Protocol of the Session on December 12, 2019

Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Minister! Ende September hat die Landesregierung mitgeteilt, dass man sich auf einen Gesetzentwurf geeinigt habe zur Einführung von Karenzzeiten für Ministerinnen und Minister und dass es jetzt noch einen Abstimmungsprozess gäbe. Mich würde interessieren, wann der Gesetzentwurf den Landtag erreicht.

Der Gesetzentwurf nach Vorstellung der Staatskanzlei – da ich ja auch nicht der Wunschkandidat jetzt bin zur Beantwortung der Frage, sondern das nur im Auftrage der Ministerpräsidentin übernehme – ist vorgesehen für den März kommenden Jahres, das hat die Anhörung ergeben entsprechend jetzt, und die Einwendungen oder die Hinweise werden derzeit eingearbeitet, sodass wir die dementsprechende Kabinettsbefassung dann vornehmen können. Und geplant ist, den Gesetzentwurf für die Märzsitzung dem Landtag zuzuleiten.

Eine Zusatzfrage, da Sie ja immer mein Wunschgesprächspartner sind, Herr Innenminister: Als meine Fraktion einen ähnlichen Gesetzentwurf eingebracht hat, der sich nur unwesentlich von den Vorstellungen der Landesregierung unterscheidet, haben vor allen Dingen Sie davon gesprochen, es würde sich um ein Berufsverbot handeln. Deswegen meine Frage: Ist es bei dem Gesetzentwurf der Landesregierung auch ein Berufsverbot oder hat sich die Einstellung da geändert?

Berufsverbot, insofern ähnelt der Gesetzantrag nicht Ihrem, denn die Karenzzeit wird ja auf zwölf Monate minimiert, und es soll nach den Vorstellungen eine unabhängige Kommission geben, die mit drei Personen besetzt ist, die dementsprechend einschätzt, ob eine Jahresfrist eingehalten werden muss oder nicht. Insofern sehen wir mal, was am Ende rauskommt bei den Beratungen. Sie wissen, es gibt zu den Themen unterschiedliche Auffassungen. Ich habe auch zu anderen Themen unterschiedliche Auffassungen und trotzdem gibt es zum Schluss eine Mehrheit. Die hat man zu akzeptieren und dann wird das auch dementsprechend umgesetzt. Insofern, auf Ihre Frage, ich habe zu der Frage eine andere Einschätzung, aber es wird eine parlamentarische Entscheidung geben und die wird der Innenminister genauso respektieren, wie das die anderen Kolleginnen und Kollegen tun.

Das beruhigt mich.

Vielen Dank, Herr Minister.

Ich rufe nun auf den Geschäftsbereich des Ministers für Inneres und Europa, und, Herr Caffier, jetzt scheinen Sie der Wunschgesprächspartner zu sein.

Ich bitte nun den Abgeordneten Horst Förster, Fraktion der AfD – er beabsichtigt, zu dem von ihm eingereichten Thema Nummer 4 zwei Fragen zu stellen –, die erste Frage zum Thema Nummer 4 zu stellen.

Frau Präsidentin! Herr Minister! Wie ist der Pakt für den Rechtsstaat im Haushaltsentwurf für 2020 umgesetzt und was ist noch 2019 veranlasst worden?

Da ich davon ausgehe, dass Sie den Pakt für den Rechtsstaat des Landes meinen, denn an und für sich ist der Pakt für den Rechtsstaat eine Entscheidung gewesen, die von der Großen Koalition im Bund getroffen worden ist, auf deren Grundlage wir dann hier zusätzliche Entscheidungen getroffen haben, das sind die 150 neuen Planstellen A10 und die Stellenänderungen. Die entsprechenden Hebungen wurden auf der Grundlage des geänderten Haushaltsgesetzes rückwirkend zum 1. Januar 2019 durch das Finanzministerium ausgebracht. Die Erhöhung der Zulagen wurde auf eine rechtliche Grundlage gestellt und entsprechend auch rückwirkend zum 1. des Jahres umgesetzt oder zur Auszahlung gebracht.

Zur Erhöhung der Einstellungen in den Vorbereitungsdienst: Das Ministerium hat für 2019 auf Antrag zusätzliche Planstellen für den Vorbereitungsdienst an der Fachhochschule mit dem Ziel der baldigen Besetzung der neuen 150 Planstellen mit Polizeivollzugskräften ausgebracht, sodass wir hier auch die finanziellen Voraussetzungen absichern können. Im Einzelnen ist das die Erhöhung der Wechselschichtzulage, das ist die Erhöhung der Zulage für Spezialeinheiten, die Schaffung einer kleinen Zulage für Spezialkräfte der BFE, das ist die Verstetigung einer permanenten Zulage für operative Kräfte, die Schaffung der Zulage für Diensthundeführung, die Schaffung der Zulage zur Belastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich mit dem grässlichen Thema Kinderpornografie auseinandersetzen müssen. Die entsprechenden Änderungen bei den Stellen sind auch eingebracht worden.

