Protocol of the Session on January 26, 2017

(Thomas Krüger, SPD: Wollen Sie wieder Kohleöfen in den Wohnungen?)

bei der zweiten Miete, Herr Krüger, da hilft auch keine Mietpreisbremse. Das sollten Sie wissen.

Verehrte Landesregierung, ich hoffe, Sie sehen, dass Ihre Forderungen nicht im Ansatz zu Ende gedacht sind.

(Heiterkeit bei Simone Oldenburg, DIE LINKE)

Die AfD-Fraktion empfiehlt daher den Regierungsparteien, ihren Antrag zurückzuziehen.

(Zuruf von Tilo Gundlack, SPD)

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD)

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Frau Christiane Berg für die Fraktion der CDU.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die Situation auf dem Woh

nungsmarkt in Mecklenburg-Vorpommern weist ein sehr heterogenes Bild auf: Der ländliche Raum hat die Leerstände, der Wohnungsmarkt in den Universitätsstädten Greifswald und Rostock ist angespannt. Niedriger Leerstand bezeichnet die Knappheit von Wohnraum und ein knappes Gut verteuert sich. Deswegen geht niedriger Leerstand mit hohen Mietpreisen einher und hoher Leerstand mit niedrigen Mietpreisen.

Eingeschränkt werden diese Mechanismen aber auf dem Wohnungsmarkt bereits aktuell durch das Mietrecht. Und mit jeder Mietrechtsnovelle der jüngeren Vergangenheit wurde stärker reguliert. Ich verweise hier zu gerne auf die Landtagsdebatte vom vergangenen April, Drucksache 6/5299, „Mietpreisbremse auch in Mecklenburg-Vorpommern einführen – zweite Mietrechtsnovelle unterstützen“, ein Antrag der GRÜNEN und der LINKEN. Mein Kollege Waldmüller hat damals einige sehr grundsätzliche Anmerkungen zur weiteren Reform des Mietrechts in der jetzig immer noch laufenden Legislaturperiode des Bundestages gemacht, insbesondere ging es damals um die Auswirkungen auf den dringend erforderlichen Neubau. Wir sind also nicht weit weg von dem Erkennen der Probleme, auch damals schon. Insbesondere ging es um die Wirkung einer Ausdehnung des Betrachtungszeitraumes von Mietpreisspiegeln. Es war also gewünscht, zehn Jahre im Vergleich zu dem, wo wir jetzt vier Jahre haben. Diesen Antrag der damaligen GRÜNEN und LINKEN haben wir abgelehnt. Investitionsverhinderungsprogramme schaffen keinen Wohnraum.

(Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

Ein anderer Aspekt war die Mietpreisbremse. Nun haben die genannten Städte mit diesem besonders niedrigen Leerstand und hohen Mietpreisen bereits den Beschluss gefasst, eine Mietpreisbremse einzuführen, und den entsprechenden Antrag gestellt. Für die CDU-Fraktion steht nach wie vor fest, dass eine Entspannung am Wohnungsmarkt nur dann zu erreichen ist, wenn Angebot und Nachfrage in Einklang gebracht werden, vor allem, indem Neubau nicht gehemmt, sondern beflügelt wird. Und das heißt, gerade in den Zentren unseres Landes müssen Kommunen, Wohnungsunternehmen, private Dritte, aber auch das Land Anstrengungen unternehmen, um preiswerten Wohnraum zu schaffen. Bauen darf nicht unattraktiv werden.

