Ich möchte bitte auf der Regierungsbank darauf hinweisen, dass wir in der Abstimmung sind und auch Abgeordnete …
also Regierungsmitglieder kann ich leider nur darauf hinweisen und ihnen keinen Ordnungsruf erteilen. Ich
weise die Regierungsmitglieder aber darauf hin, dass sie auch Abgeordnete sind, sich von daher auch an der Abstimmung zu beteiligen haben und vielleicht auch die nötige Ruhe in der Abstimmung an den Tag legen wollen.
Ich rufe also noch mal die Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/140 auf. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 7/140 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU und DIE LINKE, bei Zustimmung der Fraktion der AfD abgelehnt.
Vereinbarungsgemäß rufe ich an dieser Stelle den Zusatztagesordnungspunkt auf: Beratung des Antrages der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE – Verfassungsgegnern weiterhin entschieden entgegentreten, Drucksache 7/184.
Antrag der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE Verfassungsgegnern weiterhin entschieden entgegentreten – Drucksache 7/184 –
Zwischen den Fraktionen ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 90 Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion hat die Dringlichkeit des uns vorgelegten Antrages heute Morgen angezweifelt. Dabei war es die AfD-Fraktion selbst, die Inspiration für diesen Antrag war.
Denn die AfD war bei diesem Thema so angetan, dass sie es ganz dringlich auf die letzte Sitzung des Innenausschusses gesetzt hat, also letzten Donnerstag mithin nach Antragstellung. Und da haben wir uns gedacht, wenn die AfD ein solches Interesse an dieser Thematik hat, dann müssen wir das auch hier im Landtag thematisieren, insofern ist es eine dringende Angelegenheit, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Jahr 2005 haben sich der damalige Vorsitzende der CDU-Fraktion, Dr. Armin Jäger, der damalige Vorsitzende der SPDFraktion, Volker Schlotmann, und ich gemeinsam auf den Weg gemacht, ein Landesprogramm zur Stärkung von Demokratie und Toleranz zu erarbeiten. Dieses wurde dann 2006 von den drei Fraktionen gemeinsam beschlossen. Wir haben damit eine Tradition begründet. Im Ringen um mehr Demokratie und Toleranz stehen die demokratischen Fraktionen dieses Landtages zusammen, trotz aller politischen Unterschiede. Deshalb war es auch schlussfolgernd richtig, dass diese drei Fraktionen
hier im Landtag Anträge zum NPD-Verbotsverfahren eingebracht und das Agieren der Landesregierung in dieser Hinsicht unterstützt haben. Und deshalb ist es auch folgerichtig, dass die drei Fraktionen heute einen gemeinsamen Antrag vorlegen, der sich mit den Ergebnissen des NPD-Verbotsverfahrens auseinandersetzt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in den letzten zehn Jahren haben wir eine Fraktion in diesem Hohen Haus erlebt, die das Ringen um mehr Demokratie und Toleranz nicht mitgetragen hat, und es scheint so, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass es wieder eine Fraktion hier gibt, die sich diesem Weg nicht anschließen will.
Das Bundesverfassungsgericht, Herr Professor Weber, hat festgestellt, dass es sich bei der NPD um eine verfassungsfeindliche Partei handelt.
Diese Feststellung, meine Damen und Herren, haben wir in den letzten zehn Jahren im Landtag und außerhalb dieses Saales mehrfach hautnah miterleben müssen,
etwa als der Fraktionsvorsitzende der NPD in einem „Stern“-Interview 2006 feststellte, ich zitiere: „Ich bin kein großer Anhänger dieser Form des Parlamentarismus. Aber das macht man so, dass man da reingeht und provoziert mit Präzision. Dann werden Sie sehen, wie diese ganzen Viren, diese Parasiten, wach werden, dann sehen die, dass die Axt kommt, dass man das bis aufs Gesunde herausseziert.“ Zitatende.
