Protocol of the Session on August 27, 2020

Ich möchte zuerst etwas zum Bedarf sagen, und damit meine ich den Bedarf an Auszubildenden und den Finanzierungsbedarf bei diesen. Die AfD-Fraktion hatte während der Beratungen im Wirtschaftsausschuss mehrfach angefragt, welcher Bedarf in den debattierten Gesundheitsberufen in Mecklenburg-Vorpommern überhaupt in den nächsten Jahren bestehen wird. Nur so kann man die vorhandenen kostenlosen staatlichen Ausbildungskapazitäten und die schulgeldpflichtigen Ausbildungsplätze freier Träger im Land richtig in den Gesamtkontext einordnen. Eine unbegrenzte Kostenfreistellung von Ausbildungsplätzen bei freien Schulträgern ist sicher ebenso wenig sinnvoll und gerecht wie die staatliche Kostenabwälzung eines bestehenden Ausbildungsbedarfes auf die Auszubildenden der Schulen freier Träger.

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit verwies noch in der Beratung Ende Mai 2020 lediglich auf eine in Vorbereitung befindliche Erhebung des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung. Daraus kann man entnehmen, die Voraussetzungen für eine schnelle Einführung der Schulgeldfreiheit in MecklenburgVorpommern sind denkbar schlecht, also die Vorbereitungen dazu. In der Maiberatung wurde wenigstens dargelegt, dass 2018 von den 1.069 Auszubildenden in den Gesundheitsfachberufen lediglich 372 an kostenfreien öffentlichen Schulen des Landes ausgebildet werden, also circa ein Drittel. Bei den restlichen zahlt das Land gegebenenfalls Zuschüsse, sodass das Ministerium keinen großen Handlungsbedarf erkennt. Das sehen wir definitiv anders.

Damit komme ich auch schon zum Punkt zwei, den unterschiedlichen Auffassungen zum Umsetzungsprozess. Aus unserer Sicht war es richtig, die Arbeitsergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Thema der Neustrukturierung der Gesundheitsfachberufe abzuwarten. Deren Ergebnisse liegen seit dem 04.03.2020 vor. Es ist richtig, dass man möglichst bundeseinheitliche Regelungen schafft, um die Abwerbung von Fachkräften durch finanzkräftigere Bundesländer zu minimieren. Wichtig ist

auch eine Einigung auf die gesetzliche Art der Umsetzung über das Krankenhausgesetz. Die AfD-Fraktion kritisiert allerdings das Schneckentempo der bisherigen und weiterhin geplanten Umsetzung. Das Eckpunktepapier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe sollte im Dezember die Ergebnisse vorlegen. Letztlich stand das Papier Anfang März zur Verfügung. Unser zuständiger Minister hat schon einmal vorgewarnt und als Umsetzungsziel das Jahr 2023 genannt. Und wer weiß, was da alles noch dazwischenkommen mag, denn eines ist noch weitgehend unklar, nämlich die Finanzierung.

Damit komme ich auch schon zum wichtigsten und schwierigsten, dem dritten Punkt, der Finanzierung. Weitgehend unklar bleibt im verabschiedeten Eckpunktepapier der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, wie die hohen Kosten aufgrund der neu vereinbarten Akademisierung der Schulgeldfreiheit und der Ausbildungsvergütung aufzubringen sind. Geplant ist eine Finanzierung über die einschlägigen Regelungen des Krankenhausgesetzes, das heißt auch durch Einbeziehung der Sozialversicherungspartner gemäß Paragraf 2 in Verbindung mit Paragraf 17a des Krankenhausgesetzes.

Auch wenn dies bei krankenhausverbundener Ausbildung durch das KHG bereits seit Langem geübte Praxis ist, so erlaube ich mir doch die Frage, wieso eigentlich die Versicherten die Ausbildungskosten für Gesundheitsfachberufe mitfinanzieren müssen. Die Ausbildung der Ärzte finanzieren wir ja schließlich auch nicht. Hier hielte ich eine rein steuerfinanzierte Lösung für angemessener, aber das ist wohl ein gar zu dickes Brett, das sich derzeit nicht zu bohren lohnt.

Abschließend möchte ich feststellen, dass der Antrag der LINKEN zwar seine Berechtigung hatte, ein unreflektierter Alleingang des Landes aus unserer Sicht aber derzeit keine sinnvolle Lösung des Problems ergeben würde. Wir werden uns deshalb beim Hauptantrag enthalten, den Änderungsantrag lehnen wir ab und schließen uns praktisch den Empfehlungen des Ausschusses an. – Danke schön!

