Inklusion, Gleichstellung hin oder her, aber Gehörlosen, denen kann man helfen. Und eben, Herr Heydorn, vor allem mit Geld, dass sie sich nämlich die technische Apparatur leisten können, dass der Rauchwarnmelder nicht nur Töne von sich gibt, sondern optisch wahrnehmbare Blitze, und, und, und. Es gibt also eine ganze Menge Punkte, die wir beseitigen können.
Langer Rede kurzer Sinn, noch mal an die LINKEN: Sie wollen eine inklusive Gesellschaft, Sie wollen jedenfalls darüber reden, und zwar für alle. Aber da, wo Sie mal mit einer einfachen Zustimmung Inklusion – für einen bestimmten Bevölkerungskreis jedenfalls – verwirklichen können, da sträuben Sie sich. Das kann ich nicht verstehen.
Ich habe vernommen, Sie möchten gerne, dass wir im Sozialausschuss darüber reden. Das können wir gerne tun, wenn Sie meinen, wir müssen darüber noch ausführlich reden. Wir verschließen uns dem ja gar nicht. Aber das ist ein Antrag, den man beschließen und damit sofort Hilfe verwirklichen könnte.
Deswegen beantragen wir auch namentliche Abstimmung, sowohl bei der Frage der Überweisung als auch dann bei der Frage, falls die Überweisung abgelehnt würde, für den inhaltlichen Antrag. – Danke.
Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, möchte ich noch mal darauf hinweisen, dass ich schon zum letzten Tagesordnungspunkt gesagt habe, dass wir uns in der Debatte auf die sachliche Betrachtung der Beiträge beschränken sollten und sie nicht irgendwo mit Noten versehen oder – es sind in diesem Falle keine Noten gewesen – aber irgendwelche Bewertungen vollumfänglich hier vornehmen sollten,
Und ich weise nochmals – und zwar letztmals ohne Ordnungsmaßnahmen – darauf hin, dass meine Bemerkungen hier nicht zu kommentieren sind, auch nicht mit Gesten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Das ist ja auch ein Konzept: Wenn man keine Argumente hat, dann beschimpft man andere Leute und erklärt sie für inkompetent.
das zu verstehen, nur die AfD durchdringt die Dinge. Aber Sie geben ja hier ein beredtes Beispiel dafür ab, dass Sie die Dinge nicht sachlich durchdringen. Also dieser Spruch: „Geld hilft nicht immer, aber kein Geld in der Tasche hilft überhaupt nicht“, der geht da also völlig ins Leere.
Ich will noch mal bei dem Beispiel bleiben. Wenn ich Geld in Form von solchen Nachteilsausgleichen in Größenordnungen verteile und der Rollstuhlfahrer steht mit dem Rollstuhl vor der Treppe,
Wenn ich dieses Geld nehme und sehe zu, dass ich da einen Fahrstuhl anbaue oder sonstige Hilfsmittel, dann hilft ihm das weiter. Das heißt, ich habe die Barriere weggebracht. Und solche Barrieren gibt es auch für Gehörlose in Größenordnungen.
Und auch das Argument, dass ich nicht wüsste, dass es technische Hilfsmittel gibt, mit deren Hilfe sich Menschen artikulieren können, das geht natürlich voll am Thema vorbei. Aber versuchen Sie mal so ein Hilfsmittel für 100 Euro zu kriegen! Und außerdem gibt es Ansprüche,
Rechtsansprüche auf Ausstattung mit solchen Hilfsmitteln. Das ist doch eine ganz klare Geschichte. Dass das nicht durch die Pflegekasse finanziert wird, das spricht für sich selber. Aber natürlich haben Leute die Möglichkeit, wenn sie nicht dazu imstande sind, das aus eigenen Kräften und Mitteln finanzieren zu können, so was dann auch geliefert zu bekommen.
Nach wie vor legen Sie nicht dar, wie Sie zu diesen Ergebnissen kommen. Also hier 100 Euro, beim Landesblindengeld fällt es auseinander, Sie legen nicht dar, nach welchen Gesichtspunkten letztendlich diese Dinge bewältigt werden sollen, wie das Ganze administriert werden soll. Sie sagen, Sie leisten einen Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung, was auch nicht stimmt, denn wenn jemand einen Bedarf hat, der über diese 100 Euro hinausgeht, dann wird er natürlich die entsprechenden Behörden aufsuchen und sagen, ich habe hier zwar 100 Euro Nachteilsausgleich, aber das reicht
nicht aus, um letztendlich die Ansprüche, die ich habe, dann auch sicherstellen zu können. Und dann ist die Behörde in der Situation und wird eben einzelfallbezogen gucken müssen, was mache ich da für Leistungen möglich, dass derjenige dann auch seiner Situation entsprechend ausgestattet ist.