Wer angesichts solcher Aussagen, derer es unzählige hier in diesem Landtag gab, nichts weiter zu sagen hat, als dass das Urteil eine Ohrfeige für den Innenminister war, der verharmlost die rechtsextreme Gefahr,
Pastörs meinte auch bei einer Rede in Anklam 2010, ich zitiere wiederum: „Diese Nomenklatura“ der „Demokratur der BRD … verdient … am Tag der Abrechnung auch keine Gnade“, Zitatende. Heute heißt es verbrämter, man wolle Merkel aus Mecklenburg-Vorpommern vertreiben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Verfassungsgericht hat auch festgestellt, dass die NPD mittlerweile so schwach sei, dass sie ihre verfassungsfeindlichen Ziele mit parlamentarischen Mitteln nicht mehr erreichen könne. Das mag zutreffen, aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist es nicht so, dass die geistige Saat, die die NPD gelegt hat, auf fruchtbaren Boden gefallen und verschiedenfach aufgegangen ist? Ich glaube, ja. Deshalb ist es richtig und notwendig, dass der vorliegende Antrag feststellt, dass das Urteil auch als Aufruf an Staat und Zivilgesellschaft zu verstehen ist, die Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus mit anderen geeigneten Mitteln als dem eines Parteiverbotes zu führen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Innenminister! Ich möchte Ihnen auch von dieser Stelle aus – er ist gerade nicht da, aber er wird es sicherlich hören – im Namen meiner Fraktion und persönlich Dank sagen, Dank für das landes- und bundespolitische Engagement, für die Initiativen, für die erfolgreiche Einleitung eines NPD-Verbotsverfahrens.
In Ihrem Bemühen, Herr Innenminister, hatten Sie von Anfang an die volle Unterstützung meiner Fraktion. In dieser Frage werden wir auch nach dem Urteil nicht von der Seite des Innenministers weichen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Notwendigkeit des vorliegenden Antrages war bereits am Tag der Urteilsverkündung zu hören und zu sehen, nämlich der Siegesruf von Herrn Köster noch im Gerichtssaal oder die Pressemitteilung von Herrn Holm, für den das alles lediglich Steuergeldrelevanz hatte. Inhaltliche Aussage oder Auseinandersetzung der AfD-Fraktion mit diesem Thema – Fehlanzeige.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Urteil gefällt mir selbstverständlich nicht, Gerichtsschelte aber werde ich mir nicht anmaßen. Stattdessen möchte ich meine Auffassung durch ein Zitat von Heribert Prantl in der „Süddeutschen“ zum Ausdruck bringen, der sagte, ich zitiere: „Karlsruhe hätte am Beispiel der kleinen NPD sagen können: Da wird eine Linie weit überschritten. Das wäre nicht etwa lächerlich gewesen, sondern gerade in Zeiten des aggressiven Rechtspopulismus notwendig und vorbildlich. Es wäre ein Signal gewesen gegen diesen aggressiven Rechtspopulismus.“
„Dessen Gehässigkeiten sind ja zum Teil identisch mit denen, die in der NPD propagiert werden. Ein Parteiverbot wäre ein Akt der Prävention gewesen.“ Zitatende.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, bei öffentlichen AfD-Äußerungen stehen für mich inzwischen zwei Fragen im Raum: Ist die NPD wirklich aus unserem Landtag verschwunden? Wird die Agenda der NPD jetzt möglicherweise von einer anderen Fraktion verbreitet?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der vorliegende Antrag ist wichtig und richtig. Er ist vor allen Dingen folgerichtig, denn dieser Landtag hatte am 24. Oktober 2012 gegen die Stimmen der NPD beschlossen, ein NPDVerbotsverfahren baldmöglichst einzuleiten. Deshalb beschließt der Landtag heute geschlossen, offensichtlich gegen die AfD, ein klares Signal gegen den Rechtsextremismus und für Demokratie und Toleranz in diesem Land.