Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion der AfD eingebrachten Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 7/3699.
Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? –
(Christel Weißig, Freie Wähler/BMV: Ganze Fraktion! – Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Henning Foerster, DIE LINKE: Sehr gut! Ein sachdienlicher Hinweis.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind in der Abstimmung. Und sachdienliche Hinweise, wenn ich Sie dann geben darf, wären, dass hier keine Äußerungen während der Abstimmung zu erfolgen haben. Die Frage der Fraktion, dachte ich, hätten wir im Vorgang schon geklärt. Von daher erübrigt sich ein weiterer Hinweis, würde ich mal vorschlagen.
Nichtsdestotrotz kommen wir zur Verkündung des Abstimmungsergebnisses. Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/3699 bei Zustimmung der Fraktion der AfD und Stimmenthaltung der Fraktion Freie Wähler/BMV, ansonsten Ablehnung abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Zustimmungsgesetzes zum Staatsvertrag zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Land Niedersachsen über die grenzüberschreitende kommunale Zusammenarbeit in Zweckverbänden, gemeinsamen kommunalen Unternehmen, Planungsverbänden nach Paragraf 205 des Baugesetzbuchs und durch öffentlichrechtliche Vereinbarungen, Drucksache 7/3990.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Zustimmungsgesetzes zum Staatsvertrag zwischen dem Land Mecklenburg-Vorpommern und dem Land Niedersachsen über die grenzüber- schreitende kommunale Zusammenarbeit in Zweckverbänden, gemeinsamen kommu- nalen Unternehmen, Planungsverbänden nach § 205 des Baugesetzbuchs und durch öffentlich-rechtliche Vereinbarungen (Erste Lesung) – Drucksache 7/3990 –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung hat dem Parlament ein Zustimmungsgesetz zum Staatsvertrag zwischen Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen über die grenzüberschreitende interkommunale Zusammenarbeit vorgelegt. Wir sind damit einem Anliegen des Landes Niedersachsen nachgekommen. Hintergrund ist, dass sich das Amt Neuhaus, das aus geschichtlichen, aber allein auch schon aus rein geografischen Gründen eng mit Mecklenburg-Vorpommern verbunden ist, in Hannover für eine Zusammenarbeit mit kommunalen Körperschaften in Mecklenburg-Vorpommern starkgemacht hat.
Diesem Wunsch wollen wir natürlich gerne entsprechen, zumal die Zusammenarbeit mit allen Bereichen der Daseinsvorsorge zwischen Kommunen auch über
Ländergrenzen hinweg in Zukunft ein immer wichtigeres Thema werden wird. In vielen Fällen wird sozusagen die Landesgrenze nicht mehr in allen Fällen die Zusammenarbeitsgrenze sein. Das haben wir gerade in den zurückliegenden Monaten immer wieder festgestellt.
Mit dem Staatsvertrag schaffen wir die rechtlichen Voraussetzungen dafür. Mein Kollege Pistorius und ich haben hier im März beziehungsweise im April dieses Jahres die Vereinbarung unterzeichnet. Wahrscheinlich ist heute noch gar nicht abzusehen, welche Projekte und Möglichkeiten für die kommunale Gebietskörperschaft daraus erwachsen. Abfallbeseitigung, ÖPNV, Brandschutz sind nur einige klassische kommunale Aufgaben, bei denen eine länderübergreifende Zusammenarbeit auf kommunaler Ebene weitaus effizientere Ergebnisse liefern wird als bisher. Immer mehr spielen aber auch solche Themen wie IT-Infrastruktur, das Thema Datenverarbeitung oder auch die gemeinsame Beschaffung eine größere Rolle, wie wir das im Verbund der Nordländer zum Teil schon tun.
Auf Länderebene haben wir mit Dataport ja bereits eine Kooperation zwischen Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern im IT-Bereich. Wenn man sich aber anschaut, wie umfassend das Thema Digitalisierung ist und wie sehr davon eben auch gerade die Kommunen betroffen sein werden, kommen wir um eine Zusammenarbeit auch auf kommunaler Ebene über Ländergrenzen hinweg gar nicht drum herum. Mit dem Land Brandenburg haben wir mit dem Staatsvertrag über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bislang gute Erfahrungen gemacht. Dadurch ist es unter anderem auch Kommunen in Brandenburg möglich, als Mitglieder des kommunalen Anteilseignerverbandes der WEMAG und des kommunalen Anteilseignerverbandes Nordost, der E.DIS Energie Nord AG mitzuwirken. Und auch im Amt Neuhaus wird derzeit darüber nachgedacht, dem Anteilseignerverband der WEMAG beizutreten.
