Ich kann auch nicht nachvollziehen, dass Ihnen dieser Haushaltsgrundsatz völlig unbekannt sein soll, denn die CDU-Fraktion hat ja einige Versuche von Anträgen in diesem Haus zum Haushalt unternommen; „Versuche“ sage ich ausdrücklich. Aber Sie müssen nur einmal Ihren - ich sage einmal vorsichtig - „Änderungsantrag“ zum Haushaltsplan 1999/2000 ansehen. Darin steht nämlich: Entnahme aufgrund verstärkter Veräußerung von Grundstücken plus 50 Millionen - damals noch - DM. Von einer Zweckbindung für zusätzliche Investitionen ist da keine Spur. Leider habe ich auch Ihren so genannten Anträgen aus 2001, 2002 und 2003
nicht entnehmen können, dass Sie etwa Einnahmen aus Grundstücksverkäufen zweckgebunden für Investitionen haben nutzen wollen. Eine direkte quantitative Zuordnung von Einnahmen aus Vermögensveräußerungen zu den Investitionen ist offensichtlich auch bei Ihnen nicht in jedem Fall gewollt, auf jeden Fall aber nicht konsequent umgesetzt worden.
Ich kann Ihnen jedoch sagen, was wir in den vergangenen Jahren auf den Weg gebracht haben. Hierzu haben selbstverständlich auch die Veräußerungserlöse beigetragen. Wir haben das Emssperrwerk finanziert. Wenn wir nun die Zuordnung, ob dafür Einnahmen aus Veräußerungsgewinnen herangezogen worden sind, versuchen wollten, hätten wir jeden Geldschein, der eingegangen war, kennzeichnen müssen. Aber wir haben das Emssperrwerk natürlich aus der Gesamtdeckung des Haushaltes heraus finanziert.
- das kennt er; darüber ist lange diskutiert worden sind investive Mittel eingesetzt worden, die natürlich aus der Gesamtdeckung des Haushaltes heraus und gezielt in eine Investition geleitet wurden, die für eine Region von besonderer Bedeutung ist.
Wir haben in der Landesverwaltung die Ausstattung mit Informations- und Kommunikationstechnik vorangetrieben. Alle diese Investitionen, die wir in diesem Hardware- und Softwarebereich weiterhin tätigen, sind natürlich Investitionen in die Infrastruktur nicht nur der Landesverwaltung, sondern der Politik in diesem Lande.
Es ist zugegebenermaßen so, dass wir die Bildungsoffensive auch aus dem Gesamtdeckungsprinzip heraus, durch Umschichtungen im Haushalt, finanziert haben.
Sie können doch nicht im Ernst dafür sein, dass wir die Bildungsinvestitionen zurückfahren, nur weil wir Bindungen in dem Bereich der Wiedereinsetzung der Erlöse so, wie Sie es soeben dargestellt haben, vorantreiben.
(Möllring [CDU]: Sie sollen sie erhö- hen! Wir haben Ihnen einen Vor- schlag gemacht, wie man sie erhöhen kann!)
Das Gleiche gilt für die zweigeteilte Laufbahn bei der Polizei oder unsere prompten Reaktionen auf die Terroranschläge des vergangenen Jahres.
Ich gebe zu, dass es in anderen Ländern, mit einigen Ausnahmen, so genannte Fondslösungen gegeben hat, in denen Einnahmen und Erlöse aus Veräußerungen zweckgebunden zusammengeführt worden sind.
Diese Beispiele werden hier ja auch immer mit großer Bravur vorgetragen, insbesondere, wie Sie, Herr Möllring, richtig sagen, das Beispiel des Landes Bayern, das etwa die Erlöse aus der Veräußerung der Anteile an der ÖsterreichischBayerischen Kraftwerke AG verkauft hat. Nun muss man sich einmal anschauen, was Bayern mit dem Geld gemacht hat. Aus dem Erlös sind beispielsweise 75 Millionen in die Polizei und in die Justiz investiert worden, also nicht als typische Reinvestition in Investitionen, sondern genauso, wie wir es in Niedersachsen machen, in Polizeistellen, in die zweigeteilte Laufbahn.
