Nun, wie ich es in den letzten Wochen und Tagen wahrgenommen habe, ist genug Geld da. In der Zeitung konnte ich in den letzten Tagen und Wochen immer wieder von den Wohltaten des Sozialministeriums bei der Kitabetreuung lesen, wo doch überall Geld herkommt und was das Sozialministerium alles weitergibt. Gut, als Hintergrundwissen: Das eine kommt vom Bund, aber damit kann man sich auch hier im Land schmücken, und das andere ist aus dem Doppelhaushalt 2016 und 2017, das ist auch egal, man verkauft es immer wieder. Insofern lassen Sie uns doch heute einfach mal zur Sache reden und zu Ihren Anträgen,
In Punkt 309 der Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und CDU für die 7. Wahlperiode beispielsweise heißt es, dass Eltern bei den Elternbeiträgen für die Kindertagesbetreuung ihrer Kinder nachhaltig entlastet werden sollen. Dafür wurde ein 30-Millionen-Euro-Paket in Aussicht gestellt. Wir und die Eltern nehmen Sie ernst, das sind ihre Forderungen. Wir würden weiter gehen, dazu sage ich nachher noch etwas.
Denn auch wir werden sozusagen vor Ort gefragt, ja, was ist denn nun mit den Elternbeitragsentlastungen.
Ich war gerade am Wochenende bei einer Veranstaltung, wo ein Vater auf mich zu kam: Was ist denn nun mit den 50 Euro Elternbeitragsentlastung?
Wenn Kleine Anfragen vom 22.12.2016, von vor über einem Monat, noch nicht mal beantwortet werden können und nichts dazu, was Ihr Konzept dahinter ist, gesagt werden muss...
(Vincent Kokert, CDU: Wieso? Die Eltern zu entlasten, ist das Konzept. Was muss man da so groß aufschreiben?!)
Ja, da waren ein paar Fragen. Wenn es so einfach ist, Herr Kokert, warum liegt die Kleine Anfrage dann noch nicht vor,
Insofern ist es sehr merkwürdig, dass noch nicht mal ein Konzept zur Elternbeitragsentlastung vorliegen muss. Ich bin deshalb noch schaumgebremst, ob es überhaupt im zweiten Quartal 2017 den Landtag erreichen wird, wenn jetzt noch nicht mal klar ist, wo das überhaupt hingehen soll. Denn die Elternbeitragsentlastung ist notwendig: 50 Euro, das sind pro Kind 600 Euro im Jahr, für vier Jahre insgesamt 2.400 Euro –
eine ordentliche Summe, wenn man davon den Jahresurlaub oder die Neuanschaffung einer Waschmaschine zahlen kann.
Auf den ersten Blick ist es, wie gesagt, eine Ersparnis, aber tatsächlich werden die Familien nichts sparen – hier würden wir weiter gehen –, nichts sparen, weil Sie das eigentliche Problem in der Kitafinanzierung nicht angehen, weil Kostensteigerungen in der Kita weiterhin der Alltag sind. Da hilft es auch nicht, dass Sie ständig beteuern, dass Sie mehr Geld in die Kitas geben. Wenn bei den Eltern letztendlich nichts im Portemonnaie davon ankommt, dann ist das einfach eine fehlerhafte Politik, die Sie machen.
Und wie wir dann nach der Wahl erfahren haben, wird es auch noch nicht mal was vor 2018. Ich, wie gesagt, bin noch schaumgebremst, ob es 2018 was wird.
Wie gesagt, es steht noch nicht mal irgendwie in Aussicht, wie es umgesetzt werden soll. Es ist eine Elternbeitragsentlastung mit vielem Wenn und Aber.
Dennoch haben Sie es den Wählerinnen und Wählern versprochen. Jetzt müssen Sie dieses Versprechen auch einhalten,
Sehr geehrte Damen und Herren, wir halten an unserem Ziel fest: Es kann nur eine kostenfreie Kita geben, die die Eltern tatsächlich entlastet. Sie würde allen Eltern in Mecklenburg-Vorpommern zugutekommen, unabhängig davon, wie viele Kinder in welchen Abständen geboren wurden. Das ist gerecht, und das würde auch letztendlich die Gemeinden von der Bürokratie entlasten. Ich glaube, es war vorhin Herr Gundlack, der davon sprach, wenn wir eine kostenfreie Kita hätten, wäre auch aus den Ämtern sozusagen zu hören, das würde uns in der Verwaltung bei dem Bürokratieaufwand enorm helfen.
Tatsächlich ist auch die kostenfreie Kita etwas, was wir, denke ich, zügig angehen müssen, wenn wir im Wettbewerb mit den anderen Bundesländern stehen, und das tun wir. Junge Eltern wandern ab nach Hamburg, nach Schleswig-Holstein, nach Berlin. Gerade diese Bundesländer sind auf dem Weg zu einer kostenfreien Kita und wir hier in Mecklenburg-Vorpommern verschlafen es wie immer, und das zulasten unserer Familien und der Eltern hier im Land. Deshalb sagen wir: Auch, wenn es nur ein Minischritt ist, gehen Sie ihn endlich! Gehen Sie ihn jetzt 2017 an!
Und zum zweiten Thema, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren: Wenn Sie in unseren Antrag sehen, fällt Ihnen auch auf, dass wir zusätzliche Stellen im Justizbereich fordern.
Da geht es konkret um 8 Stellen für die Richter und Staatsanwälte, 30 Stellen für den allgemeinen Vollzugsdienst und eine Aufstockung im Bereich der Opferambulanzen. Diese Zahlen sind nicht etwa von uns willkürlich gegriffen – vielleicht auch der Hinweis an die AfD: Schauen Sie sich frühere Protokolle zu Haushaltsberatungen an! –,
sondern das sind die Meinungen der Experten seit Monaten. Ich möchte jetzt nicht noch einmal die Antragsbegründung wiederholen, aber die Richter und Staatsanwälte möchte ich an dieser Stelle gesondert herausgreifen, da das Problem hier eigentlich systembedingt ist und uns im nächsten Haushalt wieder beschäftigen wird.
Die zusätzlichen acht Richterstellen gehen auf eine Stellungnahme des Richterbundes aus den Haushaltsberatungen für den jetzigen Doppelhaushalt zurück. In der Anhörung im Rechts- und Europaausschuss wurden damals fünf zusätzliche Stellen an den Sozialgerichten und drei zusätzliche Stellen für die ordentliche Gerichtsbarkeit und die Staatsanwaltschaften für notwendig erachtet.
Zwar wurden den Sozialgerichten im letzten Doppelhaushalt sechs zusätzliche Richterstellen zugestanden, aber diese werden keinesfalls ausreichen, um die abgelaufenen Verfahren abzuarbeiten. Der Rückstand rührt immer noch aus der Hartz-IV-Reform her und beträgt insgesamt 70 Richterjahrespensen bei dem Landessozialgericht, das bedeutet, ein Richter wäre volle 70 Jahre lang mit der Abarbeitung beschäftigt. Jetzt wurde zwar nicht nur einer, sondern insgesamt wurden sechs Richter eingestellt, aber natürlich bräuchten auch diese sechs Richter 10 Jahre, um die alten Fälle abzuarbeiten.
Meine Damen, meine Herren, ich denke, es leuchtet ein, dass es nicht zufriedenstellend ist, wenn es eine ständige Arbeitsüberlastung bei den Richtern und Staatsanwälten gibt. In der ordentlichen Gerichtsbarkeit und in den Staatsanwaltschaften existiert, wie gesagt, das gleiche Problem.