Die Folgen aus dieser unsäglichen Abgabe kennen wir gut genug. Die Abschaffung haben wir oft genug gefordert.
- Nein, nein. - Die Folgen aus dieser unsäglichen Fehlbelegungsabgabe kennen wir gut genug. Wir sind gerade dabei, sie mit vielen öffentlichen Mitteln zu reparieren und dafür zu sorgen, dass die gröbsten Missstände beseitigt werden.
- Herr Bontjer, wenn Sie einmal richtig Aufmerksamkeit erregen wollen, dann machen Sie doch einmal einen Schweigemarsch!
Meine Damen und Herren, wir werden der Niedersächsischen Bauordnung in der vorgelegten Fassung zustimmen. - Danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Bontjer, über die Fehlbelegungsabgabe stimmen Sie heute mit ab. Es ist nicht so, dass hier sachfremd diskutiert worden ist, sondern das steht tatsächlich in Ihrer Abstimmungsvorlage. Von daher empfehle ich Ihnen, dass Sie sich von Ihren Kollegen, die im Thema stecken, darüber aufklären lassen, wo in der Tagesordnung wir gerade sind.
Jetzt zu Ihnen, Herr Decker. Sie haben ja mit einem fulminanten Angriff auf Rot-Grün in Berlin begonnen.
Dabei aber haben Sie Ihre besonderen Erfahrungen aus dem Aufbau Ost mit Ihrer Weltmeisterleistung im Fehlsubventionieren unterschlagen. Die CDU hat mit Milliardenaufwand zunächst die Menschen zu Neubauten in der Fläche verleitet, um dann anschließend die Milliarden für den Abriss in den Städten einzufordern. Sie sind wirklich die Letzten, die uns erklären müssen, wie Baukonjunktur funktioniert und wie man die Interessen der Menschen aufnimmt. Wie Sie die Menschen in den neuen Bundesländern vorgeführt haben und wie Sie diese Länder in die Abhängigkeit von Subventionen aus dem Bundeshaushalt gebracht haben - indem Sie nämlich auf Teufel komm‘ raus alles privatisiert haben, was an staatlicher Substanz da war; dabei hätten wir Eigenmittel öffentlicher Hände in den Aufbau investieren können -, das ist bestimmt kein gutes Beispiel dafür gewesen, wie wir in dieser Republik zukünftig mit dem Bauen und mit der Entwicklung unserer Fläche umgehen sollten.
Sie haben scheinbar auch noch nichts vom demografischen Wandel gehört. Sie werden ihn ja auch nicht mehr in voller Härte erleben. Unsere Gesellschaft wird älter. Ich weiß nicht, für wen Sie noch alle diese Einfamilienhäuser in der Fläche bauen wollen. Reden Sie einmal mit den Sparkassen! Die erzählen Ihnen, dass die heute hoch subventionierten Einfamilienhäuser am zweiten und dritten Ring für diejenigen, die sie sich ans Bein binden, im Alter zu Ruinen werden, weil sie sie nicht mehr veräußern können, weil nämlich mit schwindender Bevölkerung die Nachfrage genauso zusammenbricht, wie sie heute auch schon in den Kernstädten zusammenbricht.
Ich meine, dass Politik über den Tag und die nächsten fünf Jahre sowie die einzelne Legislaturperiode hinausblicken muss. Das, was wir heute im Wohnungsbau finanzieren und subventionieren, soll ja noch einige Jahrzehnte stehen und sich auch rechnen.
Deshalb müssen wir an die Eigenheimzulage herangehen; darüber werden wir am Freitag sehr ausführlich diskutieren können.
Bauen soll einfacher, aber auch zukunftssicherer werden. Die Rahmenbedingungen sind im Umbruch. Dazu hat die Grünen-Fraktion einige zentrale Änderungsvorschläge vorgelegt. Wir fordern eine obligatorische Bauleitung. Diese war übrigens bis 1986 in der Niedersächsischen Bauordnung enthalten. Wir brauchen für die vielen sichtbaren Probleme bei genehmigungsfreiem Bauen, die wir alle bei unseren Ausschussreisen zur Genüge kennen gelernt haben, dringend mehr Kontrolle. Die Aufsichts- und Haftungsdefizite sind vor Ort mit Händen zu greifen. Mit den jetzigen Änderungen im Baurecht werden diese aber überhaupt nicht behoben. Es gibt auch viele zunächst unsichtbare Probleme, weil Bauen mit den neuen Baustoffen und den sinnvollen Energieeinsparvorgaben immer detailaufwändiger geworden ist. Kleine Fehler können sich nach Jahren zu großen Schäden herausbilden, wovor die Bauherren ebenfalls geschützt werden müssen. Das ist nicht kostentreibend, wie Herr Decker es beschrieben hat, sondern zur Werterhaltung zwingend notwendig. Für jeden Tretroller gibt es heute TÜV-Siegel, aber bei dem kostenträchtigsten Gebrauchsgegenstand, den sich eine Familie leistet, nämlich dem eigenen Haus, überlassen wir alles der freiwilligen Selbstkontrolle. Das ist falsch verstandene Deregulierung.
