muss. Im Jahr 2001 musste die Polizei ca. 400 Einsätze in der Landesaufnahmestelle Hesepe durchführen. Zudem sind die Kapazitäten der beruflichen und allgemein bildenden Schulen in der Stadt Bramsche insbesondere durch die Unterbringung von aus der Landesaufnahmestelle stammenden Kindern mittlerweile erschöpft.
2. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung insbesondere zur Verbesserung der Kriminalitätsbekämpfung innerhalb und außerhalb der Landesaufnahmestelle sowie zur Entlastung der Schulträger ergreifen?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erlauben Sie mir zu der Frage eine Vorbemerkung. Die Landesaufnahmestelle Bramsche hat für die Aufnahme von ausländischen Flüchtlingen in Niedersachsen eine große Bedeutung. Dort werden die dem Land Niedersachsen zugewiesenen jüdischen Emigranten aus der ehemaligen Sowjetunion aufgenommen. Die Anlage dient darüber hinaus als Übergangswohnheim für Spätaussiedler, die noch keine Wohnung gefunden haben. Seit Oktober 2000 werden dort auch Asylbewerber untergebracht, die keine Perspektive für einen positiven Abschluss ihres Asylverfahrens haben und die deshalb wieder in ihre Heimatländer zurück müssen. Die Anlage hat von ihren früheren Funktionen her - holländische Kaserne, später Grenzdurchgangslager - eine lange Tradition. Lage, Infrastruktur und Zustand sind gut. Die Bewohner werden durch erfahrenes Personal betreut. Der besondere Vorteil dieser Anlage besteht darin, dass je nach aktuellem Bedarf eine flexible Nutzung für die Unterbringung der verschiedenen Personengruppen möglich ist.
nenstadt und der Hauptschule Bramsche beschult. Die betroffenen Schulen haben übereinstimmend berichtet, dass die Anzahl der aufzunehmenden Kinder - maximal pro Schule bis zu zehn Schülerinnen und Schüler - keine besonderen Probleme bereitet. Zwar gibt es regelmäßig Schwierigkeiten durch die hohe Fluktuation, unregelmäßigen Schulbesuch und unzureichende Deutschkenntnisse der Kinder. Besondere Konfliktsituationen sind durch die Anwesenheit der Kinder aus der Landesaufnahmestelle jedoch nicht entstanden.
Im Jahr 2000 wurden im gesamten Zuständigkeitsbereich des Polizeikommissariates Bramsche in der Polizeilichen Kriminalstatistik 1 930 Straftaten registriert, bei denen sich in 48 Fällen der Tatverdacht gegen Asylbewerber richtete. Im Jahr 2001 waren es 2 285 Straftaten, die Zahl der Fälle mit einem Tatverdacht gegen Asylbewerber stieg um 100 auf 148. Von dem Gesamtzuwachs um 355 Straftaten waren also 100 Taten Asylbewerbern zuzurechnen.
In der Anfrage wird besonders auf die Rauschgiftkriminalität in Bramsche eingegangen. Dazu weist die Polizeiliche Kriminalstatistik folgende Zahlen aus:
Im Jahr 2000 waren es 48 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, wobei sich nur in einem einzigen Fall der Tatverdacht gegen einen Asylbewerber richtete. 2001 wurden 49 Verstöße erfasst, in ganzen drei Fällen davon standen Asylbewerber im Verdacht. 1999 waren es 57 Taten mit zwei Fällen von tatverdächtigen Asylbewerbern, 1998 62 Taten mit ebenfalls zwei tatverdächtigen Asylbewerbern und 1997 135 Taten mit 16 tatverdächtigen Asylbewerbern.
Bezüglich der allgemeinen Einsatzbelastung ist es in der Tat so, wie es in der Anfrage heißt, dass es im Jahre 2001 407 Einsatzanlässe für das Polizeikommissariat Bramsche gegeben hat. Allerdings stehen längst nicht alle Einsätze in einem Zusammenhang mit der Kriminalitätsentwicklung. Rund 200 Einsätze ergaben sich aus anderen Anlässen, z. B. Abschiebung, erkennungsdienstliche Behandlung nach dem Asylverfahrensgesetz. Die Einsatzbelastung des Polizeikommissariats Bramsche ist bei einem Vergleich der ersten Halbjahre 2001 mit 185 Einsätzen und 2002 mit 191 Einsätzen in etwa gleich geblieben. Vor dem Jahr 2001
wurde keine gesonderte Erhebung der Einsatzbelastung des Polizeikommissariats Bramsche durchgeführt.
Zu 1: Wie sich aus der Vorbemerkung ergibt, geht es bei der Kriminalitätsentwicklung von 2000 auf 2001 in diesem Zusammenhang um genau 100 Straftaten, die 2001 mehr verzeichnet wurden und bei denen Asylbewerber im Verdacht standen. Dabei handelte es sich fast zur Hälfte um Diebstähle, fast ausschließlich Ladendiebstähle, sowie um Betrug in Form von „Schwarzfahren“, also Leistungserschleichungen, oder um Verstöße gegen das Asylverfahrensgesetz.
