Protocol of the Session on May 13, 2020

Im Rahmen der Beratungen der Textzahlen 168 bis 178 hat der Landesrechnungshof ausdrücklich kritisiert, dass nur noch die beiden kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte verpflichtend einen Gesamtabschluss aufstellen müssen. Dieser Mangel wird zudem nicht durch die Pflicht zur Aufstellung eines Beteiligungsberichtes ausgeglichen. Um diesen Transparenzverlust aber zumindest teilweise kompensieren zu können, hat der Landesrechnungshof angeregt, dass das Innenministerium Empfehlungen für den Inhalt des Beteiligungsberichtes machen sollte. Diese Anregung hat die Fraktion der AfD aufgegriffen und beantragt, das Innenministerium aufzufordern, zeitnah konkrete Regelungen und Handreichungen für die Kommunen zur Erstellung von Beteiligungsberichten zu erarbeiten. Diesen Entschließungsantrag hat der Finanzausschuss aber bei der Zustimmung der Fraktion der AfD und Gegenstimmen der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE mehrheitlich abgelehnt.

Im Rahmen der Beratungen der Textzahlen 336 bis 358 hat der Landesrechnungshof erklärt, dass im Landkreis Nordwestmecklenburg die Ingenieurbauwerke teils nicht dem Stand der Technik und teils sogar nicht geprüft und überwacht worden sind. Es wurden zwischen 2014 und 2017 von insgesamt 35 erforderlichen Bauwerksprüfungen 24 nicht durchgeführt. Die Fraktion DIE LINKE hat hierzu beantragt, die Landesregierung aufzufordern, dass sie darauf hinwirkt, dass die Landkreise die fachlichen und organisatorischen Voraussetzungen für die Bauwerksprüfungen und -erhaltungen schaffen und hierfür auch ausreichende Haushaltsmittel einstellen. Diesen Entschließungsantrag hat der Finanzausschuss allerdings bei Zustimmung der Fraktionen der AfD und DIE LINKE sowie Gegenstimmen der Fraktionen der SPD und CDU mehrheitlich ebenfalls abgelehnt.

Meine Damen und Herren Abgeordnete, im Ergebnis seiner Beratungen legt Ihnen der Finanzausschuss einen Entschließungstext vor und bittet Sie, den Kommunalfinanzbericht im Übrigen zur Kenntnis zu nehmen. Dieser Beschlussempfehlung hat der Ausschuss einstimmig zugestimmt. Vor diesem Hintergrund möchte ich Sie abschließend nunmehr noch um Ihr Votum zur vorliegenden Beschlussempfehlung bitten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.

Der Finanzausschuss empfiehlt in Ziffer I seiner Beschlussempfehlung, einer Entschließung zuzustimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer I der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses einstimmig angenommen.

In Ziffer II seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Finanzausschuss, die Unterrichtung durch den Landesrechnungshof auf Drucksache 7/4520 im Übrigen zur

Kenntnis zu nehmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer II der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses bei gleichem Stimmverhalten angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD und CDU: Digitalisierung in Verwaltung und Wirtschaft erleichtern – Schriftformerfordernis kritisch überprüfen und anpassen, Drucksache 7/4914.

Antrag der Fraktionen der SPD und CDU Digitalisierung in Verwaltung und Wirtschaft erleichtern – Schriftformerfordernis kritisch überprüfen und anpassen – Drucksache 7/4914 –

Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr da Cunha.

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nicht nur das E-Government im Allgemeinen, sondern auch die Covid-19-Pandemie hat uns noch einmal doppelt unterstreichen lassen, warum wir 2020 über die Fragen nachdenken müssen, wie weit wir Formvorschriften und damit das verbundene Schriftformerfordernis noch brauchen, warum sie zeitgemäß sind.