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Für die Fraktion der CDU hat jetzt das Wort der Abgeordnete Ehlers.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach dem sehr umfangreichen Bericht meines Ausschussvorsitzenden Dietmar Eifler und den Ausführungen des Kollegen Barlen kann ich meine Rede etwas einkürzen.

Ich glaube, wir sind uns einig in dem Ziel der Schulgeldfreiheit für die nicht akademischen Gesundheitsberufe. Ich finde es auch gut, dass mit der Debatte heute dieses Thema ein Stück weit auch noch mal mehr in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt wird, denn diese Berufe kommen auch mir in der Debatte, wenn wir oft über Ärztemangel et cetera reden, doch oft etwas zu kurz, denn sie sind am Ende auch die stützenden und tragenden Säulen des Gesundheitssystems, und deswegen ist es, glaube ich, gut, dass wir darüber reden.

Die Diskussion in den Gremien war jetzt in der Tat etwas länger, weil sich der Ausschuss auch darauf verständigt hat, dass man die Ergebnisse der Bund-LänderArbeitsgruppe, die bis Ende 2019 getagt hat, abwarten

wollte, und, das ist auch schon angesprochen worden, dass wir mit unserer Haltung als Land – und es geht ja jetzt um die Frage, wer finanziert die ganze Sache – ja nicht alleine sind, denn die Bundesländer MecklenburgVorpommern, Baden-Württemberg, Bremen, NordrheinWestfalen, Sachsen und, sehr geehrter Herr Koplin, auch Thüringen, das von Ihnen so geschätzte Thüringen, haben im Rahmen einer Protokollnotiz zum Eckpunktepapier darauf hingewiesen, dass die mit dem Konzept verbundenen hohen Kosten ein Finanzierungskonzept unter Beteiligung des Bundes und der Sozialversicherungsträger erfordern. Und von daher ist das die Position, der sich ja auch der Ausschuss angeschlossen hat. Ich glaube, das ist eine vernünftige Position an der Stelle.

Und wichtig ist auch, noch mal zu betonen, dass wir einem Drittel der Auszubildenden in den Gesundheitsberufen, die an den staatlichen Schulen sind, ohnehin eine kostenfreie Ausbildung ermöglichen. Und es gibt halt die an den freien Schulen, wo natürlich auch durch Entscheidungen der letzten Jahre, die gut waren, gerade im Bereich Pflege, dort die Schulgeldfreiheit zu ermöglichen, aber dann ja schon die Frage, so ging es mir vor einigen Monaten bei einem Besuch, wo dann die Pflegehelfer fragen, warum kriegen wir die Schulgeldfreiheit nicht, also man natürlich da auch ein Stück weit neue Ungerechtigkeiten geschaffen hat, die aus meiner Sicht abgebaut werden müssten. Und deswegen ist es, glaube ich, vernünftig, dass die Schulgeldfreiheit für andere Bereiche wie Logopäden, Ergotherapeuten, Diätassistenten und andere Berufe jetzt geplant werden soll. Ich glaube, das ist ganz wichtig, um die Berufe auch attraktiver zu gestalten.

Und jetzt geht es in der Tat nur noch um die Frage, wer bezahlt es. Und da die Zahlen, die genannt wurden, die Ausbildungskosten nun auch nicht gerade Peanuts sind, finde ich, muss das jetzt vernünftig geregelt werden. Und ich bin bei den Vorrednern, die auch gesagt haben, es muss nach Möglichkeit eine bundeseinheitliche Lösung dort geben, dass wir da keinen Flickenteppich in dem Bereich bekommen, weil die Herausforderung, vor der wir stehen, die haben nicht nur wir als Bundesland, sondern die haben wir insgesamt als Bundesrepublik Deutschland. Und von daher, glaube ich, sollten wir diesen Weg, den auch der Ausschuss ja auch mit Stimmen aus der Opposition gegangen ist, sollten wir diesen Weg gehen. Und deswegen werbe ich ausdrücklich auch dafür, der Beschlussempfehlung des Ausschusses hier zuzustimmen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall Dietmar Eifler, CDU)

Für die Fraktion DIE LINKE hat jetzt das Wort der Abgeordnete Koplin.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Ausschussvorsitzende Herr Eifler hat sehr authentisch wiedergegeben, wie die Debatte im Ausschuss in mehreren Sitzungen sich vollzog, welche verschiedenen Positionen bezogen wurden. Danke für den Bericht und danke für die Erstattung des Berichtes! Herr Barlen hat deutlich gemacht,

(Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE: Stichpunktartig.)

dass wir uns ja einig sind in der Sache und hat betont, dass es eingebettet werden muss in ein Gesamtkonzept,

worum es hier geht, nicht allein nur um die Ausbildung, sondern auch um viele andere Aspekte.