Es gibt auch ein öffentliches Interesse an einer verantwortlichen Bauleitung, z. B. in Bezug auf die tatsächlich erreichten CO2-Minderungsziele, die uns allen am Herzen liegen sollten, und natürlich auch hinsichtlich der Einhaltung des materiellen Baurechts. Wenn der verantwortliche und auch versicherte Bauleiter hier beauftragt würde, dann könnte am Ende des Bauvorhabens die ordnungsgemäße Erstellung von ihm bestätigt werden, und so gäbe es zukünftig viel weniger Bausünden, weil jemand greifbar wäre, der für diese Schäden, aber auch für die baurechtlichen Sünden, zur Rechenschaft gezogen würde. Dann müssten wir nicht - so wie heute in den allermeisten Fällen, wenn solche Probleme eintreten - im Ausschuss für Städtebau und Wohnungswesen feststellen, dass zwar falsch gebaut worden ist, aber angesichts der Verhältnismäßigkeit der Mittel - die Familie hat sich verschuldet, um dieses Gebäude zu errichten - gegen ein geringes Bußgeld hinnehmen, dass das Haus stehen bleibt. Das wäre bei einer verbindlich gere
gelten Bauleitung, die am Ende die ordnungsgemäße Erstellung festgestellt und sich mit ihrem Namen und ihrer Versicherung für verantwortlich erklärt hat, nicht mehr möglich. Dadurch wären die Investitionen der privaten Familien, die für uns alle ein wichtiges und schützenswertes Ziel sein sollten, auf jeden Fall viel besser geschützt als durch Ihre Vorschläge zur Regelung und Deregulierung in der Bauordnung. - Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Daher schließe ich die Aussprache. Wir kommen jetzt zur Einzelberatung. Ich rufe auf:
Artikel 1. - Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 3726 vor. Wenn Sie diesem Änderungsantrag Ihre Zustimmung geben wollen, dann bitte ich um Ihr Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Meine Damen und Herren, Sie haben den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer hier die Zustimmung geben will, dem bitte ich um ein Handzeichen. - Wer möchte mit Nein stimmen? - Möchte sich jemand der Stimme enthalten? - Ich stelle fest: Das Erste war die Mehrheit.
Artikel 2. - Wenn Sie der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen möchten, dann bitte ich ebenfalls um Ihr Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? - Keine. Dann haben Sie so beschlossen.
Artikel 3. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer möchte dagegen stimmen? - Niemand. Stimmenthaltungen? - Ebenfalls nicht. Dann haben Sie einstimmig so beschlossen.
Artikel 4. - Hierzu liegt ebenfalls eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer möchte zustimmen? - Wer stimmt dagegen? - Niemand. Stimmenthaltungen? - Ebenfalls nicht. Dann haben Sie so beschlossen.
um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? Niemand. Stimmenthaltungen? - Auch nicht. Dann haben Sie so beschlossen.
Artikel 4/2. - Möchten Sie der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen? - Wer stimmt dagegen? - Niemand. Stimmenthaltungen? - Das ist auch nicht der Fall.
Artikel 4/3. - Ich bitte um Ihr Handzeichen, wenn Sie der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen möchten. - Wer stimmt dagegen? - Wer möchte sich der Stimme enthalten? - Niemand. Ich stelle fest: Das Erste war die deutliche Mehrheit.
Artikel 5. - Wenn Sie hier der Änderungsempfehlung des Ausschusses Ihre Zustimmung geben möchten, dann bitte ich um Ihr Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Niemand. Stimmenthaltungen? - Das ist auch nicht der Fall.
Artikel 7. - Ich bitte ebenfalls um Ihr Handzeichen, wenn Sie der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen möchten. - Wer möchte dagegen stimmen? - Fünf Gegenstimmen. Wer möchte sich der Stimme enthalten? - Niemand. Ich stelle fest: Das Erste war die Mehrheit.
Gesetzesüberschrift. - Wenn Sie hier der Änderungsempfehlung des Ausschusses zustimmen wollen, dann bitte ich um Ihr Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Niemand. - Stimmenthaltungen gibt es auch nicht. Dann haben Sie so beschlossen.
Wir kommen jetzt zur Schlussabstimmung. Ich bitte Sie, sich von den Plätzen zu erheben, wenn Sie dem Gesetzentwurf Ihre Zustimmung geben möchten. - Wer dagegen stimmen möchte, den bitte ich, aufzustehen. - Fünf Gegenstimmen. Möchte sich jemand enthalten? - Das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren, ich stelle fest, dass Sie diesem Gesetz Ihre Zustimmung gegeben haben.
Wir müssen jetzt noch über die Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Städtebau und Wohnungswesen in der Drucksache 3900 abstimmen. Wenn Sie der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Städtebau und Wohnungswesen zustimmen wollen und damit die in die Beratung einbezogenen Eingaben für erledigt erklären möchten, dann bitte ich um Ihr Handzeichen. - Wer möchte dagegen stimmen? - Niemand. Stimment
Tagesordnungspunkt 13: Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ministergesetzes - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 14/3570 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 14/3871
Tagesordnungspunkt 14: Zweite Beratung: a) Keine Luxus-Versorgung für ehemalige Staatssekretäre und Minister: Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Niedersächsischen Beamtengesetzes und des Niedersächsischen Ministergesetzes - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/3322 - b) Flexibilisierung des Beamtenrechts - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs 14/3572 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht - Drs. 14/3833
Der Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 3570 wurde am 14. August 2002 an den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen überwiesen. Der Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 3322 wurde in der 105. Sitzung am 25. April 2002 und der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 3572 wurde am 21. August 2002 an den Ausschuss für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht zur Beratung und Berichterstattung überwiesen.
Berichterstatter zu Punkt 13 ist der Kollege Heinemann, zu Punkt 14 der Kollege Althusmann. Ich erteile zunächst Herrn Kollege Heinemann das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Drucksache 3871 empfiehlt Ihnen der federführende Ausschuss für Rechts- und Ver
fassungsfragen einstimmig, den Gesetzentwurf mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Dies entspricht dem Votum des mitberatenden Ausschusses für Haushalt und Finanzen.