Meine sehr geehrten Damen und Herren, dass das ein wichtiges Thema ist und eine intensive Debatte fordert, glaube ich, ist unstrittig. Ich bitte jedoch, in den Wortbeiträgen – da meine ich jetzt alle Abgeordneten – von persönlichen „Anfeindungen“ (in Anführungsstichen) Abstand zu nehmen und ein Stück weit sich dann wieder auf die Sachlichkeit zu berufen. Damit meine ich alle auch vorangegangenen Redner, die gegebenenfalls solche Äußerungen getätigt haben.
Herr Professor Weber, über meine intellektuellen Möglichkeiten, da machen Sie sich mal keine Sorgen, das kriege ich noch hin.
Also Sie haben ja hier im Rahmen Ihrer Kurzintervention gestanden und haben in ein Mikrofon gesagt, na ja, also, das Thema „Bundesteilhabe/Menschen mit Behinderungen“, das ist wichtig, aber es gibt sozialpolitisch wichtigere Dinge. Das haben Sie gesagt. Und man muss ja kein Hermeneutiker sein, um das klar auszudeuten, mit dem Ergebnis, dass Ihnen Menschen mit Behinderungen, dass die für Sie nicht die Rolle spielen wie andere Bevölkerungsgruppen, wie Familien beispielweise oder wie Rentnerinnen und Rentner. Was anderes bedeutet das ja nicht. Wenn ich sage, also andere Sozialleistungen sind mir wichtiger als Leistungen für Menschen mit Behinderungen, dann bringe ich da eine Priorisierung rein.
Dann stehen Sie hier und sagen, wir legen ein unfertiges Gesetz vor. Das Gesetz ist fertig und das Gesetz ist auch verfassungskonform. Alles, was notwendig ist für ein derartiges Gesetz, ist letztendlich also eine klare Geschichte. Das haben wir aufgenommen.
Und wenn Sie sich hier hinstellen und sagen, also das Thema Populismus, das weisen Sie zurück – ich will Ihnen noch mal sagen, was ich populistisch finde. Populistisch finde ich, wenn wir hier eine Debatte führen, die sich ausschließlich um Konnexitätsfragen dreht – das macht sie ja, es geht also ausschließlich um die Frage, wie findet der Mehrbelastungsausgleich für die Kreise und kreisfreien Städte, wie findet der statt und in welcher Höhe muss der stattfinden –, das ist ja eine berechtigte Debatte, aber wenn sich dann Ihr Kollege hier hinstellt und sagt, wir begehen hier Untaten gegen die Menschen mit Behinderungen, das wäre völlig unverantwortlich, was wir täten, dann ist das populistisch, weil wir machen genau das Gegenteil. Wir haben deren Belange im Blick, wenn wir das Gesetz zum 01.01.2020 in Kraft setzen.
Natürlich haben Sie recht, dass Leistungen für die Menschen mit Behinderungen weitergehen, aber es gibt große Unsicherheiten. Und das BTHG einschließlich des Ausführungsgesetzes bringt ja gerade für diese Menschen eine Menge Verbesserungen, was zum Beispiel Vermögens- und Einkommenseinsatz angeht, was das einheitliche Hilfeplanverfahren angeht, das landesweit also kommen soll, und so weiter und so fort. Und ich sage Ihnen, für uns ist es so, dass wir das in den Vorder
Außerdem sind wir ja nicht im rechtsfreien Raum. Es ist ja nicht so, dass die Kommunen jetzt also quasi sich vor Verzweiflung aus dem Fenster stürzen müssen. Letztendlich, wenn man sich hier nicht einig wird, steht da auch der Rechtsweg offen und dann kann man letztendlich die Dinge auch durch Gerichte klären lassen.
Ja, schönen Dank, Herr Heydorn, dass Sie noch mal gesprochen haben. Das gibt mir die Möglichkeit, noch mal kurz zu intervenieren.
Aufgrund meiner ersten Kurzintervention sind Sie eingegangen auf die Regelungen der Konnexität, dass diese gleichzeitig getroffen werden müssen. Den zweiten Absatz oder den zweiten Satz der Landesverfassung sind Sie geschickt umgangen, wo es heißt, „so ist dafür ein entsprechender finanzieller Ausgleich zu schaffen“.
Mit Verabschiedung des Gesetzes, nämlich gleichzeitig! Und der entsprechende finanzielle Ausgleich – nicht umsonst stöhnen die Kommunen ja – ist eben nicht vorhanden, und Sie selbst haben das ja erkannt, dass der nicht vorhanden ist, indem Sie eine Entschließung einbringen, die sagen will, so, nun macht mal bis März!
Interessanterweise – interessanterweise! – hat auf meine Nachfrage im Innenausschuss das Innenministerium bestätigen müssen, dass es in dieser Verhandlung zur Konnexität, obwohl federführend, bei der Konnexität gar nicht einbezogen war. Das gehört dann noch zu diesem ganzen Schauspiel dazu, was Sie hier vollführen. Und das geht so nicht! Und wenn Sie uns nicht glauben, empfehle ich mal, Kontakt aufzunehmen zu Ihrem Parteifreund Constien, Landrat im Landkreis Rostock, und dort mal nachzulesen über die Belastungssituation und über
die finanziellen Auswirkungen dessen, was wir als Landesgesetzgeber tun. Dort müssen Ämter geschlossen werden, weil das Personal nicht mehr ausreicht, um alles das, was das Land den Kreisen überträgt, auch ordnungsgemäß abzuarbeiten. Das gehört zur Wahrheit dazu! Und wenn Sie sich hier hinstellen und sagen, wir haben die Interessen der Menschen mit Behinderungen im Blick, dann wird das mit diesem Gesetz eben nicht umgesetzt – ganz klare Feststellung auf der kommunalen Ebene.