Und trotzdem ist es also völlig paradox, was sich hier abspielt. Also wir erkennen Notwendigkeiten, eine BundLänder-Arbeitsgruppe sagt, das soll der Bund machen, eröffnet Möglichkeiten für das Land, das Land kann handeln, wenn es denn will, und wir legen die Initiative mit der Beschlussempfehlung, wenn es denn dazu kommt, flach. Damit wollten wir uns nicht abfinden als LINKE, deswegen auch der Änderungsantrag. Unser ursprüngliches Begehren ist ja nun schon reichlich zwei Jahre alt. Im November 2018 problematisierten wir dieses Thema, damals auch noch auf einem anderen Hintergrund. Was sich in der Zwischenzeit vollzogen hat, ist beschrieben worden. Deswegen ist der Originaltext so auch nicht mehr zeitgemäß. Gleichwohl das Problem ist ja nicht gelöst.

Ich möchte einmal kurz den Bogen schlagen zur Enquetekommission, die sich mit der Zukunft der medizinischen Versorgung im Land beschäftigt. Wir hatten in der ersten inhaltlichen Sitzung gleich einen fulminanten Aufschlag. Professor Maio von der Universität Freiburg als Gesundheitsethiker hat vorgetragen. Und die Abgeordneten und die Gäste dort hatten die Möglichkeit nachzufragen, und die Kollegen von der SPD, Herr Barlen fragte nach und fragte, weil die SPD-Fraktion sich mit dem Thema Fachkräftemangel beschäftigen würde, welche Sicht Professor Maio denn darauf haben würde. Und die Antwort, die habe ich mir im O-Ton aufgeschrieben, weil die sehr trefflich ist. Er sagte, Fachkräftemangel ist ein Resultat der Kapitalisierung von Gesundheit, ein Resultat der Fehlpolitik.

Und ich finde, es ist eine äußerst zutreffende Beschreibung dieses Umstandes. Wir reden nicht über demografische Entwicklung, wir reden nicht darüber, haben wir dieses Geld – ich sage nachher gleich noch mal was zu der Dimension, um die es geht – oder nicht, sondern hierum geht es, hierum, um politische Bewertung von gesellschaftlichen Phänomenen und Herausforderungen. Und deswegen unser Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung, der sagt, das vormalige Anliegen ist in Teilen überholt, aber der Sachverhalt als solcher bedarf einer Lösung.

Wenn Sie sagen – das deutet sich ja hier an –, den Änderungsantrag schieben wir weg, wir bleiben bei der Beschlussempfehlung, dann sagen Sie in dem gleichen Moment, dass Sie den Fachkräftemangel an der Stelle nicht wirklich beheben wollen. Trotz wohlfeiler Formulierungen, Herr Barlen, habe ich die Bemühungen, die Sie hier vollzogen haben,

(Julian Barlen, SPD: Danke!)

das habe ich sehr wohl vernommen, aber wohlfeile Worte können darüber nicht hinwegtäuschen, dass Sie letztlich sagen, wir setzen eine politische Fehlentwicklung fort. Das ist das Bekenntnis, was Sie mit der Zustimmung zur Beschlussempfehlung abgeben würden.

Herr Dr. Jess hat von Bedarfen gesprochen. Die Bedarfe lassen sich nicht leicht erheben, aber ein Indiz zum Beispiel ist die Zunahme von medizinischen RehaLeistungen. Die machen nur einen Teilbereich der nicht akademischen Gesundheitsberufe aus und die Zunahme ist in den letzten Jahren mit einem Plus von 46 Prozent

zu verzeichnen gewesen. Das ist doch erheblich. Und zeitgleich, zeitgleich haben wir einen Rückgang der Absolventenzahlen im Bereich der nicht akademischen Gesundheitsberufe von mehr als 35 Prozent. Da verläuft eine gegensätzliche Entwicklung, der Bedarf steigt und die Absolventenzahlen sinken. Also wenn wir das so hinnehmen wollen, dann ist das nicht unser Verständnis – seitens der LINKEN – von politischer Verantwortung.

