Protocol of the Session on January 25, 2017

Wahl der Mitglieder des Landesplanungs- beirates gemäß § 11 Absatz 3 des Gesetzes über die Raumordnung und Landesplanung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesplanungsgesetz – LPIG)

Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, AfD, CDU und DIE LINKE – Drucksache 7/167 –

Meine sehr geehrten Damen und Herren, gemäß Paragraf 11 Absatz 1 Landesplanungsgesetz wird zur Mitwirkung an den Aufgaben der Raumordnung und Landesplanung ein Landesplanungsbeirat gebildet. Gemäß Paragraf 11 Absatz 3 Landesplanungsgesetz gehören dem Landesplanungsbeirat unter anderem vier aus der Mitte des Landtags gewählte Personen an.

Der Landtag wählt die Mitglieder des Landesplanungsbeirates gemäß Paragraf 92 unserer Geschäftsordnung in Verbindung mit Artikel 32 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Gemäß Paragraf 92 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung muss bei Wahlen geheime Abstimmung stattfinden. Sie erfolgt durch die Abgabe von Stimmzetteln.

Wir kommen zur Wahl.

Den für die Wahl allein gültigen weißen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens durch den Schriftführer zu meiner Linken vor Betreten der Wahlkabine von der Schriftführerin am Tisch zu meiner Rechten. Auf dem Stimmzettel sind die Namen der Kandidaten aufgeführt. Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt des Stimmzettels in die Wahlkabine zu meiner Linken zu begeben. Der Stimmzettel ist in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Sie haben insgesamt vier Stimmen zu vergeben, können aber jedem aufgeführten Kandidaten höchstens eine Stimme geben. Bevor Sie den Stimmzettel in die Abstimmungsurne, die sich hier vor mir befindet, geben, bitte ich Sie, dem Schriftführer Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, mit mehr als vier Kreuzen versehen ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist.

Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich den Schriftführer, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist.

(Der Schriftführer überzeugt sich davon, dass die Abstimmungsurne leer ist.)

Wunderbar.

Ich eröffne die Abstimmung zur Wahl der Mitglieder des Landesplanungsbeirates. Ich bitte die Schriftführer, soweit noch nicht geschehen, ihre vereinbarten Positionen einzunehmen, und den Schriftführer zu meiner Linken, die Namen der Abgeordneten aufzurufen.

(Vizepräsidentin Dr. Mignon Schwenke übernimmt den Vorsitz. – Die geheime Wahl wird durchgeführt.)

Haben alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? – Okay, dann bitte ich, sie noch aufzurufen.

(Die Abgeordneten Dr. Till Backhaus, Ralf Borschke und Vincent Kokert werden nachträglich zur Stimmabgabe aufgerufen.)

Haben jetzt alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Abstimmung beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? – Dann schließe ich die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für etwa fünf Minuten zur Auszählung der Stimmen.

Unterbrechung: 18.20 Uhr

__________

Wiederbeginn: 18.26 Uhr

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung und gebe das Wahlergebnis bekannt.

Es wurden 70 Stimmen abgegeben, davon waren 70 Stimmen gültig. Es stimmten für Herrn Rainer Albrecht, Fraktion der SPD, 53 Abgeordnete, für Herrn Stephan Reuken, Fraktion der AfD, 46 Abgeordnete, für Herrn Wolfgang Waldmüller, Fraktion der CDU, 48 Abgeordnete und für Herrn Dr. Wolfgang Weiß, Fraktion DIE LINKE, 52 Abgeordnete.

(Zurufe vonseiten der Fraktion DIE LINKE: Oh!)

Ich stelle fest, dass die Abgeordneten Rainer Albrecht, Fraktion der SPD, Stephan Reuken, Fraktion der AfD, Wolfgang Waldmüller, Fraktion der CDU, und Dr. Wolfgang Weiß, Fraktion DIE LINKE, die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen konnten und damit gewählt sind.

