Protocol of the Session on June 21, 2019

(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Elisabeth Aßmann, SPD)

und ich glaube, es geht noch anderen Kollegen in meiner Fraktion so, sodass Sie nicht immer einfach behaupten können, wir seien eine reine Männerriege. – Danke schön.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas Krüger, SPD: Na, wenn Sie sich weiblich fühlen, dann ist die Quote bei Ihnen ja hergestellt.)

Für die Fraktion der SPD hat jetzt das Wort die Abgeordnete Tegtmeier.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete!

Herr Professor Weber, Ihr Fraktionsvorsitzender war es, der gesagt hat, Männer sind mehr für Politik gemacht.

(Heiterkeit bei Thomas Krüger, SPD: Ja, genau.)

Deswegen fühlen Sie sich nicht allzu weiblich, das könnte irgendwie nach hinten losgehen!

(Heiterkeit und Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Heiterkeit bei Dirk Lerche, AfD, und Christel Weißig, Freie Wähler/BMV)

Und, Herr Förster, ich habe von Ihnen nichts anderes erwartet. Das ist die Haltung, die Sie hier schon öfter vorgetragen haben, aber wenn Sie jetzt hier auch die Abgeordneten, die Ihrer Meinung nach noch nicht ausreichend Berufs- und Lebenserfahrung haben … Ich frage mich an anderer Stelle auch manchmal, wenn es um Opferarbeit geht, ob Richter vielleicht auch erst mal ihre sozialen Kompetenzen nachweisen können sollten,

(Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

weil da manchmal …

(Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Oh, oh, oh!)

Ja, oh, oh! Sie kritisieren hier sogar das Bundesverfassungsgericht. Deswegen kann ich bei manchen etwas weltfremden Richtern, wobei ich hier keinen persönlich angesprochen habe,

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU)

ruhig auch mal ein bisschen kritisch werden.

Herr Ritter …

(Dr. Ralph Weber, AfD: Wir haben nur einen Richter, insofern ist die Ansprache schon erfolgt. – Elisabeth Aßmann, SPD: Nee. – Zuruf aus dem Plenum: Es gibt noch mehr.)

Ich habe überhaupt gar keinen hier im Saal angesprochen. Ich habe noch mit niemanden hier rechtliche Auseinandersetzungen geführt. Also deswegen können Sie mir das sicherlich nicht unterstellen, obwohl Sie das ja gerne täten.

Herr Ritter, Ihren Antrag brauchen wir in der Tat nicht.

(Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist aber inkonsequent.)

Und wenn Sie mit Ihrem Antrag eigentlich die Studie des Frauenbildungsnetzes ziemlich abwerten, finde ich das schon ganz schön bitter, weil diese Studie, aus der Frau Ministerin ja zitiert hat, ja praktisch zu allen Fragestellungen – zugegebenermaßen nicht, was die Wahl 2019 betrifft, aber die vorherigen Wahlen, alle Punkte – Aussagen trifft, die Sie damit ja offensichtlich disqualifizieren, wenn Sie einen Bericht durch die Landesregierung anfordern, der diese ganzen Fragenstellungen auch noch mal aufnehmen soll. Und das ist, finde ich, ehrlich gesagt, das hätte ich jetzt so nicht erwartet, muss ich sagen.

Die Feststellungen, die hier getroffen wurden, sind richtig. Frau Friemann-Jennert, so wenig einer Meinung wie heute sind wir, glaube ich, selten. Ich habe dazu eine vollkommen andere Meinung und auch auf Bundesebene sind ja parteiübergreifend die Meinungen auch sehr unterschiedlich, und parteiübergreifend formieren sich jetzt ja auch immer mehr Abgeordnete, die durchaus ein Parité-Gesetz befürworten werden.

(Dr. Ralph Weber, AfD: Von uns niemand.)

Das wundert mich nicht, das wundert mich nicht. Da habe ich auch keine anderen Äußerungen gehört.

