(Vincent Kokert, CDU: Ich weiß! Ich weiß! Ich habe schon darunter gelitten, Frau Bernhardt, dass ihr so ruppig seid.)
… das müsste dringend nachgebessert werden. Wieso müsste auch hier nachgebessert werden? Heute früh durfte ich von Ihnen lernen, sehr geehrte Koalitionsfraktionen, dass Sie so viel Wert auf Fallzahlen bei den Prozessbegleitern legen. Bei den Opferambulanzen sind bei den Angestellten – zwei Tätigen – die Fälle von 39 Fällen im Jahr 2012 auf insgesamt 281 Fälle im Jahr 2016 gestiegen. Bisher wurde hier nicht nachgebessert. Es wurde immer so nebenbei finanziert. Ich finde, dass dieses wichtige Projekt stärker unterstützt und endlich nachhaltig in den Haushalt aufgenommen werden müsste, um Opferschutz auch in Mecklenburg-Vorpommern gewährleisten zu können.
Insofern bitten wir um Änderung und um Zustimmung zu unserem Antrag. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/142. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um sein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 7/142 bei Zustimmung der Fraktion DIE LINKE und Gegenstimmen der Fraktion der SPD, der CDU und der AfD abgelehnt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fraktion DIE LINKE hat einen Dringlichkeitsantrag auf Drucksache 7/194 zum Thema „Bundesratsantrag zur Angleichung der Netzentgelte beitreten“ vorgelegt. Wir werden diese Vorlage, um die die Tagesordnung erweitert werden soll, nach angemessener Zeit für eine Verständigung innerhalb und zwischen den Fraktionen nach dem Tagesordnungspunkt 9 aufrufen. Ich werde das Wort zur Begründung für diesen Dringlichkeitsantrag erteilen sowie die Abstimmung über dessen Aufsetzung durchführen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Aufnahme des Wolfes und des Bibers in die Liste des jagdbaren Wildes, auf Drucksache 7/115.
Antrag der Fraktion der AfD Aufnahme des Wolfes und des Bibers in die Liste des jagdbaren Wildes – Drucksache 7/115 –
Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren! Seit Wochen beschäftigt der Wolf Öffentlichkeit, Politik und Medien. Immer wieder werden Fälle bekannt, in denen einzelne Wölfe oder ganze Rudel Nutztiere reißen und den betroffenen Schäfern und Landwirten empfindliche Verluste zufügen. Ich will es mir an dieser Stelle ersparen, die Vorkommnisse der letzten Wochen aufzuzählen. Diese werden Sie selbst aufmerksam verfolgt haben.
Worum geht es nun in unserem Antrag? Die Wolfs- und auch die Biberbestände müssen regulierbar sein. Wir können nicht unter dem Vorwand des Artenschutzes zulassen, dass ein einst gefürchteter Räuber unsere Kulturlandschaft in Besitz nimmt und unseren Schäfern und Tierhaltern ihre Existenzgrundlage zu rauben droht. Natürlich wissen wir, dass die Aufnahme des Wolfes in die Liste des jagdbaren Wildes durchaus zu Belastungen und Verantwortung für die Jagdbehörden führt. Uns ist bekannt, dass der Weg hin zu einer rechtlichen Grundlage, welche die Regulierung der Wolfspopulation zulässt, mühsam und kompliziert sein wird. Aber wir wollen die Verantwortung gegenüber den Menschen auf dem Lande wahrnehmen und ihre Sorgen und Nöte aufgreifen.
Gehen Sie diesen Weg mit uns! Wir alle sind hier, um die Herausforderungen im Land anzugehen und Politik für die Menschen von Mecklenburg-Vorpommern zu machen. Wir möchten die Fragestellung der Wolfsproblematik mit Ihnen zusammen einer Lösung zuführen. Wir bieten Ihnen hier und jetzt an, mit uns zusammen fraktionsübergreifend Ansätze zu entwickeln, wie wir Naturschutz und Landnutzung vereinbaren können,
ohne dabei die doch bereits so häufig ins Hintertreffen geratende Bevölkerung der ländlichen Räume zu vernachlässigen.
An dieser Stelle möchte ich Sie als Abgeordnete an Ihre Aussage erinnern, dass Sie sich an der Sache orientierten Anträgen der AfD nicht verweigern werden.
und ein wichtiges Signal über die Landesgrenzen hinaus zu senden, dass die Landespolitik die Sorgen der Bevölkerung aufnimmt und lösungsorientiert zusammenarbeiten kann.
Nun geben wir Ihnen die Möglichkeit, zu Ihren Worten zu stehen. Dies ist ein wichtiger und vernünftiger Antrag,
den wir zusammen mit Ihnen angehen wollen. Daher beantragen wir die Überweisung des Antrages in den Agrarausschuss.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu 60 Minuten vorzusehen. Dazu sehe und höre ich keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nun haben wir das Thema wieder hier im Landtag und ich verstehe auch, dass wir eine Diskussion führen, in der sachgerechten Form hoffentlich.
Wir nehmen zur Kenntnis, wir haben von der AfD zwei Landtagsanträge zu bestimmten Arten, heute den Wolf und den Biber und morgen werden wir uns dann mit dem Nandu
(Peter Ritter, DIE LINKE: Und das nächste Mal mit den Elefanten und den Kängurus. – Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE)
Ich sage an dieser Stelle sehr klar und sehr deutlich, auch aufgrund der in den letzten Tagen und Wochen immer wieder öffentlich diskutierten Formen: Natürlich nehme ich die Sorgen und Nöte der Menschen sehr, sehr ernst. In meinem eigenen Wahlkreis – dazu gehört der Truppenübungsplatz Lübtheen – haben wir zurzeit mit die größten Diskussionen und Probleme.
Ich rede das auch nicht klein. Ich will versuchen, Ihnen hier heute noch mal anzudeuten, in welche Richtung wir in der Zukunft gehen können. Ich bitte aber um Verständnis, denn den Wolf und den Biber in das Jagdrecht aufzunehmen, damit ist der Problematik überhaupt nicht gedient. Es sind streng geschützte Arten und damit würden sie sofort – sofort! – einer ganzjährigen Schonung unterliegen. Das müssen Sie sich in Ruhe noch mal anschauen. Das ist meine dringende Bitte. Und dann gehen Sie bitte zur Jägerschaft – das haben Sie auch angedeutet – und reden Sie mit den Jägern darüber! Die Jägerschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern lehnt die Aufnahme in das Jagdrecht ausdrücklich ab. Der Hintergrund ist ganz einfach erklärt, Sie haben es fast richtig angedeutet:
Wenn sie aufgenommen würden in das Jagdrecht, wäre die Jägerschaft komplett für die Hege, die Pflege, aber auch für die dadurch entstehenden Schäden verantwortlich. Nun stellen Sie sich mal vor, wir hätten einen schrecklichen Zwischenfall, den wir hoffentlich niemals haben werden, dass jemand zu Schaden kommt oder ein schwerer Unfall entsteht. Dann würde die Jägerschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern dafür die Verantwortung tragen. Deswegen sind wir auf dem Weg, gemeinsam innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nach Lösungen zu suchen.
Ich bedauere, dass wir diese Anträge nicht gemeinsam beraten, denn dann hätten wir das Thema für den Nandu und den Kormoran gleich mit abarbeiten können. Aber so werde ich mich heute auf den Wolf und den Biber beschränken.
Forderungen nach der Aufnahme in das Jagdrecht, das sage ich noch mal, lehne ich ab. Im Übrigen ist das keine neue Idee. Ich sage es mal mit Humor: „Mütterchen Wolf“ Frau Schlupp