Wir sind uns einig, dass wir in der Verwaltung ebenso wie in anderen Lebensbereichen die Chancen der Digitalisierung klug nutzen müssen, um Bürokratiehürden abzubauen und zukunftsfähige Arbeitsweisen zu etablieren, die das Leben für uns alle, für Bürgerinnen und Bürger, für Unternehmerinnen, Unternehmer, für die Verwaltungen und viele andere einfacher und besser machen. Ich denke, wir sind uns einig, dass wir auch zukünftig Unterlagen haben werden, auf denen die händische Unterschrift tatsächlich notwendig ist. Ich will da zum Beispiel auf das Jawort verweisen. Und ehrlich, diesen Bereich werden wir auch zukünftig nicht digitalisieren.

(Franz-Robert Liskow, CDU: Was?!)

Und das ist auch gut so. Auch Angelegenheiten wie zum Beispiel ein Hauskauf,

(Zuruf von Peter Ritter, DIE LINKE)

also Vorgänge mit durchaus erheblicher Tragweite für das persönliche Leben, sind durchaus sinnvollerweise mit einem Schriftformerfordernis verbunden. Aber es ist nicht zielführend, wenn ich zum Beispiel für einen Dienstreiseantrag Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Homeoffice anreisen lasse, um eine Unterschrift in Papierform zu leisten

(Peter Ritter, DIE LINKE: Wer macht denn so was?!)

oder das Protokoll einer Videokonferenz zwingend ausdrucken lasse, damit es tatsächlich auch mit der Hand noch signiert wird, wenn es doch vielleicht auch digital qualifiziert unterzeichnet werden kann.

Wir haben durch die schweren Zeiten gelernt, dass es manchmal auch erfrischend ist, gar innovativer sein kann, die eingestaubten Arbeitsprozesse zu überdenken.

Wer hätte von Ihnen gedacht, dass wir so schnell neue Formate finden, die der Umsetzung unserer Arbeit gerecht werden? Wir dürfen aber dann nur nicht daran denken, dass wir den Arbeitsort variieren, sondern wir müssen ebenso den Schritt wagen, die Rahmenbedingungen dementsprechend anzupassen. Es muss klar und transparent geregelt sein, wann eine Unterschrift auf Papier geleistet werden muss und wann es auch geht, wann darauf verzichtet werden kann.

Die Frage, in welchen Bereichen konkret auf die handschriftliche Unterschrift verzichtet werden kann, wird in Bund und Land bereits bearbeitet. Da sind Dinge, die wir teilweise mit Änderungen des E-Government-Gesetzes angehen, aber auch die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes, die wir zwingend bearbeiten müssen. Da, wo die physische Unterschrift verzichtbar ist, soll aber kein rechtsfreier Raum entstehen. Eine Unterschrift soll ihre Wertigkeit als Unterschrift behalten, aber die Form der Unterschrift soll sich ändern. Sie soll zukünftig auch als qualifizierte elektronische Unterschrift geleistet werden können.

Wenn wir jetzt von der Landesregierung ein Digitalisierungserleichterungsgesetz einfordern, dann geschieht das vor allem aus dem einen Grund: Das Schriftformerfordernis findet sich in ganz vielen Gesetzen, findet sich in ganz vielen Verordnungen. Wir möchten mit diesem Digitalisierungserleichterungsgesetz im Endeffekt in einem Abwasch feststellen, dass überall dort, wo die Nutzung digitaler Signaturen möglich ist, diese auch tatsächlich genutzt werden können. Alternativ könnte man natürlich auch jedes Gesetz einzeln anfassen, jede Verordnung einzeln anpassen. Und ich fürchte, dass wir dann mit vielen anderen Themen, auch gerade, was rund um diese Pandemie passiert, deutlich schneller fertig sind, sei es der Impfstoff oder vieles andere. Dort, wo die Unterschrift auf dem Papier tatsächlich notwendig ist, kann es begründet auch so beibehalten werden. Überall sonst wollen wir die sichere digitale Signatur ermöglichen.

