Protocol of the Session on March 9, 2017

Ich beantrage namentliche Abstimmung. – Danke.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 45 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Das Wort hat zunächst in Vertretung des Ministers für Landwirtschaft und Umwelt der Finanzminister Herr Brodkorb.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Da ich heute die Ehre habe, den Kollegen Backhaus zu vertreten, freue ich mich darüber, die Gelegenheit zu haben, Ihnen hier einen dorsch- und heringspolitischen Fachvortrag präsentieren zu dürfen.

Die Kutter- und Küstenfischerei des Landes Mecklenburg-Vorpommern kann wirtschaftlich auf ein durchschnittliches Jahr 2016 zurückblicken. Der Jahresgesamterlös von 10,28 Millionen Euro liegt leicht über dem Jahresdurchschnittserlös der Jahre 2011 bis 2015. Ausschlaggebend dafür war die sich erholende Heringsfischerei des Landes. Durch eine moderat gestiegene Heringsquote und gute Quotentausche konnte die Kutter- und Küstenfischerei unseres Landes in 2016 knapp 12.800 Tonnen Ostseehering anlanden – eine Fangmenge, die an die vergleichsweise guten Jahre vor 2010 erinnert. Auch der Erlös von 4,92 Millionen Euro deutet darauf hin, dass in der Heringsfischerei insgesamt wieder Geld verdient werden kann. Es ist sehr erfreulich, dass wir nach jahrelangen Einschränkungen weiterhin mit moderat steigenden Heringsquoten rechnen können.

Die für 2017 vom EU-Ministerrat festgesetzte achtprozentige Quotenerhöhung stimmt bei dieser Fischart verhalten optimistisch.

(Andreas Butzki, SPD: Genau.)

Wieder einmal zeigt sich, dass es richtig war, die Fischerei möglichst vielseitig auszurichten. Mit der Aktivierung der Heringsschleppnetzfischerei und der Verbesserung der Absatzwege durch die Schaffung der ersten Heringsverarbeitungsstufe in Sassnitz-Mukran ist es vielen Betrieben besser als in Schleswig-Holstein gelungen, einer einseitigen Abhängigkeit von der Dorschfischerei entgegenzuwirken. Nur gut, denn für den für Mecklenburg-Vorpommern ebenfalls wichtigen Dorschbestand der westlichen Ostsee sind bis zur nachhaltigen Fischerei noch einige Anstrengungen zu unternehmen. Zu diesem Thema habe ich jedoch – beziehungsweise Herr Backhaus natürlich – bereits im Januar dieses Jahres ausführlich im Agrarausschuss berichtet. Heute möchte ich auf die Fischerei in Natura-2000-Gebieten etwas näher eingehen.

In Schutzgebieten der ausschließlichen Wirtschaftszone der Ostsee hatte das Bundesamt für Naturschutz bereits im Jahr 2011 in Zusammenarbeit mit dem ThünenInstitut für Ostseefischerei zum Schutz von Seevögeln, Schweinswalen und ausgewählten Habitaten fischereiliche Managementpläne aufgestellt, die unter anderem die Einschränkung der Schlepp- und Stellnetzfischerei vorsahen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hatte sich ausgiebig mit den Planungen befasst. Es konnte dabei nicht plausibel gemacht werden, dass die Fischerei zu erheblichen Beeinträchtigungen für relevante Habitate, Lebensräume oder Arten in den jeweiligen

Gebieten führen kann. Die Agrarminister der Küstenländer hatten das Bundesministerium gebeten, bei den fischereilichen Managementmaßnahmen in den Natura2000-Gebieten von einer zu überarbeitenden Fassung auszugehen. Aber neue Vorschläge zur Einschränkung der Erwerbsfischerei in der AWZ der Ostsee wurden bislang nicht vorgelegt.

