Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe jetzt den Paragrafen 88 in einer sehr weiten Auslegung zugelassen. Es bezog sich zwar auf Äußerungen, aber es gab auch einen Vorblick. Ich bitte, wenn einer jetzt eine persönliche Erklärung nach Paragraf 88 abgibt, lediglich auf die Rückweisung der Äußerungen entsprechend abzustellen.
Ich rufe jetzt auf den Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE auf Drucksache 7/348. Er hat das Thema „Netzentgeltmodernisierungsgesetz im Bundesrat unterstützen“. Auf Wunsch der Antragsteller soll die Tagesordnung um diesen Antrag erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Ziffer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden.
Wird das Wort zur Begründung der Dringlichkeit gewünscht? – Wenn es denn darüber Klarheit gibt, dann bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Dringlichkeit ergibt sich daraus, dass in Kürze die Abstimmung zu diesen Fragen sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat erfolgt, und wir möchten mit Rückenwind des Parlaments unseren Vertretern im Bundesrat diesen Auftrag erteilen.
Wer der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Erweiterung der Tagesordnung mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und DIE LINKE, bei Ablehnung der Dringlichkeit durch die Fraktion der AfD zugestimmt worden.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, diesen Antrag anstelle des zurückgezogenen Antrages der Fraktion DIE LINKE unter Tagesordnungspunkt 8 zu beraten. Gibt es dazu Widerspruch? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann ist das so beschlossen.
Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 2: Beratung der Unterrichtung durch den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit – Zwölfter Tätigkeitsbericht gemäß Paragraf 33 Absatz 1 Landesdatenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern, Siebenter Tätigkeitsbericht gemäß Paragraf 38 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz, Fünfter Tätigkeitsbericht nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern, Berichtszeitraum: 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2015, Drucksache 6/5356(neu), sowie Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung – Stellungnahme der Landesregierung zum Zwölften Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern gemäß Paragraf 33 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes MecklenburgVorpommern, zum Fünften Tätigkeitsbericht nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern
und zum Siebenten Tätigkeitsbericht gemäß Paragraf 38 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes, Berichtszeitraum: 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2015, Drucksache 6/5916, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses, Drucksache 7/318.
Unterrichtung durch den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Zwölfter Tätigkeitsbericht gemäß § 33 Absatz 1 Landesdatenschutzgesetz Mecklenburg- Vorpommern (DSG M-V) Siebenter Tätigkeitsbericht gemäß § 38 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Fünfter Tätigkeitsbericht nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (IFG M-V) Berichtszeitraum: 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2015 – Drucksache 6/5356(neu) –
Unterrichtung durch die Landesregierung Stellungnahme der Landesregierung zum Zwölften Tätigkeitsbericht des Landes- beauftragten für den Datenschutz und Infor- mationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern gemäß § 33 Absatz 1 des Landesdatenschutz- gesetzes Mecklenburg-Vorpommern (DSG M-V), zum Fünften Tätigkeitsbericht nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg- Vorpommern (IFG M-V) und zum Siebenten Tätigkeitsbericht gemäß § 38 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Berichtszeitraum: 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2015 – Drucksache 6/5916 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ihnen liegen die Beschlussempfehlung und der Bericht des Petitionsausschusses zur Unterrichtung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit sowie die Stellungnahme der Landesregierung vor. Sollten Sie sich fragen, warum der Petitionsausschuss ausgerechnet diese Beschlussempfehlung und den Tätigkeitsbericht hier erörtert, so darf ich auf den Artikel 35 (1) unserer Verfassung verweisen, wonach der Petitionsausschuss die Beauftragten des Landes anhört und dies dann auch hier erörtert. Das betrifft zum Beispiel den Bürgerbeauftragten, der jährlich einmal berichtet und wozu wir Stellung beziehen, und den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit alle zwei Jahre.