Beim Vergleich der jeweils ersten Halbjahre 2001 und 2002 wird deutlich, dass die Kriminalitätsentwicklung mit 1 086 Taten im ersten Halbjahr 2001 und 1 101 im ersten Halbjahr 2002 insgesamt stagniert und auch der Anteil der Asylbewerber mit 51 bzw. 52 Straftaten gleich geblieben ist. Die Anzahl der Rauschgiftdelikte, von der in der Anfrage behauptet wird, sie sei in Bramsche besonders stark gestiegen, ist zwischen 1997 und 2001 von 135 auf 49 Taten gefallen. Hier ist der Anteil der Asylbewerber in den letzten Jahren mit Zahlen zwischen einer und drei Straftaten pro Jahr gering.
Diese erfreuliche Entwicklung setzt sich übrigens auch im Jahr 2002 fort. Im ersten Halbjahr 2002 wurden insgesamt 16 Rauschgifttaten erfasst, davon zwei mit Asylbewerbern als Tatverdächtigen. Insofern ist die Behauptung, insbesondere die Rauschgiftkriminalität sei in Bramsche gestiegen, nicht zu belegen.
Zu 2: Folgende Maßnahmen wurden getroffen: Es wurde ein weiterer stabiler Metallzaun an unübersichtlichen Stellen innerhalb der Einfriedung der Landesaufnahmestelle aufgestellt, Installation neuer Lampen, Videoüberwachungsanlagen und Notrufeinrichtungen, Lichtbildausweise für Bedienstete und Bewohner, verstärkte Personenkontrollen, verstärkte Bestreifung der Liegenschaft durch die Polizei zu unterschiedlichen Zeiten und aus verschiedenen Richtungen, enge Zusammenarbeit zwischen der Polizei, der Leitung der Einrichtung und den Mitarbeitern durch einen Kontaktbeamten des Kommissariats in Bramsche, zeitweilige Verstärkung durch die Bereitschaftspolizei zur Erhöhung der polizeilichen Präsenz, enge Kontaktpflege mit dem örtlichen Präventionsrat und den An
wohnern, Einrichtung so genannter Patenschaft Landesaufnahmestelle in jeder Dienstabteilung des Polizeikommissariats Bramsche durch einen Beamten, spezielle Beauftragung von vier Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Kriminal- und Ermittlungsdienst mit den Angelegenheiten der Landesaufnahmestelle, weiterhin eine Sensibilisierung des polizeilichen Staatsschutzes der Polizeiinspektion Osnabrück-Stadt und enge Kontaktpflege zu den zuständigen Stellen zwecks Prävention fremdenfeindlicher Straftaten.
Was den Schulbesuch betrifft, so wird die Landesregierung veranlassen, dass durch unmittelbare Kontaktaufnahme mit den Erziehungsberechtigten auf den regelmäßigen Schulbesuch hingewirkt wird. Die fehlenden oder unzureichenden Deutschkenntnisse werden durch speziellen Förderunterricht in den betroffenen Schulen verbessert.
Zu 3: Die Landesregierung betrachtet die Landesaufnahmestelle Bramsche als einen wichtigen Baustein ihres Gesamtkonzepts zur schnellstmöglichen Beendigung des Aufenthalts abgelehnter Asylbewerber. Auch das Zuwanderungsgesetz des Bundes sieht vor, dass die Länder Ausreiseeinrichtungen schaffen. Das Land Niedersachsen befindet sich also mit einer solchen Einrichtung in Übereinstimmung mit den ausländerrechtlichen Zielen des Bundes. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Minister, können Sie sich vorstellen, dass der Leiter der Einrichtung das dem Kollegen Coenen und mir bei einem einstündigen Besuch ganz anders dargestellt und die Zahlen in einen ganz anderen Zusammenhang gestellt hat?
Meine zweite Frage ist: Wird die Zahl der abzuschiebenden Asylbewerber zukünftig erheblich erhöht werden?
Herr Schirmbeck, vorstellen kann ich mir das schon. Aber was mir berichtet worden ist, habe ich Ihnen eben vorgetragen, und ich gehe davon aus, dass das wahrheitsgemäß ist. Insoweit würde da eine Differenz bestehen zwischen dem, was Ihnen berichtet worden ist, und dem, was mir berichtet worden ist und was ich Ihnen vorgetragen habe.
Wir haben in der Tat die Absicht, Verfahren schneller durchzuführen. Aber mich da zeitlich festzulegen, wie schnell das geht, das kann ich schlecht machen, Herr Schirmbeck, weil die Probleme z. B. in der Beschaffung von Passersatzpapieren und ähnlichen Dingen bestehen. Wir haben aber eine Konzeption mit dem Bund abgestimmt. Ich könnte Ihnen eine Reihe von Dingen vortragen, wo wir noch schneller zu einer Beendigung des Verfahrens und damit auch, wenn die Rechtslage so ist, zu einer Ausweisung kommen.
Herr Minister, ich frage Sie: Bei unserem Besuch im Grenzdurchgangslager Bramsche wurde uns mitgeteilt, dass es dort einen quasi rechtsfreien Raum gibt. Sind Ihnen diese Umstände bekannt?
