Protocol of the Session on August 30, 2002

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Frau Ortgies [CDU]: Was hat Herr Stoiber neulich gesagt? - Sie müssen ehrlich sein!)

Ich möchte noch Eines sagen: Ich traue Ihnen nicht,

(Zurufe von der CDU)

weil die Vergangenheit etwas anderes bewiesen hat. Auch in der Zeit, in der Sie Regierungsverantwortung auf Bundesebene getragen haben, gab es schon Gesetze zur CO2-Minimierung, zur Energieeinsparung. Ich möchte Ihnen einmal aufzählen, was Sie gemacht haben: Sie haben abgeschafft ein Programm zum Ausbau von Heizkraftwerken und der Fernwärmeversorgung, Investitionszuschüsse nach dem Investitionszulagengesetz, u.a. für Fernwärme, sowie Möglichkeiten der steuerlichen Sonderabschreibungen für Forschung und Entwicklung bei energiesparenden Produkten, erhöhte Abschreibung von Energiesparmaßnahmen bei Gebäuden und erhöhte steuerliche Abschreibung bei Modernisierung und Instandhaltungsmaßnahmen, die energiesparend sind. Ferner hat die CDUgeführte Bundesregierung Mittel für Energieeinsparmaßnahmen drastisch gekürzt.

Das alles, meine Damen und Herren, sind Maßnahmen, die Sie in einer Zeit abschafft haben, in der wir viel effizienter mit Energie hätten umgehen sollen. Weil Sie das alles in der Vergangenheit gemacht haben, glaube ich Ihnen auch nicht, wenn Sie sich heute im Niedersächsischen Landtag hinstellen und eine andere Energiepolitik einfordern als Ihre Unionspolitiker auf Bundesebene.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Frau Ortgies [CDU]: Herr Schack, das ist nicht wahr, was Sie sagen!)

- Das ist die Realität. Deswegen werden wir diese Art von Politik vehement bekämpfen und werden unseren Weg gehen.

(Frau Ortgies [CDU]: Wir unseren auch! Das können Sie aber glauben!)

Herr Präsident, ich darf noch eine Anregung geben. Es ist empfohlen worden, den Antrag zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr zu überweisen. Wir beantragen, den Antrag zur federführenden Beratung an den Umweltausschuss und zur Mitberatung an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen.

Nach § 71 Abs. 2 der Geschäftsordnung erhält Herr Schirmbeck noch eine Redezeit von bis zu zwei Minuten.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es war relativ wohltuend, wie sich der Niedersächsische Umweltminister hier geäußert hat. Er war wenigstens halbwegs an der Sache dran. Der Rest, der hier erzählt wurde, war reine Märchenstunde.

(Beifall bei der CDU)

Mein lieber Christian Schack, wir beide kennen uns schon so lange! Ich hatte immer den Eindruck, dass du zu den Wenigen gehörst, die mir trauen. Wenn du uns so angreifst, muss ich dich fragen: Wer hat eigentlich die Kernkraftwerke in Niedersachsen genehmigt?

(Zurufe von der CDU: Und die End- lager! - Zuruf von Schwarzenholz [fraktionslos])

Welche Minister haben die Genehmigungen unterschrieben?

Frau Harms, Sie halten hier große Reden über den Energiekonsens. Sie müssen aber auch einmal zur Kenntnis nehmen, dass durch diesen Energiekonsens, der erreicht wurde, Niedersachsen ein halbes Kernkraftwerk zusätzlich bekommen hat.

(Zurufe von der SPD - Möllring [CDU]: Das ist die Wahrheit!)

Das sind doch Fakten. Aber das hören Sie natürlich nicht gerne.

Es ist Fakt, dass sowohl Frau Merkel als auch Herr Stoiber gesagt haben, es gebe überhaupt keinen Bedarf für ein neues Kernkraftwerk, und dass es auch überhaupt keinen Betreiber gibt, der ein solches Kernkraftwerk bauen will.

