Protocol of the Session on June 12, 2020

(Rainer Albrecht, SPD: Aber rechtzeitig.)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor.

(Zuruf von Rainer Albrecht, SPD)

Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 7/5082. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen der CDU und SPD auf Drucksache 7/5082 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE, einigen Stimmen aus der Fraktion der AfD und der fraktionslosen Abgeordneten und Stimmenthaltungen von vier Abgeordneten, nee, Gegenstimmen von vier Abgeordneten aus der Fraktion der AfD und Stimmenthaltung des fraktionslosen Abgeordneten angenommen.

Mir liegen zwei Anträge auf persönliche Erklärungen nach Paragraf 88 unserer Geschäftsordnung vor. Bevor ich den ersten Redner aufrufe, mache ich noch mal darauf aufmerksam, worauf sich diese persönlichen Bemerkungen beziehen müssen. Der Redner darf nicht zur Sache sprechen, sondern nur Äußerungen, die in der Aussprache in Bezug auf seine Person vorgekommen sind, zurückweisen oder eigene Ausführungen richtigstellen.

Jetzt rufe ich auf zur Abgabe einer persönlichen Erklärung den Abgeordneten de Jesus Fernandes aus der Fraktion der AfD.

(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wollen Sie mir das Rederecht einschränken, oder was?! – Torsten Renz, CDU: Ich hab doch gar nichts gesagt!)

Sehr geehrtes Präsidium! Werte Abgeordnete! Mir wurde vorhin vom Kollegen Krüger – mir und meiner Fraktion – vorgeworfen, wir hätten ein ungeklärtes Verhältnis zum NS-Regime. Das weise ich strikt von mir und kann das auch sehr gut begründen. Die AfD-Fraktion oder die AfD wurde 2013 als Partei gegründet.

Herr de Jesus

Fernandes, ich hatte extra gesagt, weil ich das schon befürchtet habe, nur Äußerungen, die gegen Sie gerichtet sind. Es steht in der Geschäftsordnung nicht, Äußerungen, die gegen Ihre Fraktion gerichtet sind. Also müssten Sie sich in Ihrer Rede auch immer darauf beziehen,

(Zurufe von Rainer Albrecht, SPD, und Philipp da Cunha, SPD)

dass Sie persönlich betroffen sind. So ist die Geschäftsordnung.

Bei aller Liebe, Frau Präsidentin, das habe ich gemacht. Ich habe gesagt, ich und meine Fraktion.

(Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Und danach, die Fraktion.

(Zuruf von Philipp da Cunha, SPD)

Ich möchte …

Ich bin es wirklich leid, …

…noch mal darauf hinweisen …

… wenn man persönliche Erklärungen abgeben muss, wenn man dazu schon genötigt wird, dass man das hier nicht in Gänze tun kann, und ich breche das auch hier jetzt ab.

(Unruhe bei Jochen Schulte, SPD, und Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

Vielleicht kann ich an dieser Stelle zur Aufklärung beitragen, wenn denn …

(Unruhe bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

Herr de Jesus Fernandes, jetzt ist hier …

(Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und AfD)

Also ich breche gleich die Sitzung ab und dann lasse ich hier den Ordnungsdienst kommen. So geht es nicht!

(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: So sind Sie! Kalt, kühl!)

Also jetzt reicht es mir! Jetzt ist hier Ruhe! Herr de Jesus Fernandes, ich habe versucht, Ihnen Spielräume zu lassen,

(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Nein!)

aber für diese, für diese Missachtung des Parlamentes erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf. Und ich weise an dieser Stelle darauf hin, wenn Sie Probleme mit der Geschäftsordnung haben, dann gibt es die Möglichkeit, über Ihren Parlamentarischen Geschäftsführer Änderungsanträge zu bringen, die Ihnen weitere Spielräume eröffnen, wenn alle anderen zustimmen. Jetzt ist unsere Geschäftsordnung so, wie sie ist, und alle müssen sich daran halten. Und ich bin hier, um darauf zu achten, dass sie eingehalten wird. Sie können das gerne nachlesen, und dann können wir diskutieren, ob ich irgendetwas falsch ausgelegt habe, aber nicht hier in diesem Raum.

Jetzt hat Herr Arppe das Wort zur Abgabe einer persönlichen Erklärung nach Paragraf 88.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Damen und Herren Abgeordnete! Ich möchte die Unterstellung von Herrn Krüger hier einmal mehr zurückweisen und Ihnen nochmals sagen: Sie und Ihre Genossen da, Sie können mich verleumden, Sie können mich diffamieren, Sie können mich kriminalisieren, Sie werden mich nicht daran hindern, weiterhin Sie und Ihre Politik zu kritisieren. Und eine Partei, die gemeinsame Sache macht, mit einer Partei, die eine Million Menschen erschießen oder in Arbeitslager stecken will, nur, weil sie angeblich reich sind,

(Zuruf von Thomas Krüger, SPD)

eine solche Partei hat kein Recht, Sie haben kein Recht, mich überhaupt anzugreifen. Aber mehr als persönliche Angriffe bleiben Ihnen ja nicht, weil Sie keine Argumente haben. Das ist doch alles.

Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 30: Beratung des Antrages der Fraktion der AfD: Verhältnismäßigkeit wiederherstellen – Bußgeldkatalog-Verordnung ändern, Drucksache 7/5000.

Antrag der Fraktion der AfD Verhältnismäßigkeit wiederherstellen – Bußgeldkatalog-Verordnung ändern – Drucksache 7/5000 –

Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der AfD – jetzt muss ich erst mal suchen – der Abgeordnete Herr Reuken.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Mecklenburger und Vorpommern! Von einer der großen Zäsuren der deutschen Geschichte kommen wir jetzt mal wieder zu einem Problem des Alltags.

