Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/5357. Wer dem Antrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön! Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/5357 bei Zustimmung durch die Fraktion DIE LINKE, ansonsten Ablehnung abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 34: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und CDU – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landeshochschulgesetzes, auf Drucksache 7/5350(neu), hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf Drucksache 7/5400.
Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landeshochschulgesetzes (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/5350(neu) –
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur (7. Ausschuss) – Drucksache 7/5400 –
Zwischen den Fraktionen bestand Einvernehmen, hierzu keine Aussprache vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von den Fraktionen der SPD und CDU eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landeshochschulgesetzes auf Drucksache 7/5350(neu). Der Bildungsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 7/5400, den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 7/5350(neu) unverändert anzunehmen.
Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und CDU. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön! Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 7/5350(neu) bei Zustimmung durch die Frak
tionen von SPD, CDU, DIE LINKE, beide fraktionslose Abgeordnete, einige Fraktionsmitglieder der AfD-Fraktion und zwei Stimmenthaltungen aus der Fraktion der AfD angenommen.
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 7/5350(neu) zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Danke schön! Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Vier. Sind es vier, ja? Bitte noch mal die Enthaltungen! – Damit ist der Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU auf Drucksache 7/5350(neu) bei Zustimmung durch die Fraktion der SPD, der CDU, der LINKEN, der beiden fraktionslosen Abgeordneten, einigen Mitgliedern der AfD-Fraktion und Stimmenthaltung von sechs Mitgliedern der AfD-Fraktion angenommen.
Vereinbarungsgemäß rufe ich jetzt den Tagesordnungspunkt 25 auf: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Mindeststandards für Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte verbessern, auf Drucksache 7/5356.
Antrag der Fraktion DIE LINKE Mindeststandards für Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte verbessern – Drucksache 7/5356 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Dieser Antrag reiht sich ein in die Debatte „Wir haben Platz – ein großes grünes Bundesland mit unendlichen Weiten und schönen leerstehenden Häusern und Gebäuden“.
Dieser Antrag reiht sich ein als Angebot an die Koalition, mit uns gemeinsam einen Minimalkonsens zu finden. Wir wissen, dass wir komplett andere Vorstellungen in dieser endlosen und wichtigen Debatte haben. Wir wissen, dass wir wahrscheinlich nur den gemeinsamen Nenner „Menschenrechte“, jeweils anders definiert, jeweils anders umgesetzt, jeweils anders gefasst, aber eben als kleinsten gemeinsamen Nenner haben. Sie und wir wollen, dass es den zu uns Kommenden gut geht. Über den Weg sind wir uns allerdings nicht ganz einig.
Dieser Antrag ist ein Angebot an Sie, Herr Caffier, am Ende einer langen 30-jährigen politischen Karriere mal wieder positive Schlagzeilen zu haben, am Ende der Zeit als Innenminister, eine 19 Jahre alte Richtlinie zu überarbeiten. Herr Caffier, ich habe dieses Foto in der SVZ vorgestern von Ihnen und Flüchtlingskindern aus dem Jahr 2014 gesehen, und ich dachte mir, ja, auch das ist
unser Innenminister: lächelnd, trommelnd, den vielen Initiativen dankend. Zeigen Sie den Menschen, den Initiativen dieses Gesicht noch einmal!
Sie, werte AfD-Fraktion, würde ich gerne ausschließen aus diesem Angebot der Zusammenarbeit. Ihr Interesse gilt nur der Hetze gegen Flüchtlinge,
Sie nennen es Mut zur Wahrheit. Die Wahrheit ist aber, selbst beim gestrigen Thema Konversion haben Sie massiv gegen Flüchtlinge gehetzt. Ich kann und will das nicht mehr aushalten.
(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wir sind doch gesetzestreu.)
Gott sei Dank lässt aber unsere Geschäftsordnung einen Ausschluss von Fraktionen nicht zu. Und daher kann ich Sie nur bitten, Ihre islamfeindliche, Ihre islamophoben und Ihre rassistischen Ressentiments gegen Menschen zu unterlassen – eigentlich immer, aber wenigstens heute.
Dieser Antrag reiht sich ein in unser Anliegen, Sie, werte, Kolleginnen und Kollegen, von unseren Ideen und Forderungen zu überzeugen. Unser absolutes Grundanliegen ist natürlich die dezentrale Wohnung für alle Menschen in M-V. Wenn wir dies nur in kleinen Schritten erreichen können, dann ist dies vor allem für die betroffenen Menschen schade und auch bitter, aber ein Konsens ist besser als eine komplette Verweigerung.
