Herr Heydorn, Ihre zwei Minuten sind abgelaufen. Er guckt zu Recht. Ich habe bloß eben nicht tief genug gedrückt, um Sie gleich darauf hinzuweisen, dass Sie nur zwei Minuten hatten, die bereits abgelaufen sind. Damit ist die …
Kurzintervention beendet. Ich bitte, doch auch beim nächsten Mal auf die Anrede zu achten bei allem Eifer des Gefechts.
Herr de Jesus Fernandes, wollen Sie gleich antworten oder erst die nächste Kurzintervention zulassen?
Herr de Jesus Fernandes, Sie haben ja gesagt, ich wäre ein Lügner. Das ist mir ziemlich schnuppe, ob Sie das behaupten, weil ich vertrete den Standpunkt, wenn jemand in der Sache nicht weiterweiß, dann geht er immer aufs Persönliche über,
Warum ich um diese Intervention gebeten habe, ist, dass Sie anfangen, Ihren Gesetzentwurf umzuinterpretieren. Im Paragrafen 1 Punkt 1 verlangen Sie von denjenigen, die das Landespflegefördergeld bekommen sollen, dass sie die Pflege sicherstellen. Es geht nicht um eine kleine Draufgabe oder um eine Unterstützung, es geht um die Sicherstellung. Und wer das gewährleisten will, muss unter Umständen – das hatte ich vorhin gesagt – 24 Stunden, sieben Tage die Woche dafür da sein, das heißt also, völlig ersetzen. Ich will nicht zulassen, dass Sie jetzt anfangen und Ihren schlecht gemachten Gesetzentwurf hier ummoderieren, um dann anschließend zu sagen, wir werden unterdrückt und wir werden nicht in einem Parlament nach demokratischen Regeln behandelt. Also nicht den Märtyrer spielen und den Gesetzentwurf uminterpretieren!
Ich glaube, da war Herr Heydorn selbst adressiert, gar nicht ich, auf den trifft das nämlich immer zu. Deswegen werde ich zu den Ausführungen von Herrn Heydorn auch nichts mehr sagen, der hat seine Gedanken ja hier schon vorne am Pult abgesondert. Und das war jetzt auch nicht viel besser. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Das hat man ja gerade quasi an der Reaktion des Abgeordneten der AfD gemerkt, also jetzt wirds dünn, nachdem der Kollege Koplin noch mal deutlich darauf aufmerksam gemacht hat, was in dem Gesetzentwurf steht. Leute sollen Geld kriegen, wenn sie das Thema Pflegebedürftigkeit absichern. Also nicht derjenige, der jetzt als Angehöriger mal einkaufen geht oder dergleichen, kriegt Geld, sondern derjenige, der pflegerische Leistungen übernimmt, soll Geld kriegen. So.
Und jetzt bin ich gerade bei meinem Beispiel mit der Trachealkanüle gewesen. Wie soll das denn laufen? Das heißt im Grunde, man stellt sich hin und zeigt mit dem Finger auf die Ministerin und sagt, die wertet hier die pflegenden Angehörigen ab. Wer will das denn von uns, dass Leute als Angehörige unterwegs sind und letztendlich pflegerische Tätigkeiten übernehmen, die hoch risikohaft sind, um dann gegebenenfalls noch die Leistungen, die die AfD auf den Weg bringen will, zu erhalten? Das ist doch alles unausgegorener Kram.
Wenn man sich dieser Thematik sachgerecht entgegenstellen will, dann muss man gucken, was müssen unbedingt Fachkräfte machen. Also das Beispiel „Trachealkanüle“ sollte man Fachkräften überlassen. Und was können letztendlich Angehörige oder können auch andere an pflegerischer Verrichtung machen? Und im Augenblick haben wir folgende Tendenz, dass man professionellen Angeboten immer mehr auf die Füße steigt und immer höhere Qualitätsanforderungen stellt, und auf der anderen Seite sagt, ja, aber ansonsten kann das doch der Nachbar machen oder das macht ein Angehöriger, und da guckt man auch nicht hin, wie das dann mit der Qualität aussieht. Das ist doch der Punkt, der zu Recht auch angesprochen wurde.
Wenn man mit einem derartig hoch vulnerablen Personenkreis zu tun hat, dann muss man meines Erachtens auch die Verantwortung übernehmen und sicherstellen, dass das, was stattfindet, auch, ich sage mal, verantwortbar stattfindet und nicht im Grunde genommen, dass ich Instrumente entwickele, die letztendlich dazu führen,
die letztendlich dazu führen, dass immer mehr Profis da ersetzt werden sollen, weil man Anreize gibt für Angehörige, die immer mehr machen können.
Und, wie gesagt, man hat den Eindruck, dass die Abgeordneten der AfD ihre eigenen Gesetzentwürfe, dass sie sie nicht richtig lesen, und wenn man Sie mit den Wahrheiten konfrontiert, dann stellen Sie sich hin in Ihren Reden und deuten das um, als wenn die Dinge, die Sie niedergeschrieben haben, gar nicht so gemeint sind. Also den Gesetzentwurf kann man nur ablehnen und ich bedanke mich noch mal für Ihre Aufmerksamkeit.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/4209 zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss und zur Mitberatung an den Innen- und Europaausschuss sowie an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE und der fraktionslosen Abgeordneten Frau Weißig, bei Zustimmung der Fraktion der AfD und des fraktionslosen Abgeordneten Arppe abgelehnt.
