Drittens hat sich die Union schon immer dafür ausgesprochen, dass im Interesse der Zukunftsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dessen Funktionsauftrag quantitativ und qualitativ noch präziser festzulegen ist. Ich gebe zu, das ist fachlich und politisch nicht einfach, aber unseres Erachtens schon deshalb von besonderer Bedeutung, weil man vor dem Hintergrund der Beihilfediskussion auf europäischer Ebene - Stichworte Phoenix und Kinderkanal - - mit Sicherheit dann in Erklärungsnöte kommen würde, wenn diesbezüglich keine sehr konkreten Programmkonzepte vorlägen und man zudem bei jedem Rundfunkteilnehmer, der eine Gebühr oder jedenfalls eine staatlich festgesetzte Abgabe für den Empfang des öffentlichrechtlichen Rundfunkangebotes zu bezahlen hat, den verständlichen Beweis antreten müsste, dass bei den Öffentlich-Rechtlichen ein besonderes Qualitätsangebot vorliegt, das Leistungen beinhaltet, die bei den Privaten nicht zu haben sind und für die es sich deshalb lohnt, Gebühren zu bezahlen.
Viertens ist es für die Union schon immer eine medienpolitische Notwendigkeit - um nicht zu sagen Selbstverständlichkeit - gewesen, bei der weiteren Ausgestaltung der Medienordnung „Möglichkeiten der Liberalisierung und Deregulierung auszuschöpfen“, wie es im vorliegenden Entschließungsantrag wörtlich heißt. Gleichzeitig machen wir uns dafür stark, die rundfunk- und medienrechtlichen Regelungen für den privaten Rundfunk übersichtlicher und transparenter zu gestalten.
Dies schließt fünftens auch die nahe liegende Forderung des Entschließungsantrags mit ein, sich für einen chancengleichen und diskriminierungsfreien Zugang zu den zusammenwachsenden Informationstechnologien auszusprechen, denn alle anderen Regelungen, meine Damen und Herren, würden ordnungspolitisch nicht nachvollziehbar sein und sich letztlich der Entwicklung auf dem Medienund Technologiesektor entgegenstemmen.
Mit einer Teilforderung, liebe Kolleginnen und Kollegen, hat sich meine Fraktion im Fachausschuss leider nicht durchsetzen können, einer Forderung, die für die Bundes-CDU nicht von marginaler Bedeutung ist, die aber nach reiflicher politischer Überlegung für uns nicht ausreicht, um die
sen Entschließungsantrag in Gänze abzulehnen. Wir hatten zu Nr. 5 beantragt, hinter dem letzten Satz anzufügen „als vorwiegend programmbegleitende Angebote“. Dabei spielte bei uns die Überlegung eine Rolle, dass die Teilhabe der ÖffentlichRechtlichen an den neuen Technologien nicht zu einer schrankenlosen - ich unterstreiche: schrankenlosen - Betätigung dieser Rundfunksender führen darf. Der Rundfunkstaatsvertrag der Länder ermächtigt derzeit öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, neben klassischem Rundfunk werbefrei Online-Angebote mit vorwiegend programmbezogenem Inhalt zu machen. Darüber hinausgehende Medienangebote durch öffentlich-rechtlichen Rundfunk bedürfen unserer Meinung nach gerade vor dem Hintergrund des Gebührenprivilegs einer besonderen öffentlichen, politischen und rechtlichen Legitimation.
Andererseits, verehrte Kolleginnen und Kollegen, haben wir im Fachausschuss aber auch eine Forderung durchgesetzt, nämlich bei der Frage der Kompetenzen für den Jugendschutz eine klare Trennung vorzusehen, und zwar hinsichtlich der OnlineMedien bei den Ländern angesiedelt und hinsichtlich der Offline-Medien beim Bund; das hat die Ministerpräsidentenkonferenz am 8. März dieses Jahres auch politisch sanktioniert.