(Möllring [CDU]: Eben! - Inselmann [SPD]: Also wollt ihr mit aussteigen, oder was? - Weitere Zurufe von der SPD und von den GRÜNEN)

Es gibt auch Gründe, die dagegen sprechen. Wenn Sie heute ein zusätzliches Kraftwerk brauchen, müssen Sie sich fragen: Welche Energieversorgung ist denn die wirtschaftlichste? Dann werden

Sie feststellen, dass ein holländisches Gaskraftwerk nur halb so teuer ist wie ein Atomkraftwerk.

(Schack [SPD]: Was wollt ihr denn nun, Schorse?)

Alleine aus diesen Überlegungen heraus will überhaupt niemand ein Kraftwerk bauen.

Wenn Sie dann in den Raum stellen, ein Wissenschaftler mache ein Rechenbeispiel zu der Frage, wie man CO2-frei Strom erzeugen kann, und komme in diesem Rechenbeispiel zu dem Ergebnis, dass man dafür 60 bis 70 Kernkraftwerke bauen müsse, dann können Sie uns doch nicht unterstellen, dass wir in Deutschland - geschweige denn in Niedersachsen - 60 oder 70 Atomkraftwerke bauen wollen.

(Frau Harms [GRÜNE]: Das haben Sie verabschiedet! Das ist unglaub- lich! - Frau Steiner [GRÜNE]: Wenn Sie das selber schreiben! Schreiben Sie doch nicht so einen Kram!)

Wer hier einen solchen Schwachsinn erzählt, der sollte sich fragen, ob er nicht seine Diäten an den Landtagspräsidenten zurückgeben muss.

(Beifall bei der CDU)

Ich habe wirklich den Eindruck, dass in der Elbtalaue, bei Ihnen, Frau Harms, so manches schief gegangen ist.

(Beifall bei der CDU - Hagenah [GRÜNE]: Wenden Sie sich an Herrn Grill!)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Debatte über diesen Punkt ist damit abgeschlossen.

Ich schaue einmal die beiden anderen Fraktionsführungen an: Ich denke, es gibt keine Vorbehalte dagegen, den Umweltausschuss mit der federführenden Beratung dieses Antrages zu betrauen.

(Möllring [CDU]: Schafft denn der Umweltausschuss das noch?)

- Bei der CDU wird genickt, und Frau Harms widerspricht nicht. Der Umweltausschuss soll also federführend mit diesem Antrag befasst werden, und die Ausschüsse für Wirtschaft und Verkehr

sowie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sollen mitberatend beteiligt werden. - Andere Meinungen gibt es dazu nicht. Dann ist das so beschlossen.

Wir kommen nun zu

Tagesordnungspunkt 37 Erste Beratung: Nationalpark als Aushängeschild der UNESCO - Niedersächsisches Wattenmeer soll Weltnaturerbe werden - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 14/3598

Zur Einbringung dieses Antrags hat Frau Somfleth das Wort. Bitte sehr!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag ist einer von der Art, den man als Umweltpolitikerin ganz besonders gerne einbringt. Denn die angestrebte Anerkennung als Weltnaturerbe wird eine hohe globale Auszeichnung der dort lebenden Bevölkerung, aber auch der Organisationen und der Regierungen der drei Anrainerstaaten für die langjährigen Bemühungen bedeuten, das niedersächsische Wattenmeer, diese einzigartige Landschaft, zu schützen.

Als Naturerbe im Sinne des Artikels 2 der UNESCO Welterbe-Konvention gelten - das lassen Sie mich hier kurz zitieren - Naturgebilde, die aus physikalischen und biologischen Erscheinungsformen oder Gruppen bestehen, welche aus ästhetischen oder wissenschaftlichen Gründen von außergewöhnlichem universellen Wert sind, oder geologische und physiografische Erscheinungsformen und genau abgegrenzte Gebiete, die den Lebensraum für bedrohte Pflanzen und Tierarten bilden, welche aus wissenschaftlichen Gründen oder ihrer Erhaltung wegen von außergewöhnlichem universellen Wert sind, oder Naturstätten oder genau abgegrenzte Naturgebilde, die aus wissenschaftlichen Gründen oder ihrer Erhaltung oder natürlichen Schönheit wegen von außergewöhnlichem universellen Wert sind.