Das Thema „Fischereimanagement in Natura-2000Gebieten der Ostsee“ besitzt dennoch eine hohe Aktualität. Dies ist nicht zuletzt auch daraus zu ersehen, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit erst kürzlich mit Verordnungsentwürfen zur Unterschutzstellung der acht gemeldeten FFH-Gebiete als Naturschutzgebiete in den deutschen ausschließlichen Wirtschaftszonen von Nord- und Ostsee das Freizeitangeln pauschal verbieten möchte. Für die Ostsee sind aus Sicht unseres Bundeslandes die FFHGebiete Kadetrinne, Pommersche Bucht/Rönnebank von besonderer Bedeutung. Beide FFH-Gebiete grenzen direkt an Natura-2000-Gebiete des Landes MecklenburgVorpommern.

Die Kadetrinne ist im Großteil der Fläche identisch mit einem Verkehrstrennungsgebiet mit nahezu andauerndem Schiffsverkehr. Vor diesem Hintergrund erscheint das beabsichtigte ganzjährige Verbot der Freizeitfischerei wegen Störung von Schweinswalen durch unspezifischen Bootsverkehr in unbekanntem Ausmaß und unbekannter Wirkung sehr fragwürdig. Im Umfeld der Kadetrinne befinden sich traditionell beliebte Angelreviere, die insbesondere von den Häfen der Stadt Rostock und dem Umland gut zu erreichen sind.

Auch in der Region Pommersche Bucht/Rönnebank hat es in den zurückliegenden Jahren zunehmend Existenzgründungen und Investitionen in die marine Infrastruktur gegeben. Große Bereiche der Pommerschen Bucht und der Rönnebank werden seit Jahren durch diverse Bootsangler, die insbesondere das langsame und geräuschlose Driftangeln oder das Trolling mit langsam fahrenden Booten ausüben, genutzt. Laut einem Beschluss der Agrarminister aus dem Jahr 2011 müssen zunächst nachweisliche Auswirkungen der Fischerei erbracht werden.

Das Landwirtschaftsministerium hat sich im Rahmen seiner Stellungnahme mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass das Verbot der Freizeitfischerei erst nach Abschluss der durch den Verordnungsgeber ohnehin beabsichtigten systematischen Erfassung gegebenenfalls durch differenzierte Regelungen zur Freizeitfischerei ersetzt werden kann. Nach mir vorliegenden Informationen strebt das BMUB für die Freizeitfischerei nunmehr gebietsspezifische Lösungen an, was ich noch mal ausdrücklich begrüßen möchte. Für die Stellnetzfischerei in Schutzgebieten der AWZ liegen, wie bereits gesagt, keine aktuellen Vorschläge vor. Daher stellt sich die Frage, ob es, wie es die AfD darstellt, zu einem späteren Zeitpunkt zu einem Verbot der Stellnetzfischerei in der AWZ der Ostsee kommen wird beziehungsweise ob das überhaupt beabsichtigt ist. Aus den Minister Backhaus vorliegenden Unterlagen kann das jedenfalls nicht entnommen werden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Minister Backhaus kann Ihnen daher versichern, dass sich das Land M-V weiterhin für die Umsetzung der vorgenannten Grundsätze und die Stellnetzfischerei starkmachen wird. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister.

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Lenz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Eigentlich wollte ich mich ziemlich kurzfassen, nachdem der Finanzminister für den Herrn Landwirtschafts- und Umweltminister ausführlich zu dem Thema Stellnetzfischerei gesprochen hat, aber ich möchte zum besseren Verständnis für alle doch an meinem Redemanuskript festhalten und noch mal ausführlich zu dem Thema Stellung nehmen. Die Stellnetzfischerei ist nämlich neben der Leinen- und Reusenfischerei ein wichtiger Bestandteil der sogenannten stillen Fischerei, die sich seit Jahrhunderten als besonders nachhaltig und umweltschonend bewährt hat. Sie ist gerade an unserer Ostseeküste mit einer langen, langen Tradition verbunden und trägt auch wesentlich zum Einkommen der Kutter- und Küstenfischer bei.

