruktur -, Makulatur ist.

Vielen Dank, Herr Kollege. - Frau Kollegin Mundlos hat noch eine Redezeit von einer Minute und 40 Sekunden.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Argumente, die Sie hier gebracht haben, sollen eigentlich nur davon ablenken, dass es Sie doch schmerzlich trifft, dass sich die MHH jetzt doch noch anders entschieden hat.

(Zuruf von der SPD: Ach, Quatsch!)

Ich möchte Ihnen einmal ganz kurz zitieren, was die MHH letztlich gesagt hat:

(Zuruf von der SPD: Wer denn?)

Erstens. In den Vorverhandlungen stellte das Wissenschaftsministerium den Hochschulen in Aussicht, dass die Höhe der Zuweisung für mehrere Jahre festgelegt wird. Jetzt will das Land aber nur die Überweisungen für das kommende Jahr festschreiben. Die Mehrheit des MHH-Senats möchte aber eine größere Planungssicherheit.

Zur Bauunterhaltung: Das Land finanziert bislang die Um- und Neubauten. Für die Stiftungshochschule ist die Summe bislang nicht genau beziffert. Das genügt dem Senat eben auch nicht.

Gleichermaßen gibt es auch Wünsche, dass der Stiftungshochschule auch Mitglieder aus dem Bereich der Lehre angehören sollen. Dem wollen Sie ebenfalls nicht entsprechen. Letztlich ärgert es Sie, dass sich die MHH selbstbewusst, zukunftsorientiert gegen die Stiftungshochschule zum jetzigen Zeitpunkt

(Plaue [SPD]: Zukunftsorientiert ist das überhaupt nicht, was die Herren Professoren da machen! Die sägen an ihrem eigenen Elfenbeinturm!)

und zu den von Ihnen vorgelegten Kriterien ausgesprochen hat. Das gefällt Ihnen nicht. Ihre Argumente zeigen auch, wie Sie die Kritikpunkte gerade dieser Menschen, dieser Persönlichkeiten innerhalb der Hochschule ernst nehmen und sie einfach nur vom Tisch wischen. Das ist zu wenig.

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung.

Artikel 1. - Hier liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Der Ausschussempfehlung ist gefolgt.

Artikel 2. - Auch dazu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Auch das war die Mehrheit. Die Änderungsempfehlung ist damit beschlossen.

Artikel 3. - Unverändert.

Artikel 4. - Auch dazu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Das Erste war wiederum die Mehrheit. Der Änderungsempfehlung ist gefolgt.

Artikel 5. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen jetzt zur Schlussabstimmung. Wer in der Schlussabstimmung dem Gesetz zustimmen will, den bitte ich, sich zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Das Gesetz ist damit beschlossen.

Außerdem, meine sehr verehrten Damen und Herren, müssen wir noch über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur in der Drucksache 3955 unter Nr. 2 abstimmen. Wer der Beschlussempfehlung dieses Ausschusses in der Drucksache 3955 unter Nr. 2 zustimmen und damit die in die Beratung einbezogene Eingabe für erledigt erklären möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. Stimmenthaltungen? - Das ist ebenfalls so beschlossen.

Wir kommen dann zum

Tagesordnungspunkt 4: Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Niedersachsen über öffentlich-rechtliche Vereinbarungen auf dem Gebiet der Abwasserbeseitigung - Gesetzentwurf der Landesregierung Drs. 14/3790 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umweltfragen - Drs. 14/3956

Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde im Oktober an den Ausschuss für Umweltfragen zur Beratung und Berichterstattung überwiesen. Zur einzigen und damit auch abschließenden Beratung liegt die Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drucksache 3956 vor.

Berichterstatterin ist Frau Kollegin Somfleth. Ich will nur - rein technisch - darauf hinweisen, dass die Berichterstattung auch zu Protokoll gegeben werden darf. Das ist nur ein kleiner Hinweis. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich weiß, ich könnte den Bericht zu Protokoll geben. Aber da wir den Gesetzentwurf direkt ohne Aussprache überwiesen haben, möchte ich ganz kurz berichten.

In der Drucksache 3956 empfiehlt Ihnen der Ausschuss für Umweltfragen einstimmig, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen und damit zugleich dem bereits unterzeichneten Staatsvertrag zuzustimmen. Dieser Empfehlung hat sich der mitberatende Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen einstimmig angeschlossen.

