Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern (Abgeordnetengesetz) – 17. AbgGÄndG M-V – (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/3698 –
In der 67. Sitzung des Landtages am 19. Juni 2019 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in den Ausschuss abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 61 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es geht bei unserem Gesetzentwurf um die zusätzliche Entschädigung für die Ausübung besonderer parlamentarischer Funktionen gemäß Paragraf 6 Absatz 2 des Abgeordnetengesetzes M-V. Fangen wir mit der ungeschminkten Realität der Auswirkungen dieser Bestimmung an: Die verstorbene Landtagspräsidentin Bretschneider bezog für ihre Funktion als Landtagspräsidentin über eineinhalb Jahre die ihr zustehende Zulage von 100 Prozent der normalen Abgeordnetenentschädigung von annähernd 6.000 Euro monatlich, und dies, obwohl sie ihre Funktion wegen schwerer Erkrankung nicht ausführen konnte. Das heißt im Klartext, sie erhielt zusätzlich für unverschuldetes Nichtstun im Monat 6.000 Euro aus Steuergeldern, somit in 18 Monaten deutlich über 100.000 Euro.
Obwohl die hier offensichtlich zutage tretende Problematik medial angesprochen wurde, hielt meine Partei aus Rücksicht gegenüber der schwer erkrankten Präsidentin es nicht für angebracht, diese Problematik früher auf die Tagesordnung zu setzen. Dass hier Regelungsbedarf besteht, ist sowohl aus verfassungsrechtlichen Gründen als auch aus allgemeinen Erwägungen der Gerechtigkeit offensichtlich, denn formalrechtlich steht einem Funktionsträger die zusätzliche Entschädigung zu, auch wenn er die Funktion nicht mehr ausüben kann. Es gelten hier nicht die Regelungen für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, wonach der Arbeitnehmer im Krankheitsfall maximal für sechs Wochen eine Lohnfortzahlung erhält. Vielmehr erhält der Abgeordnete wie der Beamte das Gehalt beziehungsweise die Entschädigung im Krankheitsfall grundsätzlich unbefristet weiter.
Ein Weiteres kommt hinzu: Nach Paragraf 30 des Abgeordnetengesetzes ist ein Verzicht auf die Entschädigung unzulässig. Diese Vorschrift dient der formalen Gleichheit der Abgeordneten. Es soll verhindert werden, dass sich vermögende Abgeordnete durch einen Verzicht einen politischen Vorteil verschaffen können.
Der entscheidende Punkt ist aber der: Hier geht es nicht um die dem Gehalt vergleichbare Grundentschädigung, die nach unserem Antrag unangetastet bleibt, es geht vielmehr um die zusätzliche Entschädigung für die Ausübung besonderer parlamentarischer Funktionen. Allein darum geht es. Und es ist niemandem zu vermitteln, dass diese Zulage auch dann gezahlt wird, wenn der Abgeordnete, aus welchen Gründen auch immer, längerfristig an der Ausübung dieser besonderen Funktion gehindert ist. Die Vorschrift erweist sich in einem solchen Fall als ein völlig unangemessenes Privileg des betroffenen Abgeordneten.
Ich halte die bestehende Regelung auch verfassungsrechtlich für bedenklich, weil hier eine differenzierende Regelung aus Gründen des Gleichheitsgrundsatzes zwingend geboten ist. Der Gleichbehandlungsgrundsatz ist im Ergebnis nämlich nichts anderes als ein Differenzierungsgebot, wonach Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandelt werden muss. So gesehen gibt es keinen vernünftigen und sachlichen Grund dafür, dass ein Abgeordneter die zusätzliche Funktionszulage unbefristet weitererhält, obwohl er die Funktion überhaupt nicht mehr ausübt. Das läuft auf eine durch nichts zu rechtfertigende Besserstellung gegenüber allen anderen Abgeordneten hinaus, insbesondere aber auch gegenüber denen, die mit einer geringeren Zulage die komplette Arbeit für einen langen Zeitraum übernehmen müssen.
Hier kommt noch ein Weiteres hinzu: Die zusätzliche Entschädigung wird nämlich nach Paragraf 18 Abgeordnetengesetz auch noch bei der Altersentschädigung berücksichtigt. Auch insoweit liegt eine durch nichts zu rechtfertigende Besserstellung gegenüber allen anderen Abgeordneten vor. Ungeachtet verfassungsrechtlicher Bedenken gibt es für die bestehende Regelung beziehungsweise Regelungslücke keine sachliche Begründung, die als gerecht angesehen werden könnte. Ein Regelungsbedürfnis besteht unabhängig davon, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass sich längere Ausfallzeiten in Zukunft ergeben. Wir hoffen alle, dass sich ein solcher Fall, wie wir ihn hatten, nicht wiederholt. Es ist aber auch nicht auszuschließen, dass solche oder ähnliche Fälle wieder eintreten.
Ich habe aus der Ersten Lesung keinen einzigen Beitrag in Erinnerung, mit dem die bestehende Regelung gutgeheißen wurde. Dennoch ist unser Antrag mit fadenscheinigen Gründen abgelehnt worden. Ich bin gespannt, was SPD und CDU heute einfällt,
um ihre wahren Ablehnungsgründe, dass Sie einem Antrag der AfD partout nicht zustimmen wollen, zu verschleiern. Darauf bin ich wirklich gespannt und beantrage für meine Partei nochmals ausdrücklich die Verweisung in den Rechtsausschuss. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Im Rahmen der Debatte ist beantragt worden, den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/3698 in den – ich denke mal, Rechtsausschuss –
Rechtsausschuss zu überweisen. Wer stimmt für diesen Überweisungsvorschlag? – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Überweisung bei Zustimmung der Fraktion der AfD und einer Stimmenthaltung aus der Fraktion Freie Wähler/BMV, ansonsten Ablehnung abgelehnt worden.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion der AfD eingebrachten Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern.