Die Stellnetzfischerei wurde in den letzten Jahren insbesondere seitens des NABU – da gab es Mitte des letzten Jahrzehnts eine seltsame Wendung beim NABU, denn bis dahin bezeichnete der NABU die sogenannte stille Fischerei als ökosystemgerecht und nachhaltig, seit Mitte des letzten Jahrzehnts allerdings gab es da eine Wendung – gemeinsam mit dem BUND, aber auch dem Bundesamt für Naturschutz, da mit dieser stillen Fischerei angeblich eine Gefährdung der marinen Säuger und der Seevögel hervorgeht, kritisiert, auch vom NABU. Dazu gab es, wie gesagt, eine kleine Änderung in der Auffassung.

Diese Gefährdungen, meine Damen und Herren, konnten trotz verschiedener Maßnahmen – darauf sind meine Vorredner schon eingegangen –, wie der Überwachung der Kutter- und Küstenfischerei mittels Kameras an Bord, bisher nicht belegt werden. Und die Bellebaum-Studie, die den Beifang in den Netzen darstellt und statistisch hochgerechnet hat, ist mittlerweile von allen beiseitegelegt worden. Die findet keine Akzeptanz mehr, nirgendwo. Vielmehr sehen die Kutter- und Küstenfischer die Behauptungen der Umweltverbände und des Bundesamtes als nicht gerechtfertigt an und lehnen deshalb auch die daraus resultierenden Vorgaben ab.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, fest steht allerdings, dass mit der Richtlinie 2008/56 des Europäischen Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt ein nationales Maßnahmenprogramm zum Meeresschutz vereinbart wurde. Diese Richtlinie setzt einen Ordnungsrahmen für einen umfassenden Schutz der Küsten- und Meeresgewässer in Europa. Jeder Mitgliedsstaat hat eine Meeresstrategie zu entwickeln, um einen guten Umweltzustand für seine Meeressäuger zu erreichen. Ziel der Richtlinie ist die Erreichung eines guten Zustandes der Meeresumwelt bis zum Jahr 2020.

Für die deutsche Nord- und Ostsee – ich spreche jetzt nicht von Küste – wurden sieben übergeordnete Umweltziele festgelegt. Diese gelten als Richtschnur zur Erreichung des gesunden Umweltzustandes. Der erste Entwurf des Maßnahmenprogramms für die Nord- und Ostsee wurde bereits am 31. März 2015 veröffentlicht. Eine

Maßnahme ist unter dem Umweltziel 3 als Themenkomplex zum Schutz mariner Arten und Lebensräume vor den Auswirkungen menschlicher Aktivitäten aufgeführt. Eine weitere Maßnahme soll dem Schutz wandernder Arten in marinen Bereichen dienen. Genau zu diesen Maßnahmen zählt insbesondere auch ein Verbot der bisher als besonders nachhaltig und ökosystemgerecht geltenden Stellnetzfischerei.

Mecklenburg-Vorpommern hat sich im Rahmen der Anhörung bereits im vergangenen Jahr eindeutig für die Stellnetzfischerei positioniert. Das hatte der ausführende Minister auch schon deutlich gemacht. Meine Fraktion hat diesbezüglich den Kontakt zur Bundestagsfraktion gesucht und deutlich auf die zuständige Bundesumweltministerin eingewirkt. Innerhalb der AWZ ist die Bundesregierung und somit das zuständige Bundesumweltministerium mit seinen nachgeordneten Behörden verantwortlich. In den Küstengewässern des Landes entscheidet die Landesregierung.

Und, Herr Borschke, in den Boddengewässern gibt es keine Schweinswale.

(Zuruf von Ralf Borschke, AfD)

Da gibt es keine Schweinswale und es geht auch nicht um den Schutz der Schweinswale in den Boddengewässern. Ich hatte gerade am Wochenende die Möglichkeit, mit jemandem vom Bundesamt für Naturschutz zu sprechen, der sich allein um den Schutz der Seevögelpopulation gekümmert hat. Also Schweinswale spielen in diesem Falle keine Rolle.

(Ralf Borschke, AfD: Herr Lenz, ich freue mich auf die Zustimmung aller Fraktionen.)

