Protocol of the Session on November 20, 2002

fassungsfragen einstimmig, den Gesetzentwurf mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Dies entspricht dem Votum des mitberatenden Ausschusses für Haushalt und Finanzen.

Ich möchte die beiden wesentlichen Elemente des Gesetzentwurfs kurz darstellen:

Artikel 1 ändert das Ministergesetz. Ausgangspunkt der Änderungen ist folgender: Der Bundesgesetzgeber hat, wie wir alle wissen, das Rentenniveau in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesenkt und diese Absenkungen wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen. In Artikel 1 des Gesetzentwurfs sind alle Regelungen enthalten, die notwendig sind, um wiederum die Änderungen der Beamtenversorgung maßstabs- und systemgerecht auf die Versorgung der Mitglieder der Landesregierung zu übertragen. Damit werden auch die Ruhegehaltssätze der Minister abgesenkt. Es hat in den Ausschüssen Übereinstimmung darüber gegeben, dass eine solche Anpassung sachgerecht und geboten ist.

Artikel 2 beruht auf einem Änderungsvorschlag der SPD-Fraktion, der ebenfalls allgemeine Unterstützung gefunden hat. Die Amtszeit der Präsidentin oder des Präsidenten und der Vizepräsidentin oder des Vizepräsidenten des Landesrechnungshofs endet bisher spätestens mit dem 68. Lebensjahr. Diese für die Rechnungshöfe des Bundes und der Länder einmalige Sonderregelung soll nun beseitigt werden. In Zukunft gilt auch für die höchsten Funktionäre des Niedersächsischen Landesrechnungshofs das, was nach allgemeinem Beamtenrecht für den Eintritt in den Ruhestand gilt: maßgebliche Altersgrenze ist in der Regel die Vollendung des 65. Lebensjahres.

Ich möchte damit meinen kurzen Bericht schließen. Der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen bittet Sie, der Beschlussempfehlung zu folgen.

(Zustimmung von Frau Vockert [CDU] und von Plaue [SPD])

Danke schön. - Herr Kollege Althusmann!

Sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich gebe zunächst in der gebotenen Kürze den Bericht bekannt.

Der Ausschuss für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht empfiehlt Ihnen mit den Stimmen der Fraktion der SPD und gegen die Stimmen der CDU bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Anträge der Fraktion der CDU und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer geänderten Fassung anzunehmen. Den Rest des Berichts möchte ich aus gegebenem Anlass zu Protokoll geben.

(Zu Protokoll:)

Zu Beginn der Beratungen im federführenden Ausschuss für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht trug der Sprecher der Fraktion der CDU vor, dass der Fall eines ehemaligen Staatssekretärs und Ministers gezeigt habe, wie schnell es gelingen könne, sich Versorgungsbezüge zu sichern. Der ehemalige Minister habe seine Pensionsansprüche innerhalb von 20 Arbeitstagen nahezu verdoppeln können. Zur Vermeidung derartiger Fälle müsse daher zukünftig ein Rückkehrrecht in die Position eines politischen Beamten ausgeschlossen werden. Politische Beamte könnten im Gegensatz zu den sonstigen Beamten, die Abgeordnete seien, ohne Angabe von Gründen und bei voller Gewährung der Versorgungsansprüche in den Ruhestand verabschiedet werden. Genau an dieser Stelle setze die Doppelversorgung ein. Die Landesregierung solle deshalb einen Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Beamtengesetzes und des Ministergesetzes vorlegen.

Der Sprecher der Fraktion Bündnis90/Die Grünen erklärte, auch seine Fraktion sei der Meinung, man müsse zukünftig verhindern, dass jemand, der aufgrund seiner Abgeordnetentätigkeit nach Beendigung einer Abordnung ein Rückkehrrecht in eine bestimmte Funktion habe, auch dann weiterhin vom Steuerzahler alimentiert werde, wenn eine Weiterverwendung in dieser Funktion nicht möglich sei. Gleichwohl müsse aber eine Abwägung mit dem durch die Übernahme eines Mandates bzw. einer politischen Funktion bedingten Schutzes stattfinden. Beides müsste mittels eines vertretbaren Kompromisses in Einklang gebracht werden. Einen solchen Kompromiss solle der von seiner Fraktion eingebrachte Entschließungsantrag in der Drucksache 3572 darstellen.