Wir sollten uns vor Augen führen, dass die Verwaltungsvereinfachung nicht nur für die Landesinstitute ein richtiger Schritt in die Zukunft ist, sondern dass davon alle Bürgerinnen und Bürger profitieren. Wir kennen die teilweise langen Wege im Land, die man dann auch sparen kann, die Kilometer, die man nicht fahren muss, wenn der Gang teilweise nur von einer einzelnen Unterschrift abhängt. Wir unterstützen damit die Verwaltung, Unternehmen und viele Bürgerinnen und Bürger hier im Land Mecklenburg-Vorpommern, denen wir eine Vereinfachung an die Hand geben. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 55 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.

Ums Wort gebeten hat für die Landesregierung der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Herr Pegel.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei diesem Punkt will ich mir zwei Minuten mehr erlauben, aber ich versuche es trotzdem, knapp zu machen. Ich schließe

mich an vielen Stellen oder durchgängig dem Kollegen Philipp da Cunha gerne an. In der Sache selbst bin ich dankbar für die Initiative, die dahintersteht. Wir würden gern die vorausschauende Änderung, die der Kollege Caffier im Verwaltungsverfahrensgesetz angestoßen hat, wo es nämlich Möglichkeiten gibt, sich eben nicht mit Hand geführter Unterschrift, sondern mit digitalen Signaturen in verschiedenen Verfahren gleichermaßen zu identifizieren und die damit in einen rechtsförmlichen Prozess einführen zu können, wir würden gerne dafür Sorge tragen, dass die Möglichkeit, die es theoretisch gibt, die bisher aber nur ganz selten praktisch aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz heraus in die Einzelgesetze transformiert worden ist, auch nutzbar zu machen.

Und ich würde Philipp da Cunha noch ausdrücklich zustimmen, dass die letzten Wochen vielleicht auch deutlich gezeigt haben, wie große Sprünge sein können. Es gäbe heute manche Situation, wo ich ganz dankbar wäre, wenn Menschen nicht einen Kugelschreiber anfassen müssten, um zu unterschreiben, und in mancher Amtsstube machen wir da mit den entsprechenden Desinfektionsfragen durchaus größeres Bohei drum herum.

Ein Beispiel, nicht aus dem landes-, sondern bundespolitischen Beritt, deswegen kann ich es ein bisschen freier erzählen: Ich bin als Minister bei einer Stiftung schon länger im Versprechen unterwegs gewesen, mit ihr eine Veranstaltung zu machen. Die hat die Stiftung dann klugerweise ins Netz verlegt, und hinterher haben sie mir gesagt, wir müssten uns jetzt aber trotzdem mal irgendwann irgendwo treffen, weil sie noch die Unterschrift bräuchten, genau wie von den anderen Teilnehmern. Das ist, fürchte ich, in diesen Richtlinien, die da zugrunde liegen, alles abgelegt und völlig richtig, und trotzdem war es so ein Moment, wo ich nun wieder dachte, ja, gar nicht so falsch, dass wir hier und da drüber nachdenken, ob wir es umsetzen.

Ein zweiter Punkt – im Übrigen in diesem Hohen Hause, glaube ich, zweimal Diskussionsgegenstand in den letzten zwölf Monaten gewesen – war die Frage, ob Gäste in Hotels und Pensionen tatsächlich handschriftlich auf einem Stück Papier unterschreiben müssen, wenn sie ihren Anmeldeschein hinterlegen, oder ob ein Hotelier auch die Chance hat zu sagen, können wir das nicht digital machen. Da waren die Hoteliers sogar bereit zu sagen, lasst uns doch ein digitales Pad nehmen, wo die mit einem digitalen Stift quasi eine Unterschrift hinterlegen, aber damit wir nicht Tausende von Meldescheinen aufbewahren müssen, im Übrigen immer mit Menschen direkt in Kontakt kommen müssen, Papier erzeugen müssen, was wir eigentlich gar nicht mehr brauchen, weil wir komplett digital die Anmeldung verwalten und auch intern unsere Abrechnung digital vornehmen, aber für euch stellen wir in Größenordnungen, vor allen Dingen in größeren Einrichtungen, Aktenordner in den Keller, nur, um die melderechtlichen Maßgaben zu erfüllen.

