Protocol of the Session on September 24, 2020

(Zuruf von Horst Förster, AfD)

In der Realität bleibt es bei uns im Land dabei jedoch nicht, denn quasi jede Gemeinde, in deren Gemeinde ein See liegt, hat eine Badestelle angelegt, der Rasen wird gemäht, Bänke werden aufgestellt, oft gibt es einen Spielplatz, und als kleines Statussymbol gilt nicht selten ein Badesteg, manchmal auch Toiletten. Die Gemeinde signalisiert damit jedem Bürger: Hier darfst du baden. Man achte auf „Baden auf eigene Gefahr!“! Hier darfst du baden. Und selbst, wenn ein Kiosk entsteht, signalisieren wir: Hier darf man mehr als nur auf eigene Gefahr baden.

Ich würde mal behaupten, 99 Prozent der Bürger sind damit vollkommen zufrieden, wenn diese Gemeinde die Infrastruktur lediglich pflegt und instand hält. Es kann mir jedenfalls niemand erzählen, dass sich die Einwohner eines 500-Seelen-Ortes, eines Ortes über fehlende Rettungsschwimmer am kleinen Dorfbadestrand beschweren würden. Ich habe so etwas noch nicht gehört.

(Andreas Butzki, SPD: Das stimmt.)

Doch es ist das eine, diese Thematik mit gesundem Menschenverstand zu betrachten. Etwas anders ist es, solche Fallkonstellationen mithilfe des Bürgerlichen Gesetzbuches rechtlich zu bewerten. Und genau das hat die Rechtsprechung getan. Ob wir das gut finden oder nicht gut finden, das sind ja momentan gar nicht die Beurteilungskriterien. Ich wüsste, was ich sagen würde, aber das spielt auch keine Rolle.

Das BGB stammt aus dem Jahr 1900 und in diesen 120 Jahren hat sich eine vielfach bestätigte Rechtsprechung für vergleichbare Fälle etabliert. Im Kern geht es um den Paragrafen 823 BGB. Aus dieser Norm wurde die Verkehrssicherungspflicht abgeleitet, ein Pfeiler der zivilrechtlichen Rechtsordnung.

Wenn eine Gemeinde durch die aktive Bereitstellung einer Badestelle mit der entsprechenden Infrastruktur zu erkennen gibt, dass in ihrem Gewässer gebadet werden kann, ist sie verkehrssicherungspflichtig und hat Vorkehrungen zum Schutz Dritter zu treffen. Dazu gehören je nach örtlicher Begebenheit unter anderem die Überwachung der Wasserqualität, die Kontrolle des Gewässergrundes, einer ausreichenden Wassertiefe und eines etwaigen Baumbestandes, die Wartung der Anlagen und, zweifelsohne das größte Problem, die Beaufsichtigung des Badebetriebes. Hinweisschilder alleine reichen eben leider nicht. Werden diese Vorkehrungen nicht getroffen, drohen die Schadenersatzpflicht, sogar die persönliche Haftung der Bürgermeister. Da ist der Bundesgerichtshof ziemlich eindeutig geworden.

Ich versuche mal, es einfacher zu formulieren: Wenn du als Bürgermeister eine Badestelle einrichtest, hast du dafür Sorge zu tragen, dass keiner zu Schaden kommt. Reichen deine Vorkehrungen nicht aus und es passiert doch etwas, geht man dir ans Portemonnaie.

(Zuruf von Dr. Ralph Weber, AfD)

Das ist so geregelt. Das verunsichert die Bürgermeister ohne Wenn und Aber, und sie ist auch verständlich, diese Verunsicherung. Da schwingt schließlich der Gedanke mit, dass man sich der fahrlässigen Tötung im schlimmsten Fall schuldig macht, wenn man keine Rettungsschwimmer engagiert. Das klingt eher nach Loveparade in Duisburg als nach Baden in der Müritz.

Als Bürger des Landes Mecklenburg-Vorpommern bin ich mir ganz sicher, dass wir alle – und auch ich – da bei den Bürgermeistern sind. Dass man vor Ort die Anlagen in Schuss hält und Gefahrenquellen beseitigt, ist eine Selbstverständlichkeit, aber dass man Sprungtürme zu Aussichtstürmen umdeklarieren muss und in jedem Kuhdorf einen Rettungsschwimmer auf die Gehaltsliste setzen muss, halte ich schlichtweg für lebensfremd und für vollkommen daneben.

(Beifall Nikolaus Kramer, AfD)

Kein normaler Mensch erwartet das.

