Zweitens. Herr Kramer hat in dem vorhergehenden Tagesordnungspunkt behauptet, wenn es nach den LINKEN gehen würde, hätten wir gar keine Polizei mehr. Das ist, ja, Unsinn, um nicht ausfallend zu werden.
Und drittens, liebe Kolleginnen und Kollegen, stärkt der vorliegende Antrag die Landespolizei nicht. Im Gegenteil, er führt zu Verunsicherung und Kopfschütteln. Und da werden die Ausführungen des Innenministers auch nicht für mehr Klarheit sorgen. Und sie führen zu der berechtigten Frage bei den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten: Wissen die da im Landtag überhaupt noch, was sie tun?!
Der Taser braucht gar nicht eingeführt zu werden, wie in der Antragsbegründung zu lesen ist. Der Taser wurde durch den Landtag mit Beschluss im Jahr 2011 bereits eingeführt. Die Einführung des Tasers erfolgte gegen die Stimmen meiner Fraktion. Von daher stimmen wir selbstverständlich auch heute gegen den Antrag. Ich erinnere mich aber noch gut an die Lehrvorführung im Innenausschuss, als man uns damals den Taser vorgeführt hat, und – ich beschreibe das mal vorsichtig – die leuchtenden Augen einiger Sicherheitspolitikerinnen und -politiker hier im Landtag, die so ein Ding unbedingt mal in der Hand haben wollten, als wäre es ein Spielzeug.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich brauche an dieser Stelle auch nicht an die Todesopfer von Tasereinsätzen in den USA und Kanada oder Großbritannien zu erinnern. Das ist alles nachzulesen in den damaligen Protokollen. Ich möchte aber ausdrücklich in Erinnerung rufen, dass in den Reihen der Taserbefürworter, also in den Reihen der heutigen Koalition, darüber Einigkeit bestand, und das aus guten Gründen, Taser nur in polizeilichen Spezialeinheiten einzuführen. Und es erschließt sich mir nicht, dass diese Einschätzung von damals heute eine andere sein sollte, weil es gibt keine neuen Erkenntnisse.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der vorliegende Antrag möchte also Polizeivollzugsbeamte des Streifeneinzeldienstes mit Tasern ausstatten. Hiergegen spricht eine fachliche Bewertung – wenn Sie auf meine Bewertung nicht allzu viel Wert legen –, eine fachliche Bewertung der Deutschen Hochschule der Polizei, ich zitiere: „Eine Verwendung des Gerätes im normalen Wach- und Wechseldienst erscheint durch den erforderlichen hohen Trainingsaufwand, die relativ komplexe Technik, die Versagerquote und die unmittelbar nach der
Taser-Anwendung erforderlichen Folgemaßnahmen nicht opportun … Bei den Polizeien in der Bundesrepublik soll der Taser, wie bisher, nur durch Kräfte der Spezialeinheiten eingesetzt werden.“ Zitatende.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, bei meinen Gesprächen vor Ort, bei meinen Revierbereisungen habe ich so manchen polizeilichen Wunsch vernommen – der Taser war nicht dabei. Wir lehnen Ihren Antrag ab. – Herzlichen Dank!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Das Thema ist fast erschöpfend beantwortet. Dennoch darf ich noch mal darauf eingehen, auf Ihren Beitrag, Herr Kramer. Rassismus haben Sie ja hier erwähnt. Wenn Sie schlauer sind als der Leiter des Instituts Bielefeld, Professor Dr. …, dann ehrt Sie das ja sehr.
Der – das wiederhole ich ja gern –, der sagt, Rassismusdebatten führen zu gar nichts, solange wir keine verbindlichen wissenschaftlichen Analysen haben. Insofern gebe ich ja Herrn Ritter mindestens insoweit recht. Ob sie nun geführt werden innerhalb der Polizei oder darüber hinaus, ist eine ganz andere Frage, die müssen wir hier nicht auch noch debattieren. Aber das, was Sie hier vortragen, das ist wieder mal Ihre persönliche AfDverschrobene Auffassung.