Meine Damen und Herren, als Nr. 7 ist in der letzten Fachausschusssitzung einmütig - ich unterstreiche: einmütig, also von SPD, Grünen und CDU die Forderung aufgenommen worden, sich gegen jedwede Änderung des absoluten Pornografieverbots im Rundfunk auszusprechen und die Landesregierung aufzufordern, dies bei zukünftigen Staatsvertragverhandlungen zu berücksichtigen. Ähnlich wie die Fraktionen von SPD und Grünen sehen wir diese medienpolitische Notwendigkeit vor dem Hintergrund der juristischen Bemühungen von Pay-TV-Veranstaltern als gegeben an, eine Aufweichung des derzeit geltenden Verbots zu erreichen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Hinweis der potenziellen Pornoanbieter, diese Programme könnten aufgrund der Codierung nur von Abo-Kunden empfangen werden, geht an der gesellschaftlichen Realität vorbei; denn die Codierung knackende Decoder oder entsprechende Hilfsmittel werden allerorts öffentlich angeboten. Gerade junge Menschen, die vor allem diesem Schutz unterliegen sollten, entwickeln oft ungeahnte Fähigkeiten und Fertigkeiten, solche Codiersperren zu überwinden. Insofern ist es aus unserer Sicht
medienpolitisch sinnvoll und nützlich, diese klare politische Positionierung seitens der niedersächsischen Volksvertretung hier und heute noch einmal unmissverständlich deutlich werden zu lassen.
Die CDU-Landtagsfraktion wird diesem Entschließungsantrag zustimmen. Wir gehen aber davon aus, dass wir mittel- und langfristig noch mehrmals über Aspekte der neuen Medienordnung in Deutschland sprechen müssen; denn die Entwicklung auf diesem Gebiet ist rasant, und wir von der Politik sind aufgefordert, die entsprechenden politischen Rahmenbedingungen zu setzen. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist zu Recht auf die regelmäßig wiederkehrenden Plenardebatten zum Thema „Jugendschutz in den Medien“ hingewiesen worden. Ich habe da eine etwas andere Sichtweise als der Kollege Reckmann. Ich finde, wir haben hier nicht einen Blick zurück nötig, mit dem wir zeigen, dass wir auf das, was wir geleistet haben, stolz sind, sondern wir müssen vielmehr feststellen, dass die Auseinandersetzung um den Jugendschutz in den Medien eine Geschichte der Sonntagsreden ist. Im Regelfall konnte das, was politisch proklamiert worden ist, nicht durchgesetzt werden; denn sonst müssten wir nicht in regelmäßigen Abständen immer wieder darüber reden, dass Gewalt in den Medien zunimmt. Auch mit diesem heutigen Antrag kommen wir aus dieser Geschichte, die wir selber mit zu verantworten haben, nicht heraus.
Ich will von meiner Seite das Problem ansprechen, das ich dahinter sehe. Wir haben ein sehr ausdifferenziertes Regelwerk für den Jugendschutz. Deutschland gehört da, wie ich das überblicke, zu den führenden Ländern in Europa. Was wir nicht haben, sind entsprechende Sanktionen für den Fall von Verstößen. Da, kann ich nur sagen, fehlt den großen Volksparteien, die über ihre Ministerpräsidenten in der Regel die Staatsverträge aushandeln, immer wieder die Konsequenz. Denn wer verdirbt
Die letzte Auseinandersetzung dieser Art hatten wir zu einem Aspekt, der hier nur am Rande behandelt worden ist. Auch in Niedersachsen ist im Zusammenhang mit dem Antrag zur Medienordnung diskutiert worden, dass Freiwilligkeit von Veranstaltern eigentlich in den Mittelpunkt gerückt werden muss, jedenfalls dann, wenn man sich mit den Regeln nicht durchsetzen kann. Es war wieder einmal die Erstellung eines Medienkodex in der Debatte. Dieser Gedanke ist jetzt in diesem Entschließungsantrag aufgegriffen worden.
Ausdrücklich wird aber nicht erwähnt, dass dieser Medienkodex unter Teilnahme auch der öffentlichrechtlichen Sender erstellt werden soll. Die würden sich sehr gerne aus dieser ganzen Debatte verabschieden. Meiner Meinung nach müssen sie unbedingt in die Diskussion um einen Medienkodex einbezogen werden. Gerade wenn die öffentlichrechtlichen Sender vertreten, dass ihr Programm das bessere sei, dann müssen sie aus ihrer Position einen solchen Kodex beeinflussen.
Meine Damen und Herren, gerade nach einer jahrzehntelangen Diskussion stellen wir fest: Das Fernsehen wird immer brutaler, es gibt immer mehr Gewalt, wir können uns nicht durchsetzen. Die Sachen sind in der Welt. Davon habe ich heute schon einmal in der Debatte über Erfurt gesprochen. Wir können eigentlich darauf jetzt nur noch reagieren, indem wir versuchen, insbesondere Kinder, aber auch Jugendliche in der Auseinandersetzung mit dem zu stärken, was sie über Medienkonsum erleben.