Ich frage Sie, Herr Albrecht: Nehmen Sie die Wahl an?

Ich frage Sie, Herr Reuken: Nehmen Sie die Wahl an?

Ja, ich nehme die Wahl an.

Ich frage Sie, Herr Waldmüller: Nehmen Sie die Wahl an?

Ich frage Sie, Herr Dr. Weiß: Nehmen Sie die Wahl an?

Ich darf Ihnen im Namen des Hauses für Ihre künftige Arbeit alles Gute wünschen und Ihnen natürlich zur Wahl gratulieren.

(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU und DIE LINKE)

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13: Wahl von Mitgliedern des Landesverfassungsgerichtes, hierzu Wahlvorschlag des besonderen Ausschusses gemäß Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 7/171.

Wahl von Mitgliedern des Landesverfassungsgerichtes

Wahlvorschlag des besonderen Ausschusses gemäß Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 7/171 –

Nach Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 4 des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern werden die Mitglieder des Landesverfassungsgerichtes auf Vorschlag eines besonderen Ausschusses des Landtages vom Landtag ohne Aussprache mit der Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder gewählt.

Der besondere Ausschuss schlägt Ihnen auf Drucksache 7/171 vor, den Vizepräsidenten des Landesverfassungsgerichtes, den Präsidenten des Oberlandesgerichtes Rostock Burkhard Thiele, zum Präsidenten des Landesverfassungsgerichtes und das Mitglied des Landesverfassungsgerichtes, den Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht Sven Nickels, zum Vizepräsidenten des Landesverfassungsgerichtes zu wählen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach Artikel 32 Absatz 4 der Verfassung des Landes MecklenburgVorpommern in Verbindung mit Paragraf 92 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung muss bei Wahlen geheime Abstimmung stattfinden. Sie erfolgt durch die Abgabe von Stimmzetteln.

Wir kommen zur Wahl des Präsidenten des Landesverfassungsgerichtes.

Den für die geheime Abstimmung gültigen weißen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens von der Schriftführerin zu meiner Rechten. Auf dem Stimmzettel ist der Name des Kandidaten aufgeführt. Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt des Stimmzettels in die Wahlkabine zu meiner Linken zu begeben. Der Stimmzettel ist in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Bevor Sie den Stimmzettel in die Abstimmungsurne, die sich hier vor mir befindet, geben, bitte ich Sie, dem Schriftführer Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, keine Kennzeichnung bei Ja, Nein oder Enthaltung enthält, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist.

Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich den Schriftführer, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist.

(Der Schriftführer überzeugt sich davon, dass die Abstimmungsurne leer ist.)

Ich eröffne die Wahl des Präsidenten des Landesverfassungsgerichtes und bitte den Schriftführer, die Namen vorzulesen.

(Die geheime Wahl wird durchgeführt.)

Haben alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben?

(Der Abgeordnete Christian Brade wird nachträglich zur Stimmabgabe aufgerufen.)

Wenn jetzt alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollten, ihre Stimme abgegeben haben, dann schließe ich die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für circa fünf Minuten zur Auszählung der Stimmen.

Unterbrechung: 18.46 Uhr

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Wiederbeginn: 18.49 Uhr

Meine Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Sitzung und gebe das Ergebnis der geheimen Abstimmung zur Wahl des Präsidenten des Landesverfassungsgerichtes bekannt.

Es wurden 70 Stimmen abgegeben. Das Quorum, das heißt die Zweidrittelmehrheit, die für die Wahl der Mitglieder des Landesverfassungsgerichts nach Artikel 52 Absatz 3 der Verfassung des Landes MecklenburgVorpommern in Verbindung mit Paragraf 4 des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht gefordert wird, liegt demnach bei 47 Stimmen. Es waren 70 Stimmen gültig. Es stimmten für den Kandidaten Burkhard Thiele 63 Abgeordnete mit Ja, 2 Abgeordnete mit Nein und 5 Abgeordnete enthielten sich der Stimme.