Protocol of the Session on October 18, 2019

Damit ist die Frage erledigt.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Sie können sich setzen, Herr Borschke! – Zuruf von Eva-Maria Kröger, DIE LINKE)

Bevor ich den nächsten Fragesteller aufrufe, möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass nach unserer Geschäftsordnung die Frage eine Frage sein soll und nicht mehrere Fragen. Herr Borschke, ich war bei Ihnen jetzt sehr großzügig.

(Peter Ritter, DIE LINKE: Aber das letzte Mal!)

Und dann ist es nach unserer Geschäftsordnung so, dass eine Nachfrage gestellt werden kann. Damit haben Sie jetzt Ihr Pulver leider verschossen und ich würde Sie bitten, sich wieder hinzusetzen.

Ich bitte jetzt den Abgeordneten Professor Dr. Ralph Weber, Fraktion der AfD, die Frage zu Nummer 5 zu stellen. Bitte, Herr Weber.

Liebe Landsleute! Wertes Präsidium! Werte Kollegen! Meine Frage geht um den Steilküstenabbruch in der Gemeinde Loissin bei Greifswald. Sie dürfen eigentlich dankbar sein, dass wir die Frage gestellt haben, denn Sie haben ja gestern dann mit einer entsprechenden Pressemitteilung aus dem Landwirtschaftsministerium reagiert. Mindestens sieben Gebäude sind in einem Umfang von zwei Metern bis zehn Metern von der Steilküste entfernt. Bei einer schweren Sturmflut, so schreiben Sie selbst, drohen Steilküstenabbrüche bis zu zehn Metern, sodass eine einzige schwere Sturmflut reichen würde, um diese Gebäude verschwinden zu lassen. Die Frage, die sich da stellt, ist: Was tut das Landwirtschaftsministerium, um hier zu schützen?

Und wenn ich Ihrer Pressemitteilung entnehme, dass Sie zum einen sagen, es ist gar nicht das Land zuständig, sondern es ist die entsprechende Kommune zuständig und man kann da nur bis zu 80 Prozent fördern, ist das zwar einerseits richtig, aber wenn die Baubehörden diesen betroffenen Personen sogar die Möglichkeit eingeräumt haben, ihren Erstwohnsitz da hinzuverlegen, weil es nämlich um Betroffene geht, die damals beim Bau des Kernkraftwerkes in Lubmin, in Anführungszeichen, „zwangsumgesiedelt“ wurden – es geht auch nicht um reiche Bürger, die in der ersten Reihe bauen dürften, es ist ausgelost worden –, und wenn ich dann noch höre,

dass Sie sagen, die Kosten, die man aufbringen müsste, um hier Küstenschutz zu betreiben,

(Peter Ritter, DIE LINKE: Welche Frage stellen Sie eigentlich? Das ist ein Redebeitrag und keine Frage!)

sind ein Vielfaches dessen, was für die Hauseigentümer an Sachschäden droht, und Sie also ausklammern, dass da nicht nur Sachschäden, sondern Gefahr für Leib und Leben der Betroffenen droht, dann möchte ich fragen: Warum wird nicht als Kurzmaßnahme ein Sandaufschub in Erwägung gezogen, beispielsweise von dem Sand, der aus dem Nothafen entfernt werden muss, und warum nicht langfristig eine Betonmauer, die endgültig solche Schäden verhindern könnte?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Wenn man sich mit dem Thema intensiv befasst, dann nehme ich zur Kenntnis, wir haben es mit einer Steilküste zu tun. Und im Übrigen, seit 1992 – seit 1992! – haben die Behörden, die für den Küstenschutz zuständig sind, das waren das StALU Vorpommern und auch wir als oberste Behörde, die für den Küstenschutz zuständige Behörde, darauf hingewiesen und immer wieder den Baubehörden den Hinweis gegeben, dort keine dauerhafte Wohnmöglichkeit einzuräumen. Wir werden zu prüfen haben, warum und weshalb das geschehen ist, und das läuft. Wir sind ja im Gespräch, wie Sie wissen, und das hat ja nicht nur gestern zu einer Presseöffentlichkeitsarbeit geführt, sondern unser zuständiger stellvertretender Abteilungsleiter Herr Dr. Zarncke ist ja mehrfach vor Ort gewesen. Wir sind im Dialog mit den Anwohnern und jeder, der das Wasser sehen will und insofern in der ersten Reihe ist, da ist es richtig, dass bei einer gegebenenfalls schweren Sturmflut wie dort in Loissin wir zu befürchten haben, dass es dort zu Abbrüchen kommt.