Wovon reden wir? Ich knüpfe noch einmal an das an, was Herr Barlen völlig korrekt gesagt hat, dass er darauf verwiesen hat, es gibt bereits Schulgeldfreiheit an den staatlichen Schulen. Diese Schulgeldfreiheit betraf im Jahr 2018 – das sind die letzten vorliegenden Zahlen – 372 Auszubildende von 1.069, das heißt, 697 zahlen ein Entgelt. Die staatlichen Schulen, wie gesagt, bekommen die Förderung, und auch die privaten Schulen bekommen über einen Schülerkostensatz eine Förderung von 80 beziehungsweise 65 Prozent, und das verbleibende Delta zahlten im Jahr 2018 diese 697 Auszubildenden selbst mit einem Durchschnittswert von 250 Euro im Monat.

Bei den Logopäden – das ist also Durchschnittswert –, bei den Logopäden kann das schon mal 640 Euro im Monat ausmachen, und dann wird es heftig. Diese Summen, zum Beispiel bei den Logopäden, von 640 Euro im Monat stellen eine soziale Barriere dar. Es ist doch ganz klar, wenn ich den Wunsch habe, diesen Beruf auszuüben, und sehe, es gibt dafür einen Bedarf, aber hier muss ich zahlen, in Nachbarländern nicht, dann gehe ich doch woanders hin. Wir treiben – und das ist der Punkt, vorhin auch, Herr Barlen hat darauf verwiesen, dass ja der Wirtschaftsminister Glawe im Ausschuss eine Perspektive aufgezeigt hat und gesagt hat, nee, das war Herr Dr. Jess, Entschuldigung, dass es sich durchaus bis 2023 hinziehen kann. Herr Glawe, Sie hatten ja darauf hingewiesen im Ausschuss, dass, wenn Bundesregelungen da wären, es dennoch mit der landesseitigen Umsetzung sich bis 2023 hinziehen kann. Das hätte zur Folge, dass wir drei Jahrgänge, drei Generationen von Auszubildenden verweisen entweder auf andere Länder oder sie müssen selbst in die Tasche greifen, um einen Beruf auszuüben, der so üppig im Anschluss auch nicht bezahlt wird. Das heißt, diejenigen machen Nasse, wollen aber für die Gemeinschaft etwas bewirken. Und das halten wir für sozial ungerecht, sehr geehrte Damen und Herren.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Ihre Reaktion auf unsere Vorstöße – es ist ja nicht das erste Mal, dass wir uns darüber verständigen – waren jeweils andere. Zunächst haben Sie gesagt, wir haben doch gerade die Kostenfreiheit der Pflegeausbildung auf den Weg gebracht, nun warten Sie doch mal ab. Im Übrigen, wenn man sich das anguckt, diese Kostenfreiheit, die dort geschaffen wurde seit dem Jahr 2019 für die Ausbildungsjahrgänge, auch die damals schon in der Ausbildung waren und jetzt also auch vom Bund übernommen ist, zeigt durchaus Wirkung, was dann letztendlich natürlich im übertragenen Sinne auch positive Wirkungen aufzeigen kann für die hier in Rede stehenden Gesundheitsberufe. Genannt sind sie: Physiotherapeuten, Sprachtherapeuten, Diätassistenten und so weiter. Es sind also elf Berufsgruppen, die hier in Rede stehen.

Als wir dann wiederkamen, sagten Sie, nun warten Sie doch erst mal die Ergebnisse der Bund-Länder-Arbeitsgruppe

ab. Dann wiederum haben Sie ein anderes Argument gebracht und gesagt, na ja, es gibt doch einige Initiativen, Modellprojekte, Akademisierung bei den Hebammen. Dann wiederum haben Sie gesagt, nun warten wir doch erst mal das Gesetz auf Bundesebene ab, weil ja in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zweierlei gesagt wurde: Zum einen wurde gesagt, es wird gesetzliche Regelungen auf Bundesebene geben, und zweitens ist gesagt worden, aber die Länder können zwischenzeitlich handeln. Und diesen zweiten Schritt, den haben Sie für sich ausgeblendet zu unserem großen Bedauern.

Nun muss man sich anschauen, was auf Bundesebene dann wirklich passiert. Auf Bundesebene ist in jüngster Zeit in diesem Zusammenhang ein Gesetz in Kraft getreten, das zunächst in einem Entwurfsstadium noch die Kostenfreiheit der Ausbildung beinhaltete, da ging es um die pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und Assistenten. Die sollten kostenfrei gestellt werden in der Ausbildung. Das ist dann rausgeflogen, für die gibt es zum Beispiel diese Ausbildungskostenfreiheit nicht. Nun gibt es einen Referentenentwurf, das ist ein Vorstadium, wie wir wissen, und damit ist überhaupt nicht gesichert, ob die Kostenfreiheit hergestellt werden soll für die Therapeutinnen und Therapeuten, die im medizinischen Dienst arbeiten, MTA abgekürzt. Die sollen, so der Referentenentwurf, zukünftig keine Ausbildungskosten mehr tragen müssen, und dafür sollen im Wertumfang von 21,5 Millionen Euro die Krankenkassen einspringen.