(Dr. Ralph Weber, AfD: Sie haben ja die nächste Tagesordnung gerade benannt. – Jochen Schulte, SPD: Es ist über den Überweisungsantrag abgestimmt worden.)
Also es ist im Rahmen der Debatte eine Überweisung beantragt worden. Über diese Überweisung habe ich abgestimmt. Die ist nicht zugelassen worden, das heißt, wir sind in der Zweiten Lesung des Gesetzentwurfes und ich muss über den Gesetzentwurf formal abstimmen lassen, da der Überweisung nicht zugestimmt wurde. Da bin ich jetzt gerade dabei.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion der AfD eingebrachten Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 7/3698.
Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/3698 bei Zustimmung der Fraktion der AfD, einer Stimmenthaltung aus der Fraktion Freie Wähler/BMV, ansonsten Ablehnung abgelehnt.
Ich wollte nur darauf hinweisen, dass Sie jetzt zweimal hintereinander das Abstimmungsergebnis unkorrekt wiedergegeben haben, indem Sie gesagt haben, bei einer Enthaltung von der Fraktion BMV/Freie Wähler. Das ist die Einzige der Fraktion, die da ist, und ansonsten Ablehnung. Das würde suggerieren, dass die anderen der Fraktion Freie Wähler/BMV abgelehnt hätten. Da sie aber nicht da sind, vertritt Frau Weißig die gesamte Fraktion. Deswegen muss es heißen, bei Enthaltung der Fraktion Freie Wähler/BMV.
Also ich will mich jetzt hier nicht in Rechtsdebatten auslassen, aber ich kann nicht sicher vermuten, dass die anderen Mitglieder der Fraktion Freie Wähler/BMV, wenn sie denn hier gewesen wären, so gestimmt hätten wie Frau Weißig.
(Dr. Ralph Weber, AfD: Das können wir nie, wenn jemand fehlt, und trotzdem sagen Sie nicht, bei Enthaltung von sieben oder so.)
dann gibt es eben auch die Stimmenthaltung der Fraktion Freie Wähler/BMV, in der Hoffnung, dass dort keiner dagegen interveniert, weil er sich nicht entsprechend repräsentiert fühlt. Wenn Herr Professor Dr. Weber dann mit dem Abstimmungsergebnis zufrieden ist, dann ändert sich zwar überhaupt nichts, aber im Protokoll steht dann „die Fraktion Freie Wähler/BMV“.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD – Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 7/3699.
Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Entwurf eines Siebzehnten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern (Abgeordnetengesetz) – 17. AbgGÄndG M-V – (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 7/3699 –
In der 67. Sitzung des Landtages am 19. Juni 2019 ist die Überweisung des Gesetzentwurfes in den Ausschuss abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt.
Im Ältestenrat wurde eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 61 Minuten vereinbart. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Zweite Lesung unseres Gesetzentwurfes: Wir wollen – das haben wir ja vor zwei Monaten schon vorgetragen – den Radius eines Kreises vergrößern, den Radius eines Kreises, der sein Zentrum hier am Sitz des Landtages hat und der derzeit 30 Kilometer beträgt. Diesen Radius wollen wir vergrößern auf 50 Kilometer, wobei gilt, dass jeder Abgeordnete, der seinen Wohnsitz außerhalb des Kreises hat, auch einen Anspruch auf Mietzuschuss haben soll, wie es im Abgeordnetengesetz der Höhe nach dann geregelt ist.
Wir wollen uns mit diesem Antrag an das Beamtenrecht annähern, was diesen Punkt betrifft. Im Beamtenrecht gilt diese Entfernung von 50 Kilometern für entsprechende Reisen und andere Zuschüsse, die dem Beamten zustehen. Wir richten uns dabei auch nach einer Anregung des Landesrechnungshofes, der die bisherige Regelung, so, wie sie jetzt existiert, kritisiert hat. Und letztlich ist ja Anlass gewesen ein Zeitungsbericht oder mehrere Zeitungsberichte, die sich mit einem Fall befassten, der sich hier in Schwerin zugetragen haben soll mit einer Abgeordneten.
Vielleicht noch ein Hinweis: Es ist die Möglichkeit hier für dieses Haus, ein Zeichen zu setzen, ein Zeichen dafür, dass wir sorgsam mit Steuergeldern umgehen. Das tun wir ohnehin, das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit dieser Anspruch, aber es ist auch ein Zeichen hin zu mehr Bürgernähe, wie ich meine. Wir haben es heute ja von Herrn Kokert gehört, er hat das schöne Bild benutzt, weniger häufig zum Landespresseball gehen, dafür mal das Dorffest besuchen. Es ist ein Stück Bürgernähe, meine ich, dass wir den Bürgern auch zeigen und deutlich zeigen,
dass wir nicht selbstbestimmt in ihre Taschen langen. Und dafür besteht hier die Möglichkeit, eben dieses Zeichen zu setzen.
Ich denke, die Debatte in der Ersten Lesung hatte schon zum Ausdruck gebracht, dass es ja eine Bewegung und auch eine Bereitschaft gibt bei den anderen Fraktionen, da mitzumachen. Man wollte das nur – so, wie ich es in Erinnerung habe – noch ein bisschen vor sich herschieben bis zum Ende der Legislatur, so hieß es. Ich meine, das muss hier nicht sein. Wir könnten das auch sofort umsetzen. Und insofern bitte ich um Ihr abschließendes Votum. – Vielen Dank.