Herr Coenen, das ist mir nicht bekannt. Wäre es mir bekannt, würde ich mit allen Mitteln dafür sorgen, dass eine solche Bezeichnung nicht aufrechterhalten werden kann.
Im Rahmen der Behandlung der Dringlichen Anfrage der CDU-Fraktion „Desaster bei den Landesfinanzen - Landesrechnungshof verweigert Entlastung“ in der 110. Plenarsitzung am 13. Juni 2002 hat Finanzminister Heiner Aller auf die Frage des Abgeordneten Dinkla, in ungefähr welcher Größenordnung die Landesregierung in ihrer Regierungszeit Landesvermögen veräußert hat, welches dann direkt in Investitionen geflossen ist, die für Niedersachsen zukunftsweisend sind, und in welcher Größenordnung die Mittel aus den Veräußerungen einfach so in den allgemeinen Haushalt eingeflossen seien, die Antwort gegeben, dass dies die NILEG, Toto/Lotto und die Harz-WasserWerke gewesen seien und im Übrigen insbesondere aus dem Liegenschaftsbereich Veräußerungen vorgenommen worden seien bzw. noch erfolgen sollten. Die Größenordnung der Veräußerungen von Landesvermögen sei bekannt. Die Mittel seien nicht zweckgebunden für Investitionen oder Vermögensvermehrung eingesetzt worden, sondern im Rahmen des Gesamtdeckungsprinzips dem Haushalt zugeführt und für definierte Politikschwerpunkte wieder ausgegeben worden. Auf die Zukunft bezogen sei hierfür als Beispiel der Tiefwasserhafen Wilhelmshaven zu nennen und für die Vergangenheit die Tatsache, dass es Niedersachsen gelungen sei, die Investitionsquote und die real dahinter stehende Summe an tatsächlich getätigten Investitionen zu halten.
Die Größenordnung der Vermögensveräußerungen der Landesregierung in ihrer Regierungszeit bis 2003 ist in der Tat bekannt. Sie beläuft sich auf ca. 1,4 Milliarden Euro. Bekannt ist auch, dass die Investitionsquote des Landes nicht gehalten worden ist, sondern gesunken ist, und zwar mit 9,6 % in 2003 auf einen historischen Tiefpunkt.
1. In welchem Umfang an welcher Stelle des Haushaltes hat sie Erlöse aus der Veräußerung von Landesvermögen, die mit ca. 1,4 Milliarden Euro in den allgemeinen Haushalt eingeflossen sind, entsprechend der o. g. Aussage des Finanzministers für die Mitfinanzierung des Projektes Tiefwasserhafen in Wilhelmshaven reserviert?
2. Auf welchem Wege gedenkt sie die Investitionsquote des Landes, deren Senkung nach dem oben getätigten ausdrücklichen Zugeständnis des Finanzministers in den vergangenen Jahren nur aufgrund der Veräußerung von Landesvermögen
gerade noch auf dem Minimalniveau von 9,6 % angehalten werden konnte, künftig zu finanzieren, nachdem inzwischen das Tafelsilber des Landes Niedersachsen weitestgehend verkauft und zugleich das Wachstum auf ein Minimum reduziert sind, die Steuereinnahmen 2002 gegenüber den bisherigen Erwartungen um über 600 Millionen Euro vermindert sind sowie zusätzliche konsumtive Ausgaben im Landeshaushalt in Gestalt von Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst, von Mehrausgaben im Schulbereich und eines gewaltigen Loches aus dem Jahresabschluss 2001 sicher erkennbar sind?
3. Kann sie sicher ausschließen, dass sie das allerletzte Tafelsilber des Landes in Gestalt der Landesbeteiligungen an VW, NORD/LB, Deutsche Messe AG oder Salzgitter AG veräußern wird?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Beantwortung der Dringlichen Anfrage der CDUFraktion im Rahmen der letzten Plenardebatte habe ich auf eine Frage des Abgeordneten Dinkla dargelegt, dass diese Landesregierung Einnahmen aus den Vermögensveräußerungen im Rahmen des Gesamtdeckungsprinzips dem Haushalt zugeführt und für definierte Politikschwerpunkte wieder ausgegeben hat. Ich kann nun beim besten Willen nicht nachvollziehen, weshalb die Frage des Abgeordneten Dinkla ausweichend beantwortet sein soll. Als Haushaltspolitiker müsste er eigentlich wissen, dass ein wesentlicher Haushaltsgrundsatz, nämlich das Gesamtdeckungsprinzip, besagt: Alle Einnahmen dienen als Deckungsmittel für alle Ausgaben. Damit besteht ein grundsätzliches Verbot der Zweckbindung bei den Einnahmen. Das ist auch gut so, denn hierdurch wird die Flexibilität der Haushaltswirtschaft mit Rücksicht auf die jeweilige finanz- und gesamtwirtschaftliche Verantwortung gesichert.
Im Übrigen würde eine Zweckbindung von Einnahmen aus Vermögensveräußerungen die Disposition des Haushaltsgesetzgebers einschränken, indem der angesichts der hohen rechtlichen Bin