Da haben wir hier im Lande – dafür bin ich sehr dankbar – einen pragmatischen Weg gefunden. Am Ende ist auch das zum Teil, weil es ein Meldegesetz des Bundes gibt, was uns da Vorgaben macht, teilweise bundesrechtlich vorgegeben. Auf den Bund können wir keinen Einfluss nehmen, aber hier im Land gibts einen Sack voll Beispiele, wo es ginge. Und ich bin dankbar für die Idee dieses Digitalisierungserleichterungsgesetz aus SPD- und CDUFraktion, weil der umgekehrte Weg einer ist, der immer relativ beschwerlich ist.

Wenn Sie in jedes einzelne Gesetz hineingehen und den Kolleginnen und Kollegen in den Fachministerien – das gilt auch für meine eigenen Kolleginnen und Kollegen – sagen, geht mal eure Lieblingsgesetze, die ihr jeden Tag begleitet und umsetzt und zum Teil ja auch entwickelt und geschrieben habt, geht die mal durch, und überall da, wo ein handschriftliches Erfordernis ist, wo so etwas erforderlich ist, könnt ihr nicht einmal kritisch prüfen, ob es sein muss, und gebt mir mal an die Hand, wo man es alles ändern kann, dann ist die relativ große Gewähr dafür, dass man eine lange Liste kriegt, worum es eigentlich beinahe nirgendwo geht.

Und es gibt auch immer gute Gründe, warum irgendwie die Handschrift doch vorteilhafter ist, aber es ist ein unglaublich beschwerlicher Weg mit wenig Erfolgsaussicht, breitenwirksam zu werden. Und die Idee, die hier angetragen wird, da bin ich sehr dankbar für, zu sagen, man macht ein Gesetz, wo man sagt, künftig gilt – und da mag es drei, vier Ausnahmen geben, in Estland sind es immer die Heirat, die Scheidung und der Hauskauf, alles sehr existenzielle Vorgänge, wo es vielleicht doch auch gut ist, tatsächlich einmal zu sagen, jetzt musst du selber kommen und das machen,

(Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD)

das finde ich durchaus überzeugend, aber bei vielen anderen Sachverhalten, in der Landwirtschaft gibts im übrigen Riesenthemen bei den Anträgen, dass die sagen, wir wollen die gern digital stellen, und zwar von A bis Z –, wenn ich mir das alles anschaue, scheint es mir leichter zu sein, ein Gesetz zu haben, das sagt, alle Schriftformerfordernisse fallen nicht weg, sondern können alternativ, wenn dann ein Verwaltungsvorgang im Netz stattfindet, gerne auch entsprechend Paragraf 3a Verwaltungsverfahrensgesetz digital signiert werden. Und nur die Ministerien oder Kolleginnen und Kollegen, die sagen, und in meinem Gesetz geht das gar nicht, die müssen dann den Finger rühren und in ihrem Gesetz ausdrücklich regeln, hier gilt diese Digitalisierungserleichterung nicht.

Von daher herzlichen Dank für die Initiative! Ich glaube, dass dies es uns an vielen Stellen leichter macht, weil das, dies einzeln rauszubröckeln, ein enorm langwieriger Weg ist und an ganz vielen Stellen dann doch mehr Widerstand auslöst, als wir es uns momentan rein zeitlich beim Thema Digitalisierung leisten können. Wir würden da einfach gerne in großen Schritten vorankommen. Es würde das E-Government-Gesetz, was heute ja von Ihnen mit Erster Lesung ins Verfahren geschickt wurde, sinnvoll und nachdrücklich unterstützen. Deswegen herzlichen Dank!

