Protocol of the Session on September 25, 2020

Ich auch.

(Heiterkeit bei Nikolaus Kramer, AfD)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Sehr geehrte Frau Larisch, Sie kriegen es ja immer hin, die eine Frage mit den Gemeinschaftsunterkünften und die andere Frage mit den Erntehelfern zu verquicken. Ich weiß immer nicht, wo Sie die Courage hernehmen, immer verschiedene Menschen, die einerseits als Erntehelfer tätig sind und andererseits diejenigen, die hier Asyl suchen oder Hilfe suchen, und auch die Frage von Gemeinschaftsunterkünften in einen Topf zu rühren. Das ist, glaube ich, insgesamt für die Betroffenen nicht eine große Hilfe, sondern Sie machen hier einfach populistische Reden. Das kann ich einfach so nicht stehen lassen.

Meine Damen und Herren, in trauter Eintracht fordern Flüchtlingsrat und LINKE regelmäßig, die Unterbringung von Asylbewerbern in Gemeinschaftsunterkünften aufzuheben. Jede Gelegenheit wird sofort beim Schopfe gepackt, und diesmal ist es Corona. Welch ein Wunder! Fakt ist, auf die Pandemie müssen wir uns natürlich auch in den Erstaufnahmeeinrichtungen und in den Gemeinschaftsunterkünften einstellen und entsprechende Maßnahmen ergreifen. Das gebietet der Gesundheitsschutz und damit auch die Menschenwürde. Und genau das haben wir getan. Darauf werde ich nachher noch weiter eingehen.

Zunächst grundsätzlich: Das Asylgesetz verpflichtet uns rechtlich, Asylbewerber bis zur Entscheidung des BAMF und im Falle einer Ablehnung bis zur Ausreise in der Erstaufnahmeeinrichtung unterzubringen. Die Unterbringung ist jedoch auch zeitlich begrenzt. Frau Larisch, auch das ist Ihnen bekannt. Ist diese zeitliche Grenze erreicht und das BAMF hat noch keine Entscheidung getroffen, ist eine Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften vorgeschrieben. Es gibt natürlich immer Ausnahmen für bestimmte Fallkonstellationen, Personal, Personengruppen. Oder im Großen und Ganzen kann man sagen, der Rahmen stimmt.

Ich möchte mich jetzt nicht hinter dem Gesetz und den darin enthaltenen Vorgaben verstecken und nach Berlin zeigen, das tue ich ausdrücklich nicht. Ich befürworte diese Regelungen. Sie sind wichtige Bestandteile unseres Asylrechts, die hart und natürlich auch umgesetzt werden müssen. Zentrale Vorgabe für die Wohnstandards in den Gemeinschaftsunterkünften ist unsere Anordnung über Mindestanforderungen an Art, Größe und Ausstattung von Gemeinschaftsunterkünften. Die Standards in der Erstaufnahmeeinrichtung orientieren sich genauso daran.

Die Ausgestaltung der sozialen Betreuung ergibt sich bei den Erstaufnahmeeinrichtungen daraus, dass ein Betreibervertrag geschlossen wird und damit die Gemeinschaftsunterkünfte auch auf einer Richtlinie dann betrieben werden, die den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften und die soziale Betreuung der Bewohner regelt. Ausschlaggebend ist dies. Dazu kommt ein verpflichtendes Gewaltschutzkonzept in den Erstaufnahmeeinrichtungen sowie gleichwertige Schutzkonzepte und auch vergleichbare Schutzkonzepte in den meisten Gemeinschaftsunterkünften.

Ich möchte heute, wie schon mehrfach zuvor, nochmals ausdrücklich betonen, wir sind mit diesen Regelungen in Mecklenburg-Vorpommern sehr gut aufgestellt. Das hat Hand und Fuß. Wir werden damit den unterschiedlichsten Personenkreisen und Bedarfen gerecht. Wir haben natürlich nicht die Standards von 3-Sterne-Hotels erreicht, aber menschenwürdige Unterkünfte sind es in jedem Fall. Alles andere würde auch nicht akzeptiert.

Nun kommen wir aber zur Sondersituation in der CoronaPandemie. Unsere Fachleute haben die Entscheidungen von Anfang an genau beobachtet und aktiv darauf reagiert. Wir haben frühzeitig Maßnahmenpläne erarbeitet und umgesetzt. Die Abläufe wurden geändert, die Unterbringungssituation wurde angepasst. Als das Robert Koch-Institut in der Frühphase der Pandemie noch empfahl, symptombezogen zu testen, ordnete ich bereits die unverzügliche Testung aller Neuzugänge an. Das gilt bis heute, im Übrigen auch für diejenigen, die mehrere Tage abwesend waren.