Folgerichtig wurde die Unterlage mit der Amtlichen Mitteilung 7/3 am 14.11.2016 an den federführenden Ausschuss, den Petitionsausschuss, übergeben und auch an die mitberatenden Ausschüsse. Wir haben dann in unserem Petitionsausschuss zweimal zu diesen Berichten und dem Tätigkeitsbericht Stellung genommen und am 25.01.2017 hat der Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit persönlich mit zwei Mitarbeiterinnen im Petitionsausschuss zu dem Thema Stellung bezogen. Er hat uns insbesondere den Schwerpunkt erläutert, dass mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung, die ja im Mai 2016 verabschiedet wurde, neue und schwierige Aufgaben auf uns zukommen. Wir haben eine zweijährige Übergangsfrist bis zum 25.05.2018, unsere Verordnungen und Gesetze anzupassen, sodass wir dann die Rechtssicherheit haben. Es steht uns als Gesetzgeber also eine große Aufgabe ins Haus, sowohl der Landesregierung als auch den Behörden unseres Landes.
Der Beauftragte hat dann noch mal dargelegt, dass sich auch daraus für seine Behörde wesentliche Veränderungen ergeben werden. Während er in der Vergangenheit vorwiegend eher unterstützend und beratend tätig war, wird er zukünftig mehr kontrollierend, aber auch sanktionierend tätig werden, das heißt also, zum ersten Mal ist der Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in der Lage und verpflichtet worden, ordnungsrechtliche Sanktionen auszusprechen. Aber darüber hinaus hat er darauf hingewiesen, dass er sowohl im öffentlichen Bereich seinen Schwerpunkt sieht als auch im privaten
Sicher gibt es dann eine weitere Veränderung, nämlich nicht nur des Datenschutzes, sondern auch der Informationsfreiheit. Wenn in der Vergangenheit also immer noch in vielerlei Hinsicht die Amtsverschwiegenheit, das Amtsgeheimnis, im Vordergrund steht, werden zukünftig nunmehr die Bürger das Recht haben, Informationen von der Verwaltung einzufordern.
Im Zuge der Beratung informierte der Petitionsausschuss sich auch über die umfassenden Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sowohl im Land als auch insbesondere bei den Behörden. Im Ergebnis dieser Beratungen hat die Koalition eine Beschlussempfehlung erarbeitet und die Schwerpunkte hier noch mal hervorgehoben, nämlich die besondere Bedeutung des Grundrechts auf den Schutz personenbezogener Daten der Bürgerinnen und Bürger. Weiterhin wird mit der Entschließung auf die Dringlichkeit hingewiesen, das Landesrecht in Mecklenburg-Vorpommern zügig an das neue europäische Recht anzupassen und damit die Rechtsklarheit und Rechtssicherheit nicht zu gefährden.
Diese Entschließung wurde im Petitionsausschuss einstimmig angenommen. Ich bitte Sie, dieser Entschließung zuzustimmen. Zuvor jedoch möchte ich noch einmal dem Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern herzlich danken für die engagierte Arbeit, für die kollegiale Zusammenarbeit und die Akribie in seiner Arbeitstätigkeit. Ich denke, es war sicherlich aufgrund der Vielfalt des Datenschutzes nicht immer einfach, alle in den Behörden mitzunehmen. – Vielen Dank.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 30 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Ums Wort gebeten hat zunächst in Vertretung des Ministers für Inneres und Europa der Finanzminister Herr Brodkorb.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wie Sie gehört haben, habe ich heute die Ehre und teils auch Bürde, meinen Kollegen, den Innenminister Herrn Lorenz Caffier, zu vertreten, und ich bin amtlich autorisiert, Ihnen seine herzlichen Grüße zu übermitteln und Ihnen eine überaus produktive Sitzung zu wünschen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, namens des Innenministers danke ich dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Herrn Heinz Müller, für seinen Bericht. Die Stellungnahme der Landesregierung wurde vom damaligen Ministerium für Inneres
und Sport in das Kabinett eingebracht, verabschiedet und an die Präsidentin des Landtages übersandt. Sie greift insbesondere die Ziffern des Berichts auf, die der Landesbeauftragte mit Empfehlungen gegenüber der Landesregierung verbunden hat. Zusammenfassend ist anzumerken, in weiten Teilen besteht keinerlei inhaltlicher Dissens zwischen den Auffassungen des Landesbeauftragten und der Landesregierung. Die Landesregierung ist den Empfehlungen teilweise sogar bereits gefolgt.