Auch der Kooperationsvertrag über die Zusammenarbeit in der Metropolregion Hamburg zeigt, wie erfolgreich die Nordländer an einem Strang ziehen können. Auch wenn es hier – in Anführungsstrichen – „nur“ um die Verfolgung gemeinsamer Interessen bei konkreten Themen und Projekten geht, einige Erfahrungen aus dieser Zusammenarbeit sind sicherlich übertragbar. Und insofern hat das Projekt der Metropolregion Hamburg in gewisser Weise vielleicht auch den Grundstein für diese umfangreiche länderübergreifende, öffentlich-rechtliche Kooperation auf kommunaler Ebene gelegt.
Im Staatsvertrag regeln wir dazu, welches Recht anzuwenden ist, sodass hier nachher keine Unklarheiten entstehen. Wir regeln außerdem die kommunalaufsichtlichen Zuständigkeiten, Befugnisse und die Genehmigungserfordernisse, die in vielen Fällen von den Kommunen benötigt werden. Einwände seitens der kommunalen Landesverbände gab es nicht. Insofern bitte ich hier um Ihre Zustimmung zu diesem Zustimmungsgesetz und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/3990 zur federführenden Beratung an den Innen- und Europaausschuss und zur Mitberatung an den Agrarausschuss sowie an den Energieausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen 2019, 2020 und 2021 und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften des Landes MecklenburgVorpommern, Drucksache 7/4000.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungs- bezügen 2019, 2020 und 2021 und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 7/4000 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir bringen heute das Gesetz über die Anpassung von Besoldungs- und Beamtenversorgungsbezügen für die Jahre 2019 bis 2021 ein. Kern ist die Erhöhung der Bezüge: 3 Prozent zum 01.01.2019, 3 Prozent zum 01.01.2020 und noch mal 1,2 Prozent zum 01.01.2021. Damit übertragen wir den Tarifabschluss für die Angestellten des öffentlichen Dienstes auf die Beamtinnen und Beamten.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, es ist meine Aufgabe, dieses Gesetz einzubringen, weil die Hoheit über die Personalverantwortung/Personalentwicklung auf die Staatskanzlei übergegangen ist. Und das ist eine bewusste Entscheidung zwischen Ministerpräsidentin und Finanzminister, weil wir in den nächsten Jahren dafür sorgen müssen, dass wir ein handlungsfähiger Staat bleiben.
Wir haben heute schon beim Doppelhaushalt, davor beim Kitathema, auch in der Aktuellen Stunde über viele wichtige politische Projekte gesprochen. Und es gibt sogar im Landtag hier über Regierungs- und Oppositionsfraktionen hinweg Einigkeit über viele Projekte, natürlich auch unterschiedliche Ansichten. Aber eins ist klar: Politik kann viel wollen, viel verabschieden, am Ende brauchen wir eine Verwaltung, die das dann auch gut umsetzt, und deshalb ist es wichtig, dass wir einen handlungsfähigen Staat haben.
Wir diskutieren einen handlungsfähigen Staat viel beim Thema Polizei und beim Thema Lehrer. Da leuchtet es jedem ein, wenn die Streifenpolizei nicht da ist – da haben wir drüber gesprochen –, dann ärgert es die Bürgerinnen und Bürger, und wenn der
Lehrer in der Klasse nicht da ist, dann ärgert es natürlich auch die Eltern. Aber handlungsfähige Verwaltung geht weit darüber hinaus. In vielen Bereichen – im Bereich der Justiz, natürlich im Bereich der inneren Sicherheit, aber auch im Bereich des Naturschutzes –, in vielen Bereichen brauchen wir gute, motivierte Leute, im Bereich der Finanzverwaltung, wie wir das heute ja auch schon diskutiert haben beim Doppelhaushalt. Und deswegen möchte ich darauf hinweisen, dass wir auch in diesem Bereich in den nächsten Jahren vor großen Herausforderungen stehen, denn auch in unserer Verwaltung, in der Landesverwaltung gehen in den nächsten Jahren viele Menschen aufgrund der demografischen Entwicklung in den wohlverdienten Ruhestand. Und es ist auch unsere Aufgabe, hier für guten Nachwuchs zu sorgen. Und deshalb ist es eine wichtige Aufgabe.