Also insofern sind wir, was die Vereinbarung betrifft, dementsprechend auch haushaltstechnisch so aufgestellt, dass wir die entsprechenden Umsetzungen, wie der Vereinbarung, Festlegung inklusive der Ausbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, in den nächsten Jahren realisieren können, sofern wir dann auch genügend Bewerberinnen und Bewerber und die notwendigen Voraussetzungen dafür haben.

Vielen Dank, Herr Minister.

Ich bitte nun Herrn Förster, die zweite Frage...

Die ist damit schon mit beantwortet.

Wunderbar.

Herr Förster, trotzdem haben Sie noch eine Frage.

Sie dürfen dann bitte die Frage zum Thema Nummer 5 stellen.

Und die lautet so: Wo sind im gestern beschlossenen Doppelhaushalt der Landesregierung

die Mittel der vom Bund verlängerten Integrationspauschale eingestellt worden?

Das ist insofern eine Frage, wenn es heißt, wenn es eingangs hieß, ist es die berechtigte Frage oder der berechtigte Minister. Für die Gesamtkosten Integration des Landes ist das Finanzministerium zuständig, nichtsdestotrotz will ich Ihnen gern eine Auskunft dazu geben.

Wir haben die Zuständigkeit vom Finanzministerium. Der Bund beteiligt sich 2020 mit 29,5 Millionen Euro und im Jahr 2021 mit 25,5 Millionen Euro. Die sind insofern mit eingestellt, weil die Mittel für Integration werden sich im Jahr 2020 und 2021 deutlich reduzieren. So stehen von den Mitteln des Bundes in Höhe von 29 Millionen dem Land insgesamt Zuweisungen über 13,2 Millionen Euro als Pauschale für flüchtlingsbezogene Zwecke zur Verfügung. Davon entfallen entsprechend der bisherigen prozentualen Verteilung nur noch 3,44 Millionen Euro auf die Kommunen. Im Jahr 2021 sind es dann 2,4 Millionen Euro.

Es ist angedacht, die bisherige Regelung entsprechend der bisherigen prozentualen Verteilung im Jahr 2020 und 2021 fortzusetzen. Der Gesetzentwurf zur Neufassung des FAG und der damit verbundenen Änderung weiterer Gesetze enthält dazu im Paragrafen 8 Satz 3 eine Verordnungsermächtigung für unser Haus, sodass der Entwurf der Verordnung Anfang des nächsten Jahres seitens des Referates erstellt wird und dann in die Anhörung geht.

Danke schön.

Vielen Dank, Herr Minister.

Ich bitte jetzt den Abgeordneten Nikolaus Kramer, Fraktion der AfD, die Frage zum Thema Nummer 6 zu stellen.

Schönen guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Innenminister! Aus welchen Gründen verzichtet die Landesregierung auf eine die Kommunen vergleichende Gesamtübersicht der Auswirkungen des neuen Finanzausgleichsgesetzes?

Wir verzichten nicht auf eine Gesamtübersicht. Die Übersichten sind den Ausschüssen zugegangen, die jeweiligen Übersichten über das jeweilige Ergebnis. Wenn man die Zettel nebeneinanderhält oder diejenigen, dann haben Sie eine Gesamtübersicht. Dazu werden Sie auch als Abgeordneter in der Lage sein,

(Heiterkeit bei Peter Ritter, DIE LINKE: Die einen sagen so und die anderen sagen so.)

mit den dementsprechenden Vordrucken und mit den dementsprechenden Unterlagen zu vergleichen. Also insofern ist die Vergleichbarkeit auch der vorausgegangenen Zahlen – wir haben ja mehrere Zahlenreihen in dem letzten Dreivierteljahr zur Verfügung gestellt – gegeben.

Gestatten Sie eine Nachfrage? interjection: (Zustimmung)

Vielen Dank.

Da haben Sie natürlich völlig recht, aber bis 2017 war es ja so, dass es eine Gesamtübersicht gegeben hat, ohne dass man die einzelnen Kommunen einzeln aufruft und dann miteinander vergleichen kann, sondern es war eine

Gesamtübersicht, wo man mit einem Blick das vergleichen konnte. Warum gibt es das jetzt nicht mehr?