Bisher wurden alle erdenklichen Maßnahmen ergriffen, um die Stellnetzfischerei sowohl innerhalb der AWZ als auch in den Küstengewässern des Landes zu erhalten. Gleichzeitig haben wir uns dafür ausgesprochen, dass die Freizeitfischerei und die Gewinnung – und jetzt hören Sie zu! – von Rohstoffen wie Sanden und Kiesen auch in Zukunft in den betroffenen Gebieten möglich sein müssen. Des Weiteren muss die Möglichkeit der Verklappung von Baggergut gemäß Paragraf 4 des Hoch-SeeEinbringungsgesetzes in den künftigen Schutzgebieten ermöglicht werden.

Der von Ihnen vorgelegte Antrag, meine Damen und Herren von der AfD oder meine Dame und die Herren von der AfD, kommt zu spät und berücksichtigt weder die Freizeitfischerei noch die wirtschaftlichen Belange der Rohstoffgewinnung oder der Verklappung von Baggergut. Meine Fraktion ist bereits seit Anfang des vergangenen Jahres mit den Vertretern der CDU/CSUBundestagsfraktion, des Verbandes der Kutter- und Küstenfischerei, dem Landesanglerverband und dem Bundesministerium für Landwirtschaft und Ernährung aktiv geworden, um nachteilige Auswirkungen der Unterschutzstellung von Meeresschutzgebieten abzuwenden. Derzeit – das hat der Minister auch schon gesagt – hat die Bundesumweltministerin Änderungen an ihren Verordnungsentwürfen zugesagt, aber es liegen noch keine vor. Inwieweit diese Änderungen ausreichen, um die wirtschaftliche, touristische, aber auch fischereiliche Entwicklung an der Ostsee- und Nordseeküste zu sichern, bleibt noch sehr fraglich.

Meine Fraktion wird sich auch weiterhin auf allen Ebenen dafür einsetzen, dass die Ausweisung von Schutzgebieten innerhalb der AWZ nicht dazu führt, dass die wirtschaftliche Entwicklung der Küstenregionen unseres Landes gefährdet wird. Ihr Antrag, sehr geehrte Kollegen der AfD, trägt dazu allerdings nicht bei. Er kommt zu spät und greift ganz einfach zu kurz. Deshalb lehnen wir ihn ab. – Danke.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Dr. Weiß.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eigentlich könnte man es ganz kurz machen,

(Andreas Butzki, SPD: Genau.)

denn der Titel des Antrages lautet: „Kleine Küstenfischerei stärken – Stellnetzfischerei erhalten“. Er suggeriert damit, irgendjemand wollte die Stellnetzfischerei verbieten. Hingegen stellt der Antrag selbst nur auf die Stellnetzfischerei in den Ostseeschutzgebieten ab. Beim Deutschaufsatz bedeutet so etwas, Thema verfehlt,

(Beifall Andreas Butzki, SPD: Richtig.)

von der abwertenden Haltung gegenüber Schutzgebieten ganz zu schweigen.

(Zuruf von Dr. Mignon Schwenke, DIE LINKE)

Aber ich will mich hier nicht so einfach aus dem Staub machen. Die Anfangsbewertung der MeeresstrategieRahmenrichtlinie – ein bisschen kompliziert, 31 Buchstaben hat das Wort – lautet: „Die deutschen Meeresgebiete befinden sich in keinem guten ökologischen Zustand … Nord- und Ostsee sind stark … strapaziert. Fischfang, Bergbau, … Einträge durch die Flüsse, Schifffahrt … Müll belasten“ unsere „Meere“. Die empfindlichen Ökosysteme der Ostsee sind stark beschädigt. Das weltweit größte Brackwasser – das ist unsere Ostsee nun mal – ist eines der am stärksten verschmutzten Weltmeere. Die Altlasten der Weltkriege sind da noch nicht einmal erwähnt.

Laut EU-Richtlinie müssten Maßnahmen zur Gesundung der Ostsee umgehend umgesetzt werden. Gut, das ist der rechtliche Befund, aber es gibt auch eine ökologische Sicht. Es ist höchste Zeit, denn rund ein Drittel der heimischen Meerestier- und Pflanzenarten ist gefährdet, auch die Fischbestände – eine dramatische Bilanz. Mehr noch: Selbst in den ausgewiesenen Natura-2000-Schutzgebieten unseres Landes findet eine uneingeschränkte fischereiwirtschaftliche Nutzung statt, der Minister wies darauf hin.