Aber als Innenminister des Landes muss ich zunächst erst mal die Rechtslage anerkennen. Und da stehen wir vor dem Problem, dass ich an dieser Rechtslage nichts ändern kann, genauso wenig wie der Landtag, egal, wie viele Gruppen wir bilden. Der Verweis auf das BGB zeigt auch den juristischen Laien, hier geht es um Zivilrecht und zivilrechtliche Ansprüche. Die können wir hier, so gerne wir wollten, nicht außer Kraft setzen. Das muss man leider dazusagen.

Auf den Artikel bin ich eingegangen, auch auf eine Regelung in Schleswig-Holstein, die offenbar aus der Not geboren wird. Das hilft nicht weiter. Auch hier hat der Bürgermeister eindeutige Worte gefunden. Deswegen lehne ich eben auch solche – die Kollegen in SchleswigHolstein mögen mir die Formulierung verzeihen – Placebogesetze bei uns ab. Es bringt nichts und wiegt den anderen höchstens in einer falschen Sicherheit, und das ist noch viel schlimmer.

Und schon gar nicht können wir den unterschiedlichen Gegebenheiten an den Tausenden Badestellen im Land, den kleinen Dörfern, den großen Dörfern, in kleineren Städten, in größeren Städten mit dem Gesetz Rechnung tragen. Über die rechtlichen Rahmenbedingungen sind alle Kommunen im Übrigen informiert. Der Kommunale Schadenausgleich hat einen umfangreichen Leitfaden entwickelt, in dem die rechtliche Situation erläutert und die Pflichten der Gemeinden aufgezeigt werden. Außerdem berät der KSA die Kommunen jederzeit gerne vor Ort. Seine Mitarbeiter wissen ja auch um die Sorgen und Nöte in den Gemeinden.

Auch die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen hat zwei Richtlinien erlassen, die sogar Eingang in die Rechtsprechung gefunden haben: Richtlinie „94.13 – Verkehrssicherungspflicht an Badestellen an Gewässern“ und Richtlinie „94.12 – Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflicht in öffentlichen Naturbädern während des Badebetriebs“.

Darüber hinaus hat mein Haus Anfang September, wie bereits erwähnt, das Rundschreiben an die Kommunen verschickt, in dem wir die Sachfrage ebenfalls nochmals detailliert erläutert haben. Das Schreiben hatten wir zuvor

mit der KSA abgestimmt. Das Schreiben hat die Bürgermeister auch nicht noch mehr verunsichert. Das hat nur noch den letzten Bürgermeister auf die Sachlage aufmerksam gemacht, der die Situation bisher noch nicht so kannte. Das ist die Rechtslage derzeit, dass wir die Problematik haben.

Nun, eines ist unstrittig: Es ist alles reichlich unbefriedigend und hilft uns auch nicht weiter, wenn jetzt im Land flächendeckend Badestege zurückgebaut werden und Badestellen verwildern. Ich habe mich vor diesem Hintergrund an die Bundesjustizministerin gewandt und sie gebeten, eine Anpassung oder Ergänzung des Bundesrechtes zu dieser Frage zu prüfen. Ziel soll sein, zumindest die Bürgermeister von kleineren Gemeinden von einer umfangreichen Haftung zu befreien. Ich mache mir keine Illusion, das Ganze ist nicht trivial.

Und wenn ich mich mit meinen Juristen unterhalte, dann kriege ich da einen relativ langen Fachvortrag, warum das nicht funktionieren wird. Aber wir können uns nicht hinstellen und die Gesetzgeber auf die Situation aufmerksam machen, in die sie uns gebracht haben. Die Erfolgsaussichten für ein solches Vorhaben sind zumindest nicht sehr hoch. Es ist auch keine Erfolgsaussicht, wenn wir einen Bundesratsantrag stellen, was hier diskutiert wurde, das BGB in Paragraf 823 zu ändern. Also wir müssen nicht Sachen den Leuten erzählen, die einfach nicht funktionieren. Es wird nicht dem entsprechen.

Ich erwarte aber von Frau Lambrecht, dass sie sich darum kümmert und das Anliegen nicht von dem Referat im Ministerium einfach abbügeln lässt. Sie geht ja gerne in den Bergen wandern. Ich würde mich freuen, wenn sie auch ihr Herz für unsere großartigen und beliebten Badeseen im Land findet, wie ja nicht nur in MecklenburgVorpommern – Sie sprachen Brandenburg und andere Regionen an –, es ist ja auch nicht nur ein Problem, was Mecklenburg-Vorpommern betrifft, es ist ein Problem, was alle in Deutschland betrifft. Und da wir ja in letzter Zeit häufig darüber sprechen, dass es überhaupt nichts bringt, wenn in dem einen Bundesland diese Regelung ist und in dem anderen Bundesland diese Regelung und im nächsten diese, sind wir alle angehalten, hier eine Regelung zu finden im Interesse der ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister – da bin ich vollkommen bei Ihnen –, die aber bundeseinheitlich läuft und die diese Fragen auch regelt.

