Das Wort zur Einbringung hat die Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Frau Martin, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Im Staatsvertrag – über den wir gerade gesprochen haben oder den ich gerade eingebracht habe – zur Hochschulzulassung steht, was für alle Länder gilt. Mit diesem Gesetz, was jetzt eingebracht wird, regeln wir nun das Was und Wie, wie wir das in Mecklenburg-Vorpommern regeln wollen. Indem wir beide Gesetze heute an einem Tag hier im Landtag behandeln, sind wir im bundesweiten Vergleich quasi im Turbogang unterwegs. Das ist gut für unsere Hochschulen, das bringt Planungssicherheit und wirklich einen echten Vorteil auch für die Studierenden oder die angehenden Studierenden. Je früher, desto besser.
Uns geht es nicht unbedingt nur darum, den Staatsvertrag eins zu eins umzusetzen. Wir wollen insgesamt auch jetzt die Chance nutzen, mal genau hinzugucken, wie die Zulassungskriterien insgesamt bei uns sind, und diese auch anpassen. Wir übernehmen die Hauptquoten – wie ich vorhin ja schon ausgeführt habe – für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge auch für die örtlich zulassungsbeschränkten Studiengänge und wir wollen die neuen Gestaltungsspielräume, die wir über die Vorabquoten haben, auch nutzen, um hier das einzuführen, was wir an Bedarfen haben im Land. Wir wollen also die vorhandenen Studienplätze vorab, wie gesagt, diese 20 Prozent, abziehen für besondere Leistungen und vor allem für besondere Bedarfe einbringen. Damit können wir verhindern, dass Talente, die wir im Land haben, uns gegebenenfalls den Rücken kehren, weil sie woanders meinen, sie hätten bessere Chancen auf einen Studienplatz.
Deswegen will ich jetzt erst mal nur auf diese 20-ProzentVorabquoten eingehen, weil das andere hatte ich gerade ja schon erläutert. Ganz zuallererst vorne steht die Landarztquote. Wir haben im neuen Hochschulzulassungsgesetz die Landarztquote verankert. Damit wollen wir gegen den Ärztemangel im ländlichen Raum vorgehen und es geht uns schlicht darum, dass möglichst viele angehende Ärzte, die hier in Rostock und in Greifswald studieren, auch im Land bleiben, aber nicht nur im Land bleiben, sondern möglichst auch in den ländlichen Raum gehen, um dort ihre Arbeit aufzunehmen.
Dafür wollen wir mit dieser Landarztquote einen Anreiz schaffen. Wer sich also bei der Bewerbung um einen Studienplatz in Humanmedizin bewirbt und sich festlegt, dann im Anschluss in den ländlichen Raum zu gehen und dort zu arbeiten, der hat gute Chancen auf einen Studienplatz, auch wenn er nicht mit 1,0 sein Abi gemacht hat. Und ich wage mal die Prognose, dass unter diesen jungen Menschen viele dabei sein werden, die auch diesen Beruf aus vollem Herzen ausüben werden. Für diese Landarztquote brauchen wir die Ermächtigung durch dieses Gesetz, wir brauchen aber auch noch ein Landarztgesetz, was der Gesundheitsminister erarbeitet und was er auch noch in diesem Jahr in das Parlament einbringen wird.
Die zweite Sonderquote, die wir haben, wird für Bewerberinnen und Bewerber sein, die aus der HMT Rostock kommen, die dort die Eignungsprüfung für das Fach Musik oder das Fach Theater bestanden haben. Wir wollen dort eine Sonderquote einführen für das entsprechende Lehramtsstudium an der Universität Rostock.
Drittens ist auch eine Vorabquote für die Athletinnen und Athleten vorgesehen, die zum Bundeskader eines unse
rer Olympiastützpunkte gehören. Und im Zuge des Nachteilsausgleichs wollen wir Menschen mit einer Behinderung stärker berücksichtigen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, ich bin vorhin schon auf das Auswahlverfahren an den Hochschulen als eine der Hauptquoten eingegangen. Mit 60 Prozent ist diese Quote am einflussreichsten darauf, wer am Ende auch den Studienplatz erhält. Wenn wir die Hochschulen nun verpflichten, neben der Abiturnote einen zusätzlichen Faktor zu berücksichtigen, ist es aus meiner Sicht auch zielführend zu sagen, welche Faktoren das sein könnten.
