Protocol of the Session on June 19, 2019

auch immer die Pflege von Angehörigen aus der Familie haben wollen. Das ist nicht immer so.

(Zuruf von Dr. Ralph Weber, AfD)

Das atmet aber Ihr Antrag.

Nun zu den einzelnen Punkten, auf die ich eingehen möchte und zu denen wir uns natürlich auch verhalten.

Der Punkt 1 des Antrages fordert ein Landespflegegeld, welches als Ausgleich für geleistete Pflege als Betrag in hier nicht genannter Höhe, dann doch, 1.000 Euro ausmachen soll. Es suggeriert, Pflege soll zu Hause, zuvorderst durch Angehörige stattfinden. Möglicherweise auch, so gibt es das bayerische Modell zumindest vor, auf das Sie sich beziehen, zumindest wieder durch Freunde, Bekannte und weitere Personen, kurz „Helferinnen“ und „Helfer“ genannt.

Der Punkt bezieht sich im Wesentlichen auf den im Jahr 2018 verabschiedeten Pflegepakt zur Einführung des Landespflegegeldes in Bayern. Die Bayerische Staatsregierung investiert dafür, das hatte Frau Ministerin bereits erwähnt, 400 Millionen Euro. Pflegebedürftige in Bayern bekommen ab Pflegegrad 2 pro Jahr 1.000 Euro zusätzlich. Auf der Homepage der Bayrischen Staatsregierung heißt es, das finde ich sehr interessant, denn das zeigt auch, woran Sie sich anlehnen wollen: „Sie erhalten damit die Möglichkeit, sich selbst etwas Gutes zu tun oder den Menschen eine finanzielle Anerkennung zukommen zu lassen, die ihnen am nächsten stehen …“

Es geht also nicht um strukturelle Verbesserungen, es geht nicht um die Stärkung der Pflege, sondern darum, sich etwas Gutes zu tun. Es ist demnach eine Summe von 83 Euro pro Monat, die der pflegebedürftigen Person ausgezahlt wird, über die sie selbst entscheiden kann, ob sie den Betrag behält oder jemandem anderen zukommen lässt als kleine Anerkennung, Aufwandsentschädigung oder was auch immer. Mit diesem Betrag – das ist einer der drei Komponenten, mit denen Sie dem Pflegenotstand zu Leibe rücken wollen – von 83 Euro wollen Sie sozusagen den Pflegenotstand bekämpfen in einem von drei Punkten. Aber sie gilt nicht als realistische Unterstützung für Pflege im häuslichen Wohnumfeld. Dafür greift eine Auszahlung, das können Sie ja an fünf Fingern abzählen, viel zu kurz und es ist immer noch niemandem dabei geholfen, eine adäquate, qualifizierte und zuverlässige Pflegeunterstützung zu bekommen.

Das Landespflegegeld wird nach dieser Ausgestaltung dem Namen nicht gerecht. Das klingt beim genaueren Lesen wie ein willkürliches, einfaches Instrument, mit dem Menschen eher abgespeist als unterstützt werden sollen. Es ist natürlich bedauerlich, dass der bayerischen Regierung nicht mehr eingefallen ist, als Menschen mit einem kleinen Zubrot ruhigzustellen und sich aus der eigenen Verantwortung der nachhaltigen Sicherung der Pflege zu ziehen.

Bezeichnend ist es aber, dass der AfD-Fraktion im Landtag Mecklenburg-Vorpommern nichts Eigenes für eine direkte Umsetzung im Land eingefallen ist und dass sich

hinter den Worten „Alternativen“ und „neue Konzepte“ eine verkümmerte Blaupause verbirgt.

(Heiterkeit bei Henning Foerster, DIE LINKE)

Das ist nicht nur erbärmlich, es verkennt auch völlig die Situation in Mecklenburg-Vorpommern und dessen, dass wir in den kommenden 15 Jahren einen Anstieg der Pflegebedürftigen von mehr als die Hälfte zu erwarten haben. Bei aktuell 92.000 Pflegebedürftigen in MecklenburgVorpommern würde ein sogenanntes Landespflegegeld jährlich 92 Millionen Euro kosten, ohne dass auch nur ansatzweise Strukturen verbessert werden, Fachkräfte gewonnen werden, Lücken geschlossen werden können.

(Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD)

Das hat mit Konzepten und mit der Stärkung dann doch nichts zu tun.