Und in dem Zusammenhang will ich noch mal ausdrücklich darauf hinweisen, das Land Mecklenburg-Vorpommern hat in seinem Landeswassergesetz ganz klare Maßgaben für den Schutz festgeschrieben. Es hat dann im Übrigen neben dem Gesetz den Generalplan „Küste“ gegeben und jetzt das Folgewerk, nämlich, wenn man es so will, das Regelwerk „Küstenschutz“, auf die einzelnen Abschnitte der Küste von 230 Kilometern festgelegt. Und da ist es so, dass dieses Gebiet schlicht und ergreifend als Freizeitsiedlung nicht Teil des staatlich hochrangigen, ganz bewusst auch, hochrangigen Gebiets ist, wenn man es so will, um Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen, denn im Gesetz steht, dass Gebiete mit einem Ortskern zu schützen sind, und dieses Gelände gehört nicht dazu.

Und insofern bieten wir der Gemeinde an – und das habe ich auch immer wieder gesagt –, dass wir bis zu 80 Prozent fördern können und dass wir auf der anderen Seite die Sorge der Menschen ernst nehmen, aber an einer Steilküste jetzt mit Beton – ich will jetzt nicht auf die vorherige Diskussion eingehen – einen solchen Betonmantel oder ein Bauwerk, ein Bollwerk gegen den Küstenschutz in eine, wenn ich das so sagen darf, in eine Steilküste hinein, in ein FFH, das müssten Sie eigentlich wissen, ja, in ein FFH-Gebiet, ist aus meiner Sicht unverantwortbar. Und deswegen bitte ich Sie herzlich darum, ausdrücklich dort mit Sach- und Fachkenntnissen mitzuarbeiten und den Leuten nicht irgendwelche Hoffnungen zu machen, die am Ende sich nicht umsetzen lassen.

Das ist damals eine Entscheidung von Bruno Leuschner – in Klammern, im Zusammenhang mit dem Atomkraftwerk – gewesen, eine Ferienfreizeitsiedlung dort zu entwickeln. Aus meiner Sicht ist das heute wirklich ernsthaft zu hinterfragen, ob an diesem Standort überhaupt hätte gebaut werden dürfen. Und für mich ist – abschließend noch mal – sehr klar: Ein dauerhaftes Wohnen haben wir immer abgelehnt.

Nachfrage: Sie haben es immer abgelehnt, aber die betroffenen Familien haben offiziell von der Baubehörde die Genehmigung erhalten, ihren Erstwohnsitz da hinzuverlegen, und haben das auch getan. Da leben Menschen. Und die Nachfrage: Sie wollen also von Landesseite keine Küstenschutzmaßnahmen dort unternehmen, wenn ich Ihre Antwort mal so interpretieren darf?

Ich weiß nicht, ob Sie mir nicht zuhören wollen oder vielleicht auch nicht können.

(Heiterkeit bei Rainer Albrecht, SPD)

Ich habe angedeutet und sehr klar gesagt, dass wir 80 Prozent fördern. Wir sind bereit zu fördern. Und wenn die Gemeinde einen Antrag stellt, können Sie dann daran erkennen, wenn es denn möglich ist, dort überhaupt Küstenschutzmaßnahmen durchzuführen aufgrund der naturschutzfachlichen und sonstigen Fragestellungen, die damit zusammenhängen, können Sie auch erkennen, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern sehr wohl die Sorgen der Menschen sehr ernst nimmt und auf der anderen Seite aber auch der Hinweis kommt, Leute bereitet euch darauf vor, dass es gegebenenfalls dort zu Abbrüchen kommen kann, und damit letzten Endes es auch Maßnahmen geben muss.

Vielen Dank, Herr Minister.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur.

Die Abgeordnete Simone Oldenburg, Fraktion DIE LINKE, hat zwischenzeitlich ihr angemeldetes Thema zurückgezogen. Damit entfällt die Befragung zu Nummer 6.