Die Vertreterin der Fraktion der SPD erwiderte, ihre Fraktion sei bereit, das Anliegen zu unterstützen, Regelungslücken zu schließen, um so eine mögliche Überversorgung von ehemaligen Ministerinnen und Ministern und von ehemaligen Staatsekretärinnen und Staatssekretären zu verhindern. Allerdings seien das Niedersächsische Abgeordnetengesetz und das Ministergesetz geändert worden. Im Fall des in Rede stehenden ehemaligen Staatssekretärs und Ministers seien aber noch die alten Regelungen anzuwenden gewesen. Es solle daher zunächst geprüft werden, ob überhaupt noch Regelungslücken vorhanden seien, die geschlossen werden müssten.

Im Übrigen brachte sie ihre Verwunderung darüber zum Ausdruck, dass die Landesregierung aufgefordert werden solle, entsprechende Regelungen zu treffen. Dieses sei Aufgabe des Parlaments.

Sodann erläutere die Sprecherin der Fraktion der SPD den von ihrer Fraktion eingebrachten Änderungsvorschlag.

Aus folgenden Gründen stimmten diesem Änderungsvorschlag jedoch weder die Vertreterinnen und Vertreter der Fraktion der CDU noch der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu:

Konsensfähig sei lediglich der unter der Nr. 4 genannte Prüfauftrag an die Landesregierung. Dagegen würde mit den Nrn. 2 und 3 ein Dissens geradezu herausgefordert. So werde mit der Nr. 2 nur festgestellt, dass es nach der geltenden Rechtslage kein Sonderrecht für gewählte Staatssekretäre gebe. Mit der Nr. 3 des Änderungsvorschlages gehe die SPD-Fraktion zwar auf den den beiden Entschließungsanträgen zugrunde liegenden Versorgungsfall ein. Dieser sei nach Auffassung der Fraktion der CDU aber rechtlich und zumindest auch moralisch bedenklich gewesen.

Da die Vertreterinnen und Vertreter der SPDFraktion auf die in ihrem Änderungsantrag unter den Nrn. 2 und 3 genannten Aussagen nicht verzichten wollten, empfahl der federführende Ausschuss für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht dem Landtag mit dem eingangs geschilderten Abstimmungsergebnis, die Entschließungsanträge in den Drucksachen 3322 und 3572 in der Fassung des Änderungsvorschlages der Fraktion der SPD anzunehmen.

Die mitberatenden Ausschüsse für Rechts- und Verfassungsfragen, für innere Verwaltung und für

Haushalt und Finanzen schlossen sich dieser Beschlussempfehlung bei gleichem Abstimmungsverhalten an.

Namens des Ausschusses für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht bitte ich Sie daher, der vorliegenden Beschlussempfehlung in der Drucksache 3833 zuzustimmen.

Meine Damen und Herren, ich hätte es Ihnen gerne erspart, an einem Tag gleich über zwei Justizminister im Lande Niedersachsen sprechen zu müssen, nämlich zum einen über den Amtierenden und zum anderen über den Ehemaligen. Lassen Sie mich mit der guten Nachricht beginnen. Wir wollen der Änderung des Ministergesetzes und des Gesetzes für den Niedersächsischen Landesrechnungshof nach den im Rechtsausschuss vorgenommenen Änderungen zustimmen. Umso bedauerlicher ist es, nun mit den schlechten Nachrichten fortzufahren und festzustellen, dass Sie, meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, nicht die Kraft und offenbar auch nicht den Mut hatten, mit uns eine Änderung des Niedersächsischen Beamtengesetzes und des Ministergesetzes dahin gehend vorzunehmen, dass künftig eine ungerechtfertigte Überversorgung in Niedersachsen ausgeschlossen werden kann.