Kommen wir zu den weiteren Forderungen des Antrags. Sie fordern in Punkt 2 ein Konzept für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf. Im Jahr 2015 trat das Gesetz zur Familienpflegezeit in Kraft, damit Familie, Beruf und Pflege besser vereinbart werden können. Es regelt Pflegeunterstützungsgeld bei einer Auszeit von bis zu zehn Arbeitstagen, die Pflegezeit und die Familienpflegezeit. Im Gleichstellungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurde in der letzten Novellierung die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit zum Beispiel hinsichtlich der Arbeitszeiten und Fortbildungen explizit ausformuliert.

Welches sind darüber hinaus Ihre Ansätze? Die Aussage, steuerliche Anreize für Unternehmen schaffen zu wollen, um für ihre Mitarbeiter entsprechende Angebote entwickeln zu können, ist ohne weitere Untersetzung ebenfalls greifbar wie eine Ostseequalle.

(Vizepräsidentin Dr. Mignon Schwenke übernimmt den Vorsitz.)

Wie sollen denn die entsprechenden Angebote aussehen? Geht es in Richtung flexible Arbeitszeiten oder bezahlte Freistellung? Was genau verbirgt sich hinter dieser Forderung oder wissen Sie es etwa selbst nicht genau? Wir LINKEN sagen, bei einer Freistellung für den Fall, dass eine Pflegebedürftigkeit eintritt, sollten Angehörige bis zu sechs Wochen freigestellt werden können und entsprechend eine Bezahlung bekommen, für die der Arbeitgeber aufzukommen hat.

Auch der Punkt 3 ist irreführend, denn pflegende Angehörige werden bereits durch die Sozialversicherung abgesichert. Die Pflegeversicherung zahlt Beiträge zur Rentenversicherung und sichert die Pflegepersonen über die Unfallversicherung ab. Zum Teil gibt es Zuschüsse zur Krankenversicherung. Ihr Antrag suggeriert jedoch etwas anderes. Wenn hier geschrieben steht, dass der Ausgleich in der Rentenversicherung verbessert und den tatsächlichen Bedürfnissen angepasst werden muss, müsste noch folgen, wie Sie sich das vorstellen, ebenso bei der Stärkung der Entlastungsangebote. Das fehlt hier und das ist ein elementarer Punkt. Warum sollen nicht diejenigen, die pflegen, dann dafür auch Rentenpunkte erreichen? Dazu muss man aber an das Rentensystem ran. Mit dem jetzigen Rentensystem wäre es nicht zu machen.

Sie unterminieren es, Sie selber bringen keinen Vorschlag. Wir sagen, eine solidarische Rentenversicherung muss alle Einkommensarten und alle Einkommensbezieher berücksichtigen. Wir würden also ein anderes Fundament der Rentenversicherung haben. Wir sprechen dann von einer solidarischen Rentenversicherung. Das Modell, das Ihnen vorschwebt, fehlt hier völlig. Im Grunde genommen ist es sogar dann letztendlich eine Gefahr, wenn man es der Rentenversicherung mit aufbürdet, ohne eine alternative finanzielle Sicherung wiederum in das Rentenversicherungssystem einzuziehen.

Der Antrag und die damit folgenden Forderungen setzen grundsätzlich voraus, dass Angehörige am selben Wohnort wohnhaft sind und häusliche Pflege auch leisten können und wollen. Das ist aber eher die Ausnahme, die gewagt ist und eine einseitige Gewichtung bei der Ausgestaltung von Rahmenbedingungen im Bereich der Pflege setzt. Heute wird etwa die Hälfte der pflegerischen Versorgung durch Angehörige durchgeführt, die andere Hälfte vollständig durch außerhäusliche Pflegeangebote.

Am Ende des Antrages der AfD-Fraktion bleibt deshalb die Frage: Was ist mit denen, die aus welchen Gründen auch immer keine Familie, Freunde, Bekannte im direkten Umfeld haben, die sie bei Pflegebedürftigkeit vollumfänglich unterstützen können? Fakt ist, deswegen, Herr Lerche – jetzt ist er im Moment gerade nicht sichtbar –, finde ich es deplatziert zu klatschen. Man sagt, ja, also Rückzug ins Private, das ist Privatangelegenheit und die soziale Sicherung wird an der Stelle ausgehebelt.

