Protocol of the Session on April 24, 2002

Herr Minister, Sie sprachen an, dass das Inverkehrbringen des Erntegutes Einschränkungen unterliegt. Können Sie das konkretisieren? Ist es z. B. möglich, dieses Erntegut zu verfüttern oder zu verkaufen? Was muss damit geschehen? Oder gibt es Auflagen, dass es vernichtet werden muss?

Herr Bartels!

Herr Abgeordneter, die Sorten - eigentlich muss ich „Linien“ sagen; Sorten sind es noch nicht -, die eine Vertriebsgenehmigung bekommen haben und in Verkehr gebracht werden dürfen, sind unterschiedlich behandelt und unterschiedlich eingestuft worden. Drei Sorten haben die Zulassung für den Lebensmittelbereich - wobei die Verwendung als Lebensmittel eingeschränkt worden ist; hierzu wurde z. B. gesagt, dass Grieß oder die Verwendung unverarbeiteter Körner nicht zulässig sei und für eine Verwendung als Futtermittel oder zu technischen Zwecken erhalten. Bei den anderen Sorten gilt der Verwendungszweck als Futtermittel uneingeschränkt.

Mehr Informationen kann ich Ihnen aber auch nicht geben, weil mir dazu aktuell keine weiteren Informationen vorliegen.

Herr Hagenah! Dann Herr Ehlen.

Herr Minister, welche weiteren Auflagen gibt es neben den Verwertungseinschränkungen für den Anbau dieses Saatgutes?

Herr Bartels!

Herr Abgeordneter, es gibt keine weiteren Auflagen für den Anbau des Saatgutes. Ich kann das nur so wiedergeben. Das ist das, was uns dazu als Information vorliegt.

Herr Ehlen! Dann Frau Harms zu einer zweiten Frage.

Herr Minister, gibt es in anderen Ländern, in denen Freisetzungsversuche laufen, Erkenntnisse über negative Auswirkungen dieser Versuche auf die Umwelt?

Gibt es solche Erkenntnisse?

Herr Abgeordneter, ich habe zu Beginn meiner Ausführungen bewusst eine Definition vorausgeschickt. Es geht hier nicht um Freisetzungsversuche, sondern es geht um eine Vertriebsgenehmigung. Diese Vertriebsgenehmigung ist daran gebunden, dass die Sorten oder die Linien, die in Verkehr gebracht werden und für die es diese Vertriebsgenehmigung gibt, durch eine Vielzahl von Überprüfungen und durch Versuche im Freiland wissenschaftlich daraufhin geprüft worden sind, inwieweit Risiken bestehen bzw. dass bei diesen Versuchen und Überprüfungen keinerlei Risiken festgestellt worden sind. Das ist die Bedingung dafür, um überhaupt eine Vertriebsgenehmigung zu erhalten. Deshalb kann nach wissenschaftlichem Stand und nach Stand der Erkenntnis ausgeschlossen werden, dass sich mit diesen in Rede stehenden Linien Risiken für die Gesundheit der Menschheit verbinden.

Frau Harms, Sie haben eine zweite Frage.

Ich gehe davon aus, dass in Niedersachsen z. B. auch der Firma Kleinwanzlebener Saatzucht eine Genehmigung erteilt worden ist. Wenn nicht, wür

de mich interessieren, welche Unternehmen diese Genehmigung bekommen haben. Ich meine, dass das Informationsbedürfnis oder auch das Gebot der Transparenz, das von der KWS immer akzeptiert worden ist, dafür spricht, dass sich das Ministerium bei den Firmen, die diese Genehmigung haben, schlau macht, wer wo was in Niedersachsen verwendet.

Aber Sie sollen fragen und keine Kommentare abgeben. - Herr Bartels!

Frau Harms, ich habe bei der Beantwortung der Anfrage deutlich gemacht, dass die Linien, die in Rede stehen, im Amtsblatt des Bundessortenamtes veröffentlicht worden sind. Dort sind sie nachzulesen, allerdings auch für uns zum Teil verschlüsselt. Ich könnte Ihnen jetzt die Nummern für die infrage kommenden Linien vorlesen. Dem würden wir aber beide nicht entnehmen können, welcher Züchter und welches Zuchtunternehmen dahinter stecken.

Aus anderen Verlautbarungen und Veröffentlichungen weiß ich, dass es zwei niedersächsische Saatgutunternehmen gibt, die davon betroffen sind. Darunter ist aber nicht das, das Sie gerade genannt haben. Mehr ist mir dazu im Moment nicht bekannt, weil in dem Verfahren, für das im Übrigen Ihre Kollegin und Parteifreundin Frau Künast zuständig ist, nicht mehr zugelassen ist. Auch ich bedaure das, aber das ist die Situation, in der ich mich befinde und die ich in den Teilen, die das Land Niedersachsen betreffen, umzusetzen habe.

Frau Steiner!