Ich weiß, es ist keine Aufgabe, die so populär ist wie Kitabeitragsfreiheit oder wie mehr Lehrer in der Schule oder mehr Polizisten, aber deswegen ist es mir wichtig, es heute anzusprechen, weil oftmals das öffentliche Bild von Angestellten und Beamten vielleicht nicht so hoch im Kurs ist wie von Ärzten oder Polizisten. Aber ich will das ganz klar sagen: Wir haben 35.000 Menschen, die jeden Tag in ganz verschiedenen Bereichen dafür sorgen, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern funktioniert, dass über die handlungsfähige Verwaltung die Dinge wirklich bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommen. Und deshalb sage ich hier auch unseren eigenen Leuten: Vielen Dank für diese gute Arbeit.
Ich bin sicher, dass deshalb höhere Bezüge gerechtfertigt sind. Es waren Verhandlungen, die geführt worden sind natürlich vor dem Hintergrund, ist das leistbar und bezahlbar, aber auch vor dem Hintergrund von Anerkennung. Und weil die gute Arbeit geleistet wird, wollen wir natürlich die Arbeit auch anerkennen. Und natürlich respektiere ich die Gesetzgebungshoheit des Landtages, aber ich hoffe auf Ihre Zustimmung dafür, dass wir vorbehaltlich der endgültigen Verabschiedung durch den Landtag schon nach der Ersten Lesung die Erhöhung der Bezüge rückwirkend als Abschlagszahlung auszahlen können. Das wäre ein Zeichen der Wertschätzung für geleistete Arbeit.
Ein weiteres Element ist die Erhöhung der Anwärterbezüge in zwei Schritten: zum 01.01.2019 und 2020 um je 50 Euro. Auch das ist ein wichtiges Zeichen für die Nachwuchsgewinnung. Ich habe es angesprochen, wir werden in vielen Bereichen zukünftig wieder mehr Nachwuchs einstellen als in der Vergangenheit. Es gibt noch mehr Regelungen im Gesetz, zum Beispiel die Einmalzahlung für 2017 soll rückwirkend mehr Beamten als bisher zugutekommen. Die Regelungen stellen insgesamt in verschiedenen Bereichen Rechtssicherheit und Verfassungskonformität her.
Sehr geehrte Abgeordnete, ich habe es angesprochen, der Kern des Gesetzes sind angemessene Bezüge. Das ist auch ein wichtiges Anliegen logischerweise der Gewerkschaften und Berufsverbände. Und unsere Bezüge müssen auch mit dem Vergleich von anderen Bundesländern standhalten. Sie sind ein entscheidendes Argument für die Zukunft. Wir werden nur dann gutes Personal für die öffentliche Verwaltung gewin
nen, wenn die Entlohnung als wesentliche Basis stimmt. Der öffentliche Dienst konkurriert mittlerweile mit Nachwuchs, den auch die Wissenschaft sucht, auch die Wirtschaft sucht. Wir haben viele gute Argumente, in den öffentlichen Dienst zu gehen, aber natürlich wollen wir dafür sorgen, dass das auch so bleibt.
Ich möchte noch mal danken den Ministerien und den Verwaltungen für die gute Arbeit und ich will hier darauf hinweisen: Wir haben heute bei der Haushaltsdebatte darüber gesprochen, dass unser Land über einen soliden Haushalt verfügt, dass wir es geschafft haben, die Neuverschuldung auf null zu bringen, dass wir Finanzspielräume haben für gute Investitionen und gute politische Aufgaben. Den größten Teil zur Haushaltssanierung hat unser eigenes Personal geleistet. Ich selber habe für die Landesverwaltung gearbeitet und war in politischer Verantwortung, als wir jedes Jahr Personal abgebaut haben. Nur durch diesen Personalabbau konnten wir den Haushalt in den Griff bekommen, aber dieser Personalabbau ist auch an seine Grenzen gekommen. Die Arbeitsverdichtung ist hoch, und deshalb ist es eine richtige Entscheidung, dass wir die Belastung durch Personalkonzepte und den damit verbundenen Stellenabbau jetzt aussetzen und gleichzeitig mit einem 50-Millionen-Paket ermöglichen, Stellen vorrübergehend doppelt zu besetzen.