Der Staatvertrag soll eine Grundlage für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Abwasserbeseitigung zwischen Einrichtungen in Hamburg und den Kommunen in Niedersachsen schaffen. Eine solche Zusammenarbeit findet bereits statt zwischen der Stadt Buxtehude und der Hamburger Stadtentwässerung. Um die Aufgabe der Abwasserbeseitigung auch über die Landesgrenzen hinweg wirtschaftlich, zweckmäßig und ökologisch nachhaltig zu organisieren, gibt der Staatsvertrag den zuständigen Stellen in Hamburg und Niedersachsen die Möglichkeit, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zu treffen, die der Genehmigung der im Staatsvertrag bestimmten zuständigen Auf

sichtsbehörde bedürfen. In diesen Vereinbarungen können hoheitliche Aufgaben auf dem Gebiet der Abwasserbeseitigung - -

Frau Kollegin Somfleth, Sie müssen das Mikrofon etwas höher fahren. Mir wird gesagt, dass in den hinteren Reihen ohnehin nichts zu verstehen ist, auch wenn das Mikrofon sozusagen mundgerecht ist. Können Sie es noch etwas höher fahren, ohne dass es wieder ausfällt? - Bitte, wir versuchen es noch einmal!

In diesen Vereinbarungen können hoheitliche Aufgaben auf dem Gebiet der Abwasserbeseitigung ganz oder teilweise an eine Stelle im jeweils anderen Land übertragen werden.

Der federführende Ausschuss bittet darum, dem Staatsvertrag gemäß Artikel 35 Absatz 2 der Niedersächsischen Verfassung zuzustimmen. - Schönen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Somfleth. - Meine Damen und Herren, gibt es weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt? - Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Beratung.

Wir kommen zur Einzelabstimmung.

Artikel 1 einschließlich Staatsvertrag. - Unverändert.

Artikel 2. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift auf. - Unverändert.

Wir kommen jetzt zur Schlussabstimmung. Wer in der Schlussabstimmung diesem Gesetz seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich zu erheben. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Das ist damit einstimmig beschlossen.

Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zum letzten Tagesordnungspunkt vor der Mittagspause:

Tagesordnungspunkt 5: Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Staatsgerichtshofs - Wahlvorschlag des Ausschusses zur Vorbereitung der Wahl der Mitglieder des Staatsgerichtshofs - Drs. 14/3930

Bevor ich den Wahlvorschlag verlese - was ich Ihnen allen nicht ersparen kann -, begrüße ich in diesem Zusammenhang sehr herzlich den Präsidenten des Staatsgerichtshofes, Herrn Professor Dr. Schinkel. Seien Sie uns herzlich willkommen!

(Beifall bei allen Fraktionen)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, für die Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Staatsgerichtshofs hat der Ausschuss zur Vorbereitung der Wahl der Mitglieder des Staatsgerichtshofes den Wahlvorschlag in der Drucksache 3930 - er liegt Ihnen vor - vorgelegt.

Gemäß Artikel 55 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung werden die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Staatsgerichtshofs vom Landtag ohne Aussprache mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Landtages, mindestens aber mit der Mehrheit seiner Mitglieder auf sieben Jahre gewählt.

(Unruhe)

- Meine Damen und Herren, wenn wir ein stellvertretendes Mitglied für das höchste Gericht Niedersachsens wählen, sollte eigentlich das Gremium, das dafür zuständig ist, etwas mehr Aufmerksamkeit aufbringen.

(Beifall bei der CDU)

Nach § 3 Abs. 1 Seite 1 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof geschieht dies in geheimer Wahl. Diese geheime Wahl wird mit Stimmzetteln durchgeführt. Wir beschließen über den Wahlvorschlag in der Drucksache 3930. Wer ihm zustimmen will, kreuzt Ja an. Wer ihn ablehnen will, kreuzt Nein an. Wer sich der Stimme enthalten will, kreuzt Enthaltung an. Ich mache darauf aufmerksam, dass in diesem Fall Stimmenthaltungen die gleiche Wirkung wie Neinstimmen haben.

Die Mitglieder des Landtages werden durch die Schriftführerin Frau Schliepack aufgerufen und kommen dann bitte einzeln nach vorn. Auf der rechten Seite des Präsidiums erhalten Sie Ihren Stimmzettel. Gehen Sie dann bitte einzeln zur Wahlkabine. Nach dem Vermerken Ihres Votums

falten Sie den Stimmzettel und werfen ihn in die Wahlurne. Ganz unbekannt ist uns das Verfahren ja nicht.