Herr Minister, bekanntlich sind insbesondere Biolandwirte häufig davon betroffen, dass ihre Ernte dann, wenn sie gentechnisch verseucht ist, nicht mehr absetzbar ist. Ich frage Sie: Nach welcher Haftungsregelung werden diese Biobauern entschädigt?

Herr Minister!

Frau Abgeordnete Steiner, es gibt keine Haftungsregelung. Hier ist ein rechtsförmliches Verfahren des Inverkehrbringens abgewickelt worden. Derjenige, der dieses Verfahren durchlaufen hat, hat dann auch ein Anrecht darauf, das Saatgut zu verwenden. Die Sicherheit für die Gesellschaft ist durch dieses Verfahren hergestellt worden. Ich will nicht ausschließen, dass insbesondere bei den Biobetrieben Probleme entstehen - darüber haben wir auch an dieser Stelle schon verschiedentlich gesprochen - und dass unter Umständen – etwa durch Pollenflug - auch ein Biobetrieb durch transgenes Saatgut beeinträchtigt werden kann. Ich habe darüber auch mit Vertretern des BMVEL gesprochen und sie gefragt, welche Empfehlung sie an die Bauern aussprechen, woraufhin sie mit den Schultern gezuckt haben. Ich sage es Ihnen ganz offen - ich habe das schon einmal gesagt, und damit habe ich bei dem einen oder anderen auf Ihrer Seite Empörung ausgelöst -: Wir werden in Zukunft davon ausgehen müssen, dass wir möglicherweise auch bei den Bioprodukten Grenz- bzw. Schwellenwerte im Bereich der möglichen Verunreinigung durch transgene Bestandteile haben werden.

Weitere Wortmeldungen für Zusatzfragen liegen nicht vor. Damit ist die Besprechung der Dringlichen Anfragen beendet.

Wir kommen in der Tagesordnung zu den Punkten 16 und 17, die ich vereinbarungsgemäß zusammen aufrufe, also

Tagesordnungspunkt 16: Zweite Beratung: Erhaltung des Schienenpersonenfernverkehrs in der Fläche des Landes Niedersachsen - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/2209 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr - Drs. 14/3299

und

Tagesordnungspunkt 17: Zweite Beratung: InterRegio modernisieren und langfristig erhalten - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/3062 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr Drs. 14/3301

Der Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 2209 wurde in der 71. Sitzung am 22. Februar 2001 und der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 3062 wurde in der 94. Sitzung am 23. Januar 2002 an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr zur federführenden Beratung und Berichterstattung überwiesen.

Berichterstatterin zu beiden Punkten ist die Frau Abgeordnete Steiner. Anschließend findet die Beratung statt, wobei die SPD und die CDU jeweils bis zu acht Minuten Redezeit und die Grünen und die Landesregierung jeweils bis zu vier Minuten Redezeit haben.

Frau Steiner!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat mit den Stimmen der SPD-Mehrheit empfohlen, den Antrag der Fraktion der CDU für erledigt zu erklären. Den Gang der Beratungen und das Ergebnis möchte ich zu Protokoll geben.

(Zu Protokoll:)

Bereits im März 2001 nahm der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr seine Beratungen zu dem Antrag auf und ließ sich im Verlauf seiner weiteren Sitzungen sowohl von Vertretern der Landesregierung als auch von Vertretern der Bahn über den jeweils aktuellen Sachstand hinsichtlich des Schienenpersonenfernverkehrs in Niedersachsen unterrichten. Im Juni 2001 kam der Ausschuss zunächst überein, im Hinblick auf den von der Landesregierung im Bundesrat eingebrachten Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Länder Bayern und Baden-Württemberg „Gesetz zur Gewährleistung des Schienenpersonenfernverkehrs“ und unter Berücksichtigung weiterer Handlungsszenarien – wie zum Beispiel Unterstützung des Fremdenverkehrs, Fortschreibung der Regionalisierungsmittel – eine gemeinsame, fraktionsübergreifende Beschlussempfehlung zu erarbeiten. Trotz entsprechender Bemühungen kam diese jedoch nicht zustande.

Im März 2002 berichteten die Vertreter der Landesregierung, dass der im Bundesrat eingebrachte Gesetzentwurf der Länder Bayern und BadenWürttemberg inzwischen gescheitert sei und die hierauf basierende Initiative der Niedersächsischen Landesregierung, die nicht auf 180 Millionen Zugkilometer abstellt, sondern den Besetzungsgrad der Züge berücksichtigt, ebenfalls keine Zustimmung bei den anderen Ländern fand. Die Landesregierung betonte, dass sie sich dennoch auch weiterhin selbstverständlich für die Thematik der Abgrenzung Fremdenverkehr/Nahverkehr einsetzen würde.

Der Sprecher der CDU-Fraktion erklärte daraufhin, dass seine Fraktion nach wie vor eine präzise Definition von Schienenpersonenfernverkehr im Sinne von Artikel 87 e Grundgesetz anstrebe und daher den Antrag in der Drucksache 2209 weiterhin aufrecht erhalte. Seine Fraktion behalte sich jedoch vor, ihren Antrag ggf. noch zu aktualisieren.