Weil wir das System gewechselt haben mit dem neuen FAG und es damit ein Vergleich von Äpfeln und Birnen wäre, wenn wir mit dem FAG, das auf der Grundlage des 3-Säulen-Modells erstellt worden ist, jetzt eine Vergleichbarkeit machen mit dem neuen FAG, eine 2-Ebenen-Frage. Deswegen wird das sicherlich eine Frage sein, wenn das 2-EbenenModell sich fortsetzt, ob man dies zur Grundlage nimmt, um dann wieder Vergleichbarkeiten herzustellen. Aber derzeit macht das auch wenig Sinn, wenn man zwei ganz unterschiedliche Systeme miteinander vergleicht. Ich glaube, das wäre für alle auch nicht hilfreich, weil das mehr Fragen als Antworten aufwirft.

Vielen Dank, Herr Minister.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Justizministerin. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Professor Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD, die Frage zum Thema Nummer 7 zu stellen.

Liebe Landsleute! Wertes Präsidium! Frau Minister! Wir haben erfahren dürfen, dass in den Haftanstalten durchgängig geplant ist, mit Handyblockern das unzulässige Telefonieren zu unterbinden. In den letzten drei Jahren sind über 600 Handys, die illegal in die Haftanstalten gelangt sind, eingezogen worden.

Die erste Frage: Seit Oktober 2017 gibt es dieses Pilotprojekt in der Haftanstalt Waldeck. Wie sind da Ihre Erfahrungsberichte?

Schönen guten Morgen! Sehr geehrte Frau Präsidentin!

Sehr geehrter Herr Professor Weber, es ist in der Tat so, seit Ende 2017 gibt es einen Regelbetrieb einer Blockierungsanlage in der Justizvollzugsanstalt in Waldeck. Die haben wir evaluiert im Sommer 2019 mit dem Ziel zu prüfen, inwieweit eine Ausweitung genau dieser Mobilfunkanlage auf alle anderen Anstalten, also auf die drei weiteren Anstalten, geboten ist. Unser Erkenntnisgewinn ist so, dass wir zunächst mal davon ausgehen können, dass 90 Prozent der Telefonate tatsächlich blockiert werden können, was ein gutes Zeichen ist und was also für die Funktionsfähigkeit dieser Anlage spricht.

Nichtsdestotrotz prüfen wir derzeit, ob diese Anlage noch verbessert werden muss, weil wir natürlich sehen, dass wir uns auch den technischen Herausforderungen der Zeit stellen müssen, das heißt, die Sendeleistung und die Frequenzleistung der Mobilfunkanbieter ist stärker geworden, sodass wir eigentlich derzeit eine andere Diskussion führen, nämlich zu der Frage, so unter dem Motto, ob wir weitere Module für diese derzeit bestehende Anlage in der JVA Waldeck zunächst präferieren und dann ein Ausrollen auf die anderen drei Anstalten planen.

Nachfrage: Welche Kosten würden entstehen, wenn das auch für die anderen Haftanstalten ausgedehnt würde, und welcher Zeitplan schwebt Ihnen da vor?

Zunächst mal zu den Kosten: Also derzeit hat die Anlage, die wir in Waldeck installiert haben, 800.100 Euro gekostet, und es ist jetzt so,

dass wir im Haushalt für 2019 weitere 800.000 Euro zur Verfügung stehen hatten, um ein Ausrollen nach Stralsund zunächst mal zu fokussieren. Wir werden jetzt allerdings diese Gelder umwidmen, um zunächst erst mal Waldeck weiter auszubauen. Der Zeitplan ist so, dass wir das im nächsten Jahr natürlich für Waldeck in Angriff nehmen.

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Finanzministers. Hierzu bitte ich die Abgeordnete Jeannine Rösler, Fraktion DIE LINKE, die Frage zum Thema Nummer 8 zu stellen.

Schönen guten Morgen, Herr Minister! Die Abberufung des Aufsichtsratsvorsitzenden Hans-Thomas Sönnichsen, die Nichtverlängerung der Verträge der beiden Geschäftsführer Beate Ibiß und Norbert Jacobsen sowie Äußerungen bezüglich Herkunft und Zusammensetzung des angenommenen Mülls sowie zur Deponieführung bieten Anlass zu Spekulationen. Meine Frage: Welche neuen Erkenntnisse sind Grundlage für das aktuelle Handeln der Regierung einschließlich Personalwechsel? Und was wird unternommen, um entstandene Verunsicherungen auf allen Seiten zu beenden?

Sehr verehrte Frau Präsidentin!

Frau Rösler, die erste Frage wäre, wie viele Fragen waren das, aber ich werde sie selbstverständlich versuchen zu beantworten.