Aufklärung ist das Eine. Das ist ein beliebtes Wort. Aufklärung steht und fällt aber auch mit Leuten, die sie leisten können. Für Medienpädagogen z. B. gibt es an Schulen in Niedersachsen so gut wie kein Geld. Das ist ein Bereich, in dem nachgearbeitet werden muss. Darüber hinaus müssen natürlich auch Erwachsene dort verfügbar sein, wo Jugendliche sonst mit Medien umgehen. Das heißt, aktive Auseinandersetzung mit Kindern und Jugendlichen und den Medien und den Inhalten, mit denen sie im Alltag umgehen, muss Priorität bekommen. Wir würden sehr viel stärker Wert darauf legen als auf eine weitere Ausdifferenzierung von Regeln, die schon sehr, sehr entwickelt sind.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Medienfragen in der Drucksache 3351 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? - Auch nicht. Dann haben Sie einstimmig so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 12: Zweite Beratung: Behandlungsvollzug in der JVA Vechta/Frauen - Antrag der Fraktion der SPD Drs. 14/3030 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen Drs. 14/3359
Dieser Antrag wurde in der 95. Sitzung am 24. Januar 2002 an den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen zur Beratung und Berichterstattung überwiesen. Auch hierzu ist eine Berichterstattung nicht vorgesehen.
Für die Fraktion der SPD hat sich die Kollegin Frau Müller zu Wort gemeldet. Ich erteile ihr das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der ersten Beratung dieses Antrages habe ich deutlich gemacht, dass die SPD-Fraktion für den Frauenvollzug in Vechta ein zusätzliches, ausgeweitetes sozialpädagogisches Behandlungskonzept fordert. Schon in der ersten Beratung hier und hinterher auch im Fachausschuss haben die Kollegen der größten Oppositionsfraktion sehr zögerlich reagiert und die Notwendigkeit dieses Antrages nicht so sehr eingesehen. Ihre damalige Anmerkung, der Antrag sei ihnen zu dünn, ist nur vorgeschoben. Dieser Antrag umreißt präzise, was wir wollen. Dazu braucht man keine zehn Seiten Lyrik.
dahin war Frauenvollzug ein Anhängsel des Männervollzuges, weil die Zahl der Frauen im Vollzug - es sind rund 300 -, gemessen an der Gesamtzahl von etwa 6 000 Gefangenen sehr klein war und ist. Die Frauen liefen im Männervollzug so mit, oder treffender gesagt, sie saßen so mit.
Durch die Selbständigkeit hat die Anstalt in Vechta eine sehr gute Entwicklung mit eigenständigen Konzepten für Frauen genommen. Ich betone ganz ausdrücklich für meine Fraktion: Es wird in Vechta gute Arbeit geleistet!
Warum trotzdem noch ein zusätzliches Konzept für mehr sozialtherapeutischen Behandlungsvollzug? Dafür gibt es verschiedene Gründe.
Erstens. Für die rund 300 gefangenen Frauen, die in Vechta und in der großen Anstalt in Hannover einsitzen, gibt es insgesamt nur elf Plätze in der kleinen sozialtherapeutischen Anstalt in Alfeld. Das reicht nicht aus.
Zweitens. In den letzten Jahren mussten wir feststellen, dass die Frauen in immer jüngeren Jahren straffällig werden. Wenn sie dann zum ersten Mal eine Freiheitsstrafe abzusitzen haben, sind sie schon längst keine unbeschriebenen Blätter mehr, sondern haben eine Reihe von Straftaten hinter sich. Sie sind also schon verschiedentlich rückfällig geworden.
Drittens. Viele dieser jungen Frauen haben sozusagen doppelte oder sogar dreifache Gewalterfahrung. Sie waren häufig zuerst Opfer innerfamiliärer Gewalt, Opfer von Gewalt außerhalb der Familie; und dann haben sie am Ende selbst Gewalt in verschiedenster Form ausgeübt. Diese doppelte oder gar dreifache Gewalterfahrung ist ein Teufelskreis, aus dem man mit Freiheitsentzug alleine nicht oder nur höchst selten wieder herauskommt. Wir wollen mit mehr sozialtherapeutischen Angeboten die Rückfallquote senken.
Viertens. Eine größere Anzahl dieser Täterinnen sind Mütter. Einige haben sogar ihre Kinder bei sich im Vollzug. Wir wollen mit mehr sozialtherapeutischen Angeboten erreichen, dass diese doppelte und zeitweise dreifache Gewalterfahrung möglichst nicht auf die Kinder übertragen wird.