Ich freue mich auch über die Punkte b und c, weil Sie sagen, guckt bitte auch bei den Anlagen, ob man wirklich immer Anlagen bringen muss. Und wir verstehen es dann gerne auch ein bisschen großzügiger. Man wird hier und da auch mal gucken müssen, muss ich eigentlich überhaupt noch eine Anlage mitbringen. Mein Lieblingsbeispiel ist immer die Anmeldung zur Schule. Dass ich meine Tochter an der rechten Hand habe, meinen Personalausweis mitbringe und eine Geburtsurkunde, um nachzuweisen, dass es das Geschöpf an meiner Seite wirklich gibt, beeindruckt mich jedes Mal wieder.

(Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE)

Dass diese Urkunde eigentlich in dem gleichen Rechtskörper, in der gleichen Körperschaft bereits vorliegt, ist auch unstreitig.

Ich habe diese Anekdote hier schon berichtet, dass ich in einer namhaften Stadt dieses Landes meine damals jüngere Tochter, also immer noch jüngere Tochter, aber damals zur Grundschule anmelden wollte, sie neben mir hatte und die Kollegin ganz fleißig die Anmeldung vornahm und meinte, och, ihre Tochter hat ja gar keinen Vater. Da habe ich gesagt, ich stehe hier doch. Da sagt sie, ja, weiß ich ja, habe ich ja auch gesehen, aber in einer – und das waren dann mehrere Datenbanken –, in der einen Datenbank war der Vater nicht hinterlegt. Sie hat das freundlicherweise dann kurz mitgemacht. So schnell kann man Vater werden.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD)

Aber das hat mir deutlich gezeigt, dass eigentlich diese Dokumente alle da sind, weil sie sagte, ja klar, sie kann ja im Standesamt sehen, dass es diese Tochter gibt.

Aber warum wir nicht bei digitalen Dokumenten auch künftig dafür Sorge tragen, dass die quasi verlinkt sind, warum nicht beim Wohngeld klar sein soll, dass die wenige Wochen vorher im Regelfall erstellte Geburtsurkunde, die ja künftig alle digital erfolgen müssten, einfach der Nachweis ist und ich die Eltern nicht nötige zu sagen, jetzt legt ihr bitte noch einmal die Urkunde auf den Scanner und schickt sie mir noch mal. Ich würde das gerne an der Stelle ein bisschen offensiver verstehen. Ich glaube, dass wir damit eine Menge Dinge leichter machen, schneller machen und umgekehrt diese 47 Datenbanken für ein Kind vermeiden, die dann auch die Fehleranfälligkeit haben, dass ich 46-mal als Vater eingetragen bin, aber unter 47 ist irgendwas vergessen worden.

Wir brauchen ein Stück weit den Mut zu einheitlichen Datenbanken, die auf die Dokumente zurückgreifen. Mit all dem wollen Sie uns hier helfen, Schub geben und sagen, macht das mal. Herzlichen Dank! Wir versuchen gerne, das zeitnah anzugehen. Ich wünsche eine erfolgreiche Debatte und bin im Übrigen weiterhin zweifelsfrei zweifacher Vater. Die Missverständnisse will ich gern ausräumen. – Herzlichen Dank!

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE)

Vielen Dank!

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Grimm.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Wie ist es denn mit Ihren Kindern, Herr Grimm? – Thomas Krüger, SPD: Das eine heißt Hänsel, das andere Gretel. – Peter Ritter, DIE LINKE: So, gut! – Vizepräsidentin Dr. Mignon Schwenke übernimmt den Vorsitz.)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sie wollen mit Ihrem Vorschlag die Digitalisierung voranbringen, und Sie wollen die mit der Hand geleistete Unterschrift im Verkehr mit den Behörden zunächst auf möglichst das reduzieren, was unvermeidlich ist. Das ist ein ehrenwertes Anliegen. Wir finden das auch gut und möchten das