Wir haben deshalb im Gesetzentwurf einen Katalog möglicher Kriterien aufgestellt, die nichts mit dem Abitur zu tun haben, und wir denken, dass es wichtig ist, hier klare Vorgaben zu machen, damit das Zusammenspiel, also einerseits schulnotenabhängige Kriterien und schulnotenunabhängige Kriterien, auch gut funktioniert. Transparenz und Nachvollziehbarkeit stehen hier im Vordergrund. Das ist wichtig einerseits für die Hochschulen, aber natürlich auch für die Studienanwärterinnen und Studienanwärter.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, dieses Gesetz ist aber auch verfahrenstechnisch notwendig. Es enthält unter anderem die Verordnungsermächtigung für eine Teilnahme der Hochschulen am Dialogorientierten Serviceverfahren, also daran, dass auch ein Onlinebewerbungsverfahren eingeführt werden kann. Dieses Verfahren soll Hochschulen und ihre Bewerberinnen und Bewerber gleichermaßen entlasten, also indem es zum Beispiel schnellere Zu- und Absagen gibt, aber auch, indem Mehrfachbewerbungen beim langen Nachrückverfahren dann auch, die werden nicht verhindert, die Mehrfachbewerbungen, aber das Nachrückverfahren wird weniger kompliziert und eher koordiniert.
Alles in allem überträgt es den Geist des Staatsvertrages auf unsere Hochschulen hier im Nordosten. Wir machen unsere Hausaufgaben, die das Bundesverfassungsgericht uns Ländern insgesamt aufgegeben hat, und wir nutzen die Chance, dass wir gleich auch die Verbesserungen einführen, die der Entwicklung in unserem Land zugutekommen. Ich glaube, das ist eine gute und wichtige Angelegenheit. – Vielen Dank.
Zwischen den Fraktionen ist vereinbart worden, zu diesem Tagesordnungspunkt keine Aussprache durchzuführen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/4010 zur federführenden Beratung an den Bildungsausschuss und zur Mitberatung an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer möchte diesem Überweisungsvorschlag zustimmen, den bitte ich um ein Handzeichen. –
Danke schön. Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag bei der Zustimmung aller Fraktionen angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD – Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 7/4012.
Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 7/4012 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute und verehrte Gäste! Der Haushaltsentwurf ist von der Regierung vorgelegt worden. Er enthält die Daten zum vertikalen Finanzausgleich mit den Kommunen im Kapitel 1102, Maßnahmegruppe 01. Wo aber ist der lang erwartete Gesetzentwurf zur Neuregelung des kommunalen Finanzausgleichs? Es scheint, als will die Regierung durch den Haushalt Tatsachen schaffen und die vertikale Verteilung regeln, um dann irgendwann im Jahr 2020 darauf zu verweisen, dass der Landtag den Haushalt bereits beschlossen hat und somit die vertikale Finanzverteilung festgezurrt ist.
Die Beteiligungsquote nach dem Gleichmäßigkeitsgrundsatz ist in dem vorgelegten Haushaltsentwurf schon mal auf 34,163 Prozent abgesenkt worden, anders als im März mit den Kommunen vereinbart. Das sind schon mal rund 26 Millionen Euro weniger für die Kommunen, was zu deren berechtigtem Aufschrei führte. Heute hörten wir vom Finanzminister, dass im Rahmen der jetzt noch anstehenden und bereits geführten Verhandlungen nun weitere 46 Millionen Euro den Kommunen zur Verfügung gestellt werden sollen. 726 Gemeinden bei uns im Land werden sich freuen.
Das ausstehende FAG-Gesetz hat eine lange Vorgeschichte. Auf dem Kommunalgipfel am 19. Februar 2014 hatten Land und kommunale Landesverbände sich auf zusätzlich 40 Millionen Euro für die Jahre 2014 bis 2017 für die Kommunen verständigt. Im Gegenzug haben die Kommunen auf eine Klage gegen das FAG M-V verzichtet.
