Protocol of the Session on March 8, 2017

Herr Ritter, nehmen Sie die Wahl an?

Ich nehme die Wahl an.

Herr Kröger, nehmen Sie die Wahl an?

Ja, ich nehme die Wahl an.

Im Namen des Hauses wünsche ich den neu gewählten Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission viel Erfolg bei Ihrer verantwortungsvollen Aufgabe und möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Konstituierung der Parlamentarischen Kontrollkommission im Anschluss an

die Sitzung – fünf Minuten später – im Raum 357 stattfinden wird.

Jetzt rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 13: Entsendung und Wahl von Mitgliedern in den Medienausschuss der Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern (MMV) für die sechste Amtszeit, hierzu Unterrichtung durch die Landesregierung, Drucksache 7/277.

Entsendung und Wahl von Mitgliedern in den Medienausschuss der Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern (MMV) für die sechste Amtszeit

Unterrichtung durch die Landesregierung – Drucksache 7/277 –

Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach Paragraf 52 Absatz 3 Rundfunkgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist für den Fall, dass sich die in Paragraf 52 Absatz 1 in den Ziffern 1 bis 11 aufgeführten zusammengefassten Organisationen nicht auf einen gemeinsamen Vertreter verständigen können, vorgesehen, dass aus den vorliegenden Vorschlägen der Landtag ein Mitglied für die entsprechende Gruppe der zusammengefassten Organisationen wählt.

Die Landesregierung hat auf Drucksache 7/277 mitgeteilt, dass sich von den elf vorschlagsberechtigten Organisationen nach Paragraf 52 Rundfunkgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern sechs Organisationen auf einen gemeinsamen Vertreter im Medienausschuss der Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern geeinigt hatten. Da fünf Organisationen sich nicht auf einen gemeinsamen Vertreter verständigen konnten, wählt der Landtag gemäß Paragraf 52 Absatz 3 Landesrundfunkgesetz einen Kandidaten für die entsprechenden Gruppen. Gewählt ist, wer in der jeweiligen Gruppe die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen konnte.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach Artikel 32 Absatz 4 der Verfassung des Landes MecklenburgVorpommern in Verbindung mit Paragraf 92 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung muss bei Wahlen geheime Abstimmung stattfinden. Sie erfolgt durch die Abgabe von Stimmzetteln.

Wir kommen zur Wahl.

Den für die geheime Abstimmung gültigen weißen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens von der Schriftführerin zu meiner Rechten. Der Stimmzettel enthält für die fünf Gruppen jeweils für jede Gruppe zwei Kandidaten entsprechend der Unterrichtung der Landesregierung auf Drucksache 7/277. Sie haben für jede Gruppe jeweils eine Stimme. Sollten Sie innerhalb der Gruppe mehrere Namen ankreuzen, ist Ihre Stimme für diese Gruppe ungültig. Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt des Stimmzettels in die Wahlkabine zu meiner Linken zu begeben. Der Stimmzettel ist in der Kabine anzukreuzen und so falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Bevor Sie den Stimmzettel in die Abstimmungsurne, die sich hier vor mir befindet, geben, bitte ich Sie, dem Schriftführer Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen

lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist.

Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich den Schriftführer, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist.

(Der Schriftführer überzeugt sich davon, dass die Abstimmungsurne leer ist.)

Ich eröffne die geheime Abstimmung zur Wahl der Mitglieder des Medienausschusses der Medienanstalt des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Ich bitte die Schriftführer, ihre vereinbarten Positionen einzunehmen, soweit das noch nicht geschehen ist, und den Schriftführer zu meiner Linken, die Namen der Abgeordneten aufzurufen.

(Die geheime Wahl wird durchgeführt.)

Haben alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? – Das ist offensichtlich der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für etwa fünf Minuten zur Auszählung der Stimmen. Die Sitzung ist unterbrochen.

Unterbrechung: 19.18 Uhr

__________

Wiederbeginn: 19.28 Uhr

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung und gebe das Ergebnis der geheimen Abstimmung zur Wahl der Mitglieder in den Medienausschuss der Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern bekannt.

Es wurden 64 Stimmen abgegeben, davon waren gültig für die Gruppe 4 61 Stimmen, für die Gruppe 5 60 Stimmen, für die Gruppe 7 61 Stimmen, für die Gruppe 8 59 Stimmen und für die Gruppe 11 61 Stimmen.

Nach Paragraf 90 unserer Geschäftsordnung in Verbindung mit Artikel 32 Absatz 1 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern beschließt der Landtag mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

In der Gruppe 4 entfielen auf Frau Marleen Janew 44 Stimmen, auf Herrn Holger Timm 18 Stimmen. Ich stelle fest, dass in der Gruppe 4 die Kandidatin Marleen Janew die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen konnte und somit vom Landtag aus der Gruppe 4 gewählt ist.

In der Gruppe 5 entfielen auf Herrn Jörg Velten 46 Stimmen, auf Frau Dana Bauers 6 Stimmen. Ich stelle fest, dass in der Gruppe 5 der Kandidat Jörg Velten die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen konnte und somit vom Landtag aus der Gruppe 5 gewählt ist.

In der Gruppe 7 entfielen auf Herrn Dr. Reinhard Dettmann 44 Stimmen, auf Frau Andrea Köster 10 Stimmen. Ich stelle fest, dass in der Gruppe 7 der Kandidat Dr. Reinhard Dettmann die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen konnte und somit vom Landtag aus der Gruppe 7 gewählt ist.

In der Gruppe 8 entfielen auf Frau Katrin Kauer 45 Stimmen, auf Herrn Manfred Poniatowski 6 Stimmen. Ich

stelle fest, dass in der Gruppe 8 die Kandidatin Frau Katrin Kauer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen konnte und somit vom Landtag aus der Gruppe 8 gewählt ist.

In der Gruppe 11 entfielen auf Herrn Torsten Haverland 52 Stimmen, auf Frau Katharina Bluhm 2 Stimmen. Ich stelle fest, dass in der Gruppe 11 der Kandidat Herr Torsten Haverland die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen konnte und somit vom Landtag aus der Gruppe 11 gewählt ist.

Damit sind die Wahlen abgeschlossen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind damit am Schluss der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages für Donnerstag, den 9. März 2017, 9.00 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen.

Ich erinnere noch mal an die Konstituierung der Parlamentarischen Kontrollkommission.