Wir wollen mit der Diskussion zu dem Gesetzentwurf auch noch mal das Thema der Eigenmittel aufmachen. Es ist ja deutlich geworden, auch in anderen Zusammenhängen, dass das Aufkommen von Eigenmitteln durch die Träger durchaus variiert, manche 5 Prozent, manche bis zu 30 Prozent. Und manchmal fragt man sich, woher sollen die das denn nehmen. Klassisches Beispiel Schuldnerberatungsstellen: Woher sollen die dann Eigenmittel nehmen? Ja, es gibt immer noch Möglichkeiten über die Vereine, Verbände, Mitgliedschaften, Sponsoring und so weiter, aber das Maß muss gehalten werden, dass diejenigen auch die Leistung erbringen können, die wir ja von ihnen subsidiär erwarten.
Insofern, es gibt hier eine ganze Reihe Diskussionsbedarf. Wir werden mit Änderungsanträgen aufwarten, werden mit Spannung und Interesse der Anhörung entgegensehen. Wie gesagt, gut, dass es diesen Entwurf gibt, aber er ist aus unserer Sicht nicht gut gemacht, nicht gut genug für die sozialpolitischen Herausforderungen, die vor uns stehen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Der Fraktionsvorsitzende der AfD hat heute Morgen hier gestanden, hat für seine Partei in Anspruch genommen, bürgerlich zu sein. Sie sind keine bürgerliche Partei.
dass sie nicht populistisch ist. Und das, was Herr Fernandes hier abgegeben hat, war blanker Populismus. Der hat alles durcheinandergewürfelt im Bereich der Freien Wohlfahrtspflege und der Förderung von Freier Wohlfahrtspflege, was man durcheinanderwürfeln kann.
Also er hat ja wörtlich gesagt, die AfD hat Licht ins Dunkel der Finanzierungskanäle der Freien Wohlfahrtspflege gebracht, und dann kommt ja immer wieder der Hinweis auf den Landesrechnungshof. Wir haben es hier schon des Öfteren debattiert und diskutiert, und ich kann mich erinnern, dass ich schon häufiger den Sachverhalt dargelegt habe, wie er sich tatsächlich darstellt. Sie haben das nie überprüft, Sie haben es nie in Erwägung gezogen,
sich des tatsächlichen Sachverhalts wirklich anzunehmen, sondern Sie stehen hier vorne, immer in der gleichen Art und Weise, und kippen üblen Mist über andere aus,
Wenn wir der Sache noch mal nachgehen, so stellt sich mir die Kritik des Landesrechnungshofes so dar, dass er gesagt hat und völlig zu Recht gesagt hat: Dass die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sich also quasi die Mittel, die dann weiter verteilt werden, untereinander aufteilen, ist rechtlich nicht zulässig. Das ist eine ganz klare Geschichte, das muss man völlig akzeptieren, und dem trägt der Gesetzentwurf Rechnung. Jetzt wird in dem Gesetzentwurf geregelt, wie das Thema „Verteilung der Mittel auf die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege“, wie das geregelt werden soll, also kein Thema mehr. Das wird hier nach wie vor so von Ihnen hier wüst nach vorne getragen.
Dann kommen Sie und sagen, es muss ein Parteienverknüpfungsverbot geben, und kommen dann auf eine Verbindung zwischen SPD und AWO.
Wenn man sich ansieht, die Gründerin der AWO war Marie Juchacz. Marie Juchacz war auch SPD-Mitglied und Abgeordnete,
und wenn man sich diese Verbindung anguckt, dann gibt es eine historische Verbindung. Die SPD als Arbeiterpartei hatte schon vor über hundert Jahren deutlich das Ziel, die Situation, die Lebenssituation arbeitender Menschen zu verbessern. Das ist das Ziel auch der Arbeiterwohlfahrt. Ich möchte gerne von Ihnen wissen, wo es denn eine Parteienverknüpfung zur AWO gibt. Also wo ist in irgendeiner Form, in irgendwelchen Statuten geregelt, dass AWO und SPD, dass da Verbindungen existieren? Es gibt historisch Verbindungen, die einfach mit der Geschichte dieses Landes einhergehen, und insofern ist das völliger Käse.
Dann kommt immer wieder das Thema mit der AWOMüritz. Das Thema „AWO-Müritz“ ist nicht Sache dieses Landes, das ist auch nicht Sache der Sozialministerin, weil mit dieser Geschichte hat das Land MecklenburgVorpommern nichts zu tun. Was können wir denn regeln? Wir können doch nur die Dinge regeln, die letztendlich das Land in der Hand hat. Da, wo ich als Land Geld in die Hand nehme und die Freie Wohlfahrtspflege fördere und unterstütze, kann ich also Regelungen treffen, ich kann Bedingungen formulieren und kann das dann nachvollziehen und kontrollieren. Und das passiert doch. Und das ist doch in der Vergangenheit genauso passiert. Denn eins ist ganz klar, jedes Projekt,
jedes Projekt, was aus Landesmitteln bewilligt worden ist, muss da einen Verwendungsnachweis vorlegen. Diese Verwendungsnachweise sind geprüft worden im LAGuS und so weiter und so fort. Das war immer ordentlich geregelt.