Diese Kriterien treffen uneingeschränkt auf das Wattenmeer in Deutschland, in Dänemark und in den Niederlanden zu. Deshalb wurde bereits vor rund zehn Jahren auf der sechsten Trilateralen Regierungskonferenz in Esbjerg von den für den

Naturschutz zuständigen Ressorts vereinbart, eine Aufnahme des Wattenmeers in die Welterbeliste der UNESCO zu prüfen. Dieser Beschluss wurde 1997 noch einmal bekräftigt. Danach ist in allen drei Ländern gute Vorarbeit geleistet worden.

Vor dem Hintergrund der Einschätzung, dass eine Nominierung als Weltnaturerbe nur gemeinsam mit der örtlichen Bevölkerung und den relevanten Interessenvertretungen vorbereitet werden kann, hat z. B. das Umweltministerium in den betroffenen Kommunen eine vom gemeinsamen Wattenmeersekretariat für alle Wattenmeerstaaten erarbeitete Broschüre verteilt. In dieser Broschüre wird die Bedeutung einer Anmeldung als Weltnaturerbe und später gegebenenfalls auch als Weltkulturerbe mit ihren Konsequenzen und Chancen dargestellt. Außerdem wurde eine große Informationsveranstaltung mit den betroffenen Kommunen, Verbänden und interessierten Bürgerinnen und Bürgern in Wilhelmshaven durchgeführt.

Dieser Informations- und Diskussionsprozess, bei dem die Anregungen und Bedenken der in der Region lebenden Bevölkerung eingehend erörtert wurden, neigt sich nun dem Ende zu. Wir gehen davon aus, dass die Bedingungen für die Anerkennung als Weltnaturerbe durch die derzeit geltenden Schutz- und Managementregelungen im Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ erfüllt werden. Dies wird auch in der Machbarkeitsstudie von Professor Burbridge bestätigt. Nachteilige rechtliche Auswirkungen für die Küsten- und Inselkommunen, für die dortige Wirtschaft und die dort lebenden Bürgerinnen und Bürger sind meiner Meinung nach nicht zu erwarten.

(Frau Pruin [CDU]: Das hört ihr gleich! - Ehlen [CDU]: Das ist wohl anders! - Zuruf von Ontijd [CDU])

Wir erhoffen uns vielmehr viele positive Auswirkungen, eine über die europäischen Grenzen hinweg gesteigerte Popularität, die der Region eine herausragende Marktposition im Bereich des naturnahen Tourismus sichern hilft.

Nun gilt es, mit den deutschen WattenmeerAnrainern Hamburg und Schleswig-Holstein das weitere gemeinsame Vorgehen abzustimmen. Wir hoffen, dass der Antrag zum 1. Februar 2003 eingereicht werden kann. Ich bin an sich guter Dinge, dass sich auch die anderen Fraktionen im Landtag der Bedeutung dieses Antrages bewusst sind und ihn unterstützen werden.

Ich möchte an dieser Stelle noch beantragen, dass neben dem federführenden Umweltausschuss die Ausschüsse für Freizeit, Tourismus und Heilbäderwesen, für Wirtschaft und Verkehr, für Häfen und Schifffahrt und für Wissenschaft und Kultur mitberatend an der Diskussion beteiligt werden.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, selbstverständlich kann hier jeder beantragen, dass zusätzliche Ausschüsse beteiligt werden. Wenn Sie es aber machen, dann geben Sie uns bitte einen Zettel hoch. So schnell kann hier niemand mitschreiben, wie Sie hier mehrere Ausschüsse vorgeschlagen haben. - Haben wir das jetzt? - Okay.

Das Wort hat Frau Kollegin Pruin.