Im weiteren Verlauf hat der Landesbeauftragte noch mal auf diese EU-Datenschutz-Grundverordnung hingewiesen, dass dadurch die Bedeutung und das öffentliche Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes gestärkt wurde. Und eine besondere neue Aufgabe ist eben, gerade auf dem Gebiet des Datenschutzes die Ahndung und Sanktionen bei Verstößen vorzunehmen. Als weiteren Schwerpunkt seiner Arbeit nannte der Landesbeauftragte die Informationsveranstaltungen, die er verstärkt durchführt mit seiner Behörde, insbesondere in Medienbildung und auch in dem Bereich der Medienkompetenzförderung.
Im Ergebnis der Beratungen ist durch die Koalitionsfraktionen eine Entschließung vorgelegt worden, mit der dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gedankt wird. Also recht herzlichen Dank für die Tätigkeit des Beauftragten und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter! Und sein Einsatz wurde insbesondere bei uns im Ausschuss gewürdigt, insbesondere im Bereich der Medienbildung, wie eben erwähnt, und der Medienkompetenzvermittlung, und weiterhin sollten wir als Land
tag seine Bestrebungen, die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes mit Informationen zum Datenschutz und Informationsfreiheit zu versorgen, unterstützen.
Zudem ist weiterhin beantragt worden, die Unterrichtungen durch den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit und durch die Landesregierung für erledigt zu erklären. Dieser Antrag wurde einstimmig durch den Petitionsausschuss angenommen. Ich bitte Sie deshalb um Zustimmung zu unserer Beschlussempfehlung. – Vielen Dank.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Der Petitionsausschuss empfiehlt in Ziffer I seiner Beschlussempfehlung, einer Entschließung zuzustimmen. Wer der Ziffer I der Beschlussempfehlung zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Ziffer I der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 7/4316 einstimmig zugestimmt.
In Ziffer II seiner Beschlussempfehlung empfiehlt der Petitionsausschuss, die Unterrichtung durch den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 7/2166 sowie die Unterrichtung durch die Landesregierung auf Drucksache 7/3685 verfahrensmäßig für erledigt zu erklären. Wer der Ziffer II der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltung? – Damit ist der Ziffer II der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses auf Drucksache 7/4316 einstimmig zugestimmt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 16: Aussprache gemäß Paragraf 43 Nummer 2 unserer Geschäftsordnung zum Thema „Auswirkungen des Agrarpaketes auf die Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern“, auf Antrag der Fraktion der AfD, in Verbindung mit Beratung des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD – Agrarpaket der Bundesregierung nachbessern, Drucksache 7/4305.
Aussprache gemäß § 43 Nummer 2 GO LT zum Thema Auswirkungen des Agrarpaketes auf die Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern
Antrag der Fraktionen der CDU und SPD Agrarpaket der Bundesregierung nachbessern – Drucksache 7/4305 –
Sehr verehrte Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach drei schweren Jahren befinden sich zahlreiche landwirtschaftliche Unternehmen in einer tiefen Krise. Bäuerinnen und Bauern tragen sich mit dem Gedanken, ihre Höfe oder Gemein
schaftsbetriebe zu verkaufen. Immer neue Forderungen der Gesellschaft ohne finanziellen Ausgleich, Unsicherheiten im Bereich der Agrarpolitik, geringe Auszahlungspreise und generelle Anfeindungen prägen das Bild der Landwirtschaft in der gegenwärtigen Zeit. Da ist es nicht zu verdenken, dass die Landwirte ihren Unmut bekunden, lautstark, und auch demonstrieren, wie bei der Großdemo am 22.10. in Rostock und in vielen anderen Orten des Landes und auch am Rande der letzten Landtagssitzung hier in Schwerin.
In der ohnehin schwierigen Situation hat nun im September die Bundesregierung ihr sogenanntes Agrarpaket auf den Weg gebracht. Vorschläge der Bundesumweltministerin und der Bundeslandwirtschaftsministerin zur Neuausgestaltung der Direktzahlungen, der Tierwohlkennzeichnung sowie ein Aktionsprogramm Insektenschutz wurden beschlossen. Das böse Wort eines „Kuhhandels“ machte die Runde.
Schade nur, dass weder die Bundesländer noch die maßgeblichen Akteure, die Landwirte, bei der Erarbeitung der Maßnahmen miteinbezogen wurden. Ein solches Verfahren, meine Damen und Herren, führt zur Politikverdrossenheit. Es kann nicht sein, dass erst Vorgaben festgelegt werden und dann Anhörungen und Beteiligungen wie ein Feigenblatt durchgeführt werden.
Offenbar gehen emotionale, dem Mainstream entsprechende Entscheidungen vor wissenschaftlichen Fakten.
Lassen Sie mich eins klar sagen, die Landwirtschaft in Deutschland und in Mecklenburg-Vorpommern steht vor einem Umbruch. Diesen Umbruch müssen wir aber gemeinsam mit den Landwirten, mit den Verarbeitern, mit dem Lebensmitteleinzelhandel und mit dem Konsumenten gestalten. Hierbei müssen auch Zielkonflikte gelöst werden.