Aber wie wir aus der Klammer des BGB in Paragraf 823 kommen und dem dementsprechend durch den Bundesgerichtshof sehr weit ausgelegten Urteilsspruch, das erschließt sich mir zum jetzigen Zeitpunkt auch noch nicht so richtig. Und deswegen sage ich: Ja, es ist richtig, wenn wir an dieser Frage dranbleiben, wenn wir Lösungen gemeinsam mit dem Bund suchen, aber wir sollten bitte nicht versuchen, Lösungen zu suggerieren, die wir in der Form so nicht leisten können.

Aber das Thema wird uns erhalten bleiben. Und noch mal, für mich das Wichtigste wäre, wie auch immer, es muss eine einheitliche Regelung in Deutschland dafür für alle gleichermaßen her. Und ich habe wieder gelernt, wie in vielen anderen Fällen, viele Dinge sind spätestens in dem Moment, wenn jemand an die nächste Instanz, also meinetwegen ans Ministerium einen Brief schreibt und fragt, wie die Rechtslage ist, dann muss ich die Rechtslage darstellen, wie sie ist. Solange ich keinen Brief habe, dann geht er da baden, dann ist das so.

Aber ich habe das auch in anderen Dingen in letzter Zeit kennengelernt, dass das manchmal sehr vertrackt ist. Wenn man Dinge hinterfragt, dann muss die Rechtslage dargelegt werden. Und das habe ich jetzt gerade versucht zu tun, ohne dass ich eine befriedigende Lösung hier vortragen konnte. Aber ich mach es auch nicht, weil man es einfach nicht kann in der jetzigen Form. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Vielen Dank, Herr Minister!

Der Minister hat die angemeldete Redezeit um zwei Minuten überschritten.

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD Herr Schneider.

(Jens-Holger Schneider, AfD: Ich bin jetzt leicht irritiert. – Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD)

Es hat jetzt das Wort für die Fraktion der AfD der Fraktionsvorsitzende Herr Kramer.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute! Den Ausführungen des Innenministers ist im Grunde nicht viel hinzuzufügen. Wir danken für diesen Fachvortrag, für diesen Ausflug in die Juristerei. Wir sind hier der falsche Adressat. Natürlich sind auch wir bei den ehrenamtlichen Bürgermeistern. Das ist ein großes Problem, gar keine Frage, das ist uns bewusst.

Dennoch ist meine Fraktion, dennoch bin ich auch der Meinung, dass man eben nicht alles bis in den kleinsten Lebensbereich hinein reglementierten kann. Dass hier und da immer ein gewisses Restrisiko bleibt, ein gewisses Lebensrisiko, das gehört nun mal einfach auch zum Leben dazu. Aus diesem Grunde lehnen wir Ihren Antrag ab, wenngleich uns dieses Problem auch noch beschäftigen wird. – Herzlichen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender!

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD Frau Tegtmeier.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, das Thema Badestellen, das hat unsere Fraktion häufiger bewegt über einen langen Zeitraum. Und tatsächlich ist die Forderung nach einer rechtlichen Regelung, einer eindeutigen, leicht gesagt. Und ich habe sie tatsächlich auch mir gewünscht, habe aber durch tiefgründige Ermittlungen, sage ich mal, mittlerweile auch ein bisschen, ein bisschen anderes Bild der Gesamtlage erhalten.

Und das, was der Innenminister eben hier von Herrn Weidemann zitiert hat, daran war ich nicht ganz unursächlich beteiligt.

(Jens-Holger Schneider, AfD: Ach!)

Weil, dieser Artikel erschien, nachdem ich mit Herrn Weidemann aufgrund des Rundschreibens des Innenmi

nisteriums mich eine Stunde zu der Problematik auseinandergesetzt habe. Das ist nämlich der Bürgermeister meiner Gemeinde. Und die Badestelle betrifft mich ganz persönlich, weil das eine sehr gut hergerichtete Badestelle der Gemeinde ist, die wird gepflegt, da wird der Müll entsorgt und so weiter, und da gibt es einen Steg. Und da gibt es einen Steg, und deswegen habe ich mich auch immer persönlich betroffen gefühlt, wenn solche Urteile – und wir sprechen ja von zwei Urteilen in diesem Zusammenhang – Bürgermeister in die Haftung nahmen, und ja, sogar im Urteil von diesem Jahr wegen Totschlags. Das ist ja eine, eine richtig schwere Anschuldigung mit sehr, sehr starken Konsequenzen.