Ja, also dieses Gerät, Elektrodistanzimpulsgerät, kann natürlich ein geeignetes Einsatzmittel sein, und die AfD macht sich wie immer alle Ehre, indem sie fehlerhafte Anträge stellt und wenig durchdachte, und das will ich hier auch begründen. In der Überschrift des Antrages geht es noch um die Einführung von Elektrodistanzimpulsgeräten für ausgewählte Einheiten, so der Text, und dann, etwas später, wird dann genannt, also den Streifeneinzeldienst damit auszustatten. Also Sie müssen schon vorher im Antrag schreiben, was Sie wirklich wollen.
Aber dann kommt Ihre übergroße Fleißarbeit. Ihre Begründung enthält tatsächlich drei Sätze, also eine glatte Schulnote „Sechs“. Und zur sachlichen Debatte gehört auch, dass bisher – das wurde hier auch schon gesagt – der Einsatz dieser Taser absolute Ausnahmen sind und schon gar nicht Regelfall. Also Hessen hat inzwischen 35 wohl angeschafft und die Landespolizei ist wahrscheinlich doppelt so stark wie unsere, und das kann man auch nicht von gerade her …, also will ich gar nicht werten, so.
Ja, wie gesagt, die Testphasen laufen überall. Insofern glaube ich nicht, dass wir uns diesen Testphasen anschließen müssen, sondern der Erfahrungsaustausch ist immer noch die beste und billigste Investition. Und es gibt tatsächlich auch Bundesländer, die sagen, wir wollen keine anschaffen. Das ist zum Beispiel Thüringen. Da könnte man ja auf Rot-Grün-Rot weisen, aber Bayern hat
sich auch lange Zeit zurückgehalten, und bei der Bereitschaftspoli..., Entschuldigung, bei der Bundespolizei bin ich mir gar nicht sicher. Ich glaube, die wollen auch keine anschaffen.
Also sicherlich kann man welche anschaffen, das ist gar nicht die Frage. Sie hätten sich wahrscheinlich, also das ist ja auch richtig gesagt worden, im SOG ist das also 2011/2012 schon mal geregelt worden, das braucht man gar nicht neu zu regeln, und dieses Gerät wurde auch in die Aufzählung zugelassener Waffen aufgenommen. Insofern gilt ja immer, das mildeste Mittel einzusetzen. Wir sagen auch nicht, alle Polizeibeamten werden mit Bodycams ausgerüstet, weil das auch das mildeste Mittel wäre. Insofern ist die Frage oder Ihr Antrag auch nicht da hinausgehend, soll nun jeder Polizeibeamte so ein Gerät bekommen oder wie viele sollen es werden. Also alles bleibt offen, was kann man sich alles so erdenken. Toller, toller Antrag, muss man schon sagen!
Ja, und die Hochschule, jetzt also Polizeitechnisches Institut der Deutschen Hochschule der Polizei, hat ja schon mal beurteilt, in hektischen Situationen ist das Gerät nicht geeignet für den Einzeldienst. Mittlerweile mag es ja auch ein paar andere Stimmen geben, aber das war damals die Aussage, und das sollten wir auch wirklich ernst nehmen.
Und wenn Sie es ernst genommen hätten, hätten Sie ein bisschen Fleißarbeit gemacht. Ich habe mal so in die Auswertung geguckt, nur innerhalb eines Monats, wo könnte eventuell dieses Tasergerät eingesetzt werden. Und da habe ich so für meine Beurteilung herausgefunden, vielleicht einmal. Und da ist ein Beamter ja angeschossen worden, und da stellt sich die Frage, was wäre sinnvoller gewesen und wäre ein Taser sinnvoll. Ich glaube, eben auch nicht. Also man muss auch mal gucken, wie oft, das ist ja eigentlich auch mein Problem. Wir glauben aber als Politik, wir müssen der Polizei sagen, was sie tun und lassen soll und welche Geräte sie brauchen, anstatt mal den schon zu fragen, der eventuell dieses Gerät braucht oder weniger braucht oder wer die braucht.
Na, das wäre doch einmal wichtiger, als hier große Beschaffungsanalysen oder Dinge auszuschreiben. Also vom Prinzip, sage ich einfach, hätte man das tun sollen, denn es ist nämlich nicht ganz ungefährlich zu sagen, in einer Situation, nehme ich jetzt die Waffe oder nehme ich dieses Gerät. Und dann steht der Beamte nämlich in der Rechtsfrage alleine vor dem Richter, muss begründen, warum er also die Waffe genommen hat, und nicht dieses Gerät. Also das ist nicht unproblematisch. Und das sollte man den Beamten schon sagen.