Ich bitte nun den Abgeordneten Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE, die Frage zu Nummer 7 zu stellen.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Ministerin! Die Universitätsmedizin Rostock ist eine rechtsfähige Teilkörperschaft der Universität Rostock und somit gehört sie dem Land. Die Universitätsmedizin Rostock Logistik GmbH beschäftigt sich mit Dispositionsleistungen, Transporten und Botengängen und ist wiederum eine hundertprozentige Tochter der Universitätsmedizin Rostock. Wir sind am 18. September als Abgeordnete und Sie ausweislich der Adressliste im Ministerium also darüber informiert worden, dass die Universitätsmedizin Rostock Logistik GmbH bis 2017 Mindestlöhne bezahlt hat, dann gab es einen Tarifvertrag, der ist neu verhandelt worden, und im April dieses Jahres ist ein wegweisender Tarifvertrag abgeschlossen worden mit deutlichen Verbesserungen für die Beschäftigten, insofern gute Arbeit mit guten Löhnen verbunden worden und entsprechenden Rahmenbedingungen. Seither ist zu konstatieren, dass seitens der Universitätsmedizin Rostock als Mutterunternehmen die Tochter ausgetrocknet wird, indem sie Verträge verliert,

Beschäftigten wird gekündigt beziehungsweise ein Arbeiten wieder am Stammhaus angeboten zu schlechteren Konditionen.

Meine Frage ist: Wie bewerten Sie die Situation und welche Maßnahmen gedenken Sie zu ergreifen?

Danke, Herr Koplin.

Auch wir wurden angeschrieben, Sie haben recht, erst am 03.09., dann noch mal am 18.09. vom Betriebsrat der UMR Logistik mit den Hinweisen, die Sie gerade erwähnt haben. Wir haben uns sofort dann einerseits mit dem Betriebsrat in Verbindung gesetzt, um noch mal nachzufragen, was dort die Probleme sind, was dort vorgefallen ist. Wir haben uns gleichzeitig auch mit schriftlichen Fragen an das Unternehmen gewandt, an die Unternehmensführung und auch mit einem Schreiben an den Universitätsrektor. Es gab Telefonate mit der Kaufmännischen Leitung von der Universitätsmedizin Rostock, um erst mal herauszufinden und zu eruieren, wie die Situation dort vor Ort ist.

Wir haben in all diesen Kontakten zunächst einmal deutlich gemacht, dass ein Unternehmen in der öffentlichen Hand für uns auch eine besondere Verantwortung den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber hat. Dort existiert eine besondere Verantwortung.

Wir haben darüber hinaus Dinge auch rechtlich prüfen lassen, nämlich die Frage, ist das, was im Moment – es werden ja Teile der Aufgaben übergehen, sind übergegangen, also ein Teil ist schon übergegangen, aber andere Teile sollen übergehen in die Universitätsmedizin von der UMR Logistik –, wir haben prüfen lassen, ob das gegebenenfalls ein Übergang nach Paragraf 613a BGB ist, also ein Betriebsübergang. Dem ist wohl nicht so. Nichtdestotrotz haben wir die Erwartung ganz klar formuliert, dass wir davon ausgehen, dass das Unternehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die dort betroffen sind durch den Übergang der Aufgaben, besitzstandwahrend übernimmt, wenn dies nicht möglich ist, jetzt vorbereitend auch mit Fortbildungen dafür sorgt, dass das möglich wird, dass nämlich die Aufgaben, die dort sich ja auch verändern offensichtlich vor Ort dann in der Universitätsmedizin, dass das auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übernehmen können.

Die Information, die wir haben, ist, dass es keine Kündigungen gegeben hat. Es gab auch keine betriebsbedingten Kündigungen, das war ja die Information. Es sind aber befristete Verträge betroffenen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die auslaufen, und die Frage ist, wie die dann besitzstandwahrend übergehen können, wenn es notwendig ist, in die Universitätsmedizin Rostock.

Vielleicht noch ein Hinweis, den hatte ich vergessen, weil Sie gefragt haben, was unternehmen wir konkret. Der Aufsichtsrat ist da derjenige, der agieren muss. Wir haben den Rektor angeschrieben, der als stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender dort im Moment ja zuständig ist. Wir haben ihm gesagt, er möge da bitte dieses Thema auch im Aufsichtsrat aufrufen, damit wir darüber den Sachstand klären und dann gegebenenfalls auch darüber diskutieren können.

Also vielen Dank für die Antwort bis hier hin.