Nun mag der Fall Weber bald zehn Monate her sein. Bekanntlich setzen manche in Ihren Reihen zu gern auf die Vergesslichkeit der Bürger. Was zunächst als großartige Geste daherkam, nämlich die Aussage, man wolle mit uns gemeinsam nach einer Lösung zur Änderung des Beamtengesetzes und des Ministergesetzes suchen, erwies sich - mit Verlaub gesagt - im Laufe der Beratungen im Ausschuss dann doch als reine Luftblase. Von Ernsthaftigkeit war in dieser Frage keine Spur mehr.

Ich möchte Sie doch einmal herzlich bitten, dem Stahlarbeiter in Goslar, der Näherin bei Lucia in Lüneburg, dem Gärtner im Gartenbaubetrieb in Wiesmoor, dem Werftarbeiter in Weser-Ems zu erklären, dass gerade Sie, meine Damen und Herren von der SPD, die sie wie ein Monstranz Ihr „S“ in Ihrem Namen vor sich hertragen und das Ganze für sozial halten, nicht willens und fähig waren, Luxuspensionen für Ihre eigenen Genossen hier in Niedersachsen zu verhindern.

(Beifall bei der CDU)

Innerhalb von nur 20 Tagen konnte der ehemalige Minister, Staatssekretär und Fraktionsvorsitzende seine Pensionsansprüche nahezu verdoppeln. Ich möchte Ihnen einmal vorhalten, dass die durchschnittliche Rente eines Arbeiters nach 45 Versicherungsjahren gerade einmal etwas mehr als 1 000 Euro beträgt. Hätte dieser 45 Jahre mit dem Höchstbeitrag in die Versicherung eingezahlt, käme er auf rund 2 000 Euro. Niemand bestreitet, dass Herr Weber hier rechtmäßig als Abgeordneter und Minister die Ansprüche für seine Pension erworben hat. Aber sein Rückkehrrecht in das Amt eines politischen Beamten gemäß § 107 des Niedersächsischen Beamtengesetzes hätte tatsächlich eingeschränkt werden müssen. Dem haben Sie sich leider verweigert.

(Beifall bei der CDU)

Es ist niemandem im Hause mehr zu erklären, dass die SPD-Fraktion in Niedersachsen den derzeitigen Zustand in ihrem Änderungsantrag, den wir nach einigen Monaten beraten haben, dann auch noch gutheißen will. Herr Weber wurde nach Rückkehr in den Landesdienst doch nur deshalb in die Besoldungsgruppe B 9 eingruppiert, um ihn als politischen Beamten ohne Angabe von Gründen nach zwei Wochen mal eben in den Ruhestand schicken zu können. Das war der einzige Grund, warum er in diese Position zurückberufen werden sollte. Das ist - mit Verlaub gesagt - eine Riesenabzockerei, die Sie für die Zukunft hätten ausschließen müssen.

(Beifall bei der CDU)

Der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zielt noch in die richtige Richtung, nämlich die Verwendungsmöglichkeiten auszuweisen. Wenn Mandatsträger oder Minister in den Landesdienst zurückkehren, dann muss es eben nicht das Amt des politischen Beamten nach B 9 sein - für Sie im Übrigen ab dem 2. Februar mit Sicherheit ein aktuelles Thema. Aber der Antrag der Fraktion der SPD ist eine Verhöhnung der Menschen, eine Verhöhnung auch des Landes und des Parlaments; denn Sie wollen sich hier in keinster Weise bewegen. Der Landtag soll laut Punkt 3 - ich zitiere einmal aus Ihrem Antrag - bedauern, dass das rechtmäßige Vorgehen der Landesregierung in dieser Angelegenheit zum Anlass für eine Campagne missbraucht worden ist, um dem Ansehen von Dr. Wolf Weber Schaden zuzufügen.

