Das ist eine Selbstverständlichkeit, dass der Landtag sich zu der gesamten Verfassung bekennt, und das muss hier nicht immer extra ausgewiesen werden.
Der Spaß soll auch nicht zu kurz kommen, ja, das ist in Ordnung, aber die Debatte haben wir heute Morgen schon geführt.
Auch wenn die EU-Datenschutz-Grundverordnung im Berichtszeitraum noch nicht veröffentlicht war, bildet die Harmonisierung des Datenschutzrechtes in Europa einen Schwerpunkt der Unterrichtung durch den Landesbeauftragten. Mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung soll das Datenschutzniveau bei der Verarbeitung personenbezogener Daten EU-weit erhöht und das entsprechende Recht harmonisiert werden. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu einem europaweit einheitlichen Datenschutzrecht.
Das deutsche Datenschutzniveau bleibt gewahrt. Datenschutzrechtliche Grundsätze, wie etwa die Zweckbindung und die Datensicherheit, bleiben ebenso erhalten wie die Einwilligung als Voraussetzung für die rechtmäßige Datenverarbeitung. Die Betroffenenrechte werden gestärkt. Durch das Marktortprinzip wird sichergestellt, dass das europäische Recht für alle Datenverarbeiter gilt, die in der EU Dienstleistungen und Waren anbieten.
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung ist am 25.05.2016 in Kraft getreten und wird ab dem 25.05.2018 unmittelbar anwendbares Recht sein. Bund und Länder haben damit bis zum 24.05.2018 Zeit, ihre allgemeinen und bereits spezifischen Datenschutzvorschriften an die EUDatenschutz-Grundverordnung anzupassen. Dies hat auch im Koalitionsvertrag Niederschlag gefunden. In Ziffer 434 heißt es dazu, ich zitiere: „Das Landesrecht ist an die EU-Datenschutzgrundverordnung anzupassen. Die Koalitionspartner sind sich einig, dass EU- und Bundesvorgaben im Datenschutzrecht maximal 1 : 1 umgesetzt werden.“
Durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung wurde ein Wechsel von einer bislang durch die Mitgliedsstaaten umzusetzenden Datenschutzrichtlinie hin zu einer unmittelbar geltenden EU-Verordnung vollzogen. Dieser Systemwechsel wird die Verantwortlichen in dem zur Anpassung des Landesrechts zur Verfügung stehenden Zeitrahmen stark fordern. Auf den Gesetzgeber kommt damit ein erheblicher Umsetzungsbedarf zu. Das gesamte Datenschutzrecht von Bund und Ländern muss auf seine Vereinbarkeit mit der Datenschutz-Grundverordnung geprüft und gegebenenfalls bereinigt werden. Von welchen Öffnungsklauseln die deutschen Gesetzgeber in Bund und Ländern Gebrauch machen werden, hängt auch davon ab, ob es sich um zwingend umzusetzende Regelungen handelt oder nicht.
Zu den zwingend umzusetzenden Regeln gehört beispielsweise die Vorschrift zur Errichtung und näheren Ausgestaltung der Aufsichtsbehörden einschließlich des Rechtsschutzes gegen deren Entscheidungen. Zwingender Umsetzungsbedarf besteht darüber hinaus auch beim Rechtsschutz gegen die Verhängung von Geldbußen und bei der Regelung weitergehender Sanktionen sowie der Umsetzung des Medienprinzips.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bereits in der zweiten Sitzung im November des letzten Jahres hat sich der Innen- und Europaausschuss vom damaligen Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit über die Auswirkungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung berichten und vom Innenministerium den Arbeitsstand zu deren Umsetzung darlegen lassen. Die jeweiligen Datenschutzreferenten befassten sich bereits seit Anfang 2016 mit der Umsetzung. Dabei arbeiten auch die Fachebenen von Bund und Ländern eng zusammen.
Der Petitionsausschuss empfiehlt, einer Entschließung zuzustimmen, in der der Landtag es für geboten hält, das Landesrecht von Mecklenburg-Vorpommern zügig an das neue europäische Recht anzupassen, um Rechtsklarheit und Rechtssicherheit nicht zu gefährden. Dies ist zu begrüßen, denn wir stehen vor einer großen Herausforderung, die wir aber gemeinsam bewältigen werden.
Auch ich möchte mich an dieser Stelle beim Landesdatenschutzbeauftragten und seinen Mitarbeitern bedanken und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Einwohnerinnen und Einwohner des Landes Mecklenburg-Vorpommern!
aber der vorliegende Bericht stammt noch nicht aus der Feder von Herrn Müller, sondern aus der Feder seines Vorgängers Herrn Dankert. Deshalb...
An Herrn Müller gerichtet wünsche ich uns eine angenehme Zusammenarbeit bei den bevorstehenden Aufgaben, die hier schon umschrieben wurden.