Trotzdem kann man sich natürlich ein bisschen wundern. Wir haben hier viel vom Kommunalen Schadenausgleich gehört. Frau Rösler hat da sogar vorgelesen und gesagt, also wenn das da so ist, wie das da steht, brauchen unsere Bürgermeister ja eigentlich gar keine Angst zu haben. Da ist ja praktisch drin verbrieft, dass auch, wenn sie fahrlässig handeln, wenn sie nicht ausdrücklich vom KSA darauf hingewiesen worden sind, dass sie das abreißen sollen, dann treten die trotzdem ein.

Na ja, was ist denn dieser KSA? Das ist ein Zusammenschluss ostdeutscher Gemeinden. Aus MecklenburgVorpommern sind da 1.065 Gemeinden, Zweckverbände, Kreise und so weiter organisiert, um eben Schadenersatzleistungen zu erbringen, falls es denn erforderlich ist, also Sicherheit zu schaffen. Und dieser KSA hat 2017, nachdem das erste Urteil ergangen war in diesem Zusammenhang, diese Abhandlungen geschrieben. Und die haben das ja nicht aus dem hohlen Bauch gemacht. Die haben eine Mitgliederversammlung, die haben eine Geschäftsführung, und wenn eine Vereinigung von Gemeinden diese Erklärung auf den Weg bringt oder ausführt, dann sollte man ja davon ausgehen, dass die Mitgliedsgemeinden die auch zur Kenntnis nehmen.

Und in diesen Ausführungen ist ja eigentlich genau das auch ausgeführt, was der Innenminister in seinem Schreiben noch mal auf den Punkt gebracht hat. Und wenn man sich das alles anguckt, das gibt da ja Gerichtsurteile über eine halbe Seite praktisch, unterschiedliche Urteile, die alle sich auf dieselbe Quelle im Grunde genommen beziehen, auf das BGB, und die Verkehrssicherungspflicht immer dem zuordnen natürlich, der eine Gefahrenquelle schafft. Und einen Steg zu errichten und damit de facto eine Gefahrenquelle zu schaffen, wird immer im Zusammenhang mit einer bestimmten Pflicht, dann auch entsprechende Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, verbunden. Also wenn diese ganzen 1.065 Gemeinden, Zweckverbände, Verwaltungen unseres Landes diese Ausführungen eigentlich kennen müssten, dann frage ich mich allen Ernstes: Warum ist nicht schon viel länger beanstandet worden, dass man mit diesen Ausführungen nichts anfangen kann, dass sie zu unkonkret sind, dass man da nichts ableiten kann, wie auch immer, wie auch immer?

Also das hat mich jetzt ein bisschen erschreckt. Und das hat mich denn auch ganz schnell noch mal Revue passieren lassen, was Frau Oldenburg ja von uns eigentlich vorhin verlangt hat. Sie hat von uns verlangt, dass man die kommunale Selbstverwaltung in Bezug auf die Schulträgerschaft aushebelt, indem man halt einen Beschluss der Gemeindevertretung – in diesem Fall NeuburgSteinhausen – einfach mal durch eigene Maßnahmen ersetzt. Und wenn die beschließen, sie wollen da keinen

Lift einbauen, dann sollen wir das von Landes wegen eben doch machen, weil sich das einfach so gehört und das halt der Konvention gerecht werden würde.

Also man muss, glaube ich, auch immer mal die Kirche im Dorf lassen.

(Andreas Butzki, SPD: Den Badesteg am Strand.)

Viele Gemeinden haben im letzten Jahrzehnt immer wieder für die Eigenständigkeit gekämpft, aus gutem Grund, und das macht auch allen Kämpfern Ehre. Aber dann muss man die Eigenverantwortung dabei auch immer mit im Blick haben.

Und wenn ich schon einen Verband habe, der sich um solche Haftungsfragen wirklich kümmert und intensive ausführliche Ausarbeitungen dazu macht, dann muss ich die aber auch wenigstens zur Kenntnis nehmen und kann dann nicht so tun, als würde es so was alles nicht geben. Wie gesagt, der KSA hat es ja schon 2017 – das hatten Sie ja auch gesagt, Frau Rösler – auf den Weg gebracht und diese Ausführungen dazu gemacht.

Eigentlich hatte ich auch gedacht, nachdem der Innenminister am 03.09. dieses Rundschreiben rausgeschickt hat und Sie den, Ihren Antrag ja am 26.08. praktisch vorgelegt haben, dass damit Ihrer Forderung eigentlich Genüge getan ist, dass nämlich genau das eigentlich ja damit abgearbeitet ist. Der Kommunale Schadenverband, der Kommunale Schadenausgleich ist eine Einrichtung der Gemeinden und hat mit dem Innenministerium zusammen dieses Schreiben abgestimmt. Und gut, das haben Sie jetzt vollkommen anders bewertet. Das hätte ich jetzt, ehrlich gesagt, auch nicht vermutet.