Aber jeder, der sich mit Parité-Gesetzen oder mit dem Anliegen hier auseinandergesetzt hat, hat sich nicht auch mit den Studien und mit den Auswertungen, die bereits auf Bundesebene oder aber auch gerade in Berlin, die ja wahrscheinlich als Nächste eine Parité-Gesetz in Angriff nehmen werden, befasst. Berlin hat dazu eine Studie anfertigen lassen, die sich relativ kritisch damit auseinandersetzt, mit dem Parité-Gesetz. Wir haben vom Parlamentarischen Dienst des Bundes aus 2017, denke ich mal, einen hoffnungsvolleren Umgang mit dem ganzen Thema. Der führt nämlich in seiner Einschätzung insgesamt aus: „Während die allein einfachgesetzlich normierte Pflicht zur paritätischen Kandidatenaufstellung bei der Bundestagswahl und auch auf Landes- und Kommunalebene verfassungsrechtlich überwiegend kritisch bewertet wird …, dürften solche Bestimmungen jedoch nach einer Grundgesetzänderung vergleichbar mit den Regelungen in der französischen und tunesischen Verfassung möglich sein.“

(Unruhe auf der Regierungsbank und vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Und anders als Professor Weber kommt er zu der Auffassung: „Eine solche Verfassungsänderung, die beispielsweise in Art. 38 Abs. 1 GG festschriebe, dass durch Gesetz der gleiche Zugang von Frauen und Männern zum Abgeordnetenmandat zu fördern sei, würde keinen Verstoß gegen die so genannte Ewigkeitsgarantie“

(allgemeine Unruhe – Zuruf von Horst Förster, AfD – Glocke der Vizepräsidentin)

„der Art. 79 Abs. 3., Art. 1, Art. 20 GG darstellen und wäre damit verfassungsrechtlich zulässig.“

(Zurufe von Horst Förster, AfD, und Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

Also die Auffassungen sind sehr unterschiedlich, die rechtlichen Bewertungen. Deswegen finde ich es sogar sehr gut, dass gegen das brandenburgische – in Anführungszeichen – „Parité-Gesetz“ Verfassungsbeschwerde eingelegt wurde, um da endlich vielleicht mal ein bisschen mehr Klarheit reinzubekommen. Und noch besser wäre es natürlich, wenn das Bundesverfassungsgericht letztendlich dazu Stellung nehmen würde, denn so kritisch man das auch sehen mag und so schwierig es auch ist, Listen beispielsweise in manchen Konstellationen tatsächlich durchgängig paritätisch zu besetzen, so kommt man natürlich nicht umhin, die Erfolge in Frankreich zu würdigen.

Die haben das eingeführt. Die haben das allerdings eingeführt auf kommunaler Ebene, für Gemeinden ab 1.000 Einwohner, und die haben es in der Tat tatsächlich auf der kommunalen und regionalen Ebene geschafft, damit wesentlich mehr – fast schon in Richtung 50 Prozent – Frauenquote hinzubekommen. Allerdings ist das nicht durchgängig in allen Vertretungen so, aber dort, wo das Gesetz eingreift, ist das gelungen. Sie haben dazu allerdings eine Verfassungsänderung vorausgeschickt.

Was mir am Brandenburger Parité-Gesetz zum Beispiel gar nicht gefällt, ist, dass es vollkommen außer Acht lässt oder dass sie nicht so mutig waren, den Vorschlag aufzunehmen, dass man auch die Probleme in den Wahlkreisen, die damit bei den Direktkandidaten ja außen vor sind eigentlich bei diesem Gesetz, dass sie da nicht so mutig waren, das mitreinzunehmen. Das hätte dann auch vielleicht mal eine Klärung herbeigebracht. Und nur dadurch kriegt man es ja wirklich hin, dass man eine bessere Beteiligung, eine bessere Quotierung insgesamt hinbekommt, weil was hätte es uns als SPD-Fraktion jetzt genützt, das heißt, wir haben ja den Reißverschluss auf allen vielversprechenden Listenplätzen, aber wir haben so gut wie – na, jetzt haben wir einen Nachrücker –, aber wir haben so gut wie fast nur Direktmandate gewonnen. Also in unserer Konstellation hätte das mehr gebracht, wenn man auch bei der Direktwahl in den Wahlkreisen eine andere Regelung gehabt hätte, die wir aber nicht haben.

(Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

Also, liebe Fraktion DIE LINKE, Parité – schön und gut, wir brauchen aber keinen zusätzlichen Erkenntnisgewinn. Ich glaube, mehr als das, was wir in der Hand haben …

Und nichts wird so gut dokumentiert und analysiert wie Wahlen. Das macht auch Ihre Partei DIE LINKE, würde ich mal drauf wetten, sonst täte es mir echt leid. Unsere Partei macht das sehr ausführlich.

(Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

Wir brauchen nicht mehr Erkenntnisgewinn, wir brauchen eventuell andere Handlungsspielräume.

Deswegen finde ich den Standpunkt der Ministerin sehr richtig. Lassen Sie uns gucken, was die Verfassungsbeschwerden letztendlich bringen! Und dann bringen wir vielleicht auch ein bisschen mehr Mut auf, in die Richtung Parité-Gesetz für Mecklenburg-Vorpommern vielleicht zu kommen, wobei ich es natürlich dennoch besser fände, wenn man das grundsätzlich auf Bundesebene erst mal regeln würde, was wohl am besten dann tatsächlich im Grundgesetz anzulegen wäre, als dass wir jetzt hier einen Antrag beschließen und noch einen Bericht verlangen. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der SPD)

Für die Fraktion der AfD hat noch mal ums Wort gebeten der Abgeordnete Förster.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein ernsthaftes Thema, und um eins klarzustellen – vielleicht bin ich ja missverstanden worden –: Dass Frauen gleich vertreten sind, da haben wir überhaupt nichts dagegen, das finden wir gut. Das müssen die Frauen nur selbst entscheiden. Das ist der Punkt.

(Beifall Nikolaus Kramer, AfD)

Und bei diesem ernsthaften Thema kann ich nur sagen, die Aussprache ist ja außerordentlich oberflächlich. Eigentlich ist das einzige Argument bei den Befürwortern, wir wollen die Parität haben. Aber die Bedenken, die dagegensprechen, und wie Sie Hemmnisse wirklich beiseiteschaffen, ob das auch für Frauen gilt, die kleine Kinder haben, wie das faktisch gehen soll, warum es da anders sein soll, als es jetzt für die Parteien ist, die Problematik, dass es bei den Parteien vorgeschaltet sein muss, die rechtliche Problematik der Eingriffe in die Parteienstrukturen, in das Demokratieprinzip, die Problematik, was Sie denn mit Ihrem – ich sage ganz bewusst „Ihrem“ als Genderexperten –, Ihrem dritten Geschlecht machen, welches Repräsentationsverständnis Sie haben, wieso schalten Sie dann andere Gruppen aus, dazu sagen Sie kein Wort. Was soll faktisch passieren, wenn sich nicht genug Frauen bewerben?

(Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

Also wissen Sie, im Grunde, das, was Sie wollen, wenn Sie das ganz konkrete Leben sehen und dann etwa zahlenmäßig die Bewerbungsschwäche haben, sich also wenig Frauen nur bewerben, dann wollen Sie die Demokratie im Grunde über Bord schmeißen. Hauptsache, die Quote stimmt. Mehr Armseligkeit an freiheitlicher, republikanischer Demokratie habe ich selten erlebt. – Vielen Dank.

(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Martina Tegtmeier, SPD: Das war jetzt kein Wort zum Antrag!)

Für die Fraktion DIE LINKE hat jetzt das Wort die Abgeordnete Larisch.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kennen Sie eigentlich die beiden Wissenschaftler Max und Albert? Max und Albert ließen sich 1983 einfrieren. Sie wollten das eigentlich nur für drei Jahre tun, und aufgrund diverser Umstände dauerte das dann 60 Jahre. 2044 wurden Sie dann wieder wach. Und wo wachten Sie auf? Auf einer zerstörten Erde. Kriege hatten alle Männer ausgelöscht und der Nachwuchs kam aus der Retorte. Max und Albert flohen aber letztendlich mithilfe von Frauen, die auch das Matriarchat nicht wollten, an die Oberfläche dieser Erde, und sie stellten dann irgendwann fest, die Herrscherin dieses Frauenplaneten war gar keine Frau, auch das war ein Mann.

(Zuruf von Horst Förster, AfD)