Worum geht es? Wenn wir heute wissen, dass wir in den nächsten Jahren ganz viel Nachwuchs brauchen, macht es Sinn, heute schon den Nachwuchs einzustellen, damit wir Wissenstransfer haben, damit dieser Nachwuchs dann die Aufgaben in den nächsten zwei Jahren voll übernehmen kann. Das entlastet die Verwaltung, sorgt für Wissenstransfer und wir machen es, ehrlich gesagt, besser als zum Beispiel beim Thema Polizei, wo wir das lange nicht gemacht haben und jetzt ja erst mal ausbilden müssen, bevor die Polizisten überhaupt an Bord kommen. Aus diesen Problemen haben wir gelernt und wollen es jetzt in den anderen Bereichen besser machen. Das schafft Nachwuchs und erleichtert auch die Arbeit derjenigen, die in den nächsten Jahren in den wohlverdienten Ruhestand gehen.
Sie sehen also, sehr geehrte Damen und Herren, auch in der eigenen Landesverwaltung stehen wir vor großen Aufgaben. Wir nehmen diese große Aufgabe entschlossen an. Der Schritt heute ist wichtig und ich hoffe auf gute Diskussionen und auf Zustimmung zum Gesetzentwurf der Landesregierung. – Vielen Dank.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 7/4000 zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss und zur Mitberatung an den Innen- und Europaausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10: Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Hochschulzulassung und zur Aufhebung gegenstandsloser Zustimmungsgesetze, Drucksache 7/4001.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag über die Hochschulzulassung und zur Aufhebung gegenstandsloser Zustimmungsgesetze (Erste Lesung) – Drucksache 7/4001 –
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ende 2017 hat das Bundesverfassungsgericht die gängige Praxis bei der Vergabe von Studienplätzen für verfassungswidrig erklärt. Das Zulassungsverfahren verstoße gegen das Grundrecht der Bewerberinnen und Bewerber auf gleiche Teilhabe am staatlichen Studienangebot, sagten die Richter. Bis Ende dieses Jahres haben wir nun als Länder die Chance und die Zeit, das Zulassungsverfahren so zu reformieren, dass es mit diesem Grundrecht in Einklang gebracht wird.
Mit dem vorliegenden Staatsvertag soll die Grundlage dafür geschaffen werden, dass Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit den anderen 15 Bundesländern die Zulassung zum Medizinstudium so gestalten kann, dass es gerechter wird und auch transparenter. Die Kultusministerien sind dafür sogar weiter gegangen, als uns das Bundesverfassungsgericht vorgegeben hat. Das Urteil hat sich allein auf das Medizinstudium beschränkt. Die Länder haben aber im Staatsvertrag für alle vier bundesweit zulassungsbeschränkten Studienfächer mehr Chancengleichheit vorgesehen, also auch für die Pharmazie, neben Human-, Tier- und Zahnmedizin.
Herzstück für den Staatsvertrag ist die Änderung der verschiedenen Quoten, die es gibt bei der Zulassung von Studierenden zum Studium. Ziel war bei dem ganzen Vorhaben, sich von dieser einseitigen Fixierung auf die Abiturquote zu entfernen und die Regelungen der Wartesemester bis zu siebeneinhalb Jahren abzuschaffen. Es gibt Studierende, die bis zu siebeneinhalb Jahre warten, also Bewerberinnen, bis sie Wartesemester haben, um ins Studium einsteigen zu können. Das soll abgeschafft werden. Es soll aber eine Übergangsregelung für diejenigen, die schon Zeit angesammelt haben, geben.
Die Studienplatzvergabe soll auf neuen Quoten basieren. Die sind wie folgt: Wir werden 30 Prozent nach Abiturdurchschnitt vergeben können, 60 Prozent nach einem universitären Auswahlverfahren und 10 Prozent nach einer zusätzlichen Eignungsquote, bei der das Abitur überhaupt gar keine Rolle spielt.
Vielleicht kurz nur erläuternd zu den Quoten. Die Abiturquote: Bislang gingen 20 Prozent der Studienplätze an die Abiturbesten. Im neuen Verfahren sind es, wie ich gerade gesagt habe, 30 Prozent. Dazu gab es zwischen den Ländern ziemlich weitreichende Debatten. Fakt ist im Ergebnis, dass es anteilig mehr Studierende innerhalb dieser Quote gibt oder mit dieser Quote geben wird, die den Studienplatz erhalten allein aufgrund ihres exzellenten Abiturdurchschnitts. Also statt bisher 20 Prozent sind
das nun 30 Prozent. Alle anderen Quoten aber, nach denen der Rest der Studienplätze vergeben wird, also 70 Prozent der Studienplätze, plus die Vorabquoten, sind so konzipiert, dass sich die Chancen für diejenigen, die eben kein Eins-null-Abi haben, erhöhen werden.