Ich möchte zu Beginn meiner Rede kurz aus dem Koalitionsvertrag der Bundesregierung zitieren. Dort steht geschrieben: „Nach … Einführung des neuen Punktesystems ist eine Evaluierung des Bußgeldkatalogs notwendig.“ Gemeint ist natürlich das neue Punktesystem, das unter Bundesverkehrsminister Ramsauer eingeführt worden ist. Gesagt, getan, und es wurden auch wichtige Dinge erneuert: Höhere Strafen für Rettungsgassenblockierer, auch der Schutz von Radfahrern wurde verbessert und vieles mehr – richtige und wichtige Dinge, die unsere volle Unterstützung haben.

Aber es gibt auch Neuerungen, über die man sich natürlich streiten kann, beispielsweise, dass das Parken in zweiter Reihe höher bestraft wird. Natürlich ist diese Unsitte für viele ein Ärgernis, aber jeder hier im Saal kann einmal überlegen, wann er sich zuletzt etwas von einem Paketdienst hat liefern lassen, und in Bezug auf die Paketdienste kann jeder auch einmal überlegen, ob die Arbeitssituation der Zusteller gerade in Zeiten des Lockdowns vielleicht auch etwas schwieriger geworden ist.

(Beifall Jens-Holger Schneider, AfD)

Während also einige Einzelheiten lediglich als nicht gelungen zu bezeichnen sind, ist die Abschaffung des, ich sage es mal, Warnsignals beim erstmaligen Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit ein massiver Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürger und geht völlig an der Lebenswirklichkeit vorbei.

(Beifall Jens-Holger Schneider, AfD)

Der sofortige Entzug der Fahrerlaubnis beim erstmaligen Verstoß von 21 beziehungsweise 26 km/h steht in keinem Verhältnis und entbehrt jeder sinnvollen Grundlage. Und hier kann man dem Bundesverkehrsministerium auch gar keinen großen Vorwurf machen. Im Entwurf der Verordnung war das so eigentlich gar nicht vorgesehen, aber dann kam der Bundesrat. Dieser besteht, wie allen bekannt ist, nach Ländergröße aus den Regierungen der Bundesländer. Dort gibt es eben eine Schwierigkeit, mit der wir uns in diesem Hohen Haus in dieser Legislatur nicht befassen müssen, nämlich mit den GRÜNEN.

An 11 von 16 Regierungen sind die GRÜNEN beteiligt, und so trägt die Novelle der Straßenverkehrsordnung eine dementsprechende ideologische Handschrift.

Wie eingangs gesagt, ist der Schutz von Radfahrern ein berechtigtes Anliegen. Aber die Novelle atmet schlicht eine den GRÜNEN eigene Autofeindlichkeit. Da wird im Bundesrat von einer sogenannten Vision Zero schwadroniert, also der Vorstellung, die Zahl der Verkehrstoten auf null zu senken. Und ich frage mich, was ist das für ein Wahnwitz, wenn man ein solches Ziel damit erreichen will, dass man massenhaft Führerscheine einzieht. Selbstverständlich ist natürlich jeder Mensch, der im Straßenverkehr umkommt, einer zu viel, aber das ist jeder, der im Krankenhaus durch multiresistente Keime verstirbt, jeder, der durch einen Arbeitsunfall verstirbt oder auch durch Alkohol- oder Tabakkonsum ums Leben kommt, auch. Deswegen schließen wir noch lange keine Krankenhäuser, lassen das Arbeiten unter gefährlichen Bedingungen bleiben oder verbieten Alkohol und Zigaretten, wobei bei Letzterem unter der GRÜNEN-Verbotspartei sicher viele Befürworter zu finden wären.

(Dr. Ralph Weber, AfD: Nicht nur bei den GRÜNEN. – Zuruf von Horst Förster, AfD)

Die Bürger können diese Novelle und die neuen Regelungen für Fahrverbote nur als Drangsalierung und Affront auffassen. Seit der Wende ist die Zahl der Verkehrstoten um zwei Drittel gesunken, und die Maßnahmen, die dafür ergriffen wurden, wie zum Beispiel Entschärfung von Unfallschwerpunkten, Fahrsicherheitstraining, serienmäßige Assistenzsysteme in allen Pkws und so weiter und so fort, sind gut, richtig und vor allem auch wirksam. Der Wegfall des, ich nenne es diesmal vielleicht mal „blauen Auges“ für jemanden, der noch nie auffällig geworden ist, ist schlichte Gängelei. Ich weiß nicht, ob es daran liegt, dass man in Berlin die meiste Zeit durch die Gegend kutschiert wird und deshalb bisweilen den Blick auf die Realität von Otto Normalverbraucher verliert, dann wäre es reine Achtlosigkeit, oder ob es eine perfide Strategie ist, den Bürgern das Autofahren madigzumachen.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich will mal versuchen, es zu veranschaulichen: Auf der Strecke von Anklam nach Greifswald – das sind circa 30 Kilometer – stehen 30 Schilder, die sich allein mit der Temporegulierung befassen, und dabei sind die Ortseingangsschilder noch nicht mal mit eingerechnet. Wie schnell übersieht man da auf gerader Strecke mal ein Tempo-70-Schild, ist die zuvor erlaubten 100 km/h gefahren und zack, dann ist es passiert. Danach darf man dann einen Monat zu Fuß gehen, auch wenn man sich jahrelang nie etwas zuschulden kommen lassen hat. Das ist schlichtweg ungerecht, wie wir finden.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)