Fakt ist, Pflegepersonen aus dem privaten Umfeld wie auch professionelle Pflegekräfte müssen die volle Anerkennung und umfassende Unterstützung durch Gesellschaft und Politik erhalten. Ein Abspeisen mit Taschengeld, 83 Euro im Monat, wie die AfD es mit dem Landespflegegeld bezweckt, kann nicht das Mittel der Wahl sein. Es muss dafür gesorgt werden, dass pflegende Angehörige spürbar entlastet werden – finanziell, zeitlich und auch hinsichtlich der psychologischen Belastung. Das sehe ich mit den vorliegenden Forderungen nicht gewährleistet. Die pflegenden Angehörigen müssen zudem zuverlässig durch professionelle ambulante Pflegedienste sowie durch Tages-, Kurzzeit- und Verhinderungspflege unterstützt werden. Auch dafür benötigen wir mehr Personal. Wir kommen also darum, für die Pflege Pflegefachkräfte zu gewinnen, nicht herum.

Die Fraktion DIE LINKE im Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat hierzu einen Antrag in die Landtagssitzung im Mai eingebracht – Sie erinnern sich gewiss noch –, eine umfassende Pflegepersonalbedarfsplanung aufzustellen, um die Prozesse mittel- und langfristig planen und steuern zu können. Das ist die dringendste Aufgabe, denn außerhäusliche Pflegedienstleistungen sind die tragende Säule sowohl zur Sicherung der professionellen Pflege wie auch der Entlastung der Familien. Wir lehnen den Antrag ab. – Ich bedanke mich recht herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE)

Für die Fraktion der CDU hat jetzt das Wort die Abgeordnete FriemannJennert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

Sehr geehrte Damen und Herren! An der Anzahl der Landtagsanträge und Anfragen zum Thema Pflege in den letzten Monaten ist unschwer erkennbar, wie drängend wir uns dieses Schwerpunktthemas annehmen müssen und das auch nachweislich auf Landes- und Bundesebene intensiv tun.

Erst vorgestern – aufmerksame Kollegen unter Ihnen werden es gelesen haben – wurden Zahlen des Infrastrukturministeriums veröffentlicht, wonach bis 2040 in den meisten Landkreisen unseres Bundeslandes mehr als ein Drittel der Menschen über 67 Jahre alt sein wird. Das hat natürlich massive Auswirkungen auf das Sozialsystem, auf die Pflegekassen, auf die Fachkräftesituation, auf die betroffenen Familien und die Beschaffenheit der Arbeitswelt, wenn ich auch einmal das Stichwort „Vereinbarkeit von Pflege und Arbeit“ nennen kann.

Schon heute hat sich die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Mecklenburg-Vorpommern deutlich erhöht. 2019 schreiben wir 90.000 Menschen, die pflegebedürftig sind, im Vergleich zu 2017, da waren es 70.000. Dass wir hier in den nächsten Jahren einen zunehmenden Bedarf an qualifizierten Pflegekräften und einer verantwortungsvoll gestalteten Pflege haben, ist unbestrittener Konsens und sicher keine neue Erkenntnis. Somit haben wir einen anhaltend hohen Bedarf. Mit dem Begriff „Notstand“ würde ich vielleicht nicht so inflationär umgehen. Der Begriff „Pflegenotstand“ ist in der Tat aber ein berufspolitisches Schlagwort geworden. Als echten Notstand würde ich die Auswirkung akuten Personalmangels einstufen, wie beispielsweise bei der Kinderstation bei Asklepios in Parchim.

Zu Ihrem Antrag: In Ihrem ersten Punkt fordern Sie die Landesregierung auf, die Einführung eines Landespflegegeldes zu prüfen. In Ihrer Begründung verweisen Sie auf das bayerische Modell, das in der Tat gute und vielversprechende Ansätze enthält. Nur wissen Sie genau wie wir, dass wir nicht einfach 1:1-Modelle aus anderen Ländern nach Mecklenburg-Vorpommern transferieren können, weil wir hier schlicht ganz andere Gegebenheiten und Voraussetzungen vorfinden. Im Übrigen gab es bei uns mal ein Landespflegegeld, für das infolge des Auslaufens den Landkreisen und kreisfreien Städte ein entsprechender Ausgleich im Kontext der Zuweisung nach dem Sozialhilfefinanzierungsgesetz und späteren Landesausführungsgesetz gewährt wurde und wird. Sie meinen jedoch etwas anderes: einen Ausgleich für Pflegende in der Häuslichkeit. Wir haben das in einer der letzten Landtagssitzungen auch schon mal besprochen. Frau Drese hat auch schon darauf hingewiesen, auf die Zweite Landesverordnung zur Änderung der Betreuungsangeboteverordnung.