Richtig gehe ich wohl in der Annahme, dass allgemeine Zustimmung darin besteht: Der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum muss gedeckt werden. Dabei ist die Frage die: Wie erreichen wir das am ehesten? Inwieweit die Einführung der Mietpreisbremse darauf beflügelnd wirkt, auch auf die Haus- und Immobilienwirtschaft, das muss im Einzelfall betrachtet werden, denn obwohl die Bremse ja bereits seit vergangenem Juni wirkt oder im Bundesrecht verankert ist, hat sie in den Städten, in denen sie bereits eingeführt wurde, nicht so zum Erfolg geführt.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

Überschriften wie „Mietpreisbremse bremst nicht“ oder „wenig wirksam“ verdeutlichen das Problem. Wir verstehen die Mietpreisbremse nicht als das Erfolgsmodell und wenn kommunal keine Not gemeldet wird, werden wir sie nicht von oben herab feststellen, vor allem, wenn sie, wie ja manchmal gefordert, auch noch zentrale Gültigkeit für

alle Wohnungsmärkte haben soll. Wir waren und wir sind auch weiterhin der Auffassung, dass zentralistische Instrumente den vielen unterschiedlichen Wohnungsmärkten in Mecklenburg-Vorpommern nicht gerecht werden, und wir haben aus der Erfahrung des gescheiterten DDR-Wohnungsbauprogrammes die verfallenen Innenstädte immer noch im Auge.

Nicht zentral, sondern vor Ort werden diese Probleme gelöst und Eingriffe müssen, wenn sie schon notwendig sind, sehr behutsam erfolgen. Die Regelung des Paragrafen 556d – das geht um diese zehn Prozent Mieterhöhung des Bürgerlichen Gesetzbuches – ermächtigt Landesregierungen, Gebiete in diesen angespannten Wohnungsmärkten für die Dauer von höchstens fünf Jahren zu bestimmen. Die Kriterien für die Festsetzung der Gebiete hat der Bund genau definiert, auch unser Minister hat es bereits ausgeführt. Ich will nicht näher darauf eingehen. Das Gesetz sieht aber auch vor, dass in den festgelegten Gebieten Maßnahmen ergriffen werden müssen, die zur Entspannung des Wohnungsmarktes führen.

Und hier, meine Damen und Herren, liegt der Hase im Pfeffer, nicht im Gras, denn mit der Festlegung von Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten geht auch eine Handlungsaufforderung an die Kommunen und das Land einher.

(Rainer Albrecht, SPD: Und das ist richtig so.)

Die Errichtung neuer Wohnungen zu zumutbaren Mietpreisen muss ermöglicht werden und das wird allein mit der Mietpreisbremse nicht gelingen.

(Zuruf von Thomas Krüger, SPD)

Sie ist allenfalls ein Beitrag,

(Zurufe von Jochen Schulte, SPD, und Martina Tegtmeier, SPD)

sie ist allenfalls ein Beitrag, aber nicht die Lösung. Vielmehr müssen daneben auch eine Reihe von Voraussetzungen geschaffen werden, und dazu,

(Thomas Krüger, SPD: Die wir gemeinsam schaffen werden, ne?)

dazu zählt auch die Bereitstellung von Bauland und die Bereitschaft der Kommunen, dieses – natürlich in rechtlichen Grenzen – nicht bedingungslos an Höchstbietende zu verkaufen, finanzielle Anreize wie Förderungen oder steuerliche Vergünstigungen, und nicht zuletzt werden wir um eine Vereinfachung der Bauvorschriften und anderer Vorgaben nicht herumkommen. Genannt seien hier als Beispiel die Energieeinsparverordnung und die Restriktionen bei Eingriffen in den Naturhaushalt. Solche Vorgaben sind nicht immer produktiv, sondern meist kontraproduktiv, schränken Bauwillige ein oder verteuern den Bau von Wohnungen und führen letztlich dadurch auch zur Erhöhung der Mietpreise.

Nicht unerwähnt lassen möchte ich hierbei – das kam noch gar nicht zur Sprache – das Thema „attraktive Gestaltung von Stadtrandlagen“, zum Beispiel durch attraktive ÖPNV-Angebote. Damit könnten Städte entlastet werden und günstiger Wohnraum auch in den Umlandgemeinden besser genutzt werden.