Wir mieten zudem kurzfristig eine AWO-Rehaklinik für Quarantänefälle für die Übergangszeit an. Als Dauerlösung richten wir derzeit ein geeignetes Gebäude auf dem Gelände her. Und falls sich ein Asylbewerber tatsächlich mit Covid-19 infiziert, steht dafür genau in solchen Fällen eine vorhandene Einrichtung in Parchim zur Verfügung, wo übrigens keine Infizierten in der Stadt umherlaufen. In der Erstaufnahmeeinrichtung haben wir die Auslastung der genutzten Mehrbettzimmer zur Einhaltung der Mindestabstände stark reduziert, ausgenommen sind lediglich Kernfamilien und Lebensgemein

schaften, für die ja auch die bestehenden Abstandsregelungen nicht gelten.

Also, Frau Larisch, auch die Behauptung, die Sie gerade aufgestellt haben, ist falsch.

Die Räume für Gruppenaktivitäten wurden zunächst geschlossen, die Kantinenzeiten wurden angepasst, um die Essensausgabe zu entzerren. Zusätzlich wurde ein Großzelt als zweiter Speisesaal zur Verfügung gestellt. Für verschiedene besonders schutzbedürftige Personen wurde das Essen aufs Zimmer gebracht. In allen Fluren und Einrichtungen und in den Speiseräumen befinden sich Desinfektionsspender, in allen Zimmern wird standardmäßig Reinigungsmaterial zur Verfügung gestellt. Entscheidend für die Einhaltung aller Hygienevorschriften ist die umfassende Kommunikation mit den untergebrachten Personen. Die Vorschriften, Empfehlungen und Hinweise sind in verschiedenen Sprachen bekannt gemacht worden und natürlich auch schriftlich verfügbar. Es gibt Aushänge, Piktogramme und natürlich viele persönliche Gespräche.

Besonders lobenswert ist, dass die Malteser als Betreiber der Ersteinrichtung eine Handy-App entwickelt haben, über die Hinweise zur Vorbeugung aller Infektionen in den jeweiligen Landessprachen abrufbar sind. Selbstverständlich ist für alle Mitarbeiter vor Ort Schutzausrüstung vorhanden, welche von den Maltesern verwaltet wird. Und obwohl keine gesetzliche Maskenpflicht für die Einrichtung besteht, haben Bewohner Schutzmasken für den Eigengebrauch hergestellt. Im Übrigen wurden für viele Personengruppen auch Masken verteilt. Generell wurden nur Personen mit einem negativen Testergebnis im Landkreis und auch in den kreisfreien Städten umverteilt, nur die wurden dann auch umverteilt, die einen negativen Test haben.

Von all diesen Maßnahmen konnten sich die Abgeordneten des Innenausschusses persönlich vor Ort überzeugen. Die Kritik des Flüchtlingsrats löste sich in Luft auf, und es ist bezeichnend, dass dieser einem klärenden Gespräch mit den engagierten Malteser-Mitarbeitern aus dem Weg ging.

Das Innenministerium, das Landesamt für innere Verwaltung, die Malteser und die Gesundheitsämter arbeiten eng und vertrauensvoll zusammen. Die Kommunikations- und Entscheidungswege sind kurz, Probleme werden schnell erkannt und auch behoben. Mit den gesamten Maßnahmen werden die vom RKI herausgegebenen und rechtlich bindenden Empfehlungen für Gesundheitsämter zur Prävention und zum Management von Covid-19-Erkrankten in Aufnahmeeinrichtungen/Gemeinschaftsunterkünften für Schutzsuchende bereits weitestgehend umgesetzt. Dies war im Zuge der Abstimmung über bundeseinheitliche Unterbringungsempfehlungen zwischen Bund und Ländern als Organisationsrahmen durch das RKI auch vorgelegt worden.