Das ist prinzipiell das gleiche Vorgehen, als wenn man ein Gesamtdeckungsprinzip hätte. Es ist aber der Eindruck vermittelt worden, dass der Erlös zweckorientiert wieder ausgegeben werde.
Die Hessische Landesregierung hat in 2000 die Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft in Hessen, die GWH, veräußert und die 300 Millionen in ein so genanntes Sondervermögen überführt. Aus diesen Mitteln - nun müssen Sie wiederum genau zuhören - sind die Filmförderung unterstützt und die Computerausstattung an Schulen sowie der Umbau eines Regionalflughafens gefördert worden. Nun frage ich, inwieweit die Computerausstattung an Schulen prinzipiell etwas anderes ist als die Computerausstattung, die wir an unseren Schulen bewirkt haben, inwieweit die Computerausstattung der Landesverwaltung in Niedersachsen prinzipiell etwas anderes ist als die in Hessen und inwieweit die Investition in die A 31, in eine regional wichtige Straße, etwas prinzipiell anderes ist als der Regionalflughafen, der in Hessen gefördert wird. Der Popanz, den Sie hier aufzubauen versuchen, läuft also ins Leere.
Vor diesem Hintergrund stelle ich fest, dass Niedersachsen bei Neubaumaßnahmen, im investiven Bereich exakt die gleichen Schwerpunkte gesetzt hat, die in Hessen und Bayern gesetzt worden sind. Wir geben 160 Millionen für neue Justizvollzugsanstalten aus. Also fließen Verkaufserlöse direkt in harte Investitionen, in Liegenschaften zurück - in Liegenschaften, die wir heute brauchen. Wir aktivieren also stille Reserven für dringend notwendige Investitionen in unsere Liegenschaften und Einrichtungen, die wir vorzuhalten haben. Für die Computerausstattung in den Schulen, für die wir 38 Millionen bereitgestellt haben, gilt das Gleiche.
Ich darf daran erinnern, dass es in Niedersachsen gleichwohl so etwas wie einen zweckgebundenen Fonds für Forschung und Wissenschaftsförderung gibt. Das ist das so genannte VW-Vorab, das in jedem Jahr in unterschiedlicher Höhe, in diesem Jahr aber immerhin in der Größenordnung von 30 Millionen Euro zur Verfügung steht.
Herr Möllring, dies vorausgeschickt, ist festzustellen, dass die Vorgehensweise aller Bundesländer prinzipiell die Gleiche ist. Es werden politische Schwerpunkte gesetzt, im Wesentlichen im investiven Bereich, aber eben auch im konsumtiven Bereich, und die Erlöse aus der Veräußerung von
Liegenschaften oder Beteiligungen werden als zusätzliche Investitionsmittel gezielt in Maßnahmen eingesetzt.
Zu Ihrer Frage 1: Zur Mitfinanzierung des Projekts Tiefwasserhafen Wilhelmshaven sind im aktuellen Haushalt keine Mittel veranschlagt. Das geht auch gar nicht, weil das Projekt gar nicht bis zur Etatreife vorangetrieben war, als der Haushalt verabredet worden ist.
Gleichwohl werden wir im Rahmen des Gesamtdeckungsprinzips in den nächsten Jahren natürlich sicherstellen, dass der Tiefwasserhafen als einer der politischen, regionalpolitischen, wirtschaftlichen und verkehrswirtschaftlichen Schwerpunkte ausfinanziert wird.
Das gilt vor allen Dingen auch im Sinne des Bundeswasserstraßengesetzes, weil die Fläche, die in diesem Zusammenhang aufgespült wird, in das Eigentum des Landes übergeht und später veräußert werden kann. Es ist Ihnen inzwischen bekannt, dass die Veräußerung dieser Fläche zur Refinanzierung der Maßnahme Tiefwasserhafen eingesetzt wird. Das heißt, dass sich ein Teil dieser Investition durch die Maßnahme selbst finanziert. Ich halte das für eine sehr vernünftige Koppelung. Gleichwohl widerspricht das nicht dem Grundsatz des Gesamtdeckungsprinzips, den ich vorhin angesprochen hatte.
