Diese Genanalysen, will ich jetzt noch mal die Frage beantworten, Herr Minister, warum. Warum habe ich die Frage hier, den Antrag gestellt?
Herr Minister, es geht in erster Linie auch darum, wie viel Hund ist in unseren Wölfen drin? F1, F2, F3, F4?
Dann müsste doch normalerweise in Brüssel ein Gesetz erlassen werden, dass die Wölfe, die Hundegene drin haben, zum Abschuss freigegeben werden. Das sind keine Wölfe, das sind Wolfshunde.
Herr Strohschein, ist Ihnen bewusst, dass Wolfshybriden der F1- bis F4-Generation genauso unter das gleiche Artenschutzrecht fallen wie der Wolf an sich und dass ein Wolfshund erst ab der Generation F5 gilt und dann tatsächlich auch ein Hund ist, rechtlich?
Eines steht fest, und wenn der Wolf auch wenig, wenig Hund in seinen Genen drin hat, er ist gefährlicher als ein Wolf, er ist intelligenter als ein Wolf und er ist zutraulicher als ein Wolf,
(Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Andreas Butzki, SPD: Was machen Sie denn mit Wildschweinen, wenn so ein schöner Keiler angerollt kommt?)
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/3387. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/3387 bei Zustimmung der Fraktionen von AfD und Freie Wähler/BMV mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und DIE LINKE abgelehnt.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11: Beratung des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD: Wohnraum ist zum Wohnen da – für eine bessere Regulierung der Kurzzeitvermietung, Drucksache 7/3410. Hierzu liegen Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/3449 sowie ein Änderungsantrag der Fraktion Freie Wähler/BMV auf Drucksache 7/3451 vor.
Antrag der Fraktionen der CDU und SPD Wohnraum ist zum Wohnen da – für eine bessere Regulierung der Kurzzeitvermietung – Drucksache 7/3410 –
so heißt der Antrag für eine bessere Regulierung der Kurzzeitvermietung. Ja, eine lapidare Aussage, könnte man meinen, aber die Situation in einigen Großstädten und Tourismusregionen in unserem Land macht den vorliegenden Antrag notwendig. Wir reden hier über Mitwohnzentralen und Onlineplattformen wie Airbnb, die seit Jahren erfolgreich Wohnungen an Gäste und Urlauber vermitteln.
Der Erfolg dieses ursprünglich als ökologisch nachhaltig und sozial verbindend geltenden Modells, die eigene Wohnung mal für einen kurzen Zeitraum an Reisende zu vermieten, ist leider bei einem nicht unerheblichen Teil der Anbieter zum Geschäftsmodell geworden, und dieses Geschäftsmodell stößt insbesondere in nachgefragten und von Wohnungsknappheit betroffenen Regionen auf Kritik. Große Städte – Hamburg, Berlin, München – haben bereits mit unterschiedlichen Regelungen auf diesen ansteigenden Missbrauch reagiert.
Inserierte Privatwohnungen werden bei eben diesem Geschäftsmodell überwiegend nicht zum Wohnen genutzt, sondern als Ferienwohnung annonciert. Diese Wohnungen sind nicht als Ferienwohnungen registriert und dienen damit eigentlich als unzulässige Einnahmequelle. Mitwohnzentralen und Onlineplattformen geben kaum Auskunft über Vermieter, dadurch werden auch keine Steuern und Abgaben gezahlt.
Das heißt, man könnte sagen, sie werden hinterzogen. Gegenüber Ferienwohnungs- und Hotelbetreibern ist diese Schwarzvermietung eine Ungleichbehandlung. In einer Stellungnahme des DEHOGA M-V von dieser Woche wird auch dieser unfaire Wettbewerb kritisiert und die Initiative dieses Antrages ausdrücklich begrüßt.