Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich würde die heutige Debatte so zusammenfassen: Ich glaube, die allermeisten Kommunen sind mit dem Weg, den wir beschritten haben, zufrieden. Aber so ist das natürlich immer: Wenn wir eine Partnerschaft haben, wo der eine etwas beschließen kann und der andere davon etwas erhält, dann kann es durchaus sein, dass wir im nächsten Jahr wieder die Situation haben, dass die eine oder andere Kommune kommt und sagt, passt mal auf, da habt ihr was novelliert, das passt mir so nicht. Und dann ist es wieder am Parlament und auch an der Opposition zu sagen, jetzt müssen wir hier im FAG wieder nachsteuern.
Aber erst mal haben wir nach bestem Wissen und Gewissen dieses FAG aufgestellt, und deshalb bitte ich Sie auch, dass wir möglichst schnell zu einem Beschluss dort kommen, denn die kommunale Ebene freut sich auch ein Stück weit 2020 auf das Geld, was sie dann mehr erhält, denn es gibt ja nichts Schöneres, als wenn du auch im Ehrenamt mal wieder etwas entscheiden kannst und nicht nur den Leuten sagen musst, was es nicht mehr gibt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Kokert, Sie müssen schon erlauben, ich glaube, Frau Rösler und die Opposition haben Ihnen heute schon ein bisschen den Spiegel vorgehalten, auch wenn Sie so
Ich will nur ein bisschen reagieren auf die Aussagen, die vorhin vom Minister kamen. Herr Caffier, Sie haben recht, Sie hatten das sozusagen ins Internet gestellt, aber die Art und Weise, wie man zu den Zahlen kommt, ist schon etwas bedenklich, denn man muss jede einzelne Kommune anklicken, und ich hätte schon erwartet als Abgeordneter, dass ich von Ihnen eine Gesamtliste von den Kommunen bekomme mit den jeweilig dargestellten gemeindescharfen Zahlen.
Also das wäre schon sinnvoll, wenn man den Abgeordneten eine Liste mit den gemeindescharfen Zahlen aller Gemeinden aus Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung stellt, und nicht, dass ich einzeln alle 625 anklicken muss.
Dann noch mal zu Frau Tegtmeier: Die Verschiebung des Doppelhaushaltes ist gar nicht so gewaltig, hätte gar nicht so gewaltige Auswirkungen gehabt, denn ich muss Ihnen eins sagen, man würde ja natürlich trotzdem weiterarbeiten, und zwar mit den Zahlen des vorläufigen Haushalts auf der Basis des vergangenen Jahres. Man kann so schön praktisch nach zwei Monaten dann die Nachzahlungen machen, wenn die Zahlen 2020 höher ausfallen würden, das ist überhaupt kein Problem, und die Kommunen könnten arbeiten, auch die Investitionsmittel hätte man ausreichen können. Also so schlimm ist es gar nicht, was wir da verlangt haben.
Noch mal zu den Grundzentren: Ja, es ist so, dass die Grundzentren offensichtlich bei diesem FAG etwas schlechter wegkommen oder zumindest meinen, schlechter wegzukommen. Es zeigt sich auch, dass es Beispiele gibt, wo der positive Saldo nach dem neuen FAG im Grunde nur darauf zurückzuführen ist, dass die Steuerschätzungsdaten höher ausgefallen sind als in den Vorjahren und gar nicht sicher ist, dass diese Steuern so fließen werden. Also ob dann diese Kommunen auch wirklich mit einer Null rauskommen aus dieser neuen FAG-Gestaltung, das ist noch offen. Und Herr Kokert hat ja darauf hingewiesen, wir werden im nächsten Jahr sicherlich in die Situation kommen zu schauen, was hat das FAG für die einzelnen Kommunen gebracht und muss man eventuell noch einmal nachsteuern. Das will ich ja gar nicht in Abrede stellen, das werden wir dann aber auch tun müssen.
Noch mal zum vertikalen und horizontalen Finanzausgleich: Wir sind der Meinung, dass wir eigentlich bei der Steuerkraft unserer Kommunen auch die Kommunen, die jetzt schon mal sozusagen den Kopf, wie ich heute Vormittag sagte, aus der Decke rausgestreckt haben,
weil eben die Steuereinnahmen besser geworden sind, nicht unbedingt gleich wieder beschneiden müssen durch den horizontalen Finanzausgleich, sondern die Zuweisungen des Bundes sind ausreichend groß, sodass wir mit unseren Zuweisungen an die Kommunen das so gestalten könnten, dass die steuerschwachen Kommunen hinreichend finanzielle Mittel bekommen, ohne dass die etwas steuerstärkeren Kommunen gleich wieder über den horizontalen Finanzausgleich beschnitten werden müssen.
der Punkt ist, man wird natürlich zukünftig auf einen solchen horizontalen Finanzausgleich nicht verzichten können. Zurzeit ist es aber so, dass wir einen hohen Prozentsatz an sehr steuerschwachen Kommunen haben und die Zuweisungen des Bundes für diese sehr steuerschwachen Kommunen relativ hoch sind.
Solange diese Mittel fließen, hätten wir auf diesen horizontalen Finanzausgleich aus unserer Sicht weitgehend verzichten können. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Dr. Jess, ich hatte ja schon mehrfach darauf hingewiesen, dass die Grundlage für das gesamte FAG die Gutachter bilden. Und der Sinn des FAG ist natürlich, dass wir zu den steuerstarken und steuerschwachen Kommunen auch einen gemeinsamen Ausgleich machen. Ich meine, das ist ja genau der Zweck der gesamten Übung. Und insofern können Sie nicht einfach erwarten, dass man sagt, man verteilt nach Gutdünken, sondern wir müssen dafür Sorge tragen, dass die steuerschwachen Kommunen, auch wenn es möglicherweise noch eine Zeit lang dauert, mitgenommen werden über die steuerstarken und durch das Land. Genau das tun wir, genau das haben die Gutachter eingefordert, und deswegen glaube ich genau, dass der Mechanismus, wie wir ihn hier vorschlagen, auch der richtige auf dem richtigen Weg ist. Was an feinen Details nachgesteuert werden muss, ist eine ganz andere Frage.
Und noch einmal von der Stelle aus: Keine Kommune braucht Angst zu haben, dass sie, weil das FAG erst im Februar/März, wann auch immer das hier im Parlament fertig wird, verabschiedet wird,
Grundlage bildet der Orientierungserlass, und die Landkreise und Kommunen wissen, wie sie damit umzugehen haben. Also das Parlament hat auch hinreichend Zeit, sich hier mit dem Gesetz zu befassen. – Vielen Dank.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/4301 zur federführenden Beratung an den Innen- und Europaausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss sowie an den Energieausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD – Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Strategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern“, Drucksache 7/4292.
Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes zur Errichtung eines Sonder- vermögens „Strategiefonds des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ (Strategiefonds- Errichtungsgesetz – StratG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 7/4292 –
Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Am Strategiefonds scheiden sich die Geister.
Schon oft haben wir in diesem Haus um Sinn und Unsinn, Schaden und Nutzen, Vor- und Nachteile dieser in der ganzen Republik wohl einzigartigen Gesetzeskonstruktion gerungen.
Mit Recht wurden dabei auch Bedenken dahin gehend erhoben, dass der Strategiefonds mit der Landesverfassung unvereinbar sei.