Betonen möchte ich ausdrücklich, dass meine Fraktion der Auffassung ist, dass wir bei der Betrachtung des Wohnungsmarktes sowohl die Mieter, aber auch die Vermieter fest im Blick haben müssen. Man kann Vermietern nicht Lasten aufbürden und gleichzeitig das Absinken oder Nicht-weiter-Steigen von Mieten fordern. Und da, meine Damen und Herren, machen wir es uns nicht einfach.

Verehrte Abgeordnete, schon jetzt besteht die Möglichkeit, aufgrund der bundesrechtlichen Vorgaben Gebiete mit einem sehr angespannten Wohnungsmarkt festzulegen, und Kommunen und das zuständige Ministerium können jederzeit handeln. Hierzu verpflichten sie sich mit der Ausweisung dieser Gebiete. Sicher ist, dass es den Königsweg nicht gibt. Vielmehr sind eine Reihe von Maßnahmen notwendig, um bezahlbaren Wohnraum in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt zu schaffen. Dazu könnte die Mietpreisbremse, wenn sie kommunal gefordert und behutsam umgesetzt wird, einen Beitrag leisten. Wir wollen es versuchen. – Danke.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU)

Vielen Dank.

Das Wort hat jetzt die Abgeordnete Eva-Maria Kröger für die Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen des Landtages! Man sagt über uns Menschen im Norden, wir seien etwas langsamer, etwas gemütlicher als andere. Angeblich soll die Welt ja auch hier hundert Jahre später untergehen. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und CDU, ich finde, bei der Einführung der Mietpreisbremse haben Sie es mit der Gemütlichkeit übertrieben.

(Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Ich will nicht anfangen, nur zu klagen, aber, der Kollege Albrecht hat es auch schon gesagt, die meisten Bundesländer haben die Mietpreisbremse längst eingeführt, wir bummeln hinterher. In Ihrem Antrag steht „zeitnah“, zeitnah wollen Sie die Mietpreisbremse einführen. Bis dahin, das haben Sie eben auch mehrfach erwähnt, müssen Daten erhoben werden und die Kommunen müssten auch noch belegen, wo und wie sie tatsächlich angespannte Wohnungsmärkte haben.

(Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Das kann ich ehrlich gesagt nur bedingt nachvollziehen. Der damals zuständige Minister Herr Glawe sagte am 22. April des letzten Jahres – mit Erlaubnis der Präsidentin zitiere ich aus dem Plenarprotokoll –: „Das haben wir natürlich schon längst gemacht. Wir sind mit beiden Städten, Greifswald und Rostock, seit der Antragstellung – das war im Juli 2015 für Greifswald und im Januar 2016 für Rostock – in intensiven Gesprächen und prüfen sorgfältig, ob die Einführung einer Mietpreisbremse notwendig ist.“ Zitatende. Aha!

(Zuruf von Minister Harry Glawe)

Das heißt, schon damals waren Sie in der Prüfung, und da frage ich mich natürlich: Was prüfen wir denn so lange

und welche neuen Erkenntnisse suchen Sie denn? Herr Minister Pegel hat vorhin sehr ausführlich dargestellt, wie die Wohnungsmärkte, vor allem in Rostock und Greifswald, sich gerade gestalten. Ich kann es nicht nachvollziehen, es gibt nichts Überraschendes, nichts Neues, was wir als LINKE oder auch die betreffenden Kommunen Ihnen nicht schon seit Jahren erzählen.

(Torsten Renz, CDU: Auf Sie hört keiner.)

An dieser Stelle herzliche Grüße an Regine Lück, die Ihnen das auch schon mehrfach erklärt hat.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Ich möchte Ihnen an dieser Stelle...

(Zuruf von Torsten Renz, CDU)

Apropos Handeln: Nun sind Sie nicht SPD-Mitglied,

(Torsten Renz, CDU: Aber Berater.)

aber gerade den Kolleginnen und Kollegen der SPD möchte ich...