Wir sagen, weil das alles ungewiss ist, ist es mehr als angezeigt, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern an dieser Stelle einspringt. Die Rechnung ist ganz einfach, weil hier getan wird, als müssten wir derart tief ins Haushaltssäckel des Landeshaushaltes greifen, dass wir das gar nicht wuppen könnten. 250 Euro im Monat, 697 Auszubildende, Stand 2018 – das hochgerechnet, wir reden über nicht einmal 2,1 Millionen Euro im Jahr. Und da wollen Sie uns sagen, dass das nicht möglich ist?! Also zum einen, was das Rumpfjahr betrifft, unsere Vorstellung ist ja, mit dem 01.08. das zu realisieren, dass wir eine generelle Schulgeldfreiheit haben. Das kann man über den Haushaltsvollzug regeln und mit dem Nachtragshaushalt diese Summe von etwas über 2 Millionen einstellen, wenn Sie es denn wollen. Dazu fordern wir Sie auf. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Für die Fraktion der SPD hat das Wort der Abgeordnete Heydorn.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Also ich denke, wir sind uns alle einig, dass das Thema „Kostenfreiheit bei den Gesundheitsberufen“ eine sehr erstrebenswerte Geschichte ist. Das ist ja bei allen Rednern deutlich geworden. Natürlich kann das ein Zugangshemmnis sein. Wenn ich irgendwo zahlen muss, dann überlege ich mir schon, mache ich den Beruf oder nicht.

Aber ich habe mich gemeldet, um eins noch mal klarzustellen: Also der Kollege Koplin nahm Bezug auf Herrn Professor Maio und hat ihn so zitiert, nach dem Motto, demografischer Wandel spielt keine Rolle. Wenn letztendlich die Finanzierung des Gesundheitssystems nicht über DRGs und ökonomisch orientiert ausgestaltet wäre, dann hätten wir genug Nachwuchs. Das ist natürlich falsch.

(Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE)

Ja, Sie können nur die in Arbeit vermitteln, die letztendlich auch da sind. Und wenn Sie heute eine Situation haben, dass mehr Leute in Rente gehen als nachkommen, dann können Sie machen, was Sie wollen, dann können Sie finanzieren, wie Sie wollen, dann haben Sie eine Beschränkung. Und das führt letztendlich dazu, dass die Leute mehr Auswahl haben, und die gucken natürlich danach, wo ist es besonders attraktiv. Aber zu sagen, mal völlig unabhängig, was wir jetzt für eine Geburtenentwicklung haben und wie viele Leute letztendlich für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, das spielt alles keine Rolle, man muss nur also sozialistisch ausgerichtet sein, dann wird es auch was, das ist natürlich falsch. Das ist populistisch und muss hier klargezogen werden. – Danke für die Aufmerksamkeit!

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung.

Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 7/5283, den Änderungsantrag der Fraktion Freie Wähler/BMV auf Drucksache 7/2980 und den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/2898 abzulehnen. Wer der Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses auf Drucksache 7/5283 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön! Gegenstimmen? – Danke! Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist die Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses auf Drucksache 7/5283 bei Zustimmung durch die Fraktionen von SPD und CDU, Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE und der fraktionslosen Abgeordneten und Stimmenthaltungen der Fraktion der AfD und des fraktionslosen Abgeordneten angenommen.

An dieser Stelle lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/5321, der die Verabschiedung einer Entschließung vorschlägt, abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Danke schön! Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/5321 bei Zustimmung durch die Fraktion DIE LINKE und die fraktionslose Abgeordnete, Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU und Stimmenthaltungen der Fraktion der AfD und des fraktionslosen Abgeordneten abgelehnt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 22: Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Innovationsförderung transparent und mit Werbecharakter gestalten – turnusmäßige Förderberichte publizieren, auf Drucksache 7/5263.

Antrag der Fraktion der AfD Innovationsförderung transparent und mit Werbecharakter gestalten – turnusmäßige Förderberichte publizieren – Drucksache 7/5263 –

Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Lerche.