Die Bayerische Staatsregierung gewährt Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 pro Jahr zusätzlich 1.000 Euro und investiert dazu 400 Millionen Euro jährlich, um zum Beispiel damit Familienangehörige finanziell zu entlasten. Bei aller Anerkennung über die pflegepolitisch sehr ambitionierte Initiative der bayerischen Kollegen wäre dieser Schritt auf Mecklenburg-Vorpommern finanziell kaum übertragbar. Noch dazu gehen wir in unserem Land andere Wege, die grob gesprochen auf den Grundsätzen von Beratung und Begleitung beruhen. Dreiviertel aller Pflegebedürftigen wurden Ende 2015 zu Hause betreut, weil dies von vielen, vielen Menschen verständlicherweise auch so gewünscht wird. Im Land verfolgen wir daher den Ansatz „Ambulant vor stationär“ und einen

ausgewogenen Mix aus professionellen, familiären und ehrenamtlichen Struktur- und Hilfeangeboten. Besonders die kommunale Ebene ist bei der Bereitstellung altersgerechter Strukturen gefragt und wird in der Zukunft noch weiter gefragt sein.

Mit dem kürzlich verabschiedeten Landespflegegesetz haben wir diesem Ansatz Rechnung getragen, indem wir durch das Gesetz die Rolle der Kommunen in der Pflege stärken. Uns geht es landespolitisch dabei in erster Linie darum, die Steuerung der Pflege zu verbessern, Koordination und Kooperation von Beratung und Pflege vor Ort besser zu verzahnen und den Kommunen ein Initiativrecht einzuräumen, um weitere Pflegestützpunkte einzurichten. Das wurde auch schon gesagt. All dies wird in den nächsten Jahren dazu beitragen, die demografische Situation zumindest abzufedern und eine würdevolle und teilhabende Pflege zu organisieren.

Ihr zweiter Punkt berührt einen wichtigen Bereich, nämlich die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, die nicht zuletzt durch den demografischen Kontext vor immensen Herausforderungen steht. Sie zielen insbesondere auf steuerliche Vorteile und Anreize für Unternehmen ab, um Beschäftigten Angebote unterbreiten zu können. Wenn Sie die Diskussionen im Bund verfolgen, so werden Sie in den Neuregelungen der Pflegestärkungsgesetze bereits die Verbesserungen im Bereich der Sozialversicherung bemerkt haben. Ein Beispiel: Pflegende Angehörige werden in der Renten- und Arbeitslosenversicherung zusätzlich abgesichert, indem die Pflegeversicherung Rentenbeiträge für alle Personen zahlt, die einen Pflegebedürftigen im Pflegegrad 2 bis 5 zu Hause pflegen, vorausgesetzt, sie tun dies bereits mindestens zehn Stunden wöchentlich. Noch dazu – ich möchte an dieser Stelle nur schlaglichtartig darauf eingehen – bestehen mit der Möglichkeit einer kurzzeitigen Arbeitsverhinderung der bis zu sechs Monate andauernden Pflegezeit in Teil- und Vollzeit oder gar in Familienpflegezeit verschiedene Formen, Pflege und Beruf zu vereinbaren.

Um es deutlich zu betonen, die Betreuung und die Pflege von Angehörigen besonders in Krisenzeiten ist eine gewaltige Herausforderung für jede Familie. Wir als Landesgesetzgeber möchten genau diese Familien mit verlässlichen Strukturen und Angeboten vor Ort unterstützen. Daher begrüße ich es ausdrücklich, dass wir künftig ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe auf unbürokratischen Wegen mit niedrigschwelligen Leistungen unterstützen, zum Beispiel beim Einkaufen oder auch beim Arztbesuch. Neben diesen Maßnahmen leistet auch unsere Kita- und Tagespflege-Infrastruktur einen Beitrag, um Pflege und Beruf zu vereinbaren. Hier denke ich besonders auch an Tagespflegepersonen, die eine Betreuung gerade in Randzeiten anbieten können.