Und wir haben so ein schönes Ausbildungszentrum in Güstrow. Da kann man all diese Fälle der Gewaltanwendung der Polizei nehmen und sagen, wir spielen mal die Situation durch. Das können die Ausbildungsbeamten in Güstrow wunderbar. Spielen Sie mal ein paar Situationen durch und entscheiden Sie sich jetzt innerhalb von Sekunden, nehmen Sie die Waffe oder nehmen Sie dieses Distanzgerät! Was denken Sie, was wir da erleben?! – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann es eigentlich relativ kurzmachen, denn die Diskussion um den Einsatz von Tasern ist nicht neu. Ich sage Taser, weil mir dieses Wort „Distanzelektroimpulsgerät“ einfach zu sperrig und zu lang ist.
Ich finde es definitiv richtig und gut, dass man im Laufe der Zeit auch immer wieder überprüft, ob man seine Polizei auch mit den richtigen Einsatzmitteln ausstattet. Das gehört dazu, das ist unsere Aufgabe. Es ist also keine Frage, sonst würden wir heute nämlich immer noch mit der Gummiwurst und der Knebelkette rumlaufen.
Bei den Tasern ist es allerdings so, dass mir das noch nicht so richtig ausgewogen genug ist. Wir wissen zum Beispiel auf jeden Fall, dass es ein Mittel ist, das man auf Distanz gut anwenden kann, wenn es zum Beispiel um Geisellagen geht oder auch um Suizidversuche. Da kann ich das gut anwenden, das ist keine dynamische Bewegung. Aber sobald da ein bisschen Dynamik in den Einsatz kommt, ist die Anwendung schon wieder ein bisschen schwieriger und problematischer. Vor allen Dingen weiß man auch noch nicht so genau, welchen Einfluss das auf Herzkranke haben kann. Das sind auch, glaube ich, Dinge, die man auf jeden Fall mit in Betracht ziehen muss, wenn man diese Dinge in den vermehrten Einsatz bringen will.
Ich halte dieses Einsatzmittel grundsätzlich für keine schlechte Idee, aber der Innenminister hat aufgezeigt, dass auch er sich da noch auf Studien berufen will, die noch nicht fertig sind, und er schon seit Jahren dran ist. Die Spezialeinheiten haben dieses Gerät schon.
Und selbstverständlich müssen wir dann – das ist natürlich eine Frage, die sich eigentlich gar nicht stellt –, auch dann über die Ausbildung sprechen. Polizeibeamte werden an allen Hilfsmitteln und Waffen, die sie tragen, auch natürlich entsprechend ausgebildet. Also die Frage stellt sich natürlich in dem Sinne auch überhaupt gar nicht.
Also demnach finde ich den Weg des Innenministeriums dort richtig. Ich kann das nur unterstützen und würde gern abwarten, was die letzten Untersuchungen dort zu dem Thema ergeben würden. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Für die Fraktion der AfD hat jetzt das Wort der Abgeordnete... Förster steht bei mir. Aber, Herr Kramer, Sie sprechen, ne?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich danke für die Redebeiträge. Bei unserem Innenminister könnte man meinen, dass ob seines Redebeitrages der Eindruck zu gewinnen ist, dass er das Thema noch vor dem Wahlkampf abräumen möchte und deshalb das aufs nächste Jahr verschoben hat. Aber es gibt ja Hoffnung, dass man schon mal darüber nachdenkt.
Ja, Herr Ritter, der Taser ist eingeführt, allerdings nur für das SEK, wie Sie richtig bemerkt haben. Und mein Antrag lautet ja eben nicht fürs SEK, sondern für die Kollegen des Streifeneinzeldienstes.
Herr Ritter, ich weiß nicht, in welchen Polizeidienststellen Sie sich bewegen, mit welchen Kollegen Sie reden, aber ich kann Ihnen...
Das höre ich jedes Mal von Ihnen, dass Sie in allen 37 Revieren gewesen sind. Das glaube ich Ihnen ja auch völlig unbenommen.
das glaube ich Ihnen auch völlig unbenommen. Aber ich bin jetzt im Sommer mit unserer Sommertour unterwegs gewesen,