Zu Frage 2: Vor dem Hintergrund der insgesamt schwierigen Finanzsituation unter Berücksichtigung der niedersächsischen Sonderlasten hat die Landesregierung am 27. August 2002 den Zusammenhang zwischen der Fortschreibung der Mipla 2002 - 2006 und des so genannten Konsolidierungskonzepts 2003 - 2007 deutlich gemacht.
In dieser Mipla - das werden Sie feststellen - ist aus dem folgenden sehr praktischen Haushaltsgrund unser vorrangiges Bemühen, die Investitionen - ich rede ausdrücklich nicht von der Investitionsquote, sondern von den Investitionen insgesamt - hochzuhalten: Wir dürfen die Nettokreditaufnahme nämlich nur im Rahmen der Investitionen, die wir selbst finanzieren, tätigen. Das wissen Sie selbst. Dieses Eigeninteresse müsste auch die
In Folgendem liegen Sie in der Betrachtung der vergangenen Jahre völlig schief: Niedersachsen hat in absoluten Zahlen die Investitionen grundsätzlich stabil gehalten, bis auf Abweichungen. Die Investitionsquote richtet sich aber nach der Ausformung des Gesamthaushaltes. Deshalb ist es genauso unsinnig, ständig die Investitionsquoten zu vergleichen, wie die Personalkostenquote zu vergleichen, weil auch sie eine Variable ist, die vom Gesamthaushalt abhängig ist. Das wissen Sie sehr wohl. Gleichwohl spielen Sie immer wieder auf dieses Thema an.
Ich will Ihnen nur deutlich machen: Ziel ist es, die Investitionen in absoluten Zahlen hochzuhalten. Das können wir nur, wenn wir die Veräußerungserlöse aus Liegenschaften und aus Beteiligungen entsprechend erzielen, um sie dem entgegenzustellen.
Das gilt auch im Zusammenhang mit der Frage 3: Die Landesregierung ist sich der großen wirtschaftspolitischen Bedeutung der Landesbeteiligungen an Volkswagen AG, Norddeutscher Landesbank und Salzgitter sehr wohl bewusst. Aber wie die Debatten der beiden vergangenen Tage gezeigt haben, hat die Landesregierung gegen alle übrigen Beteiligungen keine Tabus mehr aufgebaut, insbesondere wenn es darum geht, Liegenschaften in der Form zu veräußern, dass wir nicht mehr benötigte Gebäude oder Flächen dem Verkauf zuführen.
Erstens. Die Mittel, die aus den Veräußerungen erzielt werden, werden also im Rahmen des Gesamtdeckungsprinzips zum Haushaltsausgleich herangezogen. Sie werden nicht in Zweifel ziehen können, dass die Verfassung und die Landeshaushaltsordnung uns vorschreiben, einen ausgeglichenen Haushalt als prioritäres Ziel zu erreichen.
Zweitens. Wir werden dafür sorgen, dass aus den Erlösen insbesondere im Bereich der Investitionen wieder Schwerpunkte gesetzt werden können.
Drittens haben wir gesagt, dass wir aus den Erlösen aus der Veräußerung der Beteiligungen und Liegenschaften 120 Millionen erzielen wollen, um die Zinsen und Tilgung zur Abtragung der Sonderlasten BEB, EXPO und CASTOR sicherzustellen und dadurch im Bereich der Tilgung Entlastung für den Haushalt zu erzielen.
das haushaltswirtschaftlich, finanzwirtschaftlich, aber vor allem was die im Investitionsbereich verfolgte Strategie angeht, über Veräußerungen von Vermögen des Landes gezielte Investitionen zu tätigen, ein schlüssiges Konzept darstellt. Schönen Dank.
Die Antworten der Landesregierung zu den Fragen, die nicht mehr aufgerufen werden konnten, werden nach § 47 Abs. 6 der Geschäftsordnung zu Protokoll gegeben.
Tagesordnungspunkt 3: 45. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben Drs. 14/3580 – Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – Drs. 14/3627 – Änderungsanträge der Fraktion der CDU – Drs. 14/3629 und 14/3638
Über die Ausschussempfehlungen zu den Eingaben in der Drucksache 3580, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen, haben wir bereits in der 112. Sitzung am 28. August 2002 entschieden. Wir beraten jetzt also nur noch über die Eingaben aus der Drucksache 3580, zu denen die genannten Änderungsanträge vorliegen.