Protocol of the Session on December 12, 2019

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Ich möchte noch mal kurz also auf unseren Änderungsantrag eingehen. Auf der einen Seite in dem Absatz 1 legen wir noch mal Geld obendrauf, das heißt also, zum

Mehrbedarfsausgleich soll es noch mal Geld dazugeben. Wir sind jetzt bei 4.228.000 Euro. Und in Absatz 2 gehen wir noch mal ein auf die Verteilungsfragen, also wie dieses Geld verteilt werden soll, und da soll in größerem Umfang der Aufwand, der vor Ort tatsächlich vorhanden ist, dabei berücksichtigt werden.

Und eins will ich an dieser Stelle auch noch mal sagen: Den Antrag der LINKEN lehnen wir ab. Ja?

Und eins,

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Warum?)

auch ganz klar,

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Warum?)

wir als …

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Warum?)

Das kann ich Ihnen sagen. Also diese 10 Millionen sehe ich nicht. Die sind genauso aus der Luft gegriffen wie also vieles von dem mehr. Und eins können wir als SPDFraktion auch nur dem Sozialministerium empfehlen, es auf keinen Fall zu einer Spitzabrechnung kommen zu lassen, denn mit Spitzabrechnungen werden Geschäfte dann zulasten des Landes gemacht. Die dürften Sie als Landespolitiker eigentlich nicht wollen wollen. Da sollten Sie sich also jetzt, wenn Sie noch mal nach vorne gehen, vielleicht auch von verabschieden,

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Sie unterstellen den Kommunen, dass sie bescheißen?!)

weil sachgerecht ist das in keinem Fall, weil die Konnexitätskosten, die sollen Mehrbelastungen ausgleichen und nicht über das Thema Spitzabrechnung dazu führen, dass letztendlich die gesamten Kosten da irgendwie im Landeshaushalt sich irgendwann wiederfinden. Das kann nicht unsere Intention an der Stelle sein.

Ich denke, jetzt habe ich das, was ich vortragen wollte, auch gesagt, und ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Vielen Dank, Herr Heydorn.

Mir liegen zwei Kurzinterventionen vor. Die erste Kurzintervention erfolgt durch Herrn Ritter, die zweite durch Herrn Förster.

Frau Präsidentin!

Lieber Kollege Heydorn, Sie haben von einer sachgerechten Entscheidung gesprochen, die die Koalitionsfraktionen und die Landesregierung hier vorlegen. Ich will an dieser Stelle dann noch mal fürs Protokoll deutlich zitieren Artikel 72 Absatz 3 der Verfassung unseres Landes. Im Übrigen, vor wenigen Tagen, als wir den 25. Geburtstag unserer Landesverfassung gefeiert haben, wurde die Einführung der Konnexität als leuchtendes Beispiel genannt.

Es heißt in der Verfassung: „Die Gemeinden und Kreise können durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes

durch Rechtsverordnung zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben verpflichtet werden, wenn dabei gleichzeitig Bestimmungen über die Deckung der Kosten getroffen werden. Führt die Erfüllung dieser Aufgaben zu einer Mehrbelastung der Gemeinden und“ Kommunen, „so ist dafür ein entsprechender finanzieller Ausgleich zu schaffen.“

Die Verfassung sagt also, gleichzeitig mit Verabschiedung des Gesetzes der entsprechende finanzielle Ausgleich, und nicht erst per Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen – im März, schauen wir mal. Die Verfassung sagt hier „gleichzeitig“, und das, was Sie hier machen, ist damit ein klarer Bruch unserer Landesverfassung.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD und Jacqueline Bernhardt, DIE LINKE)

Herr Heydorn, möchten Sie …

Also, Herr Ritter, es ist schön, dass Sie …

Herr Heydorn, einen Moment bitte! Möchten Sie erwidern? – Offensichtlich ja.

Ja, gerne.