Der Gesetzentwurf wird gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion DIE LINKE – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung und Entwicklung der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit, des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes, der Freistellung ehrenamtlicher Mitarbeiter und der Fortbildung hauptberuflicher Fachkräfte und Mitarbeiter, Drucksache 7/4204.
Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung und Entwicklung der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugend- sozialarbeit, des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes, der Freistellung ehrenamt- licher Mitarbeiter und der Fortbildung haupt- beruflicher Fachkräfte und Mitarbeiter (Kinder- und Jugendförderungsgesetz – KJfG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 7/4204 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Ihnen liegt heute ein Gesetzentwurf meiner Fraktion zur Änderung des Kinder- und Jugendfördergesetzes vor. Warum? Weil die Situation in der Kinder- und Jugendarbeit nicht mehr fünf vor zwölf ist, sondern wir haben es bereits zwölf. Wie beschrieb es die 31. Vollversammlung des Landesjugendrings? Ich zitiere: „Für die Situation der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit in MecklenburgVorpommern ist es bereits 12 Uhr.“
Die Situation wird deshalb seitens des Landesjugendrings so eingeschätzt, weil ein Gesetz mit unveränderter Landesförderung seit 1997 unverändert fortbesteht. Diese Förderung, verankert im Kinder- und Jugendförderungsgesetz mit 5,11 Euro, ist nicht mehr zeitgemäß. Sie führt konkret vor Ort dazu, dass zahlreiche Einrichtungen für Kinder und Jugendliche bereits geschlossen wurden. Viele Strukturen sind inzwischen weggebrochen, unbesetzte hauptamtliche Stellen können mit den zur Verfügung stehenden Mitteln nicht mehr besetzt werden oder sind bereits weggefallen. Fachkräfte in der Jugend- und Schulsozialarbeit wandern aufgrund prekärer Arbeitsverhältnisse ab oder wenden sich von dieser wichtigen Arbeit ab.
Das, meine Damen und Herren, ist keine Schwarzmalerei, das, meine Damen und Herren, ist die Realität der Kinder- und Jugendarbeit in Mecklenburg-Vorpommern. Was wir brauchen? Wir als LINKE sagen, wir brauchen eine auskömmliche, bedarfsgerechte Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit. Das war immer Anliegen der Linksfraktion M-V und das ist es auch, wofür wir weiter kämpfen.
Deshalb liegt Ihnen heute unser Gesetzentwurf vor. Wir halten ihn für notwendig, nicht nur, weil es in der Kinder- und Jugendarbeit brennt, wie in dem eben zitierten Brief aufgeführt, nicht nur, weil zur letzten Landtagssitzung Jugendverbände vor dem Staatstheater hier in Schwerin für eine bessere finanzielle Ausstattung der Kinder- und Jugendarbeit unter dem Motto „Gib mir Fünf!“ – gemeint sind 5 Euro mehr – demonstrierten, wir halten sie für
So war im NDR am 17. Juni 2019 noch groß zu lesen, die Überschrift prangte, „Mehr Landesmittel für Jugendarbeit in Kommunen“. Darin kündigte die Sozialministerin Stefanie Drese noch groß an, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern ab dem Jahr 2020 deutlich – und ich betone: deutlich! – mehr Geld für die Jugendarbeit den Kommunen zur Verfügung stellen wolle. Nur mal so am Rande: Das ist nicht die erste Ankündigung, die ich in diesem Bereich gehört habe. Bereits 2016 auf einer Veranstaltung der Fort- und Weiterbildungsstätte „Schabernack“ kündigte die Sozialministerin ebenfalls die Novellierung des KJfG, also des Gesetzes, wo die Zuwendungen drin verankert sind, an. Was ist in den vergangenen drei Jahren geschehen? Nichts außer Ankündigungen! Ich hoffe nur, hier verhält es sich nicht so wie bei der kostenfreien Kita, die hier mehr als zehn Jahre versprochen wurde und nun endlich 2020 eingeführt wird.
Doch wieder zurück zu den Ankündigungen von Frau Drese im NDR. Wir befinden uns aktuell in den Haushaltsberatungen im Landtag. Auf Nachfrage im Sozialausschuss, ob denn die angekündigte Erhöhung der Mittel in den Haushalt eingestellt wäre, antwortete die Ministerin, nein, sind sie nicht. Es soll also zum 01.01.2020 wie angekündigt eine Erhöhung stattfinden, nur ist sie nicht im Haushalt eingestellt. Frau Drese, können Sie mir bitte erklären, wie das funktionieren soll?
Ich habe nachgefragt im Sozialausschuss, und genau das war die Antwort von Frau Drese. Wenn es anders ist, dann soll man mir andere Antworten im Sozialausschuss geben.
Also von der Ankündigung im Juni ist im Haushaltsentwurf nichts zu finden, aber vielleicht können Sie das noch mal darstellen. Vielleicht war das auch ein Missverständnis.
Ich finde, dieser unverantwortliche Umgang, diese Ankündigungspolitik der Landesregierung, muss endlich ein Ende haben.
Wir brauchen endlich eine deutliche Erhöhung der Kinder- und Jugendmittel im Land Mecklenburg-Vorpommern.