(Frau Leuschner [SPD]: Das haben Sie doch auch gemacht, Herr Althus- mann!)

- Sehr verehrte, liebe Frau Leuschner, mitnichten! Den größten Schaden haben Sie angerichtet, weil Sie eine derartige Doppelversorgung in Niedersachsen künftig nicht ausschließen wollen. Das ist der Schaden, liebe Frau Leuschner, den Ihre Fraktion in diesem Fall angerichtet hat.

(Beifall bei der CDU)

Herr Weber hat rechtmäßig Versorgungsansprüche in Höhe von 3 000 Euro. Das ist nicht wenig. Ich frage Sie allen Ernstes: Warum sollten Sie es nicht ändern, dass für drei Monate die B 9-Besoldung - das sind immerhin rund 8 800 Euro - und zusätzlich bis zum 31. Dezember dieses Jahres Übergangsgelder in Höhe von 5 600 Euro gezahlt werden? Seit dem 1. Juli dieses Jahres sind es dann auch noch 6 100 Euro monatlich als Pension. Wie wollen Sie das angesichts dessen, was im Moment auf Bundesebene stattfindet, draußen erklären? Es werden die Rentenbeiträge erhöht, es werden die Beitragsbemessungsgrenzen angehoben, und Sie haben bei den Witwenrenten gekürzt. Aber hier werden die Versorgungsansprüche entsprechend zugeschustert, sobald es um jemanden aus Ihrem parteiischen Lager geht.

Meine Damen und Herren, Sie sind bei der Sozialministerin zurückgerudert. Der Fall Minnier ist allen noch relativ gut in Erinnerung. Aber Sie haben es offenbar immer noch nicht gelernt. Der Wähler wird Sie am 2. Februar mit Sicherheit an Ihre Versäumnisse, an Ihr fehlendes Augenmaß in dieser Frage erinnern. Ich kann mir schon vorstellen, dass mancher Sozialdemokrat auf öffentlichen Veranstaltungen in Niedersachsen nur mit großen Bauchschmerzen die Frage wird beantworten können, warum Sie in dieser Frage nicht gehandelt haben. Da sind wir uns sehr sicher. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU - Wernstedt [SPD]: Das war eine pharisäerhafte Rede!)

Frau Kollegin Leuschner, bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Althusmann, Sie haben diesmal ein bisschen moderater begonnen. Da habe ich natürlich gedacht, unsere Argumente hätten Ihnen eingeleuchtet, und Sie würden unserem Änderungsantrag letztlich zustimmen. Aber was die letzten Ausführungen angeht, so muss ich im Grunde nur die Punkte, die ich in meiner Rede während der ersten Beratung angeführt habe, wiederholen.

Ich beginne mit der Änderung des Ministergesetzes. Insoweit hat der federführende Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen dem Landtag einstimmig empfohlen, den Gesetzentwurf anzunehmen. Sie hatten bereits gesagt, Herr Althusmann, dass es insoweit im Fachausschuss Übereinstimmung gab. Durch die Gesetzesänderung wird die Versorgung der Mitglieder der Landesregierung in dem Umfang abgesenkt, wie es für Beamtinnen und Beamte gilt. Diese neue Regelung tritt am 1. Januar 2003 in Kraft. Das gilt in gleichem Maße für die Mitglieder des Landesrechnungshofs. In diesem Punkt bestand Einigkeit zwischen den Fraktionen.

Völlig anders aber ist mit den eben erwähnten Entschließungsanträgen. Der Entschließungsantrag der CDU trägt den Titel „Keine Luxus-Versorgung für ehemalige Staatssekretäre und Richter“ und ist Teil einer - wie ich meine - unwürdigen CDU-Kampagne, durch die wider besseres Wissen immer noch der Eindruck erweckt werden soll, es habe bei der Ruhestandsregelung des ehemaligen Ministers und Staatssekretärs Dr. Wolf Weber irgendwelche Unregelmäßigkeiten gegeben.