(Andreas Butzki, SPD: Genau.)

Unsere Nationalparke sind da keine Ausnahme. Leider hat Mecklenburg-Vorpommern noch nicht all seine Hausaufgaben gemacht, wenn es um den Schutz der Meere geht. Ich verweise nur auf die Selbstverpflichtung Deutschlands zur Ausweisung der HELCOM-Meeresschutzgebiete. HELCOM ist die Helsinki-Kommission. Im Jahre 2010 einigten sich die HELCOM-Vertragsstaaten darauf, ein

ökosystembasiertes Fischereimanagement in der gesamten Ostsee einzusetzen, die Ostsee gar zu einem Modell für gutes Umweltmanagement zu machen. Es ist zwar richtig, dass HELCOM nur Empfehlungen aussprechen kann, Mecklenburg-Vorpommern ist aber meines Wissens nach das einzige deutsche Bundesland, das noch nicht eine HELCOM-Schutzgebietsausweisung gemeldet hat.

Warum? Wird hier – eine rhetorische Frage – etwa Naturschutz wirtschaftlichen Interessen geopfert? Wenn ja, dann würde sich der vorliegende Antrag gut in die Kette von Konflikten einpassen, denn seine elementare Forderung lautet doch, ich übersetze: Es darf keinerlei Einschränkung bei der wirtschaftlichen Nutzung der Meere geben, selbst nicht in Schutzgebieten. Als Argumente werden jahrhundertlange Traditionen beschworen und es wird der Untergang der Küstenfischerei als Ganzes angemerkt. Wir haben das vorhin ganz deutlich gehört.

Die andere Seite der Medaille beleuchtet die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage 18/8677 im Bundestag auf die Frage nach den Faktoren, die zur Gefährdung von Arten beitragen. Ich zitiere: „Die Fischerei, der Eintrag von Nährstoffen und organischem Material sowie Klimaänderungen beeinflussen signifikant den Zustand der marinen Ökosysteme“, wobei der Bestand der Fischer ausdrücklich nicht gefährdet werden soll, wenn es darum geht, Konsequenzen daraus abzuleiten. Unter Fischerei ist hier ganz konkret auch die Stellnetzfischerei in Schutzgebieten angesprochen.

Anders aber als im AfD-Antrag behauptet, will nicht einmal die Bundesregierung ein totales Verbot der Stellnetzfischerei. Ihre konkreten Absichten für die Meeresschutzgebiete beschrieb die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagskollegin Kirsten Tackmann, Fraktion DIE LINKE. Auf Bundestagsdrucksache 18/9199 heißt es, ich zitiere – und das ist vielleicht das, Herr Lenz, was Sie bisher vermisst haben, diese klare Aussage aus dem Ministerium –: „11 Prozent der Deutschen AWZ sollen ganzjährig für Stellnetze gesperrt werden, weitere 9 Prozent sollen über 8 Monate … gesperrt“ bleiben und nur „0,1 Prozent“ aller Flächen dieses Gebietes „sollen für jegliche Fischereitechniken gesperrt“ bleiben. Soweit der Bund. 80 Prozent der potenziellen Fanggebiete sollen in keiner Form eingeschränkt bleiben. Das klingt kaum nach einem Verbot der Stellnetzfischerei.

Und Mecklenburg-Vorpommern? Soweit mir bekannt ist, gibt es entlang unserer Küste rund 120 genehmigte Standorte der Stellnetzfischerei. Allerdings werden viele dieser Standorte gar nicht genutzt, einige nur zeitweilig im Jahr und andere Standorte sind nicht ertragreich. Da drängen sich doch Fragen auf:

Erstens. Warum verzichten Fischer nicht auf ertragsarme, wenig oder überhaupt nicht genutzte Standorte? Das wäre doch ein gutes Kompromissangebot.