(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Finger hoch! Wie viele von Ihnen haben persönlich Flüchtlinge aufgenommen und wer zahlt dafür? Keiner! – Zuruf von Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE)
„Mindeststandards verbessern“ – was heißt das? Aktuell leben 3.500 Asylsuchende und Geflüchtete in Mecklenburg-Vorpommern in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften. Die Verordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern regelt in Paragraf 2 Absatz 1 wie folgt: Die Größe und Ausstattung sind „menschenwürdig zu gestalten. Insbesondere Gesundheit“ und auch das sittliche „Empfinden … dürfen nicht beeinträchtigt werden“. Ferner heißt es dort zum individuellen Wohnbereich, dass sechs Quadratmeter zum Wohnen und Schlafen pro Person ausreichend sind, pro Raum also nicht mehr als sechs Bewohner/-innen, ein Stuhl, ein Bett, ein abschließbarer Schrankteil, ein Eckchen eines Tisches. Das ist die Minimalausstattung. Zu den Sanitäreinrichtungen steht dort, ein Waschbecken für 5 Menschen, ein Duschplatz für 10 Menschen, eine Toilette für 10 Frauen oder für 15 Männer. Zu den Gemeinschaftsküchen ist zu
Das Innenministerium kann Ausnahmeregeln schaffen und das Parlament kann sie fordern. Schon in Zeiten ohne erhöhtes Infektionsgeschehen ist das alles relativ schwierig, in Gemeinschaftsunterkünften zu leben. Die Menschen leben in den Gemeinschaftsunterkünften ja nicht ein paar Tage oder Wochen, sie leben dort oft Jahre. Die Menschen suchen sich auch nicht aus, dass und wo sie leben. Sie werden dort untergebracht. Für die ersten Tage und für das Ankommen ist das ja vielleicht durchaus okay, aber nach zwei bis vier Wochen sollte eine dezentrale Unterbringung möglich sein. Dafür können wir Sie hier nicht begeistern, das wissen wir, darum tatsächlich dieser Antrag wenigstens zur Verbesserung der Minimalstandards in Gemeinschaftsunterkünften.
Aber ach, dann kam Covid-19! Mit einem Mal infizierten sich ausgerechnet Menschen, die auf engstem Raum zusammenleben, mit einem Mal mussten Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Kitas und so weiter geschlossen werden. Wirklich alle? Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte für Asylsuchende und Geflüchtete, Schlafräume in Ernte- und Schlachtbetrieben – Menschen auf engstem Raum, Menschen mit ausländischen Wurzeln. Die Würde des Spargels war höher als die Gesundheitssorge für Menschen. Es galten und gelten Abstandsregeln, in Gemeinschaftsunterkünften geht das aber nicht. Im Schnitt hat ein Raum 20 bis 25 Quadratmeter. Im Schnitt sind drei bis vier Menschen dort untergebracht. Es ist doch völlig abwegig zu glauben, dass die Menschen sich nur auf ihren sechs Quadratmetern im Raum aufhalten.
Natürlich könnte man davon ausgehen, dass die Regierung dieses annahm, denn eine Zimmerbelegung war in Deutschland und auch in Mecklenburg-Vorpommern immer eine Kohorte, also sie wurde kurzerhand zu einer Familie ernannt für fremde Menschen. Eine Person galt als Haushaltsvorstand, die drei anderen waren die Mitglieder dieser Bedarfsgemeinschaft.
Das Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern hat dies als rechtswidrig erklärt. Damit sind auch Menschen, die nicht verwandt sind und gemeinsam in einem Raum leben müssen, nicht automatisch eine Familie oder eine Bedarfsgemeinschaft, wenn sie gezwungenermaßen in einem gemeinsamen Zimmer zusammen schlafen und wohnen müssen. Spätestens nach diesem Urteil hätte die Landesverordnung für Gemeinschaftsunterkünfte auch geändert werden müssen, denn auch Geflüchtete haben ein Recht auf Abstand.
Wissen Sie, als es um unseren Spargel, um unsere Erdbeeren, Gurken und um unser Fleisch ging, haben Sie richtigerweise endlich die Wohnbedingungen der Arbeiterinnen und Arbeiter kritisiert und innerhalb weniger Tage Regeln aufgestellt, und bei Zuwiderhandlungen folgten und folgen nun Bußgelder. In Gemeinschaftsunterkünften werden aber die dort Lebenden bestraft, statt die Richtlinien einfach zu überarbeiten. Wir wissen alle, dass es auf beengtem Raum immer wieder zu Auseinandersetzungen kommt. Dies gilt für alle großen Einrichtungen. Große Kinderheime mit Schlafsälen gibt es schon lange nicht mehr. Hier hat man schon lange erkannt, dass Platz und Privatsphäre der Konfliktvermeidung dienen.
Und ich weiß, dass viele Männer hier bei der NVA oder auch beim Bund waren, und oft erzählen sie von einem Lagerkoller.
Menschen sind doch Menschen: kleine, große, junge, alte. Jeder Mensch verdient einen Platz. Und wenn unser Grundgesetz Menschenrechte für alle fordert, und Wohnen ist auch ein Menschenrecht, und gleiche Rechte für alle definiert – neun Quadratmeter pro Mensch gilt auf dem Wohnungsmarkt als menschenwürdig, es gilt in anderen Gemeinschaftsunterkünften, also in Obdachlosenunterkünften, in Heimen, in Krankenhäusern, in Wohneinrichtungen für Kinder und Jugendliche als Mindestquadratmeterzahl für menschenwürdiges Wohnen. Dies hätten wir auch gerne in Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 58 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Für die Landesregierung hat in Vertretung des Ministers für Inneres und Europa der Wirtschaftsminister und der Minister für Gesundheit Harry Glawe ums Wort gebeten. Bitte schön!
(Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Oha! – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Jetzt bin ich mal gespannt.)