Das Gutachten von der Arbeitsgruppe um Professor Lenk vom Institut für Öffentliche Finanzen und Public Management hat die Sichtweise der Kommunen unterstützt. Der FAG-Beirat hat sich deshalb am 11. Mai 2017 darauf geeinigt, das FAG M-V in zwei Stufen zu novellieren. Die erste Stufe beinhaltete wenige und nicht grundlegend in die Systematik des Ausgleichssystems eingreifende Änderungen zum 1. Januar 2018. Wir haben sie hier im Parlament verabschiedet. Die zweite Stufe sollte zum 1. Januar 2020 in Kraft treten, was offensichtlich nicht mehr erreicht werden kann.
Der von meiner Fraktion nun vorgelegte Gesetzentwurf ergänzt das derzeitig gültige FAG M-V um eine zusätzliche und aus unserer Sicht wichtige Komponente und
schafft für die Kommunen bei uns im Land Rechtssicherheit, dass nämlich ab Januar 2020 die vom Bund bereitgestellten Gemeindesteuerkraftzuweisungen auch zu 100 Prozent bei ihnen ankommen.
Nach dem Beschluss der Regierungschefs und des Bundes vom 14. Oktober 2016 gilt, ich zitiere: „Es werden Zuweisungen des Bundes zum Ausgleich der Finanzkraftunterschiede auf Gemeindeebene“ – Gemeindeebene! – „in verfassungsrechtlich abgesicherter Form... gewährt. Dabei wird die unterdurchschnittliche Gemeindefinanzkraft zu 53,5 % bezogen auf die Lücke bis 80 % des Durchschnitts der Gemeindesteuerkraft ausgeglichen.“ Zitatende.
Die Einnahmen vor Finanzausgleich der Gemeinden Mecklenburg-Vorpommerns liegen bei etwa 60 Prozent des Durchschnitts aller deutschen Gemeinden. Unsere Gemeinden sind im Bundesvergleich arm.
Es ist dem ehemaligen Ministerpräsidentin Erwin Sellering hoch anzurechnen, dass mit seiner Hilfe damals für unsere Gemeinden die Gemeindesteuerkraftzuweisung dauerhaft im neuen Bundes-FAG verankert worden ist. Das Geld vom Bund zu bekommen, das war der erste Schritt, er ist getan. Nun müssen wir den zweiten Schritt tun, das Geld auch an unsere Gemeinden weiterreichen, und zwar in voller Höhe. Wenn Sie mir das Bild gestatten wollen: Wenn der reiche Onkel aus Berlin der armen Nichte auf dem Lande Geld schickt, dann sollen die Stiefeltern in Schwerin nicht zwei Drittel davon behalten. Auch wenn das Bild überzogen sein mag, von den Gemeindesteuerkraftzuweisungen für steuerfinanzschwache Kommunen sollte trotzdem nichts vom Land einbehalten werden.
Was spricht dagegen, dass man diese spezifischen Zuweisungen des Bundes für steuerschwache Gemeinden vorab von der FAG-Masse abzieht, ebenso wie die Vorabkürzungen des Landes, die praktisch vorab abgeführt werden? Nach dem Grundgesetz haben die Gemeinden die Aufgabe, sich um die sogenannten Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung zu kümmern. Für die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse sind die finanziellen Möglichkeiten der Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern, Infrastruktur und Daseinsvorsorge und freiwillige Leistungen für ihre Bürger zu erhalten beziehungsweise anzupassen, von zentraler Bedeutung. Auch aus diesem Grunde sollten die Gemeindesteuerkraftzuweisungen in voller Höhe direkt an die Gemeinden weitergereicht werden. Ein anteiliger Einbehalt durch das Land und die indirekte Weitergabe über zweckgebundene Förderungen und Zuweisungen schwächt die kommunale Selbstverwaltung und stärkt die Ministerialbürokratie in Schwerin.