Also, Herr Ritter, ich bin Ihnen dankbar, dass Sie quasi den Bereich der Verfassung noch mal hier vorgetragen haben. Natürlich bin ich darauf eingegangen. Also wir sind der Meinung, dass wir einen entsprechenden Mehrbelastungsausgleich mit dem, was da drinsteht, also dass wir den gewährleisten. Das ist unsere Überzeugung.
Und wenn Sie sich noch mal die Zahlen vor Augen führen, die ich vorgetragen habe, Sie haben jetzt im Bereich der Eingliederungshilfe im Landkreis Vorpommern-Rügen ein Verhältnis von Bearbeiter zu Fallzahlen von 1 : 240. 1 : 240! Das reduzieren wir jetzt um die Hälfte, auf 1 : 120. Natürlich ist dieses Hilfeplanverfahren, was jetzt eingeführt wird, komplizierter, wobei, auch da haben wir in Mecklenburg-Vorpommern die Situation, dass wohl einige Sozialhilfeträger dieses Hilfeplanverfahren schon realisieren, andere machen es nicht. Da muss man doch klar zu dem Ergebnis kommen, dass das, was jetzt gemacht wird, nämlich, dass man sagt, wir erkennen hier ein Verhältnis an von 1 : 120, eine richtig deutliche Verbesserung ist, wenn man auf der einen Seite sieht, dass die gesamte Eingliederungshilfe heute in dem Verhältnis von einem Bearbeiter zu 240 Fällen läuft.
Ob das jetzt eine Punktlandung ist, die wir machen, das weiß ich nicht, das weiß keiner. Und wenn man sich anguckt, wie die Situation – ich habe das vorgetragen – in der Bundesrepublik ist, dann haben Sie in Berlin 1 : 75, Sie haben in Niedersachsen 1 : 150 und das Land Sachsen-Anhalt hat über den Daumen 2 Millionen Einwohner, also ein paar Hunderttausend Einwohner mehr als Mecklenburg-Vorpommern, die geben 1,17 Millionen Euro als Mehrbelastungsausgleich auf die kommunale Ebene weiter.
Und noch mal, also was wir wollen, ist, dass es eine Verständigung gibt. Ich habe das auch in meinem Redebeitrag gesagt. Wir möchten, dass es zu einer Verständigung kommt, also zwischen Kommunen und Land, auf eine einheitliche Auffassung zum Thema Konnexitätskosten. Und wir sind aber auf der anderen Seite der Auffassung, dass man dieses Gesetz jetzt vorantreiben muss, dass es rechtzeitig zum 01.01.2020 in Kraft treten kann. – Danke.
Herr Abgeordneter Heydorn, zwischenzeitlich gibt es eine zweite Kurzintervention zu Ihrem Redebeitrag, und zwar von der Fraktion der AfD Professor Dr. Weber.
Herr Heydorn, wenn Sie sagen, der Finanzierungsschlüssel 1 : 120, den halten Sie für angemessen, dann möchte ich nur daran erinnern, dass wir das am dünnsten besiedelte Flächenland sind und dass es hier um individuelle Erfragungen von teilhabeberechtigenden Leistungsinhalten geht, wo diejenigen, die die Befragungen durchführen, sehr oft zu den Betroffenen hinfahren müssen, wo entweder Sprachschwierigkeiten bestehen können, wo vielleicht sogar ein Gebärdensprachdolmetscher notwendig ist und, und, und. Und da wollen Sie uns erklären, dass genau in diesem dünnbesiedelten Flächenland 1 : 120 der richtige Schlüssel ist, wenn woanders 1 : 75 oder sogar noch weniger an Fallzahlen aufgewandt werden?! Da hätte ich doch ganz gerne eine Erklärung dafür.
Also ich würde ein bisschen ausholen. Als der Bund das BTHG, also das Bundesteilhabegesetz, auf den Weg gebracht hat, hat er anhand von bestimmten Faktoren auch sich angesehen, wie hoch die Mehrbelastung in den einzelnen Bundesländern sein wird. Maßgeblich für diese Beurteilung des Bundes waren Fallzahlen. Und der Bund kam bei seinen Betrachtungen zu dem Ergebnis, das kann man auch nachlesen, dass der Mehrbelastungsfaktor beim Thema also durch eine entsprechende Mehrbelastung bei uns steigen würde – wenn ich das richtig im Kopf habe, um 22 Stellen, 22 Stellen Mehrbelastung im Bereich Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes. Wir finanzieren jetzt...
Und natürlich haben Sie recht, dass das Thema Dünnbesiedelung eine Rolle spielt. Aber Sie haben auf der anderen Seite auch eine Situation, dass Sie am Anfang, also wenn Sie anfangen, dieses Teilhabeplanverfahren umzusetzen, dass Sie da sicherlich intensiv zu tun haben, aber im Folgenden werden die Belastungen, die daraus resultierenden – wenn Sie es einmal gemacht haben, geht es ja nur noch um Anpassung solcher Dinge –, die werden also deutlich geringer.