Und dann die Geschichte, wofür wird das Geld ausgegeben. Da ist ja immer die Frage, welches Geld. Ich bin dem Kollegen Koplin sehr dankbar, er ist in seiner Rede schon darauf eingegangen, denn wir haben es ja bei der Freien Wohlfahrtspflege mit Organisationen zu tun, die es auf der einen Seite sich zur Aufgabe gemacht haben, bestimmte Bevölkerungsgruppen, benachteiligte Gruppen letztendlich politisch zu unterstützen und sich um sie zu kümmern und denen letztendlich weiterzuhelfen. Und auf der anderen Seite haben wir es bei der Freien Wohlfahrtspflege mit Unternehmen zu tun, die betreiben Kitas, die betreiben Pflegeeinrichtungen, die betreiben Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und so weiter und so fort. Das sind Wirtschaftsunternehmen.
Und jetzt sagen Sie doch mal, auf welcher Grundlage Sie diesen Wirtschaftsunternehmen in die Karten gucken wollen! Die haben entsprechende Verträge. Wo sind die also verpflichtet, letztendlich diese Dinge offenzulegen? Und wenn es dann einen Geschäftsführer gibt, der kriminelle Machenschaften betreibt, dann so zu tun, als wenn das SPD-immanent ist, das ist einfach eine Frechheit, eine Verlogenheit und das hat mit der Sache überhaupt nichts zu tun. Und Sie machen das immer wieder.
Und das ist blanker Populismus, weil Sie die wirklichen Sachverhalte völlig verdrängen. Die interessieren Sie auch nicht, weil Sie meinen, mit Ihren miesen Sprüchen letztendlich punkten zu können. Das ist also die Realität.
Ich will es jetzt dabei bewenden lassen und mich noch einmal dem Kollegen Koplin zuwenden. Sie sprachen davon, dass der Ausgang des Modellprojektes in Vorpommern-Greifswald nicht abgewartet worden ist. Wir waren ja selbst mit dem Sozialausschuss in VorpommernGreifswald, haben da unterschiedliche Runden mit unterschiedlichen Akteuren gehabt. Und das, was ich mitgenommen habe, ist, dass die Leute da gesagt haben, jawohl, es hat am Anfang ein bisschen geruckelt, aber so kann man es machen. Das ist eine Geschichte, die kann man so machen, und deswegen finde ich das auch berechtigt, jetzt zu sagen, wir machen es dann.
Vor allen Dingen ist es ja auch so, die Regierung steht ja bei dem Thema auch extrem unter Druck, weil was würde denn ansonsten passieren, wenn wir nicht zügig an das Thema rangehen würden? Dann würden Sie als Opposition ja auf der Matte stehen, vielleicht eher noch mehr als Sie, und würden uns daran erinnern, dass wir hier nicht liefern. Also wir sind hier schon in einer Situation, das Thema anpacken zu müssen und entsprechende Ergebnisse auf den Tisch zu legen.
Und Ihr Hinweis auf die Sozialplanung und auf die Sozialraumanalyse: Wir machen ja jetzt Folgendes, wir geben ja jetzt quasi die Entscheidungen, wo und in welchem
Umfang gefördert wird und was gefördert wird, auf die Ebene der Kreise und kreisfreien Städte. Das finde ich richtig. Die sind nah vor Ort, und ich gehe davon aus, dass die auch gewährleisten werden, dass wir zu einer entsprechenden räumlichen Verteilung der Angebote im Land kommen werden, dass wir nicht die Konzentration von bestimmten Beratungsangeboten auf große Städte haben und im ländlich-peripheren Raum können die Leute dann weit gucken und sehen nichts. Also ich gehe mal davon aus – und das haben wir ja auch in Vorpommern-Greifswald mitgekriegt –, dass das Bestreben an der Stelle groß ist, wirklich eine flächendeckende Beratungsversorgung sicherzustellen.
Und insofern kann ich Sie an dieser Stelle nur bitten, jetzt der Überweisung des Gesetzentwurfes Zustimmung zu erteilen, dass wir da auf den richtigen Weg kommen, um hier letztendlich im Landtag auch zügig zu Entscheidungen zu kommen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/4009 zur federführenden Beratung,...
Herr Kollege Heydorn, ich würde Sie bitten, sich auf den Platz zu setzen, wir wollen mit der Abstimmung beginnen.
... zur federführenden Beratung an den Sozialausschuss und zur Mitberatung an den Innen- und Europaausschuss, an den Finanzausschuss sowie an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer möchte diesem Überweisungsvorschlag folgen, den bitte ich um ein Handzeichen. –
Danke schön. Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über die Zulassung zum Hochschulstudium in Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 7/4010.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Zulassung zum Hochschulstudium in Mecklenburg-Vorpommern (Hochschulzulassungsgesetz – HZG M-V) (Erste Lesung) – Drucksache 7/4010 –