Ich erinnere daran, dass wir in den Erstaufnahmeeinrichtungen insgesamt 54 Covid-19-Fälle hatten, viele Menschen in Quarantäne geschickt werden mussten. Insbesondere zu Pandemiebeginn waren die Infektionszahlen vergleichsweise hoch, aber dieses Problem ist nicht in den jeweiligen Aufnahmeeinrichtungen entstanden, sondern die sind hereingetragen worden. Durch die vielen ergriffenen Maßnahmen hatten wir aber jederzeit die Kontrolle und natürlich auch die weitere Ausbreitung des

Virus im Griff. Seit Juni haben wir keinen Infektionsfall mehr in den Einrichtungen.

DIE LINKE präsentiert nun abweichend von unseren Maßnahmen detaillierte Vorgaben, die in den Erstaufnahmeeinrichtungen und den Gemeinschaftsunterkünften umgesetzt werden sollen. Dabei wirkt der Antrag nicht besonders durchdacht. Es erscheint mir eher so, als ob die Art und Weise, das Thema am Kochen zu halten, eigentlich in diesen Zeiten nicht gegeben ist.

Meine Damen und Herren, ich kann Ihnen nur empfehlen, diesen Antrag der LINKEN abzulehnen. Und mein Hinweis ist, Frau Larisch, bleiben Sie am Thema und bringen Sie nicht die Dinge alle durcheinander! – Vielen Dank!

(Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU – Beifall Horst Förster, AfD)

Für die Fraktion der AfD hat jetzt das Wort der Abgeordnete Kramer.

Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute! Die Fraktion DIE LINKE will die Standards der Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte im Land verbessern. Mit diesem Ansinnen verfolgt sie konsequent eine linksradikale Klientelpolitik, die mit der Realität in diesem Land nichts zu tun hat.

(Heiterkeit bei Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE: Linksradikal!)

Wir lehnen diesen Antrag ab, da hierzu weder eine Notwendigkeit noch eine moralische Verpflichtung besteht, und aus diesem Grunde, Frau Larisch, würden wir Ihrer Einladung auch gar nicht folgen.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Holger Arppe, fraktionslos)

Der Antrag kritisiert, dass die gegenwärtige Unterbringung in den Einrichtungen, ich zitiere, „Defizite“ aufweisen würde. In welchen Einrichtungen des Landes dies nun konkret der Fall ist und wie schlimm die Lage ist, wird jedoch nicht erwähnt. Einzig die zwischendurch in Stern Buchholz medial präsenten Corona-Infektionen dienen als Grundlage dieses Antrages. Dort war das Infektionsgeschehen jedoch nie außer Kontrolle. Eine konkrete Bestandsaufnahme für den Antrag wurde also von der Fraktion DIE LINKE nicht geleistet.

Der Fraktion DIE LINKE sollte eigentlich klar sein, dass sich die Belegungssituation der Einrichtungen im Verlauf der Migrationskrise durch eine zunehmend dezentrale Unterbringung deutlich entspannt hat. Ich darf an dieser Stelle auf die Übersichtstabelle in einer Kleinen Anfrage meines Kollegen Horst Förster verweisen. In dieser können Sie nachlesen, wie großzügig viele Gemeinschaftsunterkünfte belegt sind. Dort sind nämlich Tausende Plätze nicht belegt. Und noch gestern bedankte sich Kollege Ritter beim Innenminister Lorenz Caffier im Rahmen der Aussprache zur Konversion für die Bereitstellung der hervorragenden Unterkünfte in Basepohl.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Ja, waren Sie da? Haben Sie sich das mal angeguckt?)

Welch eine bigotte Situation!

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Aber von der LINKEN kennt man das nicht anders.

Der Antrag baut auf der Sorge auf, dass die Gesundheit der Bewohner der Einrichtungen nicht beeinträchtigt werden darf. Hier wird mit den Ängsten der Corona-Krise gespielt und so getan, als hätte sich etwas an deren gesundheitlicher Gefährdungslage verändert. Auch wird mit keinem Wort erwähnt, dass das Land seit Ausbruch der Krise sehr wohl Ausweichmöglichkeiten in den Einrichtungen geschaffen hat. Das Vorgehen der LINKEN steht in klassischer Weise für Fake News, die absolut gar nichts, aber auch wirklich gar nichts mit der Realität in Mecklenburg-Vorpommern zu tun haben.