Und was Sie auch wieder unterlassen haben, Sie haben nicht einen Satz dazu gesagt, wo Sie letztendlich diese ganzen Gelder herholen wollen, die Sie sehr freizügig und mit wenig Konzept im Land dann verteilen wollen. Vielleicht, Sie haben sich ja gemeldet, vielleicht gehen Sie noch mal nach vorne und äußern sich dazu, woher das Geld dann kommen soll, und dann gucken wir mal weiter. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Aufgrund der Einlassung von Herrn Professor Dr. Weber sehe ich mich veranlasst, hier noch mal nach vorne zu gehen. Auch Herr Heydorn bezog sich auf unsere Position zu einer inklusiven Gesellschaft. Wenn Sie richtig zugehört hätten, dann hätten Sie auch verstanden, dass wir auch begründen, warum wir zu bestimmten Positionen kommen, und dann deutlich machen, wo ist sozusagen die Grundlage.
Damit war nicht verbunden – das wäre ja eine Anmaßung –, Ihnen ein solches Ansinnen abzusprechen. Das habe ich auch nicht getan. Für uns ist nur wichtig, immer auch deutlich zu machen, wo kommt das her, warum beschäftigt uns dieses Thema auf diese Art und Weise und warum plädieren wir letztendlich für ein solches Landesteilhabegeld. Und nicht, weil es also dann, ja, wer bietet mehr, nach einer gegriffenen Zahl. Wir haben sonst am Ende nur eine Debatte darüber, auf welchen Niveaus sich Auszahlungen dann letztendlich vollziehen.
Und das Einzige, was ich in Bezug auf dieses, sage ich mal, Bekenntnis zu einer inklusiven Gesellschaft und dem Erstrebenswerten daran gesagt habe, ist die Widersprüchlichkeit, die sich offenbart, wenn ich Sie höre, Herr Professor Dr. Weber. Und wir haben vorgeschlagen, haben uns das..., wir beschäftigen uns ja mit den Anträgen und sagen, wo ist die Substanz, wo ist etwas gerechtfertigt, wo kann man ansetzen.
Und wenn wir darüber reden im Ausschuss, müssen wir über das Gesamtpaket reden, natürlich, Herr Heydorn. Da reden wir nicht nur über Auszahlbeträge, über ein Landesteilhabegeld in welcher Höhe, sondern auch über Barrierefreiheit müssen wir reden, denn das ist in vielen Bereichen, im Gesundheitsbereich wie in anderen gesellschaftlichen Bereichen, ein ernstes Thema, und selbstverständlich sind dann viele einzelne Themenfelder berührt.
Warum wir aber darüber hinaus nicht nur über das große Ganze, sondern eben auch im Detail reden müssen, Sie schlagen 100 Euro vor und sagen, das wäre es.
Und Sie wissen ganz genau, wenn man Ungleiches gleich behandelt, schafft man Ungerechtigkeiten. Und allein bei Schwerhörigkeit gibt es vier Stufen, die unterschieden werden: geringe Schwerhörigkeit, mittel- und hochgradige Schwerhörigkeit sowie an Gehörlosigkeit grenzende Schwerhörigkeit. Damit verbunden sind unterschiedliche Mehrbedarfe. Und wenn wir über einen Mehrbedarfsausgleich reden, dann muss der natürlich definiert werden, worin besteht der.
Im Bereich der erblindeten Menschen ist das schon ziemlich weit vorangeschritten, dass man sagen kann, das sind Mehrbedarfe in Haushaltshilfen, in Unterstützungsleistungen und so weiter. Worin die sich hier finden, müssen wir erarbeiten. Möglicherweise kommen wir an den Punkt, dass wir sagen, die 100 Euro, zu denen Sie uns heute hier in die Pflicht nehmen wollen, wenn Sie sagen, das wäre jetzt von Übel, wenn wir Ihrem Antrag nicht zustimmen, vielleicht kommen wir zu der Erkenntnis, dass diese 100 Euro viel zu gering angesetzt sind.
Und im Übrigen, also, Herr de Jesus Fernandes, das Beispiel – es ist ja nachvollziehbar, dass Sie da um Ihre Position kämpfen, aber das Beispiel war wirklich schräg. Also hier geht es um Mehrbedarfsausgleiche, und wenn jemand das Portemonnaie verliert, was soll er mit dem nicht vorhandenen Geld sich dann kaufen an der Stelle?