Lassen Sie mich auf einzelne Punkte des Agrarpaketes näher eingehen. Zunächst haben wir die mit dem Direktzahlungen-Durchführungsgesetz beabsichtigte Umschichtung von Mitteln aus der ersten Säule der Direktzahlungen in die zweite Säule, ländliche Entwicklung. In Mecklenburg-Vorpommern macht das eine Reduzierung der Direktzahlungen von 4,50 Euro je Hektar.
Da wird jetzt sicherlich jeder sagen, das ist ja nicht viel und das bringt auch keinen um, aber die Tendenz führt natürlich zur Verunsicherung. Und es wird zu weiteren Kürzungen bei den Einkommen kommen bei den Landwirten, denn alle wissen, durch den Brexit ist weniger Geld im System, und auch in der Gemeinsamen Agrarpolitik in Europa wird weniger Geld zur Verfügung stehen, und diese allgemeinen Kürzungen werden sich zwischen acht und zehn Prozent bewegen.
Diese Mittel sind für die Landwirte verloren, und es ist nicht so, wie immer behauptet wird von der einen oder anderen Seite, dass die Landwirte sich über Agrarumweltmaßnahmen diese Gelder zurückholen können. Agrarumweltmaßnahmen ersetzen nur den Mehraufwand oder gleichen Mindererlöse aus. Agrarumweltmaßnahmen werden nicht die Gelder aus der Direktzahlung an anderer Stelle zurückführen können.
Auch die bisherigen Ausgleichszahlungen für freiwillige Maßnahmen waren in der Vergangenheit nicht immer kostendeckend. Wir wollen, dass die erste Säule auf hohem Niveau als Direkteinkommen für die Landwirte in unserem Land erhalten bleibt. Benachteiligungen unserer wettbewerbsfähigen Strukturen lehnen wir rigoros ab.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein weiterer Schwerpunkt ist das sogenannte Aktionsprogramm Insektenschutz. Es sieht Einschränkungen des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten wie Naturschutzgebieten, Nationalparken, nationalen Naturmonumenten, Naturdenkmälern und gesetzlich geschützten Biotopen nach Paragraf 30 des Bundesnaturschutzgesetzes vor. Des Weiteren sind FFH-Gebiete voll und Vogelschutzgebiete zum Teil betroffen. In Mecklenburg-Vorpommern wären damit circa 45,8 Prozent der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche – das sind 700.000 Hektar – von diesen Einschränkungen betroffen.
Verboten werden sollen unter anderem Herbizide und biodiversitätsschädigende Insektizide. Dass diese Einschränkungen mit erheblichen Ertragsminderungen sowie mit Einkommensverlusten einhergehen, brauche ich hier wohl nicht näher zu erläutern. Gleichzeitig tragen sie dazu bei, dass die Fruchtfolge eingeschränkt und vermehrt wendende Bodenbearbeitung zum Einsatz kommt. Dies ist mit negativen Folgen für den Klimaschutz und den Humusaufbau verbunden, denn bei bodenwendenden Maßnahmen wird CO2 freigesetzt, was wir eigentlich ja nicht wollen.
Als weitere Maßnahmen sind der Biotopschutz für artenreiches Grünland und Streuobstwiesen, die Einführung eines Mindestabstandes von fünf bis zehn Metern an Gewässern, die Unterstützung eines Flächenkonzeptes Kompensationsflächenansatz und die Einschränkung des Einsatzes von Glyphosat bis zum Verbot Ende 2023 geplant. Gerade an dem Thema Glyphosat wird deutlich, wie emotional diese Entscheidungsgründe vorliegen, denn wissenschaftlich ist dieses Verbot nicht zu begründen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, da der Insektenrückgang nicht ausreichend wissenschaftlich erforscht ist und zahlreiche Faktoren wie der Klimawandel, die Mobilität, die Lichtverschmutzung, Bebauung, Verlust von Lebensraum auf die Insektenpopulation einwirken, ist das großflächige Verbot von Pflanzenschutzmitteln als nicht verhältnismäßig einzustufen. Und ich habe gerade neulich eine Studie gelesen, dort hat ein Wissenschaftlicher auch diese Sache untersucht, aber einmal von einer ganz anderen Seite. Wir haben bei der Insektenpopulation von 2005 auf 2006 einen relativ großen Rückgang, fast 30 Prozent. Und der hat eine andere Vermutung, weil genau in diesem Jahr wurden die UMTS-Frequenzen neu freigeschalten, dass Insekten natürlich auch durch diese Strahlungen und diese Frequenzen beeinflusst werden, und danach hat sich die Population dann wieder stabilisiert. Also es ist nicht immer die Landwirtschaft der Schuldige.
Und es stellt sich die Frage, inwieweit ein solches Verbot in das grundsätzlich geschützte Eigentum gemäß Artikel 14 des Grundgesetzes eingreift. Deshalb fordern wir, Einschränkungen in diesem Bereich nur auf wissenschaftlicher Basis, mit entsprechenden Folgeabschätzungen und einem Ausgleich für die Betroffenen.