Nach aktueller Informationslage gibt es einfach keine Corona-Problematik in den Erstaufnahmeeinrichtungen respektive in den Gemeinschaftsunterkünften. Was will uns dieser Antrag also sagen? Er will uns vermutlich mitteilen, dass DIE LINKE vergessen hat, wofür sie ursprünglich einmal angetreten war: Politik zu machen für soziale Gerechtigkeit und für Frieden. Wer sich heute hier hinstellt und Probleme beschreibt, die de facto gar nicht existieren, der zeigt nur eines: politische Bedeutungslosigkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Holger Arppe, fraktionslos)

Kommen wir zur aktuellen Lage. Die Fraktion DIE LINKE spricht dennoch eine Frage an, die über diesen unnötigen Antrag hinausweist. Moria hat gezeigt, das Migrationsproblem bleibt hochaktuell. Das spaltet aber nicht nur die deutsche Öffentlichkeit, es entzweit auch weiterhin die Europäische Union. Der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius droht den Staaten, die eine Verteilung von meist illegalen Migranten ablehnen, mit Sanktionen. Der österreichische Kanzler Kurz spricht sich stattdessen gegen eine übermoralische Politik aus, die das Geschäft der Schlepper nur verteilen und nicht effektiv bekämpfen würde. Kurz hat zu Recht die von Merkel und der EU-Kommission immer wieder ins Feld geführte europäische Verteilung von Migranten als gescheitert erklärt.

Daher sollten die Forderungen wie folgt lauten: Umwandlung von nur schwach belegten Gemeinschaftsunterkünften in Ausreiseeinrichtungen. Die Durchsetzung der Ausreisepflicht ist äußerst defizitär, circa zwei Drittel der Abschiebungen in Mecklenburg-Vorpommern scheitern. Anstatt blinde Klientelpolitik wie die Fraktion DIE LINKE zu betreiben, sollten wir unser geltendes Recht ordentlich durchsetzen, denn immerhin sind wir Rechtsstaat und nicht Moralstaat. Jeder Euro, der nahe den Konfliktregionen ausgegeben wird, hilft zu hundert Mal effektiver vor Ort. Sich auftürmende Ausgaben für Kriminelle, Integrationsverweigerer und Wirtschaftsmigranten in MecklenburgVorpommern sind ein Fehlanreiz zur illegalen Migration.

Zurückweisungen an den deutschen Grenzen müssen wieder möglich sein. Artikel 16a lautet immer noch wortwörtlich, ich zitiere Absatz 1: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“, Absatz 2: „Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat ein

reist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.“

Wir brauchen eine europäische Migrationspolitik, die die Außengrenzen schützt und Schutzzentren in der Nähe von Konfliktregionen errichtet. Das ist das Gebot der Stunde.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD, Holger Arppe, fraktionslos, und Christel Weißig, fraktionslos)

Meine Damen und Herren, vielen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Holger Arppe, fraktionslos)

Herr Abgeordneter, es gibt die Anzeige einer Kurzintervention durch den Kollegen Ritter aus der Linksfraktion.

(Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Sehr geehrter Herr Kramer, Moral als Kategorie in der Politik täte Ihnen auch ein bisschen gut, aber es ist offensichtlich vergossene Milch, das von der AfD-Fraktion einzufordern, die in ihren Reihen Abgeordnete hat, für die brennende Flüchtlingsheime ein Akt der Verzweiflung sind und kein Verbrechen, erstens.

Zweitens. Ich bleibe bei meinem Dank an den Innenminister, was die Unterbringung von 800 Schutzsuchenden in Basepohl angeht. Ich weiß nicht, ob Sie zu der Zeit, als die Schutzsuchenden in Basepohl waren, einmal dort waren. Ich war fast wöchentlich da. Ich war in dem Unterstützerkreis, der sich gebildet hat. Ich bin auch dem Deutschen Roten Kreuz sehr dankbar, dass in Basepohl Bedingungen geschaffen worden sind, die man heute in manchen Flüchtlingsheimen eben nicht vorfindet. Es war ausreichend Platz, es war getrennter Platz für Frauen und Kinder, es war ausreichend Platz für medizinische Versorgung. Und es war eine richtige Entscheidung, die leer stehende Kaserne, die vorher für viel mehr Dienstposten geschaffen war, für 800 Flüchtlinge einzusetzen.

Und wenn Sie das als Bigotterie oder sonst was bezeichnen, dann muss ich Ihnen leider sagen oder Ihnen mitteilen, dass Sie von den Realitäten hier im Land wenig Ahnung haben. Aber das entspricht Ihrer Grundhaltung gegenüber Geflüchteten. Für meine Fraktion sind und bleiben Menschenrecht, Solidarität und Humanität wichtige Elemente unserer linken Politik.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)