In den Beratungen hat die Kollegin Körtner darauf hingewiesen, dass es im Justizministerium Überlegungen gibt, die JVA Hildesheim zukünftig für den Frauenvollzug zu nutzen. Das ist richtig. Aber das kommt erst zum Tragen, wenn die Neubauten der
Anstalten in Sehnde und Rosdorf fertig sind. Die Umnutzung von Hildesheim soll auch der notwendigen Entlastung der hannoverschen JVA dienen. Diese Überlegungen und Planungen stehen allerdings in keinerlei Widerspruch zu unserem Antrag.
Noch etwas möchte ich insbesondere der Kollegin Körtner sagen. In Ihrer Rede bei der ersten Beratung haben Sie hier gesagt:
„sind mit Ihnen völlig darüber einig, dass Behandlung im Vollzug Prävention und damit zugleich auch Opferschutz ist. Aber klargestellt werden muss auch,... dass ein ausschließlich... auf die Resozialisierung gerichtetes Vorgehen dem Strafvollzugsgesetz nicht gerecht wird, da es neben der Resozialisierung auch das Ziel festlegt, dass der Vollzug der Freiheitsstrafe auch und gerade dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten dienen muss, insbesondere wenn es sich um junge Frauen handelt, die sich am Anfang ihres Lebensweges befinden.“
Frau Kollegin Körtner, Freiheitsstrafe - auch mit Betonung auf Strafe - und Resozialisierung schließen sich nicht gegenseitig aus. Im Gegenteil, Freiheitsstrafe ohne Resozialisierung wäre einfach unsinnig. Frau Kollegin, der Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten - darin sind wir uns völlig einig - ist der wesentlichste Punkt überhaupt. Aber er bezieht sich doch nicht nur auf die Zeit des Vollzuges der Freiheitsstrafe. Gerade nach der Entlassung aus der Haft muss dieser Schutz greifen. Genau deshalb wollen wir mehr sozialtherapeutische Behandlung. Wir wollen noch bessere Resozialisierung. Wir wollen Rückfälligkeit stärker vermeiden. Wir wollen mehr Prävention, mehr Schutz der Bevölkerung und mehr innere Sicherheit.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bei den Beratungen im Fachausschuss haben sich die Mitglieder der CDU-Fraktion der Stimme enthalten. Ich fordere Sie heute auf, sich unserem Antrag anzuschließen. Denn Stimmenthaltung bei diesem Thema signalisiert Unentschlossenheit, und das ist das falsche Signal. Wenn Sie trotzdem heute wieder durch Stimmenthaltung Ihre Unentschlossen
heit beim Thema Prävention und Sicherheit für die Bevölkerung signalisieren, dann entlarvt das Ihre sonstigen Ausführungen zu diesem Thema als reine populistische, aber leere Worthülsen. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie bei der ersten Beratung des Antrages der SPD-Fraktion von mir bereits dargelegt, stellt sich die CDU-Fraktion immer, und zwar uneingeschränkt und auch nicht zögerlich, hinter eine Verbesserung und Intensivierung des Behandlungsvollzuges gerade im Hinblick auf die Mutter- und Kind-Abteilung in der JVA Vechta/Frauen, um die es hier ja geht. Ich bedanke mich noch einmal ausdrücklich bei der Kollegin Müller, dass sie meine sehr sachgerechten Darlegungen in meiner Rede in der ersten Beratung noch einmal wiederholt hat; denn das ist ein sehr wichtiger Punkt. Wir haben immer gesagt - das ergibt sich auch aus meinem Redebeitrag -, dass Tätertherapie natürlich der beste Opferschutz ist.
Ich hatte u. a. darauf hingewiesen, dass die aktuellen Überlegungen, in Niedersachsen einen zusätzlichen Standort für den Frauenvollzug zu suchen, beispielsweise die JVA Hildesheim in eine Frauenanstalt umzuwandeln, nach unserer Überzeugung zu einer sinnvollen Erarbeitung eines Gesamtkonzeptes für den Frauenvollzug in Niedersachsen führen sollten. In der Beratung im Unterausschuss hat das Ministerium darüber Auskunft gegeben, dass die Justizvollzugsanstalt in Hildesheim frühestens im Jahre 2004/2005 für den Frauenvollzug zur Verfügung stehen könnte, und zwar dann, wenn beispielsweise die JVA Rosdorf in Betrieb gegangen ist. Die Standorte Vechta und Hildesheim würden dann zu einer Einheit zusammengelegt, sodass ein einheitlicher Frauenvollzug in Niedersachsen stattfinden wird. Die Ausrichtung dieser Anstalt wird - so das Ministerium - in enger Abstimmung mit der JVA Vechta/Frauen festgelegt werden.