Der Antrag der Grünen trägt zwar den Titel „Flexibilisierung des Beamtenrechts“, hat aber nichts mit Öffnungsklauseln im Besoldungsrecht zu tun. Dieser Antrag ist vielmehr ein Beispiel dafür, dass auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ein bisschen auf den Begriff „Populismus“ hereingefallen ist.

Von Ihnen, Herr Hagenah, wird eine schnelle Änderung des § 107 des Niedersächsischen Beamtengesetzes vorgeschlagen. Die Landesregierung - und nicht wir, das Parlament - wird aufgefordert zu handeln. Der Sachverhalt - Herr Hagenah, das müsste Ihnen genau klar sein - ist ein bisschen komplizierter. Deswegen bedaure ich es sehr, dass wir keinen gemeinsamen Antrag erarbeiten konnten.

Gestatten Sie mir, Herr Althusmann, noch ein paar Worte zu Ihrem Antrag. Wir haben versucht, auch mit Ihnen einen gemeinsamen Antrag zu entwickeln. Das haben Sie rigoros abgelehnt.

(Widerspruch von Althusmann [CDU])

Sie haben hingegen der Landesregierung wiederholt vorgeworfen - das tun Sie auch durch Ihren Redebeitrag -, dass aus Ihrer Sicht der Fall Dr. Wolf Weber nicht anständig behandelt wurde. Sie bleiben aber bis heute jeden Beleg dafür schuldig, auf welche Tatsachen Sie Ihre Behauptungen stützen. Durch eine bloße Wiederholung wird der Sachverhalt nicht richtiger. Tatsache ist doch: Wir haben uns im Ausschuss ausführlich informieren lassen. Alle Expertinnen und Experten - vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst bis hin zum Landesrechnungshof - haben der Landesregierung gegenüber bestätigt, dass sie korrekt gehandelt hat. Darunter war sogar der Bund der Steuerzahler. Es wundert mich, dass Sie vor diesem Hintergrund nicht den Anstand haben, Ihren Antrag sang- und klanglos zurückzuziehen.

(Althusmann [CDU]: Nein! Mit Si- cherheit nicht!)

Mir bleibt daher wirklich nicht viel anderes übrig, als Ihnen zum wiederholten Male die Argumente zu nennen, die Sie gerne ignorieren. Sie haben in der Öffentlichkeit wiederholt - ich verweise nur auf Ihre Presseerklärung zu dem Thema -, dass die Landesregierung fehlerhaft gehandelt habe. Das stimmt nicht. In Wirklichkeit stellt sich der Sachverhalt - ich wiederhole das - so dar: Herr Dr. Wolf Weber hat am 4. Februar auf sein Abgeordnetenmandat verzichtet und ist seit dem 13. Februar nicht mehr Abgeordneter des Niedersächsischen Landtages. Er hat - das ist bekannt - unterschiedliche Funktionen ausgeübt und dadurch Versorgungsansprüche erworben. In dem Moment, als er nicht mehr Abgeordneter dieses Hauses war, traten diese erworbenen Versorgungsansprüche automatisch in Kraft.

In der Zwischenzeit - in den letzten Monaten und Jahren - ist sowohl im Abgeordnetengesetz als auch im Beamtengesetz, als auch im Ministergesetz sehr viel geändert worden. Wir haben in unserem Änderungsantrag deutlich zum Ausdruck gebracht, dass 1999 eine Änderung des Abgeordnetengesetzes eine Doppelalimentation ausschloss und dass für Mitglieder der Landesregierung die

Anrechnungsvorschriften geändert worden sind. Das ist alles in unserem Änderungsantrag aufgeführt. Dies ignorieren Sie aber völlig, Herr Althusmann.

(Althusmann [CDU]: Dann gucken Sie mal unter Punkt 3!)

So kann das einfach nicht gehen. Sie können auch nicht einen ehemaligen Minister und Abgeordneten des Hauses hier so verunglimpfen.