Bundespolitisch, meine Damen und Herren, wurde die Notwendigkeit ressortübergreifender Lösungen lange erkannt und mit der „Konzertierten Aktion Pflege“ Ausdruck verliehen, deren Ergebnisse ja kürzlich vorgestellt wurden und die nachhaltige Impulse für die Pflegesituation in Deutschland hervorbringen sollen. Die Ansätze sind vielversprechend. Ich erwarte nun auch von unserem Ministerium, dass wir die Gestaltungs- und Einflussmöglichkeiten, die sich aus dem diesjährigen ASMK-Vorsitz ergeben, nutzen.

(Dr. Ralph Weber, AfD: Und das Ministerium gehört dazu.)

Aber Frau Drese ist vorhin schon darauf eingegangen.

Die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung sowie zusätzliche Mittel für die Vergütung der Pflegekräfte, Schwerpunkte, die Sie, Frau Ministerin Drese, anlässlich des Tages der Pflege genannt haben, sind hierbei zentrale und erste Anliegen.

Letztlich werden wir auch in Mecklenburg-Vorpommern uns daran messen lassen müssen, inwiefern es uns gelingt, Fachkräfte zu halten und neue zu gewinnen in einem verschärften und in Konkurrenz befindlichen Arbeitsmarkt. Dies wird nur mit verbesserten Rahmenbedingungen gelingen. Dazu haben sich die Beteiligten im Rahmen der Konzertierten Aktion der Bundesregierung zum Beispiel darauf geeinigt, verbindlichere Regeln für die Besetzung von Pflegeheimen und Krankenhäusern mit Pflegekräften einzuführen, um den Personalbedarf gemeinsam zu decken.

Weitere Ergebnisse, die auch für uns in MecklenburgVorpommern von Bedeutung sind – ich mach mal nur eine kleine Auswahl –, sind die Gewinnung von Pflegefachkräften aus dem Ausland, dabei auch der Ausbau der zentralen Servicestelle für die Anerkennung, Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege, Verbesserung der Entlohnungsbedingungen, nach Qualifikation differenzierte Mindestlöhne, mehr Pflegepersonal ausbilden, zum Beispiel durch die Steigerung der Anzahl der Auszubildenden bis 2023 um jeweils zehn Prozent, oder die Rahmenbedingungen des Berufs zu verbessern, den Verantwortungsbereich der Pflegekräfte erweitern, eben mehr Gestaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten zu eröffnen, und nicht zuletzt die Digitalisierung in der Pflege intensivieren, um den Arbeitsalltag der Pflegekräfte zu erleichtern.

Wie Sie unschwer erkennen können, hat die „Konzertierte Aktion Pflege“ eine Reihe von sinnvollen Ergebnissen erarbeitet, die nun umgesetzt werden. Ich wäre sehr dafür, wenn wir auch hier im Land unsere Vertretungen in Bund-Länder-Arbeitsgruppen nutzen beziehungsweise eine feste Arbeitsgruppe auf Landesebene einrichten, die ressortübergreifend die Ergebnisse landespolitisch flankiert. Gern vertiefen wir diesen Vorschlag an anderer Stelle weiter. Ihrem Antrag werden wir allerdings nicht zustimmen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Für die Fraktion der SPD hat jetzt das Wort der Abgeordnete Heydorn.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Als ich den Titel dieses Antrages „Alternative Wege gehen – Pflegenotstand mit neuen Konzepten begegnen“ las, war ich sehr erwartungsvoll. Ich habe mir den Antrag angeguckt und dann wurden meine Erwartungen nicht erfüllt,

(Torsten Renz, CDU: Vielleicht haben Sie zu hohe Maßstäbe, Herr Heydorn.)

weil das ist weder ein alternativer Weg, noch kann man damit Pflegenotstand beheben.

(Torsten Renz, CDU: Ja, was haben Sie für Maßstäbe?!)

Der Kollege Koplin hat Ihnen ja die Frage gestellt, was ist Ziel Ihres Antrages. Ich habe mich auch damals gefragt, was in Bayern das Ziel des Antrages war. Nach meinem Dafürhalten wollte man zu einer bestimmten Zeit letztendlich politisch jemandem was Gutes tun.

(Horst Förster, AfD: Schön. – Zuruf von Torsten Renz, CDU)