Herr Ritter, es ist sehr schön, dass Sie das noch mal vortragen. Und jetzt subsumieren wir doch mal, was Sie hier vorgetragen haben. In unserer Verfassung steht, gleichzeitig muss eine Entscheidung über einen Mehrbelastungsausgleich getroffen werden. Das machen wir doch. Wir haben hier in dem entsprechenden Paragrafen den Absatz 1, da steht jetzt drin – wenn der so jetzt angenommen wird heute –: „Das Land gewährt den Eingliederungshilfeträgern ab dem Jahr 2020 pauschal einen Mehrbelastungsausgleich in Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Höhe von 4.228.000 Euro.“ Damit ist meines Erachtens dieser Verfassung Genüge getan worden, denn in der Verfassung steht nicht drin, dass diese Entscheidung auf der Grundlage zu treffen ist eines Aushandlungsprozesses zwischen der kommunalen Seite auf der einen Seite und dem Land auf der anderen Seite. Das heißt also, natürlich verhalten wir uns hier verfassungskonform.

Dass es wünschenswert ist und dass es erstrebenswert ist und vielleicht auch notwendig ist, dass sich die beiden Verhandlungspartner an der Stelle verständigen, Herr Ritter, da sind wir ja durchaus mit Ihnen einer Meinung. Ich sage Ihnen nur, in welchem Abwägungsdilemma wir uns befunden haben. Wir haben uns auf der einen Seite damit auseinandersetzen müssen, ist das jetzt ein Argument, das Gesetz zu stoppen, oder ist es das nicht. Und warum wir uns dazu entschieden haben, das Gesetz letztendlich jetzt in Kraft treten zu lassen, das, denke ich, habe ich hinreichend dargelegt.

(Torsten Koplin, DIE LINKE: Wenn alles okay wäre, dann bräuchten wir Ihre Entschließung doch nicht mehr.)

Vielen Dank, Herr Heydorn.

Ja, also ich würde gerne hier auf den Zwischenruf noch reagieren, wenn ich kann, Frau Präsidentin?

Ja, einmal, bitte.

(Zuruf von Jochen Schulte, SPD)

Also natürlich wissen wir, was eine Entschließung für einen Charakter hat. Diese Entschließung soll aus unserer Sicht also verdeutlichen, wie wichtig uns das ist, dass sich Land auf der einen Seite und Kommunalebene auf der anderen Seite verständigen und hier zu einer Konnexitätsregelung kommen, die letztendlich das Einverständnis von beiden Seiten widerspiegelt.

Vielen Dank, Herr Heydorn.

Herr Ritter, ich muss Sie drauf hinweisen, dass die Kurzintervention nur einmal zulässig ist.

Das Wort hat jetzt für die nächste Kurzintervention Herr Förster.

Vielen Dank, Frau Präsidentin!

Herr Heydorn, also Ihre Aufgeregtheit in diesem Beitrag und Ihre an Beschimpfungen ganz dicht grenzenden Ausführungen sind wirklich völlig unangebracht.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Es steht doch unbestritten fest, und Herr Ritter hat das sehr deutlich gemacht, dass hier bestimmte Voraussetzungen vorliegen müssen, bevor man das Gesetz macht. Und unbestritten ist, dass zur Konnexität nicht ausreicht, dass man irgendwelche Zahlen hinschreibt, wie Sie das wohl auslegen, sondern wenn diejenigen, die das Gesetz jetzt vorlegen,

(Zuruf von Martina Tegtmeier, SPD)

selbst sagen, dass das so noch nicht in Ordnung ist,

(Zuruf von Jochen Schulte, SPD)

dass man es erst noch regeln muss, dann ist doch einfach das Gesetz noch nicht entscheidungsreif. Das ist nichts anderes, als ob Sie, im Zivilrecht würde man sagen, einen Vertrag zulasten Dritter machen. Solche Verträge sind unwirksam. Das ist nicht komplett zu übertragen, aber jedenfalls zu einer geordneten Gesetzesverabschiedung gehört, dass die Voraussetzungen, die man sich selbst gestellt hat oder die sich aus der Verfassung ergeben, erfüllt sind. Und das ist eben hier nicht der Fall. Deshalb ist Ihre Aufgeregtheit wirklich, Herr Heydorn, völlig unangebracht.

(Andreas Butzki, SPD: Nur was Sie sagen, ist angebracht.)

Vielen Dank.

(Beifall Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

Herr Heydorn, möchten Sie auf Herrn Förster erwidern?