Deshalb ist es auch kein Wunder, dass der Bericht des Petitionsausschusses die EU-Datenschutz-Grundverord
nung in den Mittelpunkt stellt. Das kann man nachlesen und es wird auch hier noch mal in der Berichterstattung des Vorsitzenden darauf verwiesen, dass nach einer zweijährigen Übergangsfrist die im Mai 2016 in Kraft getretene Verordnung am 25. Mai 2018 unmittelbar geltendes Recht in Mecklenburg-Vorpommern sein wird. Das Ministerium für Inneres und Europa, so heißt es im Bericht, gehe derzeit von 80 Normen aus, bei denen Änderungsbedarf bestehe.
So weit, so gut, liebe Kolleginnen und Kollegen. Aus den Debatten im Innen- und Europaausschuss, in den Fachausschüssen war aber zumindest für meine Fraktion zu erkennen, dass die Landesregierung dafür keinen Plan hat, weder inhaltlich noch personell. Vor allen Dingen die personelle Herausforderung in der Behörde des Landesdatenschutzbeauftragten sollte für uns eine gemeinsame Herausforderung sein, denn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesdatenschutzbeauftragten arbeiten fleißig rund um die Uhr, mit dem gegenwärtigen Personalbestand werden die Herausforderungen aber nicht zu leisten sein. Deshalb wird es für uns eine zwingende Aufgabe sein, im Zuge der Haushaltsberatungen spätestens zum nächsten Doppelhaushalt hier die entsprechenden Weichenstellungen vorzunehmen.
Weil das so ist, weil die Regierung nach unserer Auffassung keinen Plan hat, hatten wir im Innen- und Europaausschuss eine Beschlussempfehlung vorgelegt, die unter anderem die Landesregierung auffordern sollte, dem Landtag bis zum 31. Mai dieses Jahres einen Bericht zum Stand der Umsetzung der EU-DatenschutzGrundverordnung einschließlich der zu ändernden Landesgesetze und Verordnungen vorzulegen. Diese Beschlussempfehlung wurde von der Mehrheit des Ausschusses abgelehnt. Leider haben wir bis zum heutigen Tag außer den nebulösen 80 bis 100 Verordnungen, die geregelt werden müssen, noch keine Kenntnis, um welche es sich genau im Detail handelt.
Deshalb habe ich auch, um Klarheit zu erlangen, eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt, um in Erfahrung zu bringen, um welche Gesetze und Verordnungen es sich handelt, damit wir uns als Gesetzgeber langfristig darauf einstellen können, denn auch die Formulierung in der vorliegenden Entschließung, die da lautet: „Der Landtag … hält es für geboten, das Landesrecht in Mecklenburg-Vorpommern zügig an das neue europäische Recht anzupassen, um Rechtsklarheit und Rechtssicherheit nicht zu gefährden“, ist nebulös und hilft uns an der Stelle nicht weiter. Trotzdem werden wir dieser sehr weisen Formulierung und der Entschließung zustimmen.
Und schließlich und endlich, liebe Kolleginnen und Kollegen, hat der Kollege Dachner in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Petitionsausschusses auf die Rechtsgrundlagen hingewiesen, warum der Petitionsausschuss sich mit dem Bericht des Landesdatenschutzbeauftragten beschäftigt. Wir sollten trotzdem gemeinsam darüber nachdenken, ob der Petitionsausschuss die richtige Adresse für diese Berichterstattung ist oder ob es nicht andere Möglichkeiten im Parlament geben kann, sich intensiv mit dieser Frage zu beschäftigen. Das würde vielleicht auch die Belastung der Mitglieder im Petitionsausschuss ein Stück weit wegnehmen, denn sie haben, glaube ich, auch sonst ausreichend zu tun. Also lassen Sie uns darüber gemeinsam nachdenken.
Eine zweite Denkaufgabe möchte ich uns mit auf den Weg geben: Wir sollten uns dazu verständigen, welche Rolle der Datenschutzbeirat künftig spielen soll. Wir haben in der vergangenen Legislaturperiode im Landesdatenschutzbeirat gemeinsam geübt und nach meiner Auffassung hat der Landesdatenschutzbeirat seine Funktion nicht vollumfänglich erfüllen können, den Landesdatenschutzbeauftragten auch zu beraten, weil es schon schwierig ist, wenn Regierungsvertreter mit in einem solchen Beirat sitzen und die Vertreter der Opposition mit Beratungen oder Handreichungen gegenüber dem Landesdatenschutzbeauftragten schlechte Karten haben. Also lassen Sie uns über dieses Konstrukt gemeinsam nachdenken und uns gemeinsam den Herausforderungen der neuen EU-Grundverordnung stellen! – Herzlichen Dank.
In Ziffer I seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Petitionsausschuss, einer Entschließung zuzustimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer I der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses mit den Stimmen der SPD, CDU und DIE LINKE, bei Stimmenthaltung der Fraktion der AfD angenommen.
In Ziffer II seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Petitionsausschuss, die Unterrichtung durch den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit auf Drucksache 6/5356(neu) sowie die Unterrichtung durch die Landesregierung auf Drucksache 6/5916 verfahrensmäßig für erledigt zu erklären. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer II der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE – Aufklärung der NSU-Aktivitäten in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 7/291.
Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE Aufklärung der NSU-Aktivitäten in Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 7/291 –
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.