Mit Recht wurden dabei auch Bedenken dahin gehend erhoben, dass der Strategiefonds mit der Landesverfassung unvereinbar sei.
Neu ist jetzt ein Urteil des Landesverfassungsgerichtes, welches seit dem 26. September 2019 vorliegt und auf das ich am Anfang gleich etwas näher eingehen möchte.
Das Urteil aus Greifswald bedeutet nämlich nicht, dass alle verfassungsrechtliche Kritik am Strategiefonds da
durch nun ein für alle Mal entkräftet wurde. Zwar hat das Gericht die Kläger dahin beschieden, dass ihre Klage in Teilen unzulässig und da, wo sie zulässig ist, als unbegründet abzuweisen sei, das liegt aber an der von den sehr geehrten LINKEN gewählten Klageart, die, in ihrem für zulässig erachteten Teil, als Organklage ausgestaltet, dem Gericht nur zuließ, die Verletzung persönlicher Rechte der klagenden Abgeordneten zu prüfen. Wichtige Rechtsfragen blieben also offen.
Ich zitiere dazu aus dem Urteil: „Ob die Errichtung des Strategiefonds in der Form eines Sondervermögens als solche oder gar die praktische Anwendung der einschlägigen Bestimmungen im Übrigen mit der Landesverfassung vereinbar sind, ist im vorliegenden Verfahren nicht zu entscheiden, da es insoweit zum einen nicht um eine Verletzung von im Organstreit rügefähigen Rechten der Antragsteller geht und zum anderen dies nicht zum Streitgegenstand gehört.“ Die letzte Messe ist also noch gar nicht gesungen und sicher ergibt erst ein anzustrengendes Normenkontrollverfahren hier eine endgültige Antwort.
Wie das Gericht die Kläger gleichsam mit einem Kunststoß abgefertigt hat, das ist aber schon bemerkenswert und zeigt, jedenfalls mir, wie knapp die LINKEN an einem Erfolg vor dem Verfassungsgericht ganz offenbar vorbeigeschrammt sind. Am Ende fehlte der Linksfraktion jedenfalls laut Urteilsbegründung die Antragsbefugnis. Zurück blieben die einzelnen Abgeordneten als Kläger. Bei ihnen konnte das Gericht nicht ohne Weiteres ausschließen, dass ihre grundlegenden Rechte aus Artikel 22 Absatz 2 der Landesverfassung durch die Verfahrensweise des Strategiefonds unzulässig eingeschränkt werden.
Die Abgeordneten, so das Gericht, müssen diese ihre Rechte bereits bei der gesetzlichen Festlegung der Aufgabe eines Sondervermögens wahrnehmen können. Und hier liegt das eigentliche Problem. Nur eine verfassungskonforme Auslegung der Regelungen zur Bewirtschaftung des Strategiefonds nach Paragraf 4 Absatz 1 Strategiefondsgesetz Mecklenburg-Vorpommern konnte hier nach Ansicht des Gerichtes noch helfen. Man könnte auch Notbremse dazu sagen.
Meine Damen und Herren, die grundsätzliche Kritik am Strategiefonds bleibt auch nach diesem Urteil erhalten. Sie verstummt nicht, sondern sie wird immer lauter. So äußerte vor Kurzem die BUND-Landesgeschäftsführerin Corinna Cwielag, ich zitiere:
Mit dem Geld würden lediglich Partikularinteressen bedient, das Land aber nicht nachhaltig vorangebracht, so sagte unlängst Frau Martina Johannsen. Und schließlich erfolgte noch der Einzug des Strategiefonds in das Schwarzbuch des Steuerzahlerbundes.
(Torsten Renz, CDU: Wo? An welcher Stelle? Können Sie das mal sagen, damit ich das mal nachlesen kann im Schwarzbuch, wo der Strategiefonds infrage gestellt wird?!)
sind durch das nun vorliegende Urteil nicht ausgeräumt worden. Die politischen Argumente gegen das Konstrukt sind erst recht geblieben. Frau Rösler hat es einmal in einer Rede folgendermaßen auf sechs Punkte reduziert:
„Erstens. Der Landtag darf auf seine zwingend auszuübende Haushaltshoheit nicht ohne Not verzichten und sie … nicht“ auf „andere übertragen.
Zweitens. Bei dem Strategiefonds Sondervermögen handelt es sich um einen Nebenhaushalt, der als Ausnahme vom Grundsatz der Haushaltseinheit einer verfassungsrechtlichen Rechtfertigung bedarf. …
Drittens. Wenn ein Viertel der jährlichen Haushaltsüberschüsse in das Sondervermögen fließt, wird gegen das haushaltsrechtliche Prinzip der Gesamtdeckung aller Haushaltseinnahmen verstoßen.
Viertens. Selbst wenn der Finanzausschuss mit einem Zustimmungsrecht bei“ Förderanträgen „der Exekutive ausgestattet ist, kann er sich nicht an die Stelle des gesamten Landtages als Verfassungsorgan setzen. …
Fünftens. Über Mehreinnahmen muss das Plenum selbst entscheiden. Dies ist eine Folge der Budgethoheit. …
Meine Damen und Herren, für die AfD steht fest, der 2017 eingeführte Strategiefonds ist eine der Parlamentskontrolle entzogene bunt-beliebige Ansammlung von Wahlgeschenken der Regierungsparteien.
Der Strategiefonds verfolgt nur eine einzige Strategie, und diese dient dem Machterhalt der Regierungsparteien.
Man könnte den Eindruck gewinnen, dass man die freie Verfügung für schwierige finanzielle Situationen im Heimatwahlkreis einiger Abgeordneter nicht durch störende Parlamentsdebatten gefährden will und somit die Mittel im Fonds dafür verselbstständigt.
(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas Krüger, SPD: Ach so! – Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD)
Der Strategiefonds schließlich überdeckt zudem die unzureichende Finanzausstattung vieler Kommunen. Diese können freiwillige Leistungen kaum noch oder gar nicht mehr finanzieren – wie praktisch, dass im Wahlkreis dann dringend benötigte Gelder von Landtagsabgeordneten der SPD oder CDU aus dem Strategiefonds abgerufen werden können. Hier wird durchschaubar und berechnend kaschiert, dass das Land sich aus der Verantwortung für die Fläche immer mehr zurückgezogen hat. Daher fordert die AfD die Auflösung des Fonds und Auskehrung der Mittel zugunsten unterfinanzierter freiwilliger Leistungen der Kommunen.
Und zum Schluss noch ein Wort an die Fraktion DIE LINKE: Für ein Normenkontrollverfahren bedarf es gemäß Artikel 53 Absatz 1 Nummer 2 unserer Landesverfassung eines Quorums von einem Drittel der Stimmen des Landtages. Das sind mindestens 24 Abgeordnete. Die Parteien LINKE und AfD bringen es zusammen auf 25. Worauf warten wir also?
Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 55 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrter Herr Grimm, ich habe gerade gedacht, Sie würden einen doch ein bisschen spannenderen Beitrag leisten in dieser Debatte,