Neben der Darstellung eines gegensätzlichen Standpunktes in wenigen Ausnahmefällen nutzte die Landesregierung die Möglichkeit, einen aktuelleren Sachstand mitzuteilen oder weitere Informationen zu geben. Für die Landesregierung bestand auch nicht bei jedem Thema des Tätigkeitsberichts die Notwendigkeit, Stellung zu nehmen. Wenn und soweit die Landesregierung auf eine Stellungnahme verzichtete, bedeutete dies jedoch nicht, dass sie sich den Wertungen und Auffassungen, die im Tätigkeitsbericht ihren Niederschlag finden, in jedem Fall anschließt. Gegensätzliche Standpunkte ergaben sich insbesondere bei drei Themen:
Erstens. Bei der Frage der Transparenzgesetzgebung sieht die Landesregierung nach wie vor erhebliche rechtliche und technische Probleme.
Zweitens. Auch bei der Bewertung des Eingriffscharakters des mittlerweile verabschiedeten Landesverfassungsschutzgesetzes sind wir nicht einer Meinung. Der Innenminister ist jedoch überzeugt, dass sich das Landesverfassungsschutzgesetz bewährt hat und einer rechtlichen Prüfung jederzeit standhalten wird.
Der dritte Punkt betraf eine vermeintliche Sicherheitslücke bei der Personenstandssoftware. Herr Caffier ist der Auffassung, dass die Landesregierung hier nachvollziehbar dargelegt habe, dass keine akute Gefahr besteht und dass es nach damaligem Kenntnisstand zu keinem Sicherheitsvorfall kam. Dennoch soll beim Sicherheitsmanagement nachgesteuert werden.
Wie auch bei früheren Tätigkeitsberichten verknüpft der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in seinem Tätigkeitsbericht den Bereich des öffentlichen und des nicht öffentlichen Datenschutzes. Die Landesregierung geht, wie auch bei ihren Stellungnahmen zu den vorhergehenden Tätigkeitsberichten, auf die den privaten Datenschutz betreffenden Beiträge nicht ein, da für den nicht öffentlichen Bereich keine kompetenzrechtliche Zuständigkeit von Landesbehörden besteht.
Abschließend möchte ich betonen, dass die ersten Monate des neuen Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit von einer sehr konstruktiven Arbeitsatmosphäre mit der Landesregierung geprägt sind. Für uns als Ministerinnen und Minister ist es sehr wichtig, nicht nur auf einen kompetenten, sondern auch auf einen an praktischen Lösungen orientierten Datenschutzbeauftragten als Gesprächspartner zurückgreifen zu können.
Lieber Heinz Müller, ich spreche auch im Namen meiner Kolleginnen und Kollegen, wenn ich sage, die Landesregierung freut sich auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Werte Bürger! Werte Präsidentin! Liebe Abgeordnete! Ich habe mich gewundert, dass es für diesen Punkt heute noch eine Aussprache geben soll, denn in den Ausschüssen wurde dieser Punkt ja schon komplett abgearbeitet und alle haben dem zugestimmt. Aber deswegen mache ich es jetzt auch kurz.
Der Schutz der Personendaten aller Bürger ist ein sehr hohes Recht. Das Landesrecht muss bis Mitte 2018 an das neue europäische Recht angepasst werden, aus meinen Augen mit einem vernünftigen Fahrplan und nicht zügig, da wir auch eine schlanke und nicht ausufernde Verwaltung wollen. Ich hoffe, alle Ministerien haben dort Umbesetzungen beziehungsweise Freistellungen vorgenommen, sodass wir mit den vorhandenen Beamten auskommen.
In dem Text, den wir beschließen sollen, hat mich nur ein Satz gewundert, Zitat: „Der Landtag … bekennt sich zu dem in Artikel 6“ und so weiter. Ich habe die Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hier bei mir.
Es ist eine Selbstverständlichkeit für mich, dass der Landtag sich zu dieser gesamten Verfassung bekennt und nicht nur …
Ich gebe jetzt diesen Hinweis und weise aber gleichzeitig darauf hin, dass ich bei zukünftigen Wiederholungen dann zu Ordnungsmaßnahmen greifen muss. Es ist jetzt nur ein Hinweis, aber der letzte, den ich gebe.
Das ist eine Selbstverständlichkeit, dass der Landtag sich zu der gesamten Verfassung bekennt, und das muss hier nicht immer extra ausgewiesen werden.