Neben der finanziellen Stärkung der Gemeinden ist uns die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung ein Herzensanliegen. Aus der Presse war am 27. August zu erfahren, dass Innenminister Lorenz Caffier sein neues FAG M-V an die kommunalen Verbände gegeben hat und dass sich das Kabinett im Oktober ein zweites Mal damit befassen will. Offensichtlich ist also eine
Zweite Lesung des FAG-Gesetzes in diesem Jahr im Landtag nicht geplant. Der von meiner Fraktion vorgelegte Gesetzentwurf ergänzt deshalb sinnvoll das gültige FAG M-V und schafft für die Kommunen des Landes Rechtssicherheit, dass nämlich ab Januar 2020 die vom Bund bereitgestellten Gemeindesteuerkraftzuweisungen für steuerschwache Kommunen auch zu 100 Prozent bei ihnen ankommen.
Im Entwurf des Landeshaushalts 2020/2021 sind die Gemeindesteuerkraftzuweisungen vom Bund in Höhe von 227,1 Millionen Euro beziehungsweise 236,9 Millionen Euro veranschlagt, also jeweils pro Jahr 2020 und 2021. Es fehlte aber in M-V eine gesetzliche Grundlage, wodurch dieses Geld den Kommunen ab Januar 2020 in voller Höhe zur Verfügung gestellt wird. Es geht derzeit in der allgemeinen Masse des Finanzausgleichs auf. Hierzu ist Paragraf 7 Absatz 3 FAG M-V wie im vorliegenden Gesetzentwurf zu ändern.
Meine Damen und Herren, in diesem Hause war oft von Hilfe für die Gemeinden und vom Wert der kommunalen Selbstverwaltung die Rede. Lassen Sie uns heute etwas dafür tun! Stimmen Sie für den vorliegenden Gesetzentwurf! – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 61 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache.
Für die Landesregierung hat ums Wort gebeten der Minister für Inneres und Europa. Herr Caffier, Sie haben das Wort.
Lieber Dr. Jess! Zunächst erst mal vorweg, ob eine Zweite Lesung in diesem Jahr im Parlament noch stattfindet oder nicht, ist nicht eine Frage des Innenministers, sondern das ist immer eine Frage des Parlaments. Und da auch wir sehr umfangreiche Beratungen durchgeführt haben, gehe ich davon aus, dass das Parlament zu einem so umfassenden Gesetz auch sehr umfangreiche Beratungen machen wird. Das heißt ja nicht, dass man nicht trotzdem auch rückwirkend zum 01.01.2020 das Gesetz in Kraft setzen kann, aber das sind Fragen, die zu klären wären, weil alle Daten ja dann bereits vorliegen.
Ich bin auch gerne jederzeit bereit, beim Thema Kommunalfinanzen einer offenen Diskussion mich zu stellen. Jeder Vorschlag ist willkommen, um die Gestaltungsspielräume der Akteure vor Ort zu stärken. Allerdings erschließt sich mir derzeit nicht, weil Ihnen ja auch bekannt ist, dass wir im FAG in einer umfangreichen Novellierung sind, warum Sie zum jetzigen Zeitpunkt mit einem einzigen Punkt kommen, der die Fragen der BundLänder-Finanzbeziehungen betrifft, die im FAG in jedem Fall ja ausführlich beraten werden,
und Sie dort jederzeit die Möglichkeit haben, einen solchen Antrag auch einzubringen, um die dementsprechenden Mechanismen zu ändern.
Dem Gesetzentwurf, den die Landesregierung im November ins Parlament einbringen will, geht ja ein jahrelanger Dialogprozess voraus. Sie haben schon die unterschiedlichen zwei Stufen dargestellt, das will ich mir jetzt in der Form noch mal ersparen, weil Sie das relativ wertneutral, also ohne Wertung eingeführt haben, und das ist auch alles richtig wiedergegeben. Eine Neustrukturierung des Finanzausgleichssystems erfolgte in der ersten Stufe nicht, sondern nur bestimmte Mechaniken, sodass wir die Verteilung des horizontalen Finanzausgleichs noch mal gutachterlich untersucht haben, untersuchen werden.