Ein Vor-Ort-Termin hat ergeben, Herr Schulte war ja auch da zu einem anderen Zeitpunkt, aber wir sind noch mal weitergehend informiert worden, und da spielte auch eine Rolle, dass Leistungen, die das Unternehmen nicht mehr bekommt, also die Logistik GmbH von dem Mutterunternehmen, werden ausgelagert an Dritte, an Taxiunternehmen und Transportunternehmen zu teilweise höheren Konditionen. Also man gibt dem eigenen Tochterunternehmen die Aufträge nicht mehr, zahlt aber dafür mehr Geld bei Dritten. Haben Sie auch darüber Kenntnis erhalten?

Wir haben auch dazu nachgefragt. Die Information war, dass es dort um Situationen geht, die zu Engpässen geführt haben, also zum Beispiel, wenn es um einen Krankentransport geht, der zeitnah, zeitgerecht erfolgen muss, dass dort in Einzelfällen an Unternehmen, wo es auch ausgeschrieben wurde, dann in dieser Engpasssituation zum Wohle der Patienten auch Drittaufträge rausgingen.

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Soziales, Integration und Gleichstellung. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Peter Ritter, Fraktion DIE LINKE, die Frage zu Nummer 8 zu stellen.

Frau Ministerin, die Landesdelegiertenkonferenz des Landesfrauenrates hat sich im Vorfeld der 96. Arbeits- und Sozialministerkonferenz mit einem umfänglichen Erwartungskatalog an Sie und Ihren Kollegen Glawe gewandt. Ich möchte von Ihnen gern wissen, wie Sie Forderungen in diesem Katalog bewerten und wie Sie sie auf der ASMK umsetzen wollen oder ansprechen wollen. Vor allen Dingen interessieren mich die Punkte „Feminisierung der Armut entgegenwirken“ und „Gender-Mainstreaming und Gender-Budgeting in allen Politikbereichen durchsetzen“.

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Ritter.

Sie haben es selbst angesprochen, es gibt das Schreiben des Landesfrauenrates, das sowohl an Herrn Glawe als auch an mich gegangen ist, und ich möchte Ihnen ausdrücklich anbieten, wenn ich die Beantwortung dieses Schreibens mit meinem Kollegen abgestimmt habe, dass wir Ihnen dort auch gern eine Kopie zukommen lassen.

(Minister Harry Glawe: Sehr gut!)

Bei der Arbeits- und Sozialministerkonferenz verhält es sich so, dass die am 27. und 28. November in Rostock stattfindet und durch eine Amtschefkonferenz, wie alle anderen Konferenzen auch, vorbereitet wird, die am 9. und 10. Oktober stattgefunden hat, sodass jetzt eine Veränderung der Tagesordnung der ASMK nicht mehr so einfach möglich ist, außer es läge eine Eilbedürftigkeit bei einem Thema vor.

Die Konferenz oder die Fachkonferenz für die vom Landesfrauenrat aufgegriffenen Fragen ist die Gleichstellungsministerkonferenz. Dorthin werde ich die Themen selbstverständlich auch mitnehmen, was nicht heißt, dass die Fragen der Gleichstellung bei der ASMK keine Rolle spielen, aber eher in fachlichen Zusammenhängen wie beispielsweise Pflege und Gleichstellung oder ähnliche Themen. Ich würde Ihnen das aber gern ausführlich

dann mit dem Antwortschreiben noch mal aufarbeiten, welche Tagesordnung für die ASMK vorliegt, und diese Forderungen dann mitnehmen für die Gleichstellungsministerkonferenz.

Schönen Dank, das Angebot nehme ich gerne an.

Bitte.

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Weitere Fragen liegen mir nicht vor. Damit sind wir am Ende der Fragestunde.

Gestatten Sie mir aber noch einmal den Hinweis, das ist das zweite Mal, dass wir diese Fragestunde durchgeführt haben, dass bitte jeder auch noch mal in den Paragrafen 65 unserer Geschäftsordnung reinschaut und guckt, wie diese Fragestunde zu absolvieren ist. Also eine Frage zu stellen und eine kurze Vorbemerkung, ist legitim. Vielleicht kann jeder da noch mal einmal einen Blick reinwerfen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 17: Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung – Landesprogramm „Demokratie und Toleranz gemeinsam stärken!“ (Erste Fortschreibung) , Drucksache 7/3418, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Drucksache 7/4236.

Unterrichtung durch die Landesregierung Landesprogramm „Demokratie und Toleranz gemeinsam stärken!“ (Erste Fortschreibung) – Drucksache 7/3418 –