Kommen wir nun zur Tierwohlkennzeichnung. Die Vorgaben des Bundes sollen dazu führen, dass der Zugewinn an Tierwohl durch die gesamte Lebensphase eines Tieres von der Geburt bis zur Schlachtung dokumentiert wird. Kriterien sollen in einer gesonderten Verordnung ohne Beteiligung von Verbänden oder von den Betroffenen festgeschrieben werden. Da es schon zahlreiche Initiativen und Labels in diesem Bereich gibt, stellt sich die Frage, inwieweit es hier einen Mehrwert für Tiere und Verbraucher gibt. Nach meiner Ansicht wäre es besser gewesen, die Initiative „Tierwohl“ stärker als bisher zu unterstützen.
Wir fordern ein abgestimmtes Vorgehen mit den Landwirten, mit den Verarbeitern und dem Lebensmitteleinzelhandel. Mehraufwand muss letztendlich honoriert werden und darf nicht durch Billigprodukte an der Theke unterlaufen werden. Ich bin der Auffassung, dass sonst zahlreiche Unternehmen ihre Produktion aufgeben beziehungsweise in andere Staaten verlagern, wo die Anforderungen geringer sind. Erfahrungen diesbezüglich haben wir bei der Legehennenverordnung ja schon gemacht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein weiteres schwieriges Problem ergibt sich meines Erachtens dadurch, dass mit den beabsichtigten Vorgaben ein freiwilliger Ausgleich im Rahmen der Kompensationsleistung nicht mehr möglich sein wird. Das europäische Recht schreibt vor, dass Vorgaben, die durch Ordnungsrecht normiert wurden, nicht ausgeglichen werden können. Wie seitens der Bundesregierung dieser gordische Knoten durchschlagen werden soll, bleibt fraglich, denn diese Maßnahmen aus dem Agrarpaket sollen durch Ordnungsrecht umgesetzt werden, und wir plädieren, über ein Anreizsystem, über eine freiwillige Beteiligung an diesen Maßnahmen, weil wir ansonsten wirklich massive Einkommensverluste bei den Landwirten haben werden.
Insgesamt bleibt festzustellen, dass das Agrarpaket der Bundesregierung die Zukunft zahlreicher landwirtschaftlicher Unternehmen in unserem Land infrage stellt und wirtschaftliche Einbußen für die Unternehmen, aber auch für den ländlichen Raum nach sich zieht. Gerade in den Bereichen, wo wir dann keinen Einsatz mehr von Pflanzenschutzmitteln haben, und auch noch in den roten Gebieten, wo wir dann 20 Prozent unter Bedarf düngen müssen, haben wir Einkommenseinbußen von bis zu 300 Euro je Hektar. Dem Agrarpaket mangelt es an wissenschaftlich fundierter Expertise und es führt nicht dazu, dass Umwelt- oder Tierschutz gestärkt werden. Inwieweit der weitere Ausbau des ökologischen Landbaus überhaupt möglich ist, bleibt zu bezweifeln. Schon heute müssen Berufskollegen aus diesem Bereich ihre Produkte zu Marktpreisen abgeben, wenn sie überhaupt einen Abnehmer finden.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine verbundene Aussprache mit einer Dauer von bis zu 58 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Für die Landesregierung hat ums Wort gebeten der Minister für Landwirtschaft und Umwelt Herr Dr. Backhaus.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mich hat der Finanzminister eben angesprochen, und ich sehe es auch so, es ist eigentlich traurig, dass wir zu dieser späten Stunde ein so wichtiges Thema – nämlich die Sicherheitsarchitektur Europas hängt auch mit gesunden Lebensmitteln zusammen –, und dass man zu dieser späten Stunde dann über ein so wichtiges Thema reden darf und muss, ist aber trotzdem immer noch wichtig. Und insofern bin ich dankbar, dass wir heute die Möglichkeit haben, die allgemeine Lage der Landwirtschaft anzusprechen.
Und, Herr Kliewe, ich will mal eins deutlich sagen, ich glaube, das Agrarpaket, das im Übrigen Teil des Klimaschutzpaketes der Bundesrepublik Deutschland ist, ist nicht die Ursache für die Proteste, sondern es hat das Fass zum Überlaufen gebracht. Ich glaube, das ist die Ursache. Insofern möchte ich versuchen, kurz und prägnant auf die Themen hinzuweisen.
Im Übrigen werde ich ab morgen auf der Umweltministerkonferenz sein. Die Hinweise verdichten sich, wir werden morgen in Hamburg 4.000 Traktoren haben – 4.000! Gestern im Emsland... Im Übrigen, gegen die Politik von Frau Klöckner, das muss man mal ganz klar sagen, gehen die Landwirte auf die Straße. Ich nehme zur Kenntnis, dass die Bundeskanzlerin mittlerweile sich des Themas angenommen hat, weil hier auch grundlegende Fehler in dem BML gemacht worden sind. Ich will das ausdrücklich sagen.