Während das Ausschussmitglied der Fraktion der Grünen den Antrag der CDU-Fraktion inhaltlich nach wie vor unterstützte, plädierten die Vertreterinnen und Vertreter der SPD-Fraktion hingegen dafür, diesen Entschließungsantrag für erledigt zu erklären.

Mit den Stimmen der Abgeordneten der Fraktion der SPD gegen die Stimmen der Ausschussmitglieder der Oppositionsfraktionen empfiehlt daher der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr dem Landtag, den Antrag der CDU-Fraktion für erledigt zu erklären. Der beteiligte Ausschuss für Haushalt und Finanzen schloss sich im Rahmen der Mitberatung dem Votum des federführenden Ausschusses an.

Namens des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr bitte ich Sie, der Beschlussempfehlung in der Drucksache 3299 zuzustimmen.

Es haben sich jetzt zu Wort gemeldet: Herr Wenzel und Herr Dinkla.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die rot-grüne Koalition in Berlin hat sich in der vergangenen Woche auf ein Paket zum Regionalisierungsgesetz geeinigt und diesen Vorschlag mit den Bundeslän

dern abgestimmt. Für 2001 ist rückwirkend eine Summe für den Schienenpersonennahverkehr vorgesehen, der mit der Neuordnung der Bahn in die Verantwortung der Länder übergangen ist. Damit stehen den Ländern für 2001 13,4 Milliarden DM zur Verfügung. Die geplanten Kürzungen sind abgewendet worden. Für 2002 werden 6,75 Milliarden Euro bereitstehen. Außerdem ist eine Dynamisierung von 1,5 % vereinbart worden, und es besteht Planungssicherheit bis zum Jahr 2008.

Meine Damen und Herren, dieses Ergebnis kann sich sehen lassen. Es schafft für sechs Jahre einen vernünftigen Planungshorizont auf einer Höhe, die wir in dieser Form bisher nicht gehabt haben.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

In dieser Summe sind auch 100 Millionen Euro für den InterRegio enthalten. Die Diskussion um die Zukunft des InterRegio ist immer auch ein Kampf um die finanziellen Rahmenbedingungen gewesen. Die Bahn hat in der Vergangenheit gesagt, dass sie mit dem gesamten InterRegio-Angebot 300 Millionen DM - also 150 Millionen Euro - einfahre. Das sind Zahlen, die immer infrage gestellt wurden und meines Erachtens in dieser Höhe nicht realisiert worden sind. Aber sie standen als Zahl im Raum. Die Bahn wollte und will eigenwirtschaftliche Verkehre, den so genannten Fernverkehr, in bestellte Verkehre, den so genannten Nahverkehr umwandeln. Das ist natürlich aus der Sicht der Länder bedenklich, weil hierfür zusätzliche Finanzmittel erforderlich sind. Das Regionalisierungsgesetz schafft jetzt endlich einen neuen Rahmen und neue Handlungsspielräume. Es schafft Planungssicherheit.

Meine Damen und Herren, der InterRegio ist mehr als ein Zug. Der InterRegio ist das Fernverkehrsangebot der mittelgroßen Städte in Niedersachsen. Von daher ist nicht nur der Protest der Kunden, der Fahrgäste, nachvollziehbar, sondern auch der Protest der betroffenen Städte, die hiermit einen wichtigen Anschluss im Netz der Bahn verlieren.

Der InterCity ist nicht prinzipiell besser. Sie alle kennen das Image des InterCity, der es in der Vergangenheit nicht geschafft hat, die Kundenzufriedenheit zu erreichen, die der InterRegio erreicht hat. Die Halte sind nicht so häufig, und die Takte sind nicht so dicht. Noch sind die Pläne der Bahn nicht abschließend bekannt. Auch bei der Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr, die vor kurzem stattgefunden hat, konnte uns die Bahn

keine abschließenden Zahlen sagen. Wir haben deshalb zum nächsten Plenum eine Mündliche Anfrage eingereicht. Bis dahin waren verlässliche Zahlen in Aussicht gestellt worden. Bestätigt sind aber nach wie vor einschneidende Verschlechterungen für Peine und Bad Bevensen, die nur symptomatisch für das sind, was vielleicht noch auf uns zukommt und was bislang noch nicht in Gänze bekannt ist. Peine wird nur noch in Tagesrandlagen bedient, und Bevensen wird auch reduziert. Wir wollen aber InterRegio-Leistungen langfristig erhalten, eventuell auch als InterRegioExpress,

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

aber dann mit den entsprechenden Qualitäten.

Herr Kollege Wenzel, warten Sie bitte einmal einen Moment. - Meine Damen und Herren, das geht da oben nicht. Ich habe schon